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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 95 "Östlich zum Dahlhoff" im Ortsteil Volbringen
Angenommen25 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ense |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Ense
Der Bürgermeister
Fachbereich3 / Al-Bakr, Arkan 22.06.2026
Beschlussvorlage 066/2026
- öffentlich -
Bezeichnung des TOP:
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 95 "Östlich zum Dahlhoff"
im Ortsteil Volbringen
hier:
- Beschluss über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der
Offenlage
- Beschluss zur erneuten Offenlage
Beratungsfolge:
Zuständigkeit Sitzungstermin
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr Vorberatung 07.07.2026
Gemeinderat Entscheidung 09.07.2026
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr Folgejahre
Aufwand € €
Ertrag € €
Investive Auszahlung € €
Investive Einzahlung € €
Produkt:
I – Auftrag:
Beschlussvorschlag:
Beschluss über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der Offenlage
In der Zeit der Offenlage (29.12.2025 – 06.02.2026) der Planunterlagen zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Östlich zum Dahlhoff“ sind zu den
Planungen der Gemeinde Ense sowohl von privaten Einwendern, als auch von
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Anregungen und Bedenken
bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Über diese ist, wie im
Beschlussvorschlag in der Abwägungstabelle vorgeschlagen, zu entscheiden.
Beschluss zur erneuten Offenlage der Planunterlagen gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Der Rat der Gemeinde Ense beschließt, die Planunterlagen (Planzeichnung mit
1
Begründung) gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats erneut für die Öffentlichkeit auszulegen und die Träger
öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 95 „Östlich zum Dahlhoff“ wurde 2005 aufgestellt und ist
2008 rechtskräftig geworden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist als Art
der baulichen Nutzung Wohnbauflächen (WA) festgelegt. Zur Umsetzung dieser
Planung ist es jedoch seit einigen Jahren aus verschiedenen Gründen nicht
gekommen, unter anderem fehlten auch Bauwillige aus der Ortschaft. Desweitern
war die technische Infrastruktur nicht optimal und es fehlte eine Planung gegen
Starkregenereignisse. Diese Situation hat sich in der letzten Zeit geändert, durch die
Änderung soll den Bauwilligen eine Möglichkeit gegeben werden, nach heutigen
Anforderungen zu bauen.
Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 95 „östlich zum
Dahlhoff“ der Gemeinde Ense liegt am südlichen Siedlungsrand Volbringens und
grenzt im Norden und Westen an die Straßenbebauung der Straße „Zum Dahlhoff“.
Nach Osten bildet die L 745 (Lanner) die Grenze, während sich nach Süden die freie
Landschaft anschließt. Das Plangebiet weist nach Norden hin ein leichtes Gefälle
auf. Seine Größe beträgt insgesamt ca. 1,2 ha. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes erstreckt sich auf die Flurstücke 102 und 76 der Flur 1 (teilweise)
Gemarkung Volbringen.
Der Rat der Gemeinde Ense hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 den Aufstellungs-/
Änderungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Östlich zum
Dahlhoff“ gefasst. In der gleichen Sitzung wurde auch die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen, die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie die Freigabe zur
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
beschlossen.
Die Offenlage hat in dem Zeitraum vom 29.12.2025 bis zum 06.02.2026
stattgefunden. In dem Zeitraum sind sowohl aus der Öffentlichkeit, als auch von den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Anregungen und Bedenken
eingegangen. Über diese ist, wie im Beschlussvorschlag in der Abwägungstabelle
vorgeschlagen, zu entscheiden.
Aufgrund der Anregungen und Bedenken wurde der Entwurf der Planzeichnung
angepasst. Die Anpassung führt zu einer erneuten Offenlage der Planunterlagen.
Anlagenverzeichnis:
- Lageplan
- Zeichnerische Darstellung des Entwurfs der 1. Änderung
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung sowie der
Abwägungstabelle ist auf der Internetseite https://www.o-sp.de/ense/plan?pid=87270
einzusehen.
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