Startseite › Hückelhoven › Antrag

Zufahrtssituation Veedel Hückelhoven - Abriss Bestandsgebäude

Angenommen39 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeHückelhoven
Datum2026-06-24
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Stadt Hückelhoven Beschlussvorlage Amt: 80 Amt für Wirtschaftsförderung und Datum: 09.06.2026 Liegenschaften Verfasser: Herr Tümmler Aktenzeichen: Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Vorlage Nr.: 1543/2026 Anlagen: Vorlage 1543_2026 - Anlage 1 Vorlage 1543_2026 - Anlage 2 Beratungsfolge Termin Sitzung des Rates 24.06.2026 öffentlich TOP: 14 Betreff: Zufahrtssituation Veedel Hückelhoven - Abriss Bestandsgebäude Finanzielle Auswirkungen: ja nein einmaliger Aufwand: € Folgeaufwand: € konsumtiver Bereich: PSK investiver Bereich: ASK I01130004.7821000 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Hückelhoven beauftragt die Verwaltung im Rahmen der Umsetzung des Projekts Veedel Hückelhoven, die Bestandsimmobilie Martin-Luther-Str. 20, welche sich auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Hückelhoven-Ratheim, Flur 36, Flurstück Nr. 957 befindet, aufgrund der im Sachvortrag dargelegten Gründe abzureißen. Seite 1 von 3 Sachvortrag: Die Planungen vom Veedel Hückelhoven schreiten stetig voran. Es liegt bereits eine Baugenehmigung für die Erdarbeiten und die Errichtung der Tiefgarage vor. Mit den Arbeiten soll ab August 2026 begonnen werden. Im Zuge der Planungen hat sich herauskristallisiert, dass die Zufahrtssituation ins Veedel Hückelhoven sowie in die angrenzende Parkfläche erschließungstechnisch und städtebaulich deutlich hochwertiger ausgestaltet werden kann, wenn die Bestandsimmobilie Martin-Luther- Straße 20 abgerissen wird. Das Bestandsobjekt befindet sich auf dem Grundstück Gemarkung Hückelhoven-Ratheim, Flur 36, Flurstück Nr. 957 und ist im Übersichtsplan der Anlage 1 markiert, welcher die bisherige Planung der Zufahrtssituation von der Martin-Luther-Straße ins Veedel Hückelhoven darstellt. Wie aus der Anlage 1 ersichtlich, war bisher eine Zufahrtsrampe östlich des neuen Wohngebäudes vorgesehen, um von dort eine Anbindung des Nebeneingangs des Schwimmbads sowie die Erreichbarkeit des Hauptgebäudes vom Veedel am Breteuilplatz für Feuerwehr und Entsorgungsunternehmen zu gewährleisten. Diese Planung war funktionell und die erforderlichen Schleppkurven und Aufstellflächen für Fahrzeuge konnten dargestellt werden. Aus Perspektive der Projektbeteiligten kann durch eine Anpassung der Planung jedoch eine deutlich höhere städtebauliche und architektonische Qualität erreicht werden. Aus diesem Grund wurde geprüft, wie die Außenanlagen des Veedels und die Eingangssituation der Parkanlage zwischen Hallenbad und Rathaus gestaltet werden können, wenn die betreffende Immobilie an der Martin-Luther-Straße 20 abgerissen wird. Aus Sicht der Projektbeteiligten führt die Umplanung der Zufahrt, welche der Vorlage als Anlage 2 beigefügt ist (Grundrissplanung und Visualisierung - Entwurfsplanung), zu einer deutlichen Verbesserung der Gesamtsituation. Dies bezieht sich nicht nur auf die qualitativen bzw. städtebaulichen Ansprüche ans Veedel Hückelhoven, sondern gleichermaßen auf die funktionelle Ausnutzbarkeit der Fläche. Die vorgesehenen Sitzstufen können in erster Linie von den Besuchern des Veedels und der Öffentlichkeit genutzt werden und stellen eine einladende Wegebeziehung zur Parkfläche und der Piazza her. Gleichermaßen profitiert die Feuerwehr, der Anlieferungsverkehr für die Gastronomieeinheiten sowie Entsorgungs- fahrzeuge von einer deutlich größeren Dimensionierung, was sich letztendlich positiv auf den Betrieb der entstehenden Immobilien auswirkt. Die städtische Bestandsimmobilie Martin-Luther-Straße 20 ist derzeit vermietet. Die Verwaltung hat sich aufgrund der dargelegten Überlegungen bereits mit der Mieterin in Verbindung gesetzt und sich nach Ihrer Bereitschaft zu einer Standortveränderung erkundigt. Die Mieterin hat ihre Bereitschaft signalisiert, das Mietverhältnis zu beenden. Ihr wurde eine Alternative in einem anderen städtischen Objekt angeboten. Nach aktueller Planung kann der Umzug in Richtung Jahresende umgesetzt werden. Die sozialverträgliche Entmietung des Objekts ist somit gewährleistet. Die Verwaltung spricht sich zur Verwirklichung des Projekts Veedel Hückelhoven und zur Erreichung einer deutlich höherwertigen städtebaulichen Qualität im Bereich der Parkanlage zwischen Hallenbad und Rathaus für den Abriss der Immobilie Martin-Luther-Straße 20 aus. Mit positiver Beschlussfassung wird die Verwaltung kurzfristig Angebote für den Abriss der Immobilie einholen. Aufgrund von Erfahrungswerten aus anderen städtischen Abrissmaß- nahmen wird ein Kostenansatz von rund 80 T€ für den Abriss des Objekts prognostiziert. Nach Entmietung soll unmittelbar mit der Abrissmaßnahme begonnen werden. Die Planungen der Außenanlagen des Veedel Hückelhoven werden entsprechend der angefügten Entwurfs- planung der Anlage 2 konkretisiert bzw. fortgeführt. gez. Bernd Jansen Seite 2 von 3 Seite 3 von 3

Text aus PDF extrahiert