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Betrauungsakt für geförderten Wohnraum

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHeiligenhaus
Datum2026-07-01
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Beschlussvorlage -öffentlich- Drucksache: Dezernat II Dez II/0252/2026 Gremium Zuständigkeit Sitzungstermin Rat Entscheidung 01.07.2026 Betrauungsakt für geförderten Wohnraum Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, den als Anlage beigefügten Betrauungsakt mit der Heiligenhauser Bau- und Immobiliengesellschaft mbH abzuschließen. Sofern sich in den weiteren Abstimmungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben noch redaktionelle Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen am Betrauungsakt vorzunehmen. Sachverhalt: Die SBEG und HBIG beabsichtigen, die Flächen des BP 80 Talburgstraße von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu erwerben. In diesem Zuge soll die Verbilligung des Kaufpreises zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Anspruch genommen werden. Da die Heiligenhauser Bau- und Immobiliengesellschaft mbH die Flächen erwerben und bebauen soll, muss hierbei das EU-Beihilferecht beachtet werden. Für die rechtkonforme Verbilligung des Kaufpreises ist daher der Abschluss eines so genannten Betrauungsaktes erforderlich. Hierbei wird die HBIG mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) betraut. Finanzielle Auswirkungen: keine Anlagen: Betrauungsakt für Anlage

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