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Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gangelt |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Gangelt widmet elf Straßen und Wege (u. a. Alter Kirchweg, Sperberstraße, Wilhelm-Frings-Straße, Dietrich-Bonhoeffer-Straße) gemäß Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr. Teilweise erfolgen Nutzungsbeschränkungen für Fuß- und Radverkehr bzw. nur Fußgängerverkehr gemäß den Bebauungsplänen Nr. 51, 60 und 81. Der Beschlussvorschlag wurde angenommen.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Gangelt Drucksache Nr.
Der Bürgermeister XII/0095
öffentlich
Amt: Fachbereich Ordnung
Sitzungsvorlage
an
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Entscheidung
Kosten € Produkt/Sachkonto Vorgesehen im Jahr
Erg.-Plan Fin.-
Plan
Mittel stehen Mittel stehen Mittel stehen nur mit
Deckungsvorschlag:
zur nicht zur
€
Verfügung Verfügung
zur Verfügung Sichtvermerk Kämmerer:
TOP Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen
Beschlussvorschlag:
Die Straßen „Alter Kirchweg“ (Gemarkung Schierwaldenrath, Flur 8, Flurstück 275),
„Sperberstraße“ (Gemarkung Birgden, Flur 10, Flurstück 411), „Wilhelm-Frings-
Straße“ (Gemarkung Birgden, Flur 10, Flurstück 405), „Christian-Küppers-Straße“
(Gemarkung Birgden, Flur 10, Flurstück 407), „Waldkauzstraße“ (Gemarkung
Birgden, Flur 10, Flurstück 406), Amselstraße (Gemarkung Birgden, Flur 10,
Flurstück 404), „Fasanenstraße“ (Gemarkung Birgden, Flur 10, Flurstücke 408 und
409), „Elsternweg“ (Gemarkung Birgden, Flur 10, Flurstück 412), „Josef-
Sodermanns-Straße“ (Gemarkung Birgden Flur 14, Flurstück 732), „Dietrich-
Bonhoeffer-Straße“ (Gemarkung Gangelt, Flur 46, Flurstücke 259 und 260) und „An
der Heide“ (Gemarkung Gangelt, Flur 46, Flurstück 262) werden gemäß § 6 Abs. 1
des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom
23.09.1995 (GV. NRW S. 1028) in der zurzeit gültigen Fassung als
Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Entsprechend dem Bebauungsplan Nr. 51 erfolgt eine Beschränkung der Nutzung für
den Fußgänger- und Radverkehr für die Grundstücke Gemarkung Schierwaldenrath,
Flur 8 Flurstück 301 und Flurstück 275 (teilweise, Verbindungsweg zwischen Alter
Kirchweg und Klein Feldchen).
Gemäß Bebauungsplan Nr. 60 erfolgt eine Beschränkung der Nutzung für den
Fußgänger- und Radverkehr für die Grundstücke Gemarkung Birgden, Flur 10,
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Flurstücke 762, 767, 768 und 769.
Für das Grundstück Gemarkung Birgden, Flur 10, Flurstück 397 erfolgt entsprechend
dem Bebauungsplan Nr. 81, eine Beschränkung auf den Fußgängerverkehr.
Sachlage/Begründung:
Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
(Str.WG NW) sind öffentliche Straßen durch die Straßenbehörde dem öffentlichen
Verkehr zu widmen. Durch Widmung wird die Eigenschaft der Straße sichergestellt
und Rechtssicherheit für den Gemeingebrauch geschaffen. Soweit eine Widmung
nicht durch Gewohnheitsrecht eingetreten ist, ist sie im Einzelfall durch formelle
Widmungsverfügung sicherzustellen.
Straßenbaubehörde für die Straßen „Alter Kirchweg“, „Sperberstraße“, „Wilhelm-
Frings-Straße“, „Christian-Küppers-Straße“, „Waldkauzstraße“, „Amselstraße“,
„Fasanenstraße“, „Elsternweg“, Josef-Sodermanns-Straße“, „Dietrich-Bonhoeffer-
Straße“ und „An der Heide“ ist die Gemeinde Gangelt.
Es wird vorgeschlagen, die vorgenannten Straßen für den öffentlichen Verkehr zu
widmen.
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Anlagen: 5 Kartenauszüge
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