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Satzung über die Verwendung des Stadtlogos der Stadt Ennigerloh sowie des Stadt- und Gemeindewappens
Angenommen30 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ennigerloh |
| Datum | 2026-07-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Ennigerloh Drucksachen-Nr.: Ö 0148 / XVII N1
Der Bürgermeister Vermerk:
Federführung: FB 1
Verfasser/in: Herr Lammers
Berichterstatter/in:
Beratung: öffentlich
Fachbereich Kämmerin
Beratungsfolge: TOP: Sitzung am:
Rat der Stadt Ennigerloh 06.07.2026
Beratungsgegenstand:
Satzung über die Verwendung des Stadtlogos der Stadt Ennigerloh sowie des
Stadt- und Gemeindewappens |
Neuauflage der bisherigen Fassung
Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss vom 06.02.2023 wurde die derzeit gültige Satzung über die
Verwendung des Stadtwappens und des Stadtlogos der Stadt Ennigerloh sowie des
Gemeindewappens der Gemeinde Enniger nach umfassender Novellierung
eingeführt.
Anlässlich des 50. Jubiläumsjahres der Verleihung des Appellativums „‘Stadt‘
Ennigerloh“ wurde am 18.06.2026 in Würdigung der Kommune ein neues Stadtlogo
in feierlicher Atmosphäre veröffentlicht: „ZUM GLÜCK. STADT ENNIGERLOH.“
nebst künstlerisch-modern anmutendem Kleeblatt-Emblem rechtsseitig des
Schriftzuges (Eine exakte Beschreibung und Abbild kann der als Anlage zu dieser
Verwaltungsvorlage beigefügten Satzung entnommen werden). Damit wird das
bisherige Stadtlogo, das sog. „grüne e“, fortan abgelöst.
Mit der neuen Corporate-Design-Struktur sowie unter Berücksichtigung der im
Rahmen des Ortsrechts geltenden Regelungen war mithin die vorbenannte Satzung
entsprechend anzupassen. Die neue Satzung stellt sicher, dass das neue Stadtlogo
rechtlich geschützt, die korrekte Verwendung verbindlich festgelegt und die
Abgrenzung zum weiterhin gültigen Stadtwappen und dem Wappen der Gemeinde
Enniger eindeutig geregelt wird.
Mit der neuen Satzung wird ein einheitliches, modernes und rechtssicheres
Erscheinungsbild der Stadt gewährleistet. Sie schützt die kommunale Identität,
verhindert Missbrauch und schafft klare Regeln zur Nutzung durch Verwaltung,
Vereine und die Öffentlichkeit.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Ennigerloh beschließt gemäß Drucksachennummer Ö 0148 / XVII
N1 die Neufassung der Satzung über die Verwendung des Stadtlogos der Stadt
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Drucksachennummer: Ö 0148 / XVII N1
Ennigerloh sowie des Stadt- und Gemeindewappens in der anliegenden Form.
Anlagen (nur online verfügbar):
- Neue Satzung
- Style-Guide
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M. Berendes
Bürgermeister
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Drucksachennummer: Ö 0148 / XVII N1
Text aus PDF extrahiert