Startseite › Gevelsberg › Antrag
Antrag der CDU-Fraktion zur Beleuchtung von Fuß- und Radwegen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gevelsberg |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Fachbereich : FB3 Vorlage der Verwaltung
Aktenzeichen : F 3.1 Radwege
Datum : 21.05.2026
Drucksache Nr.: 021/2025
Gremium Datum Öffentlichkeitsstatus
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und 08.06.2026 öffentlich
Wirtschaftsförderung
Gremium Datum Öffentlichkeitsstatus
Hauptausschuss öffentlich
Gremium Datum Öffentlichkeitsstatus
Rat der Stadt Gevelsberg öffentlich
Betreff:
Antrag der CDU-Fraktion zur Beleuchtung von Fuß- und Radwegen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Gevelsberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur potenziellen
Beleuchtung von abseits von Straßen geführten Fuß- und Radwegen zur Kenntnis.
Aufgrund der kalkulierten Herstellungskosten, des Unterhaltungsaufwandes, der
naturschutzfachlichen Themenstellungen und des Energieverbrauchs beschließt der Rat:
Alternative a)
zunächst auf eine Beleuchtung von straßenunabhängigen Fuß- und Radwegen im
Außenbereich zu verzichten.
oder
Alternative b)
die Verwaltung zu beauftragen eine Priorisierungsliste zu erarbeiten und diese erneut im
Fachausschuss vorzustellen. Auf Grundlage dieser Liste soll dann die Bereitstellung der
notwendigen Haushaltsmittel in den kommenden Jahren erfolgen.
Begründung zur Vorlage Seite 2 zur Drucksache Nr.: 021/2025
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 15.01.2025 wurde seitens der CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Gevelsberg beantragt, die Verwaltung mit der Erstellung einer konzeptionellen Übersicht
zu beauftragen, in der alle Radstrecken, die nicht unmittelbar neben einer Straße
verlaufen, verzeichnet sind. Diese Radstecken sollen dann auf die Eignung für eine
Beleuchtung geprüft werden. Dabei sollen bei dieser Prüfung eine Kostenschätzung
sowie weitere Belange wie z. B. Landschaftsschutz, Artenschutz, Unterhaltungsaufwand
etc. berücksichtigt werden.
Der Rat der Stadt Gevelsberg hat in seiner Sitzung am 30.01.2025 über den Antrag
beraten und ihn in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und
Wirtschaftsförderung zur weiteren Beratung verwiesen.
Auf Grundlage des Antrages wurde durch die Verwaltung eine Liste mit allen
Radstrecken (Radwege und kombinierte Fuß- und Radwege) -sowohl im Bestand als auch
aktuell in Planung- erstellt. In dieser Tabelle wurden zudem weitere Daten zur
planungsrechtlichen Einordnung zu den geschätzten Kosten, zum Energieverbrauch etc.
ermittelt. Die Liste ist als Anlage 1 dieser DS Nr. beigefügt. Zudem wurde zur Verortung
der Wegestrecken ein Plan erstellt, der dieser DS. Nr. als Anlage 2 beigefügt ist.
Nach aktuellem Stand existieren ca. 13,5 km Radstrecken bzw. kombinierte Fuß- und
Radwege im Bestand bzw. in der kurzfristigen Umsetzung, die über keine Beleuchtung
verfügen. Mit Ausnahme des separaten Fuß- und Radweges an der Teichstraße, sowie
des Verbindungsweges An der Maus zur Habichtstraße, liegen diese Strecken allesamt
im planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Eine Vielzahl
der Strecken liegt zudem im Landschaftsschutzgebiet. Im folgenden sind die Strecken
mit ihren jeweiligen Längen aufgeführt:
Name der Wegeverbindung Länge des Planungsrechtliche
Abschnitts Einordnung
Rad- und Wanderweg Stefansbachtal 1.700 m Außenbereich § 35
BauGB
Hellerweg 900 m Außenbereich § 35
BauGB
Rad- und Wanderweg Am Werde von An der 2.300 m Außenbereich § 35
Drehbank bis Vogelsang BauGB
Enneperadweg vom Wiegandwehr bis Straße An 470 m Außenbereich § 35
der Drehbank BauGB
Fuß- und Radweg Teichstraße am Stefansbach 300 m Innenbereich gem.
§34 BauGB
Fuß- und Radweg Neuenlander Straße, 1.000 m Außenbereich § 35
Neuplanung Asbeck bis Silschede BauGB
Radwege Bahntrasse Schwelm bis Gevelsberg 1.500 m Außenbereich § 35
West BauGB
Begründung zur Vorlage Seite 3 zur Drucksache Nr.: 021/2025
Radweg Bahntrasse Gevelsberg West bis 3.000 m Überwiegend
Silschede Außenbereich § 35
BauGB
Glückauf Trasse Silschede 1.400 m Außenbereich § 35
BauGB
Kohlenbahntrasse von Auf dem Böcken bis 900 m Außenbereich § 35
Stadtgrenze Wetter BauGB
Verbindungsweg An der Maus/Habichtstraße 275 m Innenbereich gem.
§34 BauGB
Gesamt 13.470 m
Eine ausführliche Liste über Strecken die derzeit über keine Beleuchtung verfügen ist der
Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Zur Prüfung des Antrages wurde die zuständige untere Naturschutzbehörde des
Ennepe-Ruhr-Kreises mit Mail vom 04.02.2025 um naturschutzfachliche Einschätzung
der Auswirkungen einer Beleuchtung von straßenunabhängigen Fuß- und Radwegen im
Außenbereich mit LED-Technik und Bewegungssensorik gebeten.
Da die Stadt Gevelsberg aktuell über keine Beleuchtung mit adaptiver
Bewegungssensorik verfügt, wurde zudem die Stadt Schwelm angeschrieben und nach
deren Erfahrungswerten bei der Beleuchtung am „Radweg unter dem Kaarst“ gefragt.
Durch die untere Naturschutzbehörde wurde mit E-Mail vom 06.02.2025 eine
Rückmeldung gegeben. Dabei wurde sich grundsätzlich kritisch zur Beleuchtung von
Wegen im planungsrechtlichen Außenbereich geäußert. Dies wurde wie folgt begründet:
„Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde bestehen grundsätzliche Bedenken gegenüber
einer Beleuchtung von Radwegen im Außenbereich.
Durch eine Beleuchtung werden viele nachtaktive Insekten erheblich beeinträchtigt. Sie
werden durch die Lichtquellen angelockt bzw. abgelenkt. Im Bereich der Lichtquellen werden
sie zur leichten Beute von anderen Tieren oder können durch Kollision oder Erschöpfung
sterben.
(…)
Die Notwendigkeit zur pauschalen Beleuchtung von Radwegen im Außenbereich liegt nicht
vor, so dass diese Eingriffe als vermeidbare Beeinträchtigung gem. § 15 BNatSchG zu
unterlassen sind. Ggf. kann im Einzelfall, wenn plausible Begründungen vorliegen und
"naturverträgliche" technische Ausführungen zum Einsatz kommen, eine Genehmigung erteilt
werden.“
Soweit die Stadt eine Beleuchtung von derzeit unbeleuchteten Fuß- und Radwegen im
planungsrechtlichen Außenbereich realisieren möchte, ist zunächst in der Regel die
untere Naturschutzbehörde zu beteiligen. Dabei ist durch einen Umweltbericht
abzuschätzen, welche Auswirkungen von der Beleuchtung für betroffenen Arten und das
Begründung zur Vorlage Seite 4 zur Drucksache Nr.: 021/2025
Landschaftsbild ausgehen und welche Kompensationsmaßnahmen im Einzelfall
getroffen werden müssen. Für den Bau des Radweges zwischen Silschede und Asbeck
existiert bereits eine Artenschutzprüfung Stufe 1 und ein Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag, auf deren Grundlage eine Befreiung vom Landschaftsplan bei der Unteren
Naturschutzbehörde beantragt und bewilligt wurde. Bei einer zusätzlichen Beleuchtung
wären die Gutachten zu überarbeiten und ein neuer Antrag zu stellen.
Verwaltungsseitig wird darauf verwiesen, dass besonders der Wunsch nach Beleuchtung
von Fuß- und Radwegen im Außenbereich weitere ökologische Problemstellungen mit
sich bringt und damit auch die Neuplanung entsprechender Wege deutlich komplizierter
gestaltet, als es ohnehin bereits der Fall ist.
Zudem sei angemerkt, dass gem. § 17 Straßenverkehrsordnung (StVO) während der
Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse sonst erfordern, (..) die
vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen (sind). Demnach ist jeder
Radfahrer schon aufgrund der StVO verpflichtet eine Beleuchtung mit sich zu führen.
Auch Straßen sind in Gevelsberg außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel
unbeleuchtet, dies gilt für Gemeindestraßen (Neuenlander Straße, Silscheder Straße,
Asker Straße, Westfelder Straße etc.) als auch für Landes- und Bundesstraßen (Asbecker
Straße, Wittener Straße, Eichholzstraße, Schwelmer Straße etc.).
Von den aufgeführten unbeleuchteten Fuß- und Radwegen auf Gevelsberger Stadtgebiet
befinden sich nur zwei im planungsrechtlichen Innenbereich. Die übrigen liegen im
Außenbereich überwiegend im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Die zwei Fuß-
und Radwege im Innenbereich stellen mit einer Gesamtlänge von 575 m zudem nur
einen Anteil von 4 % aller unbeleuchteter Fuß- und Radwege. Nur diese 4 % wären ohne
bzw. mit nur geringen ökologischen Problemen behaftet. Die zwei Wege verfügen jedoch
über nahegelegene parallele Wegebeziehungen, die über eine ausreichende
Beleuchtung verfügen.
Soweit die Stadt Gevelsberg sich dazu entscheiden sollte, alle Fuß- und Radwege im
Außenbereich mit einer Beleuchtung zu versehen und über Ausnahmen und
Kompensationsmaßnahmen Zustimmung bei der unteren Naturschutzbehörde erzielt
werden könnte, werden die Gesamtkosten auf ca. 4,7 Mio. € geschätzt. Aufgrund des
angrenzenden Bewuchses eignen sich nur wenige Abschnitte dazu, Solarleuchten zu
installieren. Somit ist in vielen Bereichen mit Tiefbauarbeiten für die Verkabelung zu
rechnen. Anhand von Erfahrungswerten können hier 300 €/lfd. m angesetzt werden.
Zudem sind bei den Kosten ebenfalls die Leuchten inkl. Masten sowie die Kosten für
notwendige Straßenbeleuchtungsverteilerkästen berücksichtigt worden.
Insgesamt müssten bei der Beleuchtung aller Fuß- und Radwege 337 neue Lichtpunkte
im Stadtgebiet aufgestellt werden. Entsprechende LED-Leuchten verbrauchen ca. 23
Watt. Nach Rücksprache mit der Stadt Schwelm kann durch eine mitlaufende LED-
Beleuchtung ca. 60 % Strom eingespart werden.
Begründung zur Vorlage Seite 5 zur Drucksache Nr.: 021/2025
Im Jahresdurchschnitt leuchtet ein Lichtpunkt ca. 4.200 Stunden. Bei einer Einsparung
von 60 % kann von einer Leuchtdauer von 1.680 Stunden im Jahr bei adaptiver
Beleuchtung ausgegangen werden.
Insgesamt würden 337 neue Leuchtpunkte mit einer Leistung von 23 Watt und einer
Leuchtdauer 1.680 Jahresstunden ca. 13.000 kWh Strom verbrauchen. Dies entspricht
einem Jahresdurchschnittsverbrauch von ca. 4 – 5 Einfamilienhäusern. Dies scheint
zunächst nicht viel, vor einigen Jahren wurde jedoch auch im Rat der Stadt Gevelsberg
noch darüber diskutiert, wie Strom, unter anderem auch bei der Straßenbeleuchtung,
eingespart werden kann.
Die Ausführungen der Verwaltung und die dargestellten Vor- und Nachteile einer
Beleuchtung von straßenunabhängig geführten Fuß- und Radwegen wurden am
12.03.2025 ebenfalls dem Fachforum Radverkehr der Lokalen Agenda vorgestellt. Die
anwesenden Teilnehmer der Sitzung teilten die Bedenken der Fachverwaltung und
sprachen sich gegen eine pauschale Beleuchtung aller straßenunabhängigen Fuß- und
Radwege -besonders im Außenbereich- aus. Allerdings sollten die Strecken auf
Gefahrenstellen geprüft und hier lediglich eine punktuelle Beleuchtung installiert
werden. Beispielhaft wurde hier die Mastumfahrung auf der Radwegetrasse „Unter dem
Karst“ genannt. Ebenfalls sollte geprüft werden, welche Wege stärker von Fußgängern
genutzt werden, hier könnte u. U. ein Bedarf für eine Beleuchtung bestehen. Für
Radfahrerinnen und Radfahrer wurde dieser Bedarf nicht gesehen, da sie eine eigene
Beleuchtung mitführen müssen und aufgrund technischer Neuerungen diese
Beleuchtung auch immer besser werde.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, von einer Beleuchtung von separat geführten
Fuß- und Radwegen im planungsrechtlichen Außenbereich abzusehen. Ausnahmen
könnte hier die punktuelle Beleuchtung von potenziellen Gefahrenbereichen bilden.
Sollte der Rat dennoch eine Beleuchtung wünschen, wäre es zielführend die Verwaltung
zunächst mit der Ausarbeitung einer Priorisierung zu beauftragen.
gesehen:
Anlage\n
Ds. 021_2025_Anlage 1
Ds. 021_2025_Anlage 2
Text aus PDF extrahiert