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Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für den Kreis Warendorf und neun kreisangehörige Kommunen - Teilkonzept Everswinkel

Angenommen26 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeEverswinkel
Datum2026-06-25
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GEMEINDE EVERSWINKEL Der Bürgermeister 039/2026 Datum: 05.06.2026 Öffentliche Sitzungsvorlage Amt: 60 Az.: 68.50.34-26 Bearbeitet von: Melina Steinsträter Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für den Kreis Warendorf und neun kreisangehörige Kommunen - Teilkonzept Everswinkel Finanzauswirkungen: Nein Ja Produkt: Beratungsfolge: Datum: Abstimmung: Ausschuss für Planung, Umwelt- u. 16.06.2026 Klimaschutz Gemeinderat 25.06.2026 Beschluss: Der Ausschuss für Planung, Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt das vorliegende Klimafolgenanpassungskonzept für die Gemeinde Everswinkel. Sachverhalt: Der Kreis Warendorf entwickelt seit dem Jahr 2024 in Zusammenarbeit mit neun kreisangehörigen Städten und Gemeinden (Beckum, Beelen, Drensteinfurt, Everswinkel, Oelde, Ostbevern, Telgte, Sassenberg und Wadersloh) ein integriertes Klimaanapassungskonzept (KLAK). Dazu wurde im Jahr 2022 eine Kooperationsvereinbarung mit den Bürgermeistern geschlossen. Die Erarbeitung des Klimafolgenanpassungskonzepts erfolgte vor dem Hintergrund zunehmender Klimarisiken sowie zur strategischen Nutzung bestehender Fördermittel für Anpassungsmaßnahmen. Das Konzept wird gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Die Erarbeitung des Konzeptes wird mit 364.000 € (80 %) durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) gefördert sowie anteilig von den Kommunen und dem Kreis Warendorf finanziert. Der Finanzierungsanteil der Gemeinde Everswinkel beträgt rund 8.000 €. Mit der Ausarbeitung des Konzepts wurde die Fa. Gertec GmbH aus Essen beauftragt. Das erarbeitete Konzept liegt nun vor. Das Konzept gliedert sich in drei Bände. Der Band I „Rahmenbericht“ gibt einen Überblick über die Vorgehensweise der Konzepterstellung. Band II „Analysen“ zeigt die 1 Klimaentwicklung in der Region und in Everswinkel. Im Band III „Maßnahmen“ werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, um die Anpassungsfähigkeit an die Folgen des Klimawandels zu erhöhen um damit betroffene Regionen bestmöglich zu schützen und zukunftsfähig zu machen. Aufgrund des beschriebenen Sachverhalts erfolgt der Beschluss unter folgenden Rahmenbedingungen: 1. Alle beteiligten Kommunen fassen eigenständig Beschlüsse zu ihren Teilkonzepten. Der Beschluss entfaltet keine Auswirkungen auf die anderen Teilkonzepte (z.B. des Kreises). 2. Grundsätzlich ist bei der Umsetzung von Maßnahmen die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune zu berücksichtigen (Haushaltsvorbehalt). Zu den investiven Maßnahmen bedarf es gesonderter Beschlüsse, sofern ein konkretes Projekt vorliegt und der Umfang, Zeitraum sowie Gegenstand geklärt ist. Es ist zu erwähnen, dass das Land NRW plant, durch die Novellierung des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KlAnG) alle Städte und Gemeinden zur Erstellung eines Klimafolgenanpassungskonzeptes zu verpflichten. Der neue Gesetzesentwurf liegt bereits vor und soll zum 01.01.2027 in Kraft treten. Das angefügte Teilkonzept für die Gemeinde Everswinkel entspricht hierbei den Anforderungen, sodass die geplante Verpflichtung damit bereits erfüllt wäre. Im Ausschuss für Planung, Umwelt- und Klimaschutz gibt der Klimafolgenanpassungsmanager des Kreises Warendorf Lukas Wienstroer Einblicke in das fertiggestellte Konzept. Anlage/n: Anlage 1 - Band I Rahmenbericht Gemeinde Everswinkel Anlage 2 - Band II Analysen Anlage 3 - Band III Maßnahmenband Gemeinde Everswinkel 2

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