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78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 "Erweiterung Schulzentrum Gangelt" im Parallelverfahren

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGangelt
Datum2026-07-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Gangelt beschließt die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 "Erweiterung Schulzentrum Gangelt" im Parallelverfahren. Ziel ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für ein zusätzliches Förderschulgebäude, da der Kreis Heinsberg einen entsprechenden Bedarf mitteilte. Das Verfahren umfasst die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange gemäß Baugesetzbuch.

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Gemeinde Gangelt Drucksache Nr. Der Bürgermeister XII/0118 öffentlich Fachbereich Bauen + Amt: Planen Sitzungsvorlage an Bau- und Umweltausschuss 07.07.2026 Vorberatung Gemeinderat Entscheidung Kosten € Produkt/Sachkonto Vorgesehen im Jahr Erg.-Plan Fin.- Plan Mittel stehen Mittel stehen Mittel stehen nur mit Deckungsvorschlag: zur nicht zur € Verfügung Verfügung zur Verfügung Sichtvermerk Kämmerer: TOP 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 "Erweiterung Schulzentrum Gangelt" im Parallelverfahren hier: 1.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 78. Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan Nr. 95 "Erweiterung Schulzentrum Gangelt" 2.) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 3.) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu 1.) Der Flächennutzungsplan wird in der 78. Änderung geändert. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Planwerk. Für den vorgenannten - 2 - Geltungsbereich wird der Bebauungsplan Nr. 95 „Erweiterung Schulzentrum Gangelt“ aufgestellt. Das Aufstellungsverfahren erfolgt zeitgleich mit der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Zu 2.) Für das Verfahren der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und der zeitgleichen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Erweiterung Schulzentrum Gangelt“ im Parallelverfahren ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die Beteiligung erfolgt auf der Grundlage der in der Sitzung vorgestellten Planunterlagen. Zu 3.) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung der Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung des Bebauungsplanes berührt werden könnten, sind gemäß § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, zu beteiligen. Sachlage/Begründung: Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Schulzentrums durch die Errichtung eines zusätzlichen Förderschulgebäudes. Über diese Notwendigkeit hat der Kreis Heinsberg die Gemeinde Mitte Juni informiert. Zu diesem Zweck sollen der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Weitere wesentliche Planungsziele bestehen in der Deckung des bestehenden Bedarfs an Förderschulplätzen sowie in der langfristigen Sicherung und Weiterentwicklung der schulischen Infrastruktur im Kreis Heinsberg. Darüber hinaus soll durch die Planung ein städtebaulich geordneter Siedlungs- - und Landschaftsrand ausgebildet sowie ein harmonischer Übergang zu den bestehenden Siedlungs- und Freiraumstrukturen geschaffen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes entspricht dem der Flächennutzungsplanänderung. Das Büro VDH aus Erkelenz wird die konkrete Planung in der Sitzung vorstellen. Anlagen: - 2 -

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