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Besetzung von Gremien
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Heiligenhaus |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage -öffentlich- Drucksache:
Hauptverwaltung I.1/0251/2026
Gremium Zuständigkeit Sitzungstermin
Rat Entscheidung 01.07.2026
Besetzung von Gremien
Beschlussvorschlag:
1. Bestellung eines Vertreters der Stadt Heiligenhaus in die Fluglärmkommission
Als Vertreter der Stadt Heiligenhaus werden dem Ministerium für Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen folgende Personen als Mitglieder in der Kommission nach § 32 b LuftVG
(Fluglärmkommission) vorgeschlagen:
Alt:
Ordentliches Mitglied Verhinderungsvertreter
Herr Technischer Beigeordneter Andreas N.N.
Sauerwein
Neu:
Ordentliches Mitglied Verhinderungsvertreter
Herr Technischer Beigeordneter Andreas Frau Beigeordnete / Kämmerin Nadine Wagner
Sauerwein
2. Bestellung eines Vertreters in die Mitgliederversammlung der KGSt
Als Vertreter der Stadt Heiligenhaus werden folgende Personen in die Mitgliederversammlung
der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) bestellt:
Alt:
Ordentliches Mitglied Verhinderungsvertreter
Herr Bürgermeister Björn Kerkmann N.N.
Neu:
Ordentliches Mitglied Verhinderungsvertreter
Herr Bürgermeister Björn Kerkmann Frau Beigeordnete / Kämmerin Nadine Wagner
3. Bestellung eines Vertreters der Stadt Heiligenhaus in die Mitgliederversammlung
der GVV Kommunalversicherung VVaG
Als Vertreter der Stadt Heiligenhaus in die Mitgliederversammlung der GVV – Kommunal-
versicherung VVaG werden folgende Mitglieder bestellt:
Alt:
Ordentliches Mitglied Verhinderungsvertreter
Herr Bürgermeister Björn Kerkmann N.N.
Neu:
Ordentliches Mitglied Verhinderungsvertreter
Herr Bürgermeister Björn Kerkmann Frau Beigeordnete / Kämmerin Nadine Wagner
4. Bestellung von Vertretern der Stadt Heiligenhaus in die
Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes VHS Velbert/Heiligenhaus
Für die Vertretung der Stadt Heiligenhaus in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes
VHS Velbert/Heiligenhaus werden folgende Personen gewählt:
Alt:
Ordentliches Mitglied Verhinderungsvertreter
Frau Andrea Lehner N.N.
Neu:
Ordentliches Mitglied Verhinderungsvertreter
Frau Beigeordnete / Kämmerin Nadine Frau Stefanie Thormeyer
Wagner
5. Bestellung von Vertretern der Stadt Heiligenhaus in die Mitgliederversammlung
des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes
Als Vertreter der Stadt Heiligenhaus werden folgende Personen in die Mitgliederversammlung
des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes gewählt:
Alt:
Ordentliches Mitglied Verhinderungsvertreter
Herr Bürgermeister Björn Kerkmann N.N.
Neu:
Ordentliches Mitglied Verhinderungsvertreter
Herr Bürgermeister Björn Kerkmann Frau Beigeordnete / Kämmerin Nadine Wagner
Sachverhalt:
Mit dem Amtsantritt von Frau Nadine Wagner als Beigeordnete und Kämmerin können die noch
vakanten Positionen bei den externen Gremien nun besetzt werden:
1. Bestellung eines Vertreters der Stadt Heiligenhaus in die Fluglärmkommission
Gem. § 32 b Abs. 4 LuftVG sollen u.a. Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des
Flugplatzes betroffenen Gemeinden der Fluglärmkommission angehören. Nach § 32 b Abs. 5
LuftVG werden die Mitglieder von der Genehmigungsbehörde berufen.
Gemäß § 63 Abs. 2 i. V. mit § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die
Gemeinde in entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen,
an denen die Gemeinde beteiligt ist.
Bei diesem Beschluss handelt es sich um eine Wahl nach § 50 Abs. 2 GO. Demnach ist die
vorgeschlagene Person gewählt, sobald sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten
hat.
Der Bürgermeister hat gem. § 40 Abs.2 GO NRW Stimmrecht.
2. Bestellung eines Vertreters in die Mitgliederversammlung der KGSt
Gemäß § 6 Abs. 4 Satz 2 der Satzung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement (KGSt) entsendet jedes Mitglied einen Vertreter. Das Stimmrecht
richtet sich bei Gemeinden nach der Einwohnerzahl; für je angefangene 50.000 Einwohner wird
eine Stimme gewährt.
Gemäß § 63 Abs. 2 i. V. m. § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die
Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder
entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die
Gemeinde beteiligt ist.
Bei diesem Beschluss handelt es sich um eine Wahl nach § 50 Abs. 2 GO. Demnach ist die
vorgeschlagene Person gewählt, sobald sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten
hat.
Der Bürgermeister hat gem. § 40 Abs.2 GO NRW Stimmrecht.
3. Bestellung eines Vertreters der Stadt Heiligenhaus in die Mitgliederversammlung
der GVV Kommunalversicherung VVaG
Entsprechend den Ausführungen des § 17 der Satzung der GVV-Kommunalversicherung VVaG
können die Mitgliedsrechte nur durch den gesetzlichen Vertreter oder durch einen besonders
bevollmächtigten Vertreter ausgeübt werden. Gesetzlicher Vertreter der Stadt ist der
Bürgermeister.
Gemäß § 63 Abs. 2 i. V. m. § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die
Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder
entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die
Gemeinde beteiligt ist.
Bei diesem Beschluss handelt es sich um eine Wahl nach § 50 Abs. 2 GO. Demnach ist die
vorgeschlagene Person gewählt, sobald sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten
hat.
Der Bürgermeister hat gem. § 40 Abs.2 GO NRW Stimmrecht.
4. Bestellung von Vertretern der Stadt Heiligenhaus in die
Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes VHS Velbert/Heiligenhaus
Nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) und gemäß
§ 5 der Satzung des VHS Zweckverbandes Velbert/Heiligenhaus entsendet die Stadt
Heiligenhaus insgesamt 9 Vertreter und jeweilige Stellvertreter in die Verbandsversammlung.
Die Mitglieder und ihre Stellvertreter werden vom Rat der Stadt für die Dauer seiner Wahlzeit
aus seiner Mitte, es muss sich also um Ratsmitglieder handeln, oder aus den Dienstkräften der
Verbandsmitglieder gewählt. Der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter
der Gemeinde muss gem. § 113 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 15 GkG dazuzählen.
Bei diesem Beschluss handelt es sich um eine Wahl nach § 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 GO.
Demnach ist die vorgeschlagene Person gewählt, sobald sie mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen erhalten hat.
Der Bürgermeister hat gem. § 40 Abs.2 GO NRW Stimmrecht.
5. Bestellung von Vertretern der Stadt Heiligenhaus in die Mitgliederversammlung
des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes
Gem. § 8 Abs. 2 der Satzung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes
(NWStGB) stellen ordentliche Mitglieder mit einer Einwohnerzahl bis zu 10.000 Einwohner drei
Vertreter und für jede weitere angefangene 10.000 Einwohner einen zusätzlichen Vertreter.
Diese sind vom Rat gem. § 63 Abs. 2 i. V. mit § 113 Abs. 2 GO NRW zu wählen.
Da die für Heiligenhaus maßgebende Einwohnerzahl unter 30.000 Einwohner liegt, sind somit 5
Vertreter zu wählen. Hierbei muss gem. § 113 Abs. 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von
ihm vorgeschlagener Bediensteter dazuzählen.
Bei diesem Beschluss handelt es sich um eine Wahl nach § 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 GO.
Demnach ist die vorgeschlagene Person gewählt, sobald sie mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen erhalten hat.
Der Bürgermeister hat gem. § 40 Abs.2 GO NRW Stimmrecht.
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