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Vorstellung eines Bebauungskonzeptes in Hochneukirch, westlich der Rheydter Straße und südlich des Nordrings; Antrag der CDU-Fraktion vom 17.05.2026

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TypAntrag
GemeindeJüchen
Datum2026-07-09
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VORLAGE Amt für Stadtentwicklung 61/092/2026 Beratungsfolge Termin Status Planungsausschuss 25.06.2026 öffentlich Rat der Stadt Jüchen 09.07.2026 öffentlich 1. Beratungsgegenstand Vorstellung eines Bebauungskonzeptes in Hochneukirch, westlich der Rheydter Straße und südlich des Nordrings; Antrag der CDU-Fraktion vom 17.05.2026 2. Zusammenfassende Darstellung Der Planungsausschuss hat die Beratung der Beschlussvorlage 61/087/2026 von TOP 12.1 im nicht-öffentlichen Teil auf TOP 5.2 im öffentlichen Teil verschoben. Mit Schreiben vom 17.05.2026 beantragte die CDU-Fraktion die Vorstellung des Bebauungskonzeptes der Fa. Jakob Durst GmbH & Cie. für den o. g. Bereich westlich der Rheydter Straße und südlich des Nordrings: Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt: 61/092/2026 Seite 1 von 4 Inhaltlich wird auf den Tagesordnungspunkt 7 dieser Sitzung verwiesen. Im Rahmen der Fortschreibung des Siedlungsflächenkonzeptes wurde die Fläche unter Punkt 2 behandelt. Aus Sicht der Verwaltung trägt die Entwicklung der Fläche zur Arrondierung der bestehenden Siedlungsstruktur bei und ermöglicht eine sinnvolle Nachverdichtung. Daher wurde dem Ausschuss vorgeschlagen, die Fläche prioritär weiterzuentwickeln und – soweit erforderlich – ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Die Verwaltung bevorzugt jedoch, die Fläche nicht durch einen Investor entwickeln zu lassen, sondern die Grundstücke zu erwerben und selbst zu entwickeln. So könnten die städtebaulichen Vorstellungen der Stadt vollständig umgesetzt werden, ohne Rücksicht auf die Interessen eines Investors nehmen zu müssen. Die erzielbaren Einnahmen könnten zudem die Haushaltssituation der Stadt verbessern. Derzeit befindet sich die gesamte Fläche im Besitz von sechs verschiedenen Eigentümern, ein kleines Grundstück (ca. 980 m²) befindet sich im Besitz der Stadt Jüchen. Die Möglichkeit der Entwicklung durch einen Investor sollte nur verfolgt werden, wenn sich ein Grunderwerb durch die Stadt zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen als unmöglich herausstellen sollte oder die Stadt Jüchen nicht in den Grundbesitz aller Grundstücke gelangen kann. 3. Nachhaltigkeit Entsprechend dem Operativen Ziel 3.3 (Themenfeld Demografie) der Nachhaltigkeitsstrategie vom 22.03.2018 soll dem Bevölkerungsrückgang als Folge des 61/092/2026 Seite 2 von 4 demografischen Wandels u.a. durch neue Wohnbaugebiete entgegengewirkt werden. Unter Punkt 3.3.1 ist als Maßnahme das Siedlungsflächenkonzept (Entwicklung von Flächen) genannt. Das vorgestellte Bebauungskonzept würde der Umsetzung des o. g. Zieles aus der Nachhaltigkeitsstrategie dienen. 4. Haushaltsmäßige Auswirkung und jährliche Folgekosten Der Beschluss selbst hat zunächst keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt. Wenn die Grunderwerbsgespräche erfolgreich sind, fallen bei der Stadt Jüchen für die Entwicklung des Gebietes in folgenden Bereichen Kosten an: - Kosten für den Erwerb der Grundstücke - Kosten für die Planungsleistungen für das städtebauliche Konzept, den Bebauungsplan sowie die entsprechenden erforderlichen Gutachten - Erschließungskosten inkl. Planungsleistungen Einnahmen entstehen bei der Veräußerung der Grundstücke im Anschluss an die Gebietsentwicklung. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Gebietsentwicklung nicht zwingend kostendeckend ist. Da bislang noch keine verwaltungsseitigen Planungen für das Gebiet vorliegen, können die Ausgaben und Einnahmen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht kalkuliert werden. Die Mittel für die Entwicklung des Gebietes sind bislang nicht im Haushalt der Stadt Jüchen berücksichtigt. Der Planungsausschuss hat in der Sitzung vom 25.06.2026 den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie unter Punkt 6 formuliert angepasst. 5. Beigefügte Unterlagen Antrag der CDU-Fraktion vom 17.05.2026 Bebauungskonzept, Stand 26.08.2025 6. Beschlussvorschlag Entsprechend der Empfehlung des Planungsausschusses vom 25.06.2026 beschließt der Rat der Stadt Jüchen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Grunderwerbsmöglichkeiten westlich der Rheydter Straße und südlich des Nordrings, die für eine sinnvolle Entwicklung des Gebietes erforderlich sind, zu eruieren, die Bestände zu sichten und bis zur nächsten Ratssitzung am 09.07.2026 darzulegen, ob die Möglichkeit eines Ankaufes besteht. Jüchen, den 10.06.2026 61/092/2026 Seite 3 von 4 61/092/2026 Seite 4 von 4

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