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Vorstellung eines Bebauungskonzeptes in Hochneukirch, westlich der Rheydter Straße und südlich des Nordrings; Antrag der CDU-Fraktion vom 17.05.2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Jüchen |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
VORLAGE
Amt für Stadtentwicklung
61/092/2026
Beratungsfolge Termin Status
Planungsausschuss 25.06.2026 öffentlich
Rat der Stadt Jüchen 09.07.2026 öffentlich
1. Beratungsgegenstand
Vorstellung eines Bebauungskonzeptes in Hochneukirch, westlich der Rheydter Straße und
südlich des Nordrings; Antrag der CDU-Fraktion vom 17.05.2026
2. Zusammenfassende Darstellung
Der Planungsausschuss hat die Beratung der Beschlussvorlage 61/087/2026 von TOP 12.1
im nicht-öffentlichen Teil auf TOP 5.2 im öffentlichen Teil verschoben.
Mit Schreiben vom 17.05.2026 beantragte die CDU-Fraktion die Vorstellung des
Bebauungskonzeptes der Fa. Jakob Durst GmbH & Cie. für den o. g. Bereich westlich der
Rheydter Straße und südlich des Nordrings:
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt:
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Inhaltlich wird auf den Tagesordnungspunkt 7 dieser Sitzung verwiesen. Im Rahmen der
Fortschreibung des Siedlungsflächenkonzeptes wurde die Fläche unter Punkt 2 behandelt.
Aus Sicht der Verwaltung trägt die Entwicklung der Fläche zur Arrondierung der
bestehenden Siedlungsstruktur bei und ermöglicht eine sinnvolle Nachverdichtung. Daher
wurde dem Ausschuss vorgeschlagen, die Fläche prioritär weiterzuentwickeln und – soweit
erforderlich – ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Die Verwaltung bevorzugt jedoch, die Fläche nicht durch einen Investor entwickeln zu
lassen, sondern die Grundstücke zu erwerben und selbst zu entwickeln. So könnten die
städtebaulichen Vorstellungen der Stadt vollständig umgesetzt werden, ohne Rücksicht auf
die Interessen eines Investors nehmen zu müssen. Die erzielbaren Einnahmen könnten
zudem die Haushaltssituation der Stadt verbessern. Derzeit befindet sich die gesamte
Fläche im Besitz von sechs verschiedenen Eigentümern, ein kleines Grundstück (ca. 980 m²)
befindet sich im Besitz der Stadt Jüchen. Die Möglichkeit der Entwicklung durch einen
Investor sollte nur verfolgt werden, wenn sich ein Grunderwerb durch die Stadt zu
wirtschaftlich vertretbaren Konditionen als unmöglich herausstellen sollte oder die Stadt
Jüchen nicht in den Grundbesitz aller Grundstücke gelangen kann.
3. Nachhaltigkeit
Entsprechend dem Operativen Ziel 3.3 (Themenfeld Demografie) der
Nachhaltigkeitsstrategie vom 22.03.2018 soll dem Bevölkerungsrückgang als Folge des
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demografischen Wandels u.a. durch neue Wohnbaugebiete entgegengewirkt werden. Unter
Punkt 3.3.1 ist als Maßnahme das Siedlungsflächenkonzept (Entwicklung von Flächen)
genannt.
Das vorgestellte Bebauungskonzept würde der Umsetzung des o. g. Zieles aus der
Nachhaltigkeitsstrategie dienen.
4. Haushaltsmäßige Auswirkung und jährliche Folgekosten
Der Beschluss selbst hat zunächst keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt. Wenn die
Grunderwerbsgespräche erfolgreich sind, fallen bei der Stadt Jüchen für die Entwicklung des
Gebietes in folgenden Bereichen Kosten an:
- Kosten für den Erwerb der Grundstücke
- Kosten für die Planungsleistungen für das städtebauliche Konzept, den
Bebauungsplan sowie die entsprechenden erforderlichen Gutachten
- Erschließungskosten inkl. Planungsleistungen
Einnahmen entstehen bei der Veräußerung der Grundstücke im Anschluss an die
Gebietsentwicklung. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Gebietsentwicklung nicht
zwingend kostendeckend ist.
Da bislang noch keine verwaltungsseitigen Planungen für das Gebiet vorliegen, können die
Ausgaben und Einnahmen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht kalkuliert werden. Die Mittel für
die Entwicklung des Gebietes sind bislang nicht im Haushalt der Stadt Jüchen berücksichtigt.
Der Planungsausschuss hat in der Sitzung vom 25.06.2026 den Beschlussvorschlag
der Verwaltung wie unter Punkt 6 formuliert angepasst.
5. Beigefügte Unterlagen
Antrag der CDU-Fraktion vom 17.05.2026
Bebauungskonzept, Stand 26.08.2025
6. Beschlussvorschlag
Entsprechend der Empfehlung des Planungsausschusses vom 25.06.2026 beschließt der
Rat der Stadt Jüchen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Grunderwerbsmöglichkeiten westlich der Rheydter
Straße und südlich des Nordrings, die für eine sinnvolle Entwicklung des Gebietes
erforderlich sind, zu eruieren, die Bestände zu sichten und bis zur nächsten Ratssitzung am
09.07.2026 darzulegen, ob die Möglichkeit eines Ankaufes besteht.
Jüchen, den 10.06.2026
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