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Förderangebot Klimaanpassung im Rheinischen Revier - Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gangelt |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Gangelt beantragt Fördermittel aus dem NRW-Programm „Klimaanpassung im Rheinischen Revier" für die Teilentsiegelung und Begrünung des Bushofs und Vorplatzes der Gesamtschule. Ziel ist die Reduktion versiegelter Flächen, Verbesserung der Versickerungsfähigkeit und Steigerung der Klimaresilienz. Der Gemeinderat beschließt die Antragstellung mit 95-prozentiger Förderung und legalisiert nachträglich die fristgerecht eingereichte Antragsstellung durch die Verwaltung.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Gangelt Drucksache Nr.
Der Bürgermeister XII/0113
öffentlich
Fachbereich Bauen +
Amt:
Planen
Sitzungsvorlage
an
Bau- und Umweltausschuss 07.07.2026 Vorberatung
Gemeinderat Entscheidung
Kosten € Produkt/Sachkonto Vorgesehen im Jahr
Erg.-Plan Fin.-
Plan
Mittel stehen Mittel stehen Mittel stehen nur mit
Deckungsvorschlag:
zur nicht zur
€
Verfügung Verfügung
zur Verfügung Sichtvermerk Kämmerer:
TOP Förderangebot Klimaanpassung im Rheinischen
Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld
gemeinsam gestalten
Hier: Förderantragstellung zur Teilentsiegelung
und Begrünung im Bereich der Gesamtschule
Gangelt
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die
Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Förderprogramms „Klimaanpassung
im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam
gestalten“ für die geplante Teilentsiegelung des Bushofes sowie des Vorplatzes der
Gesamtschule.
Die Verwaltung wird beauftragt, den bereits fristwahrend eingereichten Förderantrag
durch diesen Beschluss nachträglich zu legitimieren und die weiteren
Verfahrensschritte umzusetzen.
Für den Fall einer positiven Förderzusage werden die zur Umsetzung der Maßnahme
erforderlichen Haushaltsmittel entsprechend der dieser Sitzungsvorlage beigefügten
Kostenschätzung bereitgestellt.
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Sachlage/Begründung:
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des Programms „Klimaanpassung
im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam
gestalten“ investive und nicht-investive Maßnahmen zur Verminderung der
Verletzlichkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels sowie zur Stärkung der
Anpassungsfähigkeit von Kommunen im Rheinischen Revier.
Ziel des Förderprogramms ist insbesondere die Steigerung der Klimaresilienz sowie
die Förderung des Boden- und Flächenschutzes, des Gewässerschutzes, der
Biodiversität, der Umweltgerechtigkeit und der menschlichen Gesundheit
beziehungsweise der Lebensqualität.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem die Entsiegelung
befestigter oder teilversiegelter Flächen, die Schaffung von Versickerungs- und
Rückhaltemöglichkeiten für Niederschlagswasser nach dem Schwammstadt-Prinzip
sowie Maßnahmen zur Begrünung und Verbesserung des Mikroklimas.
Der Fördersatz beträgt 95 % der anerkannten, zuwendungsfähigen,
projektbezogenen Ausgaben.
Die Verwaltung hat im Rahmen des Förderprogramms fristwahrend einen Antrag für
die Umsetzung von Teilentsiegelungsmaßnahmen am Bushof und am Vorplatz der
Gesamtschule sowie für ergänzende Begrünungsmaßnahmen eingereicht. Mit der
geplanten Maßnahme sollen versiegelte Flächen reduziert, die
Versickerungsfähigkeit des Bodens verbessert und die Aufenthaltsqualität im Umfeld
der Schule erhöht werden. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Anpassung an
zunehmende Hitze- und Starkregenereignisse geleistet.
Die Antragsfrist des Förderaufrufs endet bereits am 30.06.2026. Da die nächste
Sitzung des Gemeinderates erst am 14.07.2026 stattfindet, konnte eine vorherige
politische Beratung und Beschlussfassung nicht erfolgen. Um die Fördermöglichkeit
nicht ungenutzt verstreichen zu lassen, wird die Verwaltung den Förderantrag
fristwahrend bis zum 30.06.2026 einreichen.
Die Antragstellung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates. Sollte
der Förderantrag positiv beschieden werden, wird die Verwaltung die weiteren
Planungsschritte vorbereiten und die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der
Haushaltsplanung berücksichtigen.
Die Planungsgruppe MWM aus Aachen wird die geplanten Maßnahmen in der
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorstellen.
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Text aus PDF extrahiert