Startseite › Fontanestadt Neuruppin › Antrag

Alkoholverbot Hier: Auftrag zur Einrichtung von Zonen um Schulen Von: CDU-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeFontanestadt Neuruppin
Datum2026-03-09
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Fraktion : CDU Antrag öffentlich Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag) 15.01.2026 2021/15 1. Ergänzung Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung Ausschuss für Bildung, Soziales, Ordnung, 27.01.2026 Kultur und Städtepartnerschaften Haupt- und Finanzausschuss 23.02.2026 Stadtverordnetenversammlung 09.03.2026 Betreff Alkoholverbot Hier: Auftrag zur Einrichtung von Zonen um Schulen Von: CDU-Fraktion Inhalt 1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Regelung zu erarbeiten, die den Konsum alkoholischer Getränke in einem bestimmten (sinnvoll gewählten) Umkreis um Schulen verbietet. Das Verbot soll während bzw. zeitlich eingeschränkt vor und nach dem Schulbetrieb gelten. 2. Die Regelung soll als Ergänzung in die bestehende Stadtordnung aufgenommen werden und als Ordnungswidrigkeit gelten. 3. Die Ausarbeitung der Verwaltung soll spätestens im 2. Quartal 2026 dem zuständigen Fachausschuss vorgestellt werden. Problembeschreibung/Begründung In der Vergangenheit sind in der unmittelbaren Umgebung von Schulen vielfach Supermärkte bzw. Einkaufsmöglichkeiten entstanden. Aufgrund dieser Gegebenheiten konnte wiederholt festgestellt werden, dass sich insbesondere bei gutem Wetter Personengruppen vor oder im nahen Umfeld dieser Verkaufseinrichtungen aufhalten und dort über den Tag verteilt öffentlich Alkohol konsumieren. Oftmals sitzen diese Personengruppen direkt im Eingangsbereich der Bildungseinrichtung und fallen den Schülerinnen und Schülern deutlich auf. Insbesondere in Grundschulen löst diese Situation bei den Kindern ein gewisses Unbehagen und Angstgefühle aus, da die Lautstärke durch den Alkoholkonsum und die Gruppendynamik oftmals ebenfalls ansteigt. Im Sinne der Erziehung und Vorbildwirkung sollte diese Situation vermieden werden. Eine Alkoholverbotszone, die den Konsum von Alkohol in unmittelbarer Nähe der Schule untersagt, wäre ein mildes und wirkungsvolles Mittel. Das Verbot soll zeitlich begrenzt während des Schulbetriebs sowie kurz vor und nach diesem gelten, um die Einschränkungen so niedrig wie möglich zu halten. Durch diese Maßnahme wäre außerdem eine deutliche Präsenzsteigerung der städtischen Ordnungsbehörde in diesem Bereich verbunden, was sich ebenfalls positiv auf den Jugendschutz auswirken würde. finanzielle Auswirkungen Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt Gesamtauszahlungen Finanzhaushalt Folgekosten einmalige / laufende Haushaltsbelastung Veranschlagung im Haushaltsplan Erträge/Einzahlungen keine finanziellen Auswirkungen Datum, 14.01.2026 per Mail Gez. Peter Fraktionsvorsitzender

Text aus PDF extrahiert