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4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 "Ortsmitte Bremen" im Ortsteil Bremen im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

Angenommen25 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeEnse
Datum2026-07-09
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Gemeinde Ense Der Bürgermeister Fachbereich3 22.06.2026 Beschlussvorlage 067/2026 - öffentlich - Bezeichnung des TOP: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 "Ortsmitte Bremen" im Ortsteil Bremen im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hier: - Grundsatzbeschluss - Aufstellungs-/ Änderungsbeschluss - Auslegungsbeschluss Beratungsfolge: Zuständigkeit Sitzungstermin Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr Entscheidung 07.07.2026 Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr Folgejahre Aufwand € € Ertrag € € Investive Auszahlung € € Investive Einzahlung € € Produkt: I – Auftrag: Beschlussvorschlag: Es wird - der Grundsatzbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Ortsmitte Bremen“ getroffen, - die Aufstellung / Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Ortsmitte Bremen“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, - die Freigabe zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen und Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (Anlieger) gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs.2 BauGB sowie - die Freigabe zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger 1 öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beschlossen. Die Planunterlagen werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbarkommunen gem. § 2 Abs. 4 BauGB im schriftlichen Verfahren beteiligt. Sachverhalt: Die Gemeinde Ense plant die Errichtung eines Fahrradunterstandes in unmittelbarer Nähe des Rathauses, welcher sowohl von den Mitarbeitern, als auch von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden kann. Der Fahrradunterstand soll auf dem Grundstück Gemarkung Bremen, Flur 3, Flurstückstück 915 errichtet werden. Der Bereich für den Unterstand liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 34 „Ortsmitte Bremen“. Ausschlaggebend ist hier die 2. Änderung, da es sich bei der Ortsmitte Bremen um ein Sanierungsgebiet handelt. Das Sanierungsgebiet wurde im Rahmen der 2. Änderung umgesetzt. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes ist seit dem 23.01.1984 rechtskräftig. Der Bebauungsplan setzt für den Bereich teilweise eine Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fußweg und teilweise eine Grünfläche fest. Für die Aufstellung des Fahrradunterstandes muss somit die Zweckbestimmung geändert werden. Als Zweckbestimmung wird „Fahrradabstellplatze“ festgesetzt. Daraus ergibt sich die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Ortsmitte Bremen“. Die Fläche ist erschlossen und für jedermann zugänglich. Es müssen die Verkehrsregelungen beachtet werden. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ense stellt jedoch das Plangebiet als Grünfläche gem. §§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4, 9 Abs. 1 Nr. 15 und Abs. 6 BauGB dar. Durch die Änderung der Zweckbestimmung des Bebauungsplanes Nr. 34 wird von den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ense abgewichen. Ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, kann gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Es soll in diesem Fall von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. Der Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung angepasst werden. Ziel der Anpassung ist die Darstellung „Fahrradabstellplätze“ als Zweckbestimmung. Es ergibt sich keine Beeinträchtigung der geordneten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebiets. Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 34 „Ortsmitte Bremen“ im beschleunigten Verfahren zu ändern. Die für das Verfahren notwendigen Kriterien werden als erfüllt betrachtet. Die wesentlichen Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist mittels öffentlicher Bekanntmachung sowie durch 2 Anschreiben der betroffenen Anlieger durchzuführen. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Anlagenverzeichnis: - Lageplan - Zeichnerische Darstellung des Flächennutzungsplanes - Zeichnerische Darstellung des rechtkräftigen Bebauungsplanes - Zeichnerische Darstellung des Entwurfes der 4. Änderung Der Entwurf der 4. Änderung mit Begründung ist auf der Internetseite https://www.o- sp.de/ense/plan?pid=91738 einsehbar. 3

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