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Alkoholverbot Hier: Auftrag zur Einrichtung von Zonen um Schulen Von: CDU-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Fontanestadt Neuruppin |
| Datum | 2026-03-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Fraktion
:
CDU
Antrag
öffentlich
Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag)
15.01.2026 2021/15 1. Ergänzung
Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung
Ausschuss für Bildung, Soziales, Ordnung, 27.01.2026
Kultur und Städtepartnerschaften
Haupt- und Finanzausschuss 23.02.2026
Stadtverordnetenversammlung 09.03.2026
Betreff
Alkoholverbot
Hier: Auftrag zur Einrichtung von Zonen um Schulen
Von: CDU-Fraktion
Inhalt
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Regelung zu erarbeiten, die den Konsum alkoholischer Getränke
in einem bestimmten (sinnvoll gewählten) Umkreis um Schulen verbietet. Das Verbot soll während bzw.
zeitlich eingeschränkt vor und nach dem Schulbetrieb gelten.
2. Die Regelung soll als Ergänzung in die bestehende Stadtordnung aufgenommen werden und als
Ordnungswidrigkeit gelten.
3. Die Ausarbeitung der Verwaltung soll spätestens im 2. Quartal 2026 dem zuständigen Fachausschuss
vorgestellt werden.
Problembeschreibung/Begründung
In der Vergangenheit sind in der unmittelbaren Umgebung von Schulen vielfach Supermärkte bzw.
Einkaufsmöglichkeiten entstanden. Aufgrund dieser Gegebenheiten konnte wiederholt festgestellt werden,
dass sich insbesondere bei gutem Wetter Personengruppen vor oder im nahen Umfeld dieser
Verkaufseinrichtungen aufhalten und dort über den Tag verteilt öffentlich Alkohol konsumieren.
Oftmals sitzen diese Personengruppen direkt im Eingangsbereich der Bildungseinrichtung und fallen den
Schülerinnen und Schülern deutlich auf. Insbesondere in Grundschulen löst diese Situation bei den
Kindern ein gewisses Unbehagen und Angstgefühle aus, da die Lautstärke durch den Alkoholkonsum und
die Gruppendynamik oftmals ebenfalls ansteigt.
Im Sinne der Erziehung und Vorbildwirkung sollte diese Situation vermieden werden.
Eine Alkoholverbotszone, die den Konsum von Alkohol in unmittelbarer Nähe der Schule untersagt, wäre
ein mildes und wirkungsvolles Mittel.
Das Verbot soll zeitlich begrenzt während des Schulbetriebs sowie kurz vor und nach diesem gelten, um
die Einschränkungen so niedrig wie möglich zu halten. Durch diese Maßnahme wäre außerdem eine
deutliche Präsenzsteigerung der städtischen Ordnungsbehörde in diesem Bereich verbunden, was sich
ebenfalls positiv auf den Jugendschutz auswirken würde.
finanzielle Auswirkungen
Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt
Gesamtauszahlungen Finanzhaushalt
Folgekosten
einmalige / laufende Haushaltsbelastung
Veranschlagung im Haushaltsplan
Erträge/Einzahlungen
keine finanziellen Auswirkungen
Datum, 14.01.2026 per Mail
Gez.
Peter
Fraktionsvorsitzender
Text aus PDF extrahiert