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78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 "Erweiterung Schulzentrum Gangelt" im Parallelverfahren
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gangelt |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Gangelt beschließt die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 "Erweiterung Schulzentrum Gangelt" im Parallelverfahren. Ziel ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für ein zusätzliches Förderschulgebäude, da der Kreis Heinsberg einen entsprechenden Bedarf mitteilte. Das Verfahren umfasst die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange gemäß Baugesetzbuch.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Gangelt Drucksache Nr.
Der Bürgermeister XII/0118
öffentlich
Fachbereich Bauen +
Amt:
Planen
Sitzungsvorlage
an
Bau- und Umweltausschuss 07.07.2026 Vorberatung
Gemeinderat Entscheidung
Kosten € Produkt/Sachkonto Vorgesehen im Jahr
Erg.-Plan Fin.-
Plan
Mittel stehen Mittel stehen Mittel stehen nur mit
Deckungsvorschlag:
zur nicht zur
€
Verfügung Verfügung
zur Verfügung Sichtvermerk Kämmerer:
TOP 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95
"Erweiterung Schulzentrum Gangelt" im
Parallelverfahren
hier:
1.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1
BauGB zur 78. Flächennutzungsplanänderung und
zum Bebauungsplan Nr. 95 "Erweiterung
Schulzentrum Gangelt"
2.) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
3.) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu 1.)
Der Flächennutzungsplan wird in der 78. Änderung geändert. Der räumliche
Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Planwerk. Für den vorgenannten
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Geltungsbereich wird der Bebauungsplan Nr. 95 „Erweiterung Schulzentrum Gangelt“
aufgestellt. Das Aufstellungsverfahren erfolgt zeitgleich mit der 78. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen.
Zu 2.)
Für das Verfahren der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und der zeitgleichen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Erweiterung Schulzentrum Gangelt“ im
Parallelverfahren ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
durchzuführen. Die Beteiligung erfolgt auf der Grundlage der in der Sitzung vorgestellten
Planunterlagen.
Zu 3.)
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung der
Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung des Bebauungsplanes berührt
werden könnten, sind gemäß § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB, auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, zu
beteiligen.
Sachlage/Begründung:
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Erweiterung des bestehenden Schulzentrums durch die Errichtung eines
zusätzlichen Förderschulgebäudes. Über diese Notwendigkeit hat der Kreis
Heinsberg die Gemeinde Mitte Juni informiert.
Zu diesem Zweck sollen der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan
aufgestellt werden.
Weitere wesentliche Planungsziele bestehen in der Deckung des bestehenden
Bedarfs an Förderschulplätzen sowie in der langfristigen Sicherung und
Weiterentwicklung der schulischen Infrastruktur im Kreis Heinsberg. Darüber hinaus
soll durch die Planung ein städtebaulich geordneter Siedlungs- -
und Landschaftsrand ausgebildet sowie ein harmonischer Übergang zu den
bestehenden Siedlungs- und Freiraumstrukturen geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes entspricht dem der
Flächennutzungsplanänderung. Das Büro VDH aus Erkelenz wird die konkrete
Planung in der Sitzung vorstellen.
Anlagen:
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Text aus PDF extrahiert