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Antragstellung für das Förderprogramm "Heimat-Preis" des Landes Nordrhein-Westfalen
Angenommen30 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ennigerloh |
| Datum | 2026-07-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Ennigerloh Drucksachen-Nr.: Ö 0162 / XVIII
Der Bürgermeister Vermerk:
Federführung: Ehrenamt
Verfasser/in: Herr Ludwig
Berichterstatter/in:
Beratung: öffentlich
Fachbereich Kämmerin
Beratungsfolge: TOP: Sitzung am:
Rat der Stadt Ennigerloh 06.07.2026
Beratungsgegenstand:
Antragstellung für das Förderprogramm "Heimat-Preis" des Landes Nordrhein-
Westfalen
Sachverhalt:
Ehrenamtliche Heimat- und Brauchtumspflege sind wichtige Stützen regionaler
Identität: Sie vermitteln Traditionen, sichern Wissensweitergabe und stärken Sicht-
und Erlebbarkeit von Alltagskultur. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung bietet Kommunen hierzu die Möglichkeit, herausragendes
Engagement mit einem „Heimat-Preis“ auszuzeichnen.
Die Stadt Ennigerloh möchte den ehrenamtlich Tätigen aus Vereinen und Initiativen
sowie Privatpersonen diesen Zugang zu finanzieller Unterstützung des Landes
Nordrhein-Westfalen eröffnen.
Die Stadt Ennigerloh beabsichtigt daher, den „Heimat-Preis“ des Landes Nordrhein-
Westfalen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Preis“ auszuloben.
Für die Antragstellung bei der Bezirksregierung Münster ist ein Beschluss des Rates
zur Teilnahme am Förderzugang erforderlich.
Eine weitere Zuwendungsvoraussetzung ist eine Definition von Kriterien, nach denen
der Heimat-Preis durch eine Jury vergeben wird. Ohne verbindliche Vergabekriterien
kann keine Bewilligung durch die Bezirksregierung Münster erfolgen.
Die Verwaltung schlägt folgende Vergabekriterien zur Beschlussfassung vor:
Das Projekt/das Handeln der Preisträger und Preisträgerinnen trägt
überzeugend dazu bei, das Heimatbewusstsein, die Brauchtumspflege
und/oder die Tradition in der Stadt Ennigerloh zu fördern bzw. Heimat erlebbar
/ zugänglich zu machen.
Das Projekt ist geeignet, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der
Gemeinde zu stärken.
Das Projekt ist allgemein zugänglich, nachhaltig und wiederkehrend, d.h. nicht
nur einmalig vorgesehen.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung liegt eine abgeschlossene Planung vor.
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Drucksachennummer: Ö 0162 / XVIII
Der Heimatpreis wäre bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem die Bewilligung des
Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt, zu vergeben.
Die Stadt Ennigerloh könnte – vorbehaltlich des Ratsbeschlusses – ein Preisgeld von
5.000 Euro beantragen.
Das Gremium, das die Entscheidung über die Vergabe des Heimatpreises treffen
wird, ist der Rat der Stadt Ennigerloh (Jury).
Das Preisgeld wird in voller Höhe von 5.000 Euro ausgezahlt, sofern es nur eine(n)
Preisträger(in) geben sollte. Nach der Förderrichtlinie ist eine Verleihung an bis zu
drei Preisträgerinnen/Preisträger möglich. In diesen Fällen entscheidet die Jury über
die Staffelung der Preisgelder.
Nach Beschluss des Rates wird die Verwaltung unmittelbar einen Antrag bei der
Bezirksregierung Münster stellen – entsprechende vorbereitende Gespräche sind
bereits geführt worden. Im Anschluss an die Bewilligung wird der
Ausschreibungszeitraum geöffnet.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Ennigerloh beschließt vorbehaltlich der Bewilligung von
Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen die Auslobung der Initiative „Heimat-
Preis“ sowie die Kriterien zur Vergabe des Preises.
a) finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagen (nur online verfügbar):
Keine.
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M. Berendes
Bürgermeister
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Drucksachennummer: Ö 0162 / XVIII
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