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Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für den Kreis Warendorf und neun kreisangehörige Kommunen - Teilkonzept Everswinkel
Angenommen26 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Everswinkel |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE EVERSWINKEL
Der Bürgermeister 039/2026
Datum: 05.06.2026
Öffentliche Sitzungsvorlage
Amt: 60 Az.: 68.50.34-26 Bearbeitet von: Melina Steinsträter
Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für den Kreis Warendorf und neun
kreisangehörige Kommunen - Teilkonzept Everswinkel
Finanzauswirkungen: Nein Ja Produkt:
Beratungsfolge: Datum: Abstimmung:
Ausschuss für Planung, Umwelt- u.
16.06.2026
Klimaschutz
Gemeinderat 25.06.2026
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung, Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt dem Gemeinderat
folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt das vorliegende Klimafolgenanpassungskonzept für die
Gemeinde Everswinkel.
Sachverhalt:
Der Kreis Warendorf entwickelt seit dem Jahr 2024 in Zusammenarbeit mit neun
kreisangehörigen Städten und Gemeinden (Beckum, Beelen, Drensteinfurt, Everswinkel,
Oelde, Ostbevern, Telgte, Sassenberg und Wadersloh) ein integriertes
Klimaanapassungskonzept (KLAK). Dazu wurde im Jahr 2022 eine
Kooperationsvereinbarung mit den Bürgermeistern geschlossen. Die Erarbeitung des
Klimafolgenanpassungskonzepts erfolgte vor dem Hintergrund zunehmender Klimarisiken
sowie zur strategischen Nutzung bestehender Fördermittel für Anpassungsmaßnahmen.
Das Konzept wird gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Die Erarbeitung des Konzeptes wird mit
364.000 € (80 %) durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMUKN) gefördert sowie anteilig von den Kommunen und dem Kreis
Warendorf finanziert. Der Finanzierungsanteil der Gemeinde Everswinkel beträgt rund 8.000
€. Mit der Ausarbeitung des Konzepts wurde die Fa. Gertec GmbH aus Essen beauftragt.
Das erarbeitete Konzept liegt nun vor.
Das Konzept gliedert sich in drei Bände. Der Band I „Rahmenbericht“ gibt einen Überblick
über die Vorgehensweise der Konzepterstellung. Band II „Analysen“ zeigt die
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Klimaentwicklung in der Region und in Everswinkel. Im Band III „Maßnahmen“ werden
verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, um die Anpassungsfähigkeit an die Folgen des
Klimawandels zu erhöhen um damit betroffene Regionen bestmöglich zu schützen und
zukunftsfähig zu machen.
Aufgrund des beschriebenen Sachverhalts erfolgt der Beschluss unter folgenden
Rahmenbedingungen:
1. Alle beteiligten Kommunen fassen eigenständig Beschlüsse zu ihren Teilkonzepten. Der
Beschluss entfaltet keine Auswirkungen auf die anderen Teilkonzepte (z.B. des Kreises).
2. Grundsätzlich ist bei der Umsetzung von Maßnahmen die finanzielle Leistungsfähigkeit
der Kommune zu berücksichtigen (Haushaltsvorbehalt). Zu den investiven Maßnahmen
bedarf es gesonderter Beschlüsse, sofern ein konkretes Projekt vorliegt und der Umfang,
Zeitraum sowie Gegenstand geklärt ist.
Es ist zu erwähnen, dass das Land NRW plant, durch die Novellierung des
Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KlAnG) alle Städte und Gemeinden zur
Erstellung eines Klimafolgenanpassungskonzeptes zu verpflichten. Der neue
Gesetzesentwurf liegt bereits vor und soll zum 01.01.2027 in Kraft treten. Das angefügte
Teilkonzept für die Gemeinde Everswinkel entspricht hierbei den Anforderungen, sodass die
geplante Verpflichtung damit bereits erfüllt wäre.
Im Ausschuss für Planung, Umwelt- und Klimaschutz gibt der
Klimafolgenanpassungsmanager des Kreises Warendorf Lukas Wienstroer Einblicke in das
fertiggestellte Konzept.
Anlage/n:
Anlage 1 - Band I Rahmenbericht Gemeinde Everswinkel
Anlage 2 - Band II Analysen
Anlage 3 - Band III Maßnahmenband Gemeinde Everswinkel
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