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Sanierung Fahrbahn, Anlage einer Wendeanlage und Herstellung eines Überflutungsschutzes in der Straße „Am Wurstekrug“ | Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 GO NRW

Angenommen
TypAntrag
GemeindeLage
Datum2026-07-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Lage beantragt die Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung von 131.660,84 EUR für die Sanierung der Fahrbahn, Anlage einer Wendeanlage und Herstellung eines Überflutungsschutzes in der Straße „Am Wurstekrug". Die Maßnahme war erforderlich, da die Fahrbahn in schlechtem Zustand war und kein Überflutungsschutz vorhanden war. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen beim Projekt Umgestaltung Dürerstraße. Der Rat der Stadt Lage hat der außerplanmäßigen Auszahlung zugestimmt.

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Dokument

Extrahierter Text

STADT LAGE DER BÜRGERMEISTER BESCHLUSSVORLAGE FB/Geschäftszeichen Datum Vorlagen Nr. FB 4/FG Umwelt und Klimaschutz 11.05.2026 BV-068/2026 öffentlich Beratungsfolge Termin Status Finanz- und Personalausschuss 01.07.2026 Vorberatung Rat der Stadt Lage 14.07.2026 Entscheidung Betreff: Sanierung Fahrbahn, Anlage einer Wendeanlage und Herstellung eines Überflutungsschutzes in der Straße „Am Wurstekrug„ | Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 GO NRW Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Lage stimmt gemäß § 83 GO NRW der außerplanmäßigen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2025 bei dem Auftragssachkonto 1254101 / 668583260 –Sanierung Fahrbahn, Anlage einer Wendeanlage und Herstellung eines Überflutungsschutzes in der Straße „Am Wurstekrug“– in Höhe von 131.660,84 EUR zu. Übersicht Auftragssachkonto: Haushaltsansatz: 0,- € Ermächtigung aus Vorjahr: 0.- € Unerhebliche Bewilligungen gemäß § 8 der Haushaltssatzung der Stadt 0,- € Lage: Zusätzlich benötigte Haushaltsmittel i.S. dieser Beschlussvorlage: 131.660,84 € Insgesamt bereitgestellte Haushaltsmittel: 131.660,84 € Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in entsprechender Höhe bei dem Auftragssachkonto 1254101 / T25066005 Umgestaltung Dürerstraße. Sachdarstellung: Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 83 Abs. 1 Satz 1 GO NRW nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Fahrbahn der Straße „Am Wurstekrug“ war in einem schlechten Zustand gewesen. Weiterhin war kein Überflutungsschutz vorhanden gewesen. Dies wurde mit der Umsetzung der Maßnahme behoben. Gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW bedürfen überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern sie erheblich sind, der vorherigen Zustimmung des Rates. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhen, sind erheblich im Sinne von § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW, wenn sie im Einzelfall mehr als 50.000 EUR betragen. Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 25.000 EUR übersteigen (§ 8 der Haushaltssatzung der Stadt Lage für das Jahr 2026). Im vorliegenden Fall handelt es sich um außerplanmäßige Auszahlungen die auf vertraglicher Grundlage beruhen. Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen muss gemäß § 83 Abs. 1 Satz 2 GO NRW jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Deckung der beabsichtigten außerplanmäßigen Auszahlung durch Minderauszahlung in entsprechender Höhe bei dem Auftragssachkonto 1254101/T25066005 Umgestaltung Dürerstraße. Finanzielle Auswirkungen? Ja X Nein Im Haushaltsplan / Wirtschaftsplan veranschlagt: Ja Nein X Auswirkungen Klimaschutz? Positiv Negativ Neutral X Im Auftrag Gez. M. Kalkreuter Gez. Uwe Friedrichsmeier Bürgermeister FTL Straßen, Sportplätze, Friedhöfe

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