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4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 "Ortsmitte Bremen" im Ortsteil Bremen im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
Angenommen25 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ense |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Ense
Der Bürgermeister
Fachbereich3 22.06.2026
Beschlussvorlage 067/2026
- öffentlich -
Bezeichnung des TOP:
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 "Ortsmitte Bremen" im
Ortsteil Bremen im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
hier:
- Grundsatzbeschluss
- Aufstellungs-/ Änderungsbeschluss
- Auslegungsbeschluss
Beratungsfolge:
Zuständigkeit Sitzungstermin
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr Entscheidung 07.07.2026
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr Folgejahre
Aufwand € €
Ertrag € €
Investive Auszahlung € €
Investive Einzahlung € €
Produkt:
I – Auftrag:
Beschlussvorschlag:
Es wird
- der Grundsatzbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34
„Ortsmitte Bremen“ getroffen,
- die Aufstellung / Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Ortsmitte Bremen“
im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB,
- die Freigabe zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen und Beteiligung
der betroffenen Öffentlichkeit (Anlieger) gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs.2
BauGB sowie
- die Freigabe zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger
1
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
beschlossen.
Die Planunterlagen werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbarkommunen gem. § 2 Abs. 4 BauGB im
schriftlichen Verfahren beteiligt.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Ense plant die Errichtung eines Fahrradunterstandes in unmittelbarer
Nähe des Rathauses, welcher sowohl von den Mitarbeitern, als auch von den
Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden kann.
Der Fahrradunterstand soll auf dem Grundstück Gemarkung Bremen, Flur 3,
Flurstückstück 915 errichtet werden. Der Bereich für den Unterstand liegt im
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 34 „Ortsmitte Bremen“.
Ausschlaggebend ist hier die 2. Änderung, da es sich bei der Ortsmitte Bremen um
ein Sanierungsgebiet handelt. Das Sanierungsgebiet wurde im Rahmen der 2.
Änderung umgesetzt. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes ist seit dem
23.01.1984 rechtskräftig.
Der Bebauungsplan setzt für den Bereich teilweise eine Verkehrsfläche mit der
Zweckbestimmung Fußweg und teilweise eine Grünfläche fest. Für die Aufstellung
des Fahrradunterstandes muss somit die Zweckbestimmung geändert werden. Als
Zweckbestimmung wird „Fahrradabstellplatze“ festgesetzt. Daraus ergibt sich die 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Ortsmitte Bremen“.
Die Fläche ist erschlossen und für jedermann zugänglich. Es müssen die
Verkehrsregelungen beachtet werden.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ense stellt jedoch das Plangebiet als
Grünfläche gem. §§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4, 9 Abs. 1 Nr. 15 und Abs. 6 BauGB
dar. Durch die Änderung der Zweckbestimmung des Bebauungsplanes Nr. 34 wird
von den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ense
abgewichen. Ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes abweicht, kann gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB aufgestellt
werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Es soll in diesem
Fall von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. Der Flächennutzungsplan soll
im Wege der Berichtigung angepasst werden. Ziel der Anpassung ist die Darstellung
„Fahrradabstellplätze“ als Zweckbestimmung. Es ergibt sich keine Beeinträchtigung
der geordneten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebiets.
Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 34 „Ortsmitte Bremen“ im
beschleunigten Verfahren zu ändern. Die für das Verfahren notwendigen Kriterien
werden als erfüllt betrachtet. Die wesentlichen Grundzüge der Planung werden nicht
berührt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist mittels öffentlicher Bekanntmachung sowie durch
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Anschreiben der betroffenen Anlieger durchzuführen. Den berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Anlagenverzeichnis:
- Lageplan
- Zeichnerische Darstellung des Flächennutzungsplanes
- Zeichnerische Darstellung des rechtkräftigen Bebauungsplanes
- Zeichnerische Darstellung des Entwurfes der 4. Änderung
Der Entwurf der 4. Änderung mit Begründung ist auf der Internetseite https://www.o-
sp.de/ense/plan?pid=91738 einsehbar.
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Text aus PDF extrahiert