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Betrauungsakt für geförderten Wohnraum
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Heiligenhaus |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage -öffentlich- Drucksache:
Dezernat II Dez II/0252/2026
Gremium Zuständigkeit Sitzungstermin
Rat Entscheidung 01.07.2026
Betrauungsakt für geförderten Wohnraum
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den als Anlage beigefügten Betrauungsakt mit der
Heiligenhauser Bau- und Immobiliengesellschaft mbH abzuschließen.
Sofern sich in den weiteren Abstimmungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben noch
redaktionelle Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen am
Betrauungsakt vorzunehmen.
Sachverhalt:
Die SBEG und HBIG beabsichtigen, die Flächen des BP 80 Talburgstraße von der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BImA) zu erwerben. In diesem Zuge soll die Verbilligung des
Kaufpreises zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Anspruch genommen werden. Da die
Heiligenhauser Bau- und Immobiliengesellschaft mbH die Flächen erwerben und bebauen soll,
muss hierbei das EU-Beihilferecht beachtet werden. Für die rechtkonforme Verbilligung des
Kaufpreises ist daher der Abschluss eines so genannten Betrauungsaktes erforderlich. Hierbei
wird die HBIG mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem
Interesse (DAWI) betraut.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Betrauungsakt für Anlage
Text aus PDF extrahiert