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97. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ense für den Ort Niederense und Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Heuerwerth"
Angenommen25 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ense |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Ense
Der Bürgermeister
Fachbereich3 22.06.2026
Beschlussvorlage 068/2026
- öffentlich -
Bezeichnung des TOP:
97. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ense für
den Ort Niederense und Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 17 "Heuerwerth"
hier:
- Änderungsbeschluss
- Aufstellungsbeschluss
- Entscheidung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken
aus der frühzeitigen Beteiligung
- Auslegungsbeschluss
Beratungsfolge:
Zuständigkeit Sitzungstermin
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr Vorberatung 07.07.2026
Gemeinderat Entscheidung 09.07.2026
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr Folgejahre
Aufwand € €
Ertrag € €
Investive Auszahlung € €
Investive Einzahlung € €
Produkt:
I – Auftrag:
Beschlussvorschlag:
Änderungsbeschluss
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ense für den Ortsteil Niederense ist zu
ändern.
Der ca. 117.230 m² große Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes und
befindet sich im südwestlichen Bereich des Ortsteiles Niederense. Nördlich des
Änderungsbereiches befinden sich landwirtschaftliche Flächen, östlich die
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bestehende Bebauung an der Bahnhofstraße, südlich der Edeka-Markt und
landwirtschaftliche Flächen und nördlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an den
Änderungsbereich.
Aufstellungsbeschluss
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Heuerwerth“ ist aufzustellen.
Das Plangebiet ist ca. 117.230 m² und befindet sich im südwestlichen Bereich des
Ortsteiles Niederense und umfasst die Grundstücke Gemarkung Niederense, Flur 1
Flurstücke 61, 62, 63, 64, 65, 66, 71, 128, 131,132, tlw. 245, 246, 247, 248, 250,
252, 262, 386, 387, 389, 395, 396, 471, 472, tlw. 474, tlw. 598, 632, 633, 634 und
Flur 2, Flurstücke tlw. 952, 985, 986, 1525 und Flur 7, Flurstücke 111, 112, 113, tlw.
114, 115, 119, 121, 122, 175, 235, 236, 240, 275, 276, 282, 529, 533, 539 und 540.
Entscheidung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der
frühzeitigen Beteiligung
In der Zeit der frühzeitigen Beteiligung (10.11.2025 – 12.12.2025) der Planunterlagen
zur 97. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 17 „Heuerwerth“ sind zu den Planungen der Gemeinde Ense
sowohl von den privaten Einwendern, als auch von Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange Anregungen und Bedenken bei der Gemeindeverwaltung
eingegangen. Über diese ist, wie im Beschlussvorschlag in der Abwägungstabelle
vorgeschlagen, zu entscheiden.
Auslegungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Ense beschließt die Planunterlagen (Planzeichnungen mit
Begründungen und Umweltbericht) gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats für die Öffentlichkeit auszulegen und die Behörden und die
Träger sonstiger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Sachverhalt:
Am 01.02.2022 wurde im Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr der
Grundsatzbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes (Vorlage 005/2022)
beschlossen. Nach diesem Beschluss gab es nun neue Entwicklungen, sodass von
der Aufhebung Abstand genommen wird.
In einem Teilbereich des Bebauungsplanes soll eine Arztpraxis entstehen. Für die
Errichtung der Arztpraxis sollen mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und
des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
In der Änderung sollen aber auch die anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes
überprüft und entweder an die aktuellen Gegebenheiten angepasst oder aufgehoben
werden.
Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 08.05.2025
den Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Planverfahrens gefasst. Auf der
Grundlage sollten die Planunterlagen fertig gestellt werden. Der Grundsatzbeschluss
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war zunächst nur auf die Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Bei der
Erarbeitung der Unterlagen wurde deutlich, dass auch der Flächennutzungsplan
geändert werden muss.
In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 23.09.2025
wurden die Vorentwürfe der Bauleitpläne vorgestellt und akzeptiert. Zudem wurde die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange beschlossen.
In der Zeit der frühzeitigen Beteiligung (10.11.2025 – 12.12.2025) der Planunterlagen
zur 97. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 17 „Heuerwerth“ sind zu den Planungen der Gemeinde Ense
sowohl von den privaten Einwendern, als auch von Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange Anregungen und Bedenken bei der Gemeindeverwaltung
eingegangen. Über diese ist, wie im Beschlussvorschlag in der Abwägungstabelle
vorgeschlagen, zu entscheiden.
Während der frühzeitigen Beteiligung wurde der Gemeindeverwaltung mitgeteilt,
dass an diesem Standort doch keine Arztpraxis errichtet werden soll. Aufgrund dieser
Tatsache wurden die Entwürfe der Bauleitpläne angepasst und werden in der
Sitzung des Ausschusses vorgestellt.
Nach dem Stand des Verfahrens können der Entwurf der 97. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ense für den Ortsteil Niederense mit
Begründung (einschl. Umweltbericht) und der Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 17 „Heuerwerth“ mit Begründung (einschl. Umweltbericht)
öffentlich ausgelegt werden.
Anlagenverzeichnis:
- Lageplan
- Zeichnerische Darstellung der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Zeichnerische Darstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17
Die Entwürfe der Bauleitpläne mit Begründungen, Umweltberichte sowie der
Abwägungstabellen sind auf der Internetseiten https://www.o-sp.de/ense/plan?86332
und https://www.o-sp.de/ense/plan?86333.
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