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Aktualisierung der Hauptsatzung
Angenommen26 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Everswinkel |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE EVERSWINKEL
Der Bürgermeister 023/2026
Datum: 05.06.2026
Öffentliche Sitzungsvorlage
Amt: 10 Az.: 10.20 Bearbeitet von: Hendrik Wingrat
Aktualisierung der Hauptsatzung der Gemeinde Everswinkel
Finanzauswirkungen: Nein Ja Produkt:
Beratungsfolge: Datum: Abstimmung:
Hauptausschuss 17.06.2026
Gemeinderat 25.06.2026
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat nachstehenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 02 beigefügte Hauptsatzung der Gemeinde
Everswinkel in der Fassung der 15. Änderung.
Sachverhalt:
Die Hauptsatzung der Gemeinde Everswinkel ist eine Pflichtsatzung gem. § 7 Abs. 3 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Neben redaktionellen Änderungen ist
auf Grund umfangreicher gesetzlicher Änderungen, u. a. im Bereich der GO NRW, eine
Überarbeitung der derzeitigen Hauptsatzung (Inkrafttreten: 01.01.2017) notwendig. Die
Änderungen orientieren sich an der aktuellen Mustersatzung des Städte- und
Gemeindebundes.
In der anliegenden Synopse (Anlage 01) ist die Hauptsatzung in der derzeit gültigen (Spalte
1) und in der vorgeschlagenen Fassung (Spalte 2) gegenübergestellt. Die Änderungen sind
rot markiert.
Soweit die vorgeschlagene Änderung der Hauptsatzung vom Gemeinderat beschlossen wird,
tritt sie am Tag nach ihrer Bekanntmachung (voraussichtlich Anfang Juli 2026) in Kraft.
Anlage/n:
Anlage 01 zur Vorlage 023-2026_Synopse 15. Änderung Hauptsatzung
Anlage 02 zur Vorlage 023-2026
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