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97. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ense für den Ort Niederense und Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Heuerwerth"

Angenommen25 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeEnse
Datum2026-07-09
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Gemeinde Ense Der Bürgermeister Fachbereich3 22.06.2026 Beschlussvorlage 068/2026 - öffentlich - Bezeichnung des TOP: 97. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ense für den Ort Niederense und Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Heuerwerth" hier: - Änderungsbeschluss - Aufstellungsbeschluss - Entscheidung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung - Auslegungsbeschluss Beratungsfolge: Zuständigkeit Sitzungstermin Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr Vorberatung 07.07.2026 Gemeinderat Entscheidung 09.07.2026 Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr Folgejahre Aufwand € € Ertrag € € Investive Auszahlung € € Investive Einzahlung € € Produkt: I – Auftrag: Beschlussvorschlag: Änderungsbeschluss Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ense für den Ortsteil Niederense ist zu ändern. Der ca. 117.230 m² große Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes und befindet sich im südwestlichen Bereich des Ortsteiles Niederense. Nördlich des Änderungsbereiches befinden sich landwirtschaftliche Flächen, östlich die 1 bestehende Bebauung an der Bahnhofstraße, südlich der Edeka-Markt und landwirtschaftliche Flächen und nördlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an den Änderungsbereich. Aufstellungsbeschluss Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Heuerwerth“ ist aufzustellen. Das Plangebiet ist ca. 117.230 m² und befindet sich im südwestlichen Bereich des Ortsteiles Niederense und umfasst die Grundstücke Gemarkung Niederense, Flur 1 Flurstücke 61, 62, 63, 64, 65, 66, 71, 128, 131,132, tlw. 245, 246, 247, 248, 250, 252, 262, 386, 387, 389, 395, 396, 471, 472, tlw. 474, tlw. 598, 632, 633, 634 und Flur 2, Flurstücke tlw. 952, 985, 986, 1525 und Flur 7, Flurstücke 111, 112, 113, tlw. 114, 115, 119, 121, 122, 175, 235, 236, 240, 275, 276, 282, 529, 533, 539 und 540. Entscheidung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung In der Zeit der frühzeitigen Beteiligung (10.11.2025 – 12.12.2025) der Planunterlagen zur 97. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Heuerwerth“ sind zu den Planungen der Gemeinde Ense sowohl von den privaten Einwendern, als auch von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Anregungen und Bedenken bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Über diese ist, wie im Beschlussvorschlag in der Abwägungstabelle vorgeschlagen, zu entscheiden. Auslegungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Ense beschließt die Planunterlagen (Planzeichnungen mit Begründungen und Umweltbericht) gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats für die Öffentlichkeit auszulegen und die Behörden und die Träger sonstiger öffentlicher Belange zu beteiligen. Sachverhalt: Am 01.02.2022 wurde im Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr der Grundsatzbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes (Vorlage 005/2022) beschlossen. Nach diesem Beschluss gab es nun neue Entwicklungen, sodass von der Aufhebung Abstand genommen wird. In einem Teilbereich des Bebauungsplanes soll eine Arztpraxis entstehen. Für die Errichtung der Arztpraxis sollen mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. In der Änderung sollen aber auch die anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes überprüft und entweder an die aktuellen Gegebenheiten angepasst oder aufgehoben werden. Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 08.05.2025 den Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Planverfahrens gefasst. Auf der Grundlage sollten die Planunterlagen fertig gestellt werden. Der Grundsatzbeschluss 2 war zunächst nur auf die Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Bei der Erarbeitung der Unterlagen wurde deutlich, dass auch der Flächennutzungsplan geändert werden muss. In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 23.09.2025 wurden die Vorentwürfe der Bauleitpläne vorgestellt und akzeptiert. Zudem wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. In der Zeit der frühzeitigen Beteiligung (10.11.2025 – 12.12.2025) der Planunterlagen zur 97. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Heuerwerth“ sind zu den Planungen der Gemeinde Ense sowohl von den privaten Einwendern, als auch von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Anregungen und Bedenken bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Über diese ist, wie im Beschlussvorschlag in der Abwägungstabelle vorgeschlagen, zu entscheiden. Während der frühzeitigen Beteiligung wurde der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass an diesem Standort doch keine Arztpraxis errichtet werden soll. Aufgrund dieser Tatsache wurden die Entwürfe der Bauleitpläne angepasst und werden in der Sitzung des Ausschusses vorgestellt. Nach dem Stand des Verfahrens können der Entwurf der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ense für den Ortsteil Niederense mit Begründung (einschl. Umweltbericht) und der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Heuerwerth“ mit Begründung (einschl. Umweltbericht) öffentlich ausgelegt werden. Anlagenverzeichnis: - Lageplan - Zeichnerische Darstellung der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes - Zeichnerische Darstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Die Entwürfe der Bauleitpläne mit Begründungen, Umweltberichte sowie der Abwägungstabellen sind auf der Internetseiten https://www.o-sp.de/ense/plan?86332 und https://www.o-sp.de/ense/plan?86333. 3

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