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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 95 "Östlich zum Dahlhoff" im Ortsteil Volbringen

Angenommen25 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeEnse
Datum2026-07-09
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Gemeinde Ense Der Bürgermeister Fachbereich3 / Al-Bakr, Arkan 22.06.2026 Beschlussvorlage 066/2026 - öffentlich - Bezeichnung des TOP: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 95 "Östlich zum Dahlhoff" im Ortsteil Volbringen hier: - Beschluss über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der Offenlage - Beschluss zur erneuten Offenlage Beratungsfolge: Zuständigkeit Sitzungstermin Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr Vorberatung 07.07.2026 Gemeinderat Entscheidung 09.07.2026 Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr Folgejahre Aufwand € € Ertrag € € Investive Auszahlung € € Investive Einzahlung € € Produkt: I – Auftrag: Beschlussvorschlag: Beschluss über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der Offenlage In der Zeit der Offenlage (29.12.2025 – 06.02.2026) der Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Östlich zum Dahlhoff“ sind zu den Planungen der Gemeinde Ense sowohl von privaten Einwendern, als auch von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Anregungen und Bedenken bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Über diese ist, wie im Beschlussvorschlag in der Abwägungstabelle vorgeschlagen, zu entscheiden. Beschluss zur erneuten Offenlage der Planunterlagen gem. § 4a Abs. 3 BauGB Der Rat der Gemeinde Ense beschließt, die Planunterlagen (Planzeichnung mit 1 Begründung) gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erneut für die Öffentlichkeit auszulegen und die Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen. Sachverhalt: Der Bebauungsplan Nr. 95 „Östlich zum Dahlhoff“ wurde 2005 aufgestellt und ist 2008 rechtskräftig geworden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist als Art der baulichen Nutzung Wohnbauflächen (WA) festgelegt. Zur Umsetzung dieser Planung ist es jedoch seit einigen Jahren aus verschiedenen Gründen nicht gekommen, unter anderem fehlten auch Bauwillige aus der Ortschaft. Desweitern war die technische Infrastruktur nicht optimal und es fehlte eine Planung gegen Starkregenereignisse. Diese Situation hat sich in der letzten Zeit geändert, durch die Änderung soll den Bauwilligen eine Möglichkeit gegeben werden, nach heutigen Anforderungen zu bauen. Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 95 „östlich zum Dahlhoff“ der Gemeinde Ense liegt am südlichen Siedlungsrand Volbringens und grenzt im Norden und Westen an die Straßenbebauung der Straße „Zum Dahlhoff“. Nach Osten bildet die L 745 (Lanner) die Grenze, während sich nach Süden die freie Landschaft anschließt. Das Plangebiet weist nach Norden hin ein leichtes Gefälle auf. Seine Größe beträgt insgesamt ca. 1,2 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich auf die Flurstücke 102 und 76 der Flur 1 (teilweise) Gemarkung Volbringen. Der Rat der Gemeinde Ense hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 den Aufstellungs-/ Änderungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Östlich zum Dahlhoff“ gefasst. In der gleichen Sitzung wurde auch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen, die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie die Freigabe zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Offenlage hat in dem Zeitraum vom 29.12.2025 bis zum 06.02.2026 stattgefunden. In dem Zeitraum sind sowohl aus der Öffentlichkeit, als auch von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Anregungen und Bedenken eingegangen. Über diese ist, wie im Beschlussvorschlag in der Abwägungstabelle vorgeschlagen, zu entscheiden. Aufgrund der Anregungen und Bedenken wurde der Entwurf der Planzeichnung angepasst. Die Anpassung führt zu einer erneuten Offenlage der Planunterlagen. Anlagenverzeichnis: - Lageplan - Zeichnerische Darstellung des Entwurfs der 1. Änderung Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung sowie der Abwägungstabelle ist auf der Internetseite https://www.o-sp.de/ense/plan?pid=87270 einzusehen. 2 3

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