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Kinder- und Jugendförderplan 2026 - 2030
Angenommen34 Ja · 6 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Heiligenhaus |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage -öffentlich- Drucksache:
Jugend IV.1/0253/2026
Gremium Zuständigkeit Sitzungstermin
Rat Entscheidung 01.07.2026
Kinder- und Jugendförderplan 2026 - 2030
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Heiligenhaus beschließt den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt
Heiligenhaus für die Dauer der Legislaturperiode bis 2030 sowie die Richtlinien zur Bewilligung
von Anträgen zur Förderung von Einzelprojekten nach den Vorgaben des Kinder- und
Jugendförderplanes 2026 – 2030. Die geltenden Richtlinien über die Förderung von
Erholungsmaßnahmen und Freizeiten für Heiligenhauser Kinder und Jugendliche bleiben
unberührt.
Sachverhalt:
Nach den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII sowie des Kinder- und
Jugendförderungsgesetzes NRW (KJFöG) ist die Stadt Heiligenhaus dazu verpflichtet für die
Dauer einer Legislaturperiode einen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen.
Der Plan ist das zentrale Steuerungselement der Stadt, um die finanzielle, strukturelle und
inhaltliche Förderung der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort verbindlich abzusichern. Er umfasst
nach der Darlegung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Schwerpunkte und Handlungsfelder
der Jugendförderung auch die Zielsetzungen, die im Laufe der Gültigkeitsdauer des Planes
erreicht werden sollen. Darüber hinaus werden die zur Verfügung stehenden Finanzmittel für
die Haushaltsjahre von 2026 bis 2030 dargestellt, mit denen die Jugendförderung in
Heiligenhaus in ihrer Kernarbeit sichergestellt werden kann.
Hier liegt nun die vierte Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes für die geltende
Legislaturperiode bis 2030 vor. Nach der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses in seiner
Sitzung vom 02.06.2026 wird der vorliegende Plan dem Rat der Stadt Heiligenhaus zum
Beschluss vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich mit dem vorliegenden Plan keine finanziellen Änderungen für die
Haushaltsplanung der Stadt Heiligenhaus
Anlagen:
KJFP 2026 bis 2030
Richtlinien Einzelprojekte KJFP 2026 bis 2030
Richtlinien_Foerderung_Freizeiten
Text aus PDF extrahiert