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Aktualisierung der Hauptsatzung

Angenommen26 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeEverswinkel
Datum2026-06-25
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GEMEINDE EVERSWINKEL Der Bürgermeister 023/2026 Datum: 05.06.2026 Öffentliche Sitzungsvorlage Amt: 10 Az.: 10.20 Bearbeitet von: Hendrik Wingrat Aktualisierung der Hauptsatzung der Gemeinde Everswinkel Finanzauswirkungen: Nein Ja Produkt: Beratungsfolge: Datum: Abstimmung: Hauptausschuss 17.06.2026 Gemeinderat 25.06.2026 Beschluss: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat nachstehenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 02 beigefügte Hauptsatzung der Gemeinde Everswinkel in der Fassung der 15. Änderung. Sachverhalt: Die Hauptsatzung der Gemeinde Everswinkel ist eine Pflichtsatzung gem. § 7 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Neben redaktionellen Änderungen ist auf Grund umfangreicher gesetzlicher Änderungen, u. a. im Bereich der GO NRW, eine Überarbeitung der derzeitigen Hauptsatzung (Inkrafttreten: 01.01.2017) notwendig. Die Änderungen orientieren sich an der aktuellen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes. In der anliegenden Synopse (Anlage 01) ist die Hauptsatzung in der derzeit gültigen (Spalte 1) und in der vorgeschlagenen Fassung (Spalte 2) gegenübergestellt. Die Änderungen sind rot markiert. Soweit die vorgeschlagene Änderung der Hauptsatzung vom Gemeinderat beschlossen wird, tritt sie am Tag nach ihrer Bekanntmachung (voraussichtlich Anfang Juli 2026) in Kraft. Anlage/n: Anlage 01 zur Vorlage 023-2026_Synopse 15. Änderung Hauptsatzung Anlage 02 zur Vorlage 023-2026 1

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