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Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGangelt
Datum2026-07-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Gangelt widmet elf Straßen und Wege (u. a. Alter Kirchweg, Sperberstraße, Wilhelm-Frings-Straße, Dietrich-Bonhoeffer-Straße) gemäß Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr. Teilweise erfolgen Nutzungsbeschränkungen für Fuß- und Radverkehr bzw. nur Fußgängerverkehr gemäß den Bebauungsplänen Nr. 51, 60 und 81. Der Beschlussvorschlag wurde angenommen.

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Gemeinde Gangelt Drucksache Nr. Der Bürgermeister XII/0095 öffentlich Amt: Fachbereich Ordnung Sitzungsvorlage an Bau- und Umweltausschuss Vorberatung Gemeinderat Entscheidung Kosten € Produkt/Sachkonto Vorgesehen im Jahr Erg.-Plan Fin.- Plan Mittel stehen Mittel stehen Mittel stehen nur mit Deckungsvorschlag: zur nicht zur € Verfügung Verfügung zur Verfügung Sichtvermerk Kämmerer: TOP Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen Beschlussvorschlag: Die Straßen „Alter Kirchweg“ (Gemarkung Schierwaldenrath, Flur 8, Flurstück 275), „Sperberstraße“ (Gemarkung Birgden, Flur 10, Flurstück 411), „Wilhelm-Frings- Straße“ (Gemarkung Birgden, Flur 10, Flurstück 405), „Christian-Küppers-Straße“ (Gemarkung Birgden, Flur 10, Flurstück 407), „Waldkauzstraße“ (Gemarkung Birgden, Flur 10, Flurstück 406), Amselstraße (Gemarkung Birgden, Flur 10, Flurstück 404), „Fasanenstraße“ (Gemarkung Birgden, Flur 10, Flurstücke 408 und 409), „Elsternweg“ (Gemarkung Birgden, Flur 10, Flurstück 412), „Josef- Sodermanns-Straße“ (Gemarkung Birgden Flur 14, Flurstück 732), „Dietrich- Bonhoeffer-Straße“ (Gemarkung Gangelt, Flur 46, Flurstücke 259 und 260) und „An der Heide“ (Gemarkung Gangelt, Flur 46, Flurstück 262) werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23.09.1995 (GV. NRW S. 1028) in der zurzeit gültigen Fassung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Entsprechend dem Bebauungsplan Nr. 51 erfolgt eine Beschränkung der Nutzung für den Fußgänger- und Radverkehr für die Grundstücke Gemarkung Schierwaldenrath, Flur 8 Flurstück 301 und Flurstück 275 (teilweise, Verbindungsweg zwischen Alter Kirchweg und Klein Feldchen). Gemäß Bebauungsplan Nr. 60 erfolgt eine Beschränkung der Nutzung für den Fußgänger- und Radverkehr für die Grundstücke Gemarkung Birgden, Flur 10, - 2 - Flurstücke 762, 767, 768 und 769. Für das Grundstück Gemarkung Birgden, Flur 10, Flurstück 397 erfolgt entsprechend dem Bebauungsplan Nr. 81, eine Beschränkung auf den Fußgängerverkehr. Sachlage/Begründung: Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (Str.WG NW) sind öffentliche Straßen durch die Straßenbehörde dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Durch Widmung wird die Eigenschaft der Straße sichergestellt und Rechtssicherheit für den Gemeingebrauch geschaffen. Soweit eine Widmung nicht durch Gewohnheitsrecht eingetreten ist, ist sie im Einzelfall durch formelle Widmungsverfügung sicherzustellen. Straßenbaubehörde für die Straßen „Alter Kirchweg“, „Sperberstraße“, „Wilhelm- Frings-Straße“, „Christian-Küppers-Straße“, „Waldkauzstraße“, „Amselstraße“, „Fasanenstraße“, „Elsternweg“, Josef-Sodermanns-Straße“, „Dietrich-Bonhoeffer- Straße“ und „An der Heide“ ist die Gemeinde Gangelt. Es wird vorgeschlagen, die vorgenannten Straßen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. - 2 - - 3 - Anlagen: 5 Kartenauszüge - 3 -

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