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Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung für das Haushaltsjahr 2026 aufgrund erhöhter Kosten für die Ausstattung des Gymnasiums

Angenommen38 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeHückelhoven
Datum2026-06-24
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Stadt Hückelhoven Beschlussvorlage Amt: 40 Schulverwaltungs- und Sportamt Datum: 18.06.2026 Verfasser: Herr Matzerath Aktenzeichen: 40 ma Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Vorlage Nr.: 1549/2026 Anlagen: Beratungsfolge Termin Sitzung des Rates 24.06.2026 öffentlich TOP: 12.1 Betreff: Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung für das Haushaltsjahr 2026 aufgrund erhöhter Kosten für die Ausstattung des Gymnasiums Finanzielle Auswirkungen: ja nein einmaliger Aufwand: 30.000,00 € Folgeaufwand: € konsumtiver Bereich: PSK 03010400.54310000, Deckung durch Einsparungen bei PSK 03010100.5431000 investiver Bereich: ASK Beschlussvorschlag: Es wird eine überplanmäßige Aufwendung für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 30.000,00 € bei PSK 03010400.54310000 (Geschäftsaufwendungen Gymnasium) aufgrund von erhöhten Kosten für die Ausstattung des Gymnasiums genehmigt. Die haushaltsrechtliche Deckung erfolgt durch Einsparungen bei dem PSK 03010100.5431000 (Geschäftsaufwendungen Grundschulen). Sachvortrag: Seite 1 von 2 Bei PSK 03010400.5431000 (Geschäftsaufwendungen Gymnasium) wurden für das Haushaltsjahr 2026 insgesamt 115.440,00 € bereitgestellt. Über dieses Produktsachkonto werden ein Teil des Schulbudgets, die Kosten für den Mensabetrieb sowie allgemeine Ausstattungskosten für das Gymnasium abgewickelt. Derzeit sind noch rund 9.000,00 € auf diesem PSK. Erst zu Beginn des Jahres 2026 wurde vom Gymnasium mitgeteilt, dass aufgrund der diesjährigen Umstellung von G8 auf G9 sowie der erhöhten Anmeldezahlen für die Klasse 5 und die dadurch notwendige fünfte Eingangsklasse, entgegen der ursprünglichen Planung, doch noch weitere Räumlichkeiten für die Versorgung der erhöhten Schülerzahl (von 830 auf 950) benötigt werden. Dadurch müssen kurzfristig nun verschiedene Räume des Gymnasiums umgenutzt und neu ausgestattet werden. Dies betrifft insbesondere auch zwei Räume im Gymnasialgebäude, welche bislang überhaupt nicht von der Schule, sondern von der Bücherei und der Verwaltung genutzt worden. Diese müssen vollständig neu ausgestattet werden. Dies führt zu ungeplanten Mehrkosten in Höhe von rund 32.000,00 €. Da sich auf dem Konto PSK 03010400.54310000 (Geschäftsaufwendungen Gymnasium) derzeit nur noch rund 9.000,00 € befinden und es erfahrungsgemäß auch im Herbst noch zu ungeplanten Ausstattungsmaßnahmen kommen kann, muss ein weiterer Betrag in Höhe von 30.000,00 € zur Verfügung gestellt werden. Die Mehrausgaben sind sachlich und zeitlich unabweisbar, da die Schüler/innen ihre Schulplatzzusage für das kommende Schuljahr bereits erhalten haben bzw. weiterhin im Gymnasium verbleiben (G9) und daher die entsprechende Ausstattung für die weiteren Räume bereits nach den Sommerferien benötigt wird. Die haushaltsrechtliche Deckung erfolgt durch Einsparungen bei dem PSK 03010100.5431000 (Geschäftsaufwendungen Grundschulen), auf welchem sich noch rund 118.000 € und damit ausreichend Mittel befinden. Dort sollen nicht zeitkritische Ausstattungsprojekte für die Grundschulen in das nächste Kalenderjahr verschoben werden. gez. Bernd Jansen Seite 2 von 2

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