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Kinder- und Jugendförderplan 2026 - 2030

Angenommen34 Ja · 6 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeHeiligenhaus
Datum2026-07-01
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Beschlussvorlage -öffentlich- Drucksache: Jugend IV.1/0253/2026 Gremium Zuständigkeit Sitzungstermin Rat Entscheidung 01.07.2026 Kinder- und Jugendförderplan 2026 - 2030 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Heiligenhaus beschließt den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Heiligenhaus für die Dauer der Legislaturperiode bis 2030 sowie die Richtlinien zur Bewilligung von Anträgen zur Förderung von Einzelprojekten nach den Vorgaben des Kinder- und Jugendförderplanes 2026 – 2030. Die geltenden Richtlinien über die Förderung von Erholungsmaßnahmen und Freizeiten für Heiligenhauser Kinder und Jugendliche bleiben unberührt. Sachverhalt: Nach den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII sowie des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW (KJFöG) ist die Stadt Heiligenhaus dazu verpflichtet für die Dauer einer Legislaturperiode einen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Der Plan ist das zentrale Steuerungselement der Stadt, um die finanzielle, strukturelle und inhaltliche Förderung der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort verbindlich abzusichern. Er umfasst nach der Darlegung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Schwerpunkte und Handlungsfelder der Jugendförderung auch die Zielsetzungen, die im Laufe der Gültigkeitsdauer des Planes erreicht werden sollen. Darüber hinaus werden die zur Verfügung stehenden Finanzmittel für die Haushaltsjahre von 2026 bis 2030 dargestellt, mit denen die Jugendförderung in Heiligenhaus in ihrer Kernarbeit sichergestellt werden kann. Hier liegt nun die vierte Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes für die geltende Legislaturperiode bis 2030 vor. Nach der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses in seiner Sitzung vom 02.06.2026 wird der vorliegende Plan dem Rat der Stadt Heiligenhaus zum Beschluss vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen: Es ergeben sich mit dem vorliegenden Plan keine finanziellen Änderungen für die Haushaltsplanung der Stadt Heiligenhaus Anlagen: KJFP 2026 bis 2030 Richtlinien Einzelprojekte KJFP 2026 bis 2030 Richtlinien_Foerderung_Freizeiten

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