Startseite › Ennigerloh › Antrag

Antragstellung für das Förderprogramm "Heimat-Preis" des Landes Nordrhein-Westfalen

Angenommen30 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeEnnigerloh
Datum2026-07-06
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Stadt Ennigerloh Drucksachen-Nr.: Ö 0162 / XVIII Der Bürgermeister Vermerk: Federführung: Ehrenamt Verfasser/in: Herr Ludwig Berichterstatter/in: Beratung: öffentlich Fachbereich Kämmerin Beratungsfolge: TOP: Sitzung am: Rat der Stadt Ennigerloh 06.07.2026 Beratungsgegenstand: Antragstellung für das Förderprogramm "Heimat-Preis" des Landes Nordrhein- Westfalen Sachverhalt: Ehrenamtliche Heimat- und Brauchtumspflege sind wichtige Stützen regionaler Identität: Sie vermitteln Traditionen, sichern Wissensweitergabe und stärken Sicht- und Erlebbarkeit von Alltagskultur. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung bietet Kommunen hierzu die Möglichkeit, herausragendes Engagement mit einem „Heimat-Preis“ auszuzeichnen. Die Stadt Ennigerloh möchte den ehrenamtlich Tätigen aus Vereinen und Initiativen sowie Privatpersonen diesen Zugang zu finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen eröffnen. Die Stadt Ennigerloh beabsichtigt daher, den „Heimat-Preis“ des Landes Nordrhein- Westfalen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Preis“ auszuloben. Für die Antragstellung bei der Bezirksregierung Münster ist ein Beschluss des Rates zur Teilnahme am Förderzugang erforderlich. Eine weitere Zuwendungsvoraussetzung ist eine Definition von Kriterien, nach denen der Heimat-Preis durch eine Jury vergeben wird. Ohne verbindliche Vergabekriterien kann keine Bewilligung durch die Bezirksregierung Münster erfolgen. Die Verwaltung schlägt folgende Vergabekriterien zur Beschlussfassung vor:  Das Projekt/das Handeln der Preisträger und Preisträgerinnen trägt überzeugend dazu bei, das Heimatbewusstsein, die Brauchtumspflege und/oder die Tradition in der Stadt Ennigerloh zu fördern bzw. Heimat erlebbar / zugänglich zu machen.  Das Projekt ist geeignet, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Gemeinde zu stärken.  Das Projekt ist allgemein zugänglich, nachhaltig und wiederkehrend, d.h. nicht nur einmalig vorgesehen.  Zum Zeitpunkt der Bewerbung liegt eine abgeschlossene Planung vor. Seite 1 von 2 Drucksachennummer: Ö 0162 / XVIII Der Heimatpreis wäre bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem die Bewilligung des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt, zu vergeben. Die Stadt Ennigerloh könnte – vorbehaltlich des Ratsbeschlusses – ein Preisgeld von 5.000 Euro beantragen. Das Gremium, das die Entscheidung über die Vergabe des Heimatpreises treffen wird, ist der Rat der Stadt Ennigerloh (Jury). Das Preisgeld wird in voller Höhe von 5.000 Euro ausgezahlt, sofern es nur eine(n) Preisträger(in) geben sollte. Nach der Förderrichtlinie ist eine Verleihung an bis zu drei Preisträgerinnen/Preisträger möglich. In diesen Fällen entscheidet die Jury über die Staffelung der Preisgelder. Nach Beschluss des Rates wird die Verwaltung unmittelbar einen Antrag bei der Bezirksregierung Münster stellen – entsprechende vorbereitende Gespräche sind bereits geführt worden. Im Anschluss an die Bewilligung wird der Ausschreibungszeitraum geöffnet. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Ennigerloh beschließt vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen die Auslobung der Initiative „Heimat- Preis“ sowie die Kriterien zur Vergabe des Preises. a) finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen (nur online verfügbar): Keine. _______________________ M. Berendes Bürgermeister Seite 2 von 2 Drucksachennummer: Ö 0162 / XVIII

Text aus PDF extrahiert