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Antrag der CDU-Fraktion zur Beleuchtung von Fuß- und Radwegen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGevelsberg
Datum2026-07-09
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Fachbereich : FB3 Vorlage der Verwaltung Aktenzeichen : F 3.1 Radwege Datum : 21.05.2026 Drucksache Nr.: 021/2025 Gremium Datum Öffentlichkeitsstatus Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und 08.06.2026 öffentlich Wirtschaftsförderung Gremium Datum Öffentlichkeitsstatus Hauptausschuss öffentlich Gremium Datum Öffentlichkeitsstatus Rat der Stadt Gevelsberg öffentlich Betreff: Antrag der CDU-Fraktion zur Beleuchtung von Fuß- und Radwegen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Gevelsberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur potenziellen Beleuchtung von abseits von Straßen geführten Fuß- und Radwegen zur Kenntnis. Aufgrund der kalkulierten Herstellungskosten, des Unterhaltungsaufwandes, der naturschutzfachlichen Themenstellungen und des Energieverbrauchs beschließt der Rat: Alternative a) zunächst auf eine Beleuchtung von straßenunabhängigen Fuß- und Radwegen im Außenbereich zu verzichten. oder Alternative b) die Verwaltung zu beauftragen eine Priorisierungsliste zu erarbeiten und diese erneut im Fachausschuss vorzustellen. Auf Grundlage dieser Liste soll dann die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel in den kommenden Jahren erfolgen. Begründung zur Vorlage Seite 2 zur Drucksache Nr.: 021/2025 Sachverhalt: Mit Schreiben vom 15.01.2025 wurde seitens der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Gevelsberg beantragt, die Verwaltung mit der Erstellung einer konzeptionellen Übersicht zu beauftragen, in der alle Radstrecken, die nicht unmittelbar neben einer Straße verlaufen, verzeichnet sind. Diese Radstecken sollen dann auf die Eignung für eine Beleuchtung geprüft werden. Dabei sollen bei dieser Prüfung eine Kostenschätzung sowie weitere Belange wie z. B. Landschaftsschutz, Artenschutz, Unterhaltungsaufwand etc. berücksichtigt werden. Der Rat der Stadt Gevelsberg hat in seiner Sitzung am 30.01.2025 über den Antrag beraten und ihn in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung zur weiteren Beratung verwiesen. Auf Grundlage des Antrages wurde durch die Verwaltung eine Liste mit allen Radstrecken (Radwege und kombinierte Fuß- und Radwege) -sowohl im Bestand als auch aktuell in Planung- erstellt. In dieser Tabelle wurden zudem weitere Daten zur planungsrechtlichen Einordnung zu den geschätzten Kosten, zum Energieverbrauch etc. ermittelt. Die Liste ist als Anlage 1 dieser DS Nr. beigefügt. Zudem wurde zur Verortung der Wegestrecken ein Plan erstellt, der dieser DS. Nr. als Anlage 2 beigefügt ist. Nach aktuellem Stand existieren ca. 13,5 km Radstrecken bzw. kombinierte Fuß- und Radwege im Bestand bzw. in der kurzfristigen Umsetzung, die über keine Beleuchtung verfügen. Mit Ausnahme des separaten Fuß- und Radweges an der Teichstraße, sowie des Verbindungsweges An der Maus zur Habichtstraße, liegen diese Strecken allesamt im planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Eine Vielzahl der Strecken liegt zudem im Landschaftsschutzgebiet. Im folgenden sind die Strecken mit ihren jeweiligen Längen aufgeführt: Name der Wegeverbindung Länge des Planungsrechtliche Abschnitts Einordnung Rad- und Wanderweg Stefansbachtal 1.700 m Außenbereich § 35 BauGB Hellerweg 900 m Außenbereich § 35 BauGB Rad- und Wanderweg Am Werde von An der 2.300 m Außenbereich § 35 Drehbank bis Vogelsang BauGB Enneperadweg vom Wiegandwehr bis Straße An 470 m Außenbereich § 35 der Drehbank BauGB Fuß- und Radweg Teichstraße am Stefansbach 300 m Innenbereich gem. §34 BauGB Fuß- und Radweg Neuenlander Straße, 1.000 m Außenbereich § 35 Neuplanung Asbeck bis Silschede BauGB Radwege Bahntrasse Schwelm bis Gevelsberg 1.500 m Außenbereich § 35 West BauGB Begründung zur Vorlage Seite 3 zur Drucksache Nr.: 021/2025 Radweg Bahntrasse Gevelsberg West bis 3.000 m Überwiegend Silschede Außenbereich § 35 BauGB Glückauf Trasse Silschede 1.400 m Außenbereich § 35 BauGB Kohlenbahntrasse von Auf dem Böcken bis 900 m Außenbereich § 35 Stadtgrenze Wetter BauGB Verbindungsweg An der Maus/Habichtstraße 275 m Innenbereich gem. §34 BauGB Gesamt 13.470 m Eine ausführliche Liste über Strecken die derzeit über keine Beleuchtung verfügen ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Zur Prüfung des Antrages wurde die zuständige untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises mit Mail vom 04.02.2025 um naturschutzfachliche Einschätzung der Auswirkungen einer Beleuchtung von straßenunabhängigen Fuß- und Radwegen im Außenbereich mit LED-Technik und Bewegungssensorik gebeten. Da die Stadt Gevelsberg aktuell über keine Beleuchtung mit adaptiver Bewegungssensorik verfügt, wurde zudem die Stadt Schwelm angeschrieben und nach deren Erfahrungswerten bei der Beleuchtung am „Radweg unter dem Kaarst“ gefragt. Durch die untere Naturschutzbehörde wurde mit E-Mail vom 06.02.2025 eine Rückmeldung gegeben. Dabei wurde sich grundsätzlich kritisch zur Beleuchtung von Wegen im planungsrechtlichen Außenbereich geäußert. Dies wurde wie folgt begründet: „Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde bestehen grundsätzliche Bedenken gegenüber einer Beleuchtung von Radwegen im Außenbereich. Durch eine Beleuchtung werden viele nachtaktive Insekten erheblich beeinträchtigt. Sie werden durch die Lichtquellen angelockt bzw. abgelenkt. Im Bereich der Lichtquellen werden sie zur leichten Beute von anderen Tieren oder können durch Kollision oder Erschöpfung sterben. (…) Die Notwendigkeit zur pauschalen Beleuchtung von Radwegen im Außenbereich liegt nicht vor, so dass diese Eingriffe als vermeidbare Beeinträchtigung gem. § 15 BNatSchG zu unterlassen sind. Ggf. kann im Einzelfall, wenn plausible Begründungen vorliegen und "naturverträgliche" technische Ausführungen zum Einsatz kommen, eine Genehmigung erteilt werden.“ Soweit die Stadt eine Beleuchtung von derzeit unbeleuchteten Fuß- und Radwegen im planungsrechtlichen Außenbereich realisieren möchte, ist zunächst in der Regel die untere Naturschutzbehörde zu beteiligen. Dabei ist durch einen Umweltbericht abzuschätzen, welche Auswirkungen von der Beleuchtung für betroffenen Arten und das Begründung zur Vorlage Seite 4 zur Drucksache Nr.: 021/2025 Landschaftsbild ausgehen und welche Kompensationsmaßnahmen im Einzelfall getroffen werden müssen. Für den Bau des Radweges zwischen Silschede und Asbeck existiert bereits eine Artenschutzprüfung Stufe 1 und ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, auf deren Grundlage eine Befreiung vom Landschaftsplan bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt und bewilligt wurde. Bei einer zusätzlichen Beleuchtung wären die Gutachten zu überarbeiten und ein neuer Antrag zu stellen. Verwaltungsseitig wird darauf verwiesen, dass besonders der Wunsch nach Beleuchtung von Fuß- und Radwegen im Außenbereich weitere ökologische Problemstellungen mit sich bringt und damit auch die Neuplanung entsprechender Wege deutlich komplizierter gestaltet, als es ohnehin bereits der Fall ist. Zudem sei angemerkt, dass gem. § 17 Straßenverkehrsordnung (StVO) während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse sonst erfordern, (..) die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen (sind). Demnach ist jeder Radfahrer schon aufgrund der StVO verpflichtet eine Beleuchtung mit sich zu führen. Auch Straßen sind in Gevelsberg außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel unbeleuchtet, dies gilt für Gemeindestraßen (Neuenlander Straße, Silscheder Straße, Asker Straße, Westfelder Straße etc.) als auch für Landes- und Bundesstraßen (Asbecker Straße, Wittener Straße, Eichholzstraße, Schwelmer Straße etc.). Von den aufgeführten unbeleuchteten Fuß- und Radwegen auf Gevelsberger Stadtgebiet befinden sich nur zwei im planungsrechtlichen Innenbereich. Die übrigen liegen im Außenbereich überwiegend im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Die zwei Fuß- und Radwege im Innenbereich stellen mit einer Gesamtlänge von 575 m zudem nur einen Anteil von 4 % aller unbeleuchteter Fuß- und Radwege. Nur diese 4 % wären ohne bzw. mit nur geringen ökologischen Problemen behaftet. Die zwei Wege verfügen jedoch über nahegelegene parallele Wegebeziehungen, die über eine ausreichende Beleuchtung verfügen. Soweit die Stadt Gevelsberg sich dazu entscheiden sollte, alle Fuß- und Radwege im Außenbereich mit einer Beleuchtung zu versehen und über Ausnahmen und Kompensationsmaßnahmen Zustimmung bei der unteren Naturschutzbehörde erzielt werden könnte, werden die Gesamtkosten auf ca. 4,7 Mio. € geschätzt. Aufgrund des angrenzenden Bewuchses eignen sich nur wenige Abschnitte dazu, Solarleuchten zu installieren. Somit ist in vielen Bereichen mit Tiefbauarbeiten für die Verkabelung zu rechnen. Anhand von Erfahrungswerten können hier 300 €/lfd. m angesetzt werden. Zudem sind bei den Kosten ebenfalls die Leuchten inkl. Masten sowie die Kosten für notwendige Straßenbeleuchtungsverteilerkästen berücksichtigt worden. Insgesamt müssten bei der Beleuchtung aller Fuß- und Radwege 337 neue Lichtpunkte im Stadtgebiet aufgestellt werden. Entsprechende LED-Leuchten verbrauchen ca. 23 Watt. Nach Rücksprache mit der Stadt Schwelm kann durch eine mitlaufende LED- Beleuchtung ca. 60 % Strom eingespart werden. Begründung zur Vorlage Seite 5 zur Drucksache Nr.: 021/2025 Im Jahresdurchschnitt leuchtet ein Lichtpunkt ca. 4.200 Stunden. Bei einer Einsparung von 60 % kann von einer Leuchtdauer von 1.680 Stunden im Jahr bei adaptiver Beleuchtung ausgegangen werden. Insgesamt würden 337 neue Leuchtpunkte mit einer Leistung von 23 Watt und einer Leuchtdauer 1.680 Jahresstunden ca. 13.000 kWh Strom verbrauchen. Dies entspricht einem Jahresdurchschnittsverbrauch von ca. 4 – 5 Einfamilienhäusern. Dies scheint zunächst nicht viel, vor einigen Jahren wurde jedoch auch im Rat der Stadt Gevelsberg noch darüber diskutiert, wie Strom, unter anderem auch bei der Straßenbeleuchtung, eingespart werden kann. Die Ausführungen der Verwaltung und die dargestellten Vor- und Nachteile einer Beleuchtung von straßenunabhängig geführten Fuß- und Radwegen wurden am 12.03.2025 ebenfalls dem Fachforum Radverkehr der Lokalen Agenda vorgestellt. Die anwesenden Teilnehmer der Sitzung teilten die Bedenken der Fachverwaltung und sprachen sich gegen eine pauschale Beleuchtung aller straßenunabhängigen Fuß- und Radwege -besonders im Außenbereich- aus. Allerdings sollten die Strecken auf Gefahrenstellen geprüft und hier lediglich eine punktuelle Beleuchtung installiert werden. Beispielhaft wurde hier die Mastumfahrung auf der Radwegetrasse „Unter dem Karst“ genannt. Ebenfalls sollte geprüft werden, welche Wege stärker von Fußgängern genutzt werden, hier könnte u. U. ein Bedarf für eine Beleuchtung bestehen. Für Radfahrerinnen und Radfahrer wurde dieser Bedarf nicht gesehen, da sie eine eigene Beleuchtung mitführen müssen und aufgrund technischer Neuerungen diese Beleuchtung auch immer besser werde. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, von einer Beleuchtung von separat geführten Fuß- und Radwegen im planungsrechtlichen Außenbereich abzusehen. Ausnahmen könnte hier die punktuelle Beleuchtung von potenziellen Gefahrenbereichen bilden. Sollte der Rat dennoch eine Beleuchtung wünschen, wäre es zielführend die Verwaltung zunächst mit der Ausarbeitung einer Priorisierung zu beauftragen. gesehen: Anlage\n Ds. 021_2025_Anlage 1 Ds. 021_2025_Anlage 2

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