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Förderangebot Klimaanpassung im Rheinischen Revier - Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGangelt
Datum2026-07-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Gangelt beantragt Fördermittel aus dem NRW-Programm „Klimaanpassung im Rheinischen Revier" für die Teilentsiegelung und Begrünung des Bushofs und Vorplatzes der Gesamtschule. Ziel ist die Reduktion versiegelter Flächen, Verbesserung der Versickerungsfähigkeit und Steigerung der Klimaresilienz. Der Gemeinderat beschließt die Antragstellung mit 95-prozentiger Förderung und legalisiert nachträglich die fristgerecht eingereichte Antragsstellung durch die Verwaltung.

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Gemeinde Gangelt Drucksache Nr. Der Bürgermeister XII/0113 öffentlich Fachbereich Bauen + Amt: Planen Sitzungsvorlage an Bau- und Umweltausschuss 07.07.2026 Vorberatung Gemeinderat Entscheidung Kosten € Produkt/Sachkonto Vorgesehen im Jahr Erg.-Plan Fin.- Plan Mittel stehen Mittel stehen Mittel stehen nur mit Deckungsvorschlag: zur nicht zur € Verfügung Verfügung zur Verfügung Sichtvermerk Kämmerer: TOP Förderangebot Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten Hier: Förderantragstellung zur Teilentsiegelung und Begrünung im Bereich der Gesamtschule Gangelt Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Förderprogramms „Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten“ für die geplante Teilentsiegelung des Bushofes sowie des Vorplatzes der Gesamtschule. Die Verwaltung wird beauftragt, den bereits fristwahrend eingereichten Förderantrag durch diesen Beschluss nachträglich zu legitimieren und die weiteren Verfahrensschritte umzusetzen. Für den Fall einer positiven Förderzusage werden die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel entsprechend der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Kostenschätzung bereitgestellt. - 2 - Sachlage/Begründung: Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des Programms „Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten“ investive und nicht-investive Maßnahmen zur Verminderung der Verletzlichkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels sowie zur Stärkung der Anpassungsfähigkeit von Kommunen im Rheinischen Revier. Ziel des Förderprogramms ist insbesondere die Steigerung der Klimaresilienz sowie die Förderung des Boden- und Flächenschutzes, des Gewässerschutzes, der Biodiversität, der Umweltgerechtigkeit und der menschlichen Gesundheit beziehungsweise der Lebensqualität. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem die Entsiegelung befestigter oder teilversiegelter Flächen, die Schaffung von Versickerungs- und Rückhaltemöglichkeiten für Niederschlagswasser nach dem Schwammstadt-Prinzip sowie Maßnahmen zur Begrünung und Verbesserung des Mikroklimas. Der Fördersatz beträgt 95 % der anerkannten, zuwendungsfähigen, projektbezogenen Ausgaben. Die Verwaltung hat im Rahmen des Förderprogramms fristwahrend einen Antrag für die Umsetzung von Teilentsiegelungsmaßnahmen am Bushof und am Vorplatz der Gesamtschule sowie für ergänzende Begrünungsmaßnahmen eingereicht. Mit der geplanten Maßnahme sollen versiegelte Flächen reduziert, die Versickerungsfähigkeit des Bodens verbessert und die Aufenthaltsqualität im Umfeld der Schule erhöht werden. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Anpassung an zunehmende Hitze- und Starkregenereignisse geleistet. Die Antragsfrist des Förderaufrufs endet bereits am 30.06.2026. Da die nächste Sitzung des Gemeinderates erst am 14.07.2026 stattfindet, konnte eine vorherige politische Beratung und Beschlussfassung nicht erfolgen. Um die Fördermöglichkeit nicht ungenutzt verstreichen zu lassen, wird die Verwaltung den Förderantrag fristwahrend bis zum 30.06.2026 einreichen. Die Antragstellung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates. Sollte der Förderantrag positiv beschieden werden, wird die Verwaltung die weiteren Planungsschritte vorbereiten und die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigen. Die Planungsgruppe MWM aus Aachen wird die geplanten Maßnahmen in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorstellen. - 2 - - 3 - - 3 -

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