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Satzung über die Verwendung des Stadtlogos der Stadt Ennigerloh sowie des Stadt- und Gemeindewappens

Angenommen30 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeEnnigerloh
Datum2026-07-06
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Stadt Ennigerloh Drucksachen-Nr.: Ö 0148 / XVII N1 Der Bürgermeister Vermerk: Federführung: FB 1 Verfasser/in: Herr Lammers Berichterstatter/in: Beratung: öffentlich Fachbereich Kämmerin Beratungsfolge: TOP: Sitzung am: Rat der Stadt Ennigerloh 06.07.2026 Beratungsgegenstand: Satzung über die Verwendung des Stadtlogos der Stadt Ennigerloh sowie des Stadt- und Gemeindewappens | Neuauflage der bisherigen Fassung Sachverhalt: Mit Ratsbeschluss vom 06.02.2023 wurde die derzeit gültige Satzung über die Verwendung des Stadtwappens und des Stadtlogos der Stadt Ennigerloh sowie des Gemeindewappens der Gemeinde Enniger nach umfassender Novellierung eingeführt. Anlässlich des 50. Jubiläumsjahres der Verleihung des Appellativums „‘Stadt‘ Ennigerloh“ wurde am 18.06.2026 in Würdigung der Kommune ein neues Stadtlogo in feierlicher Atmosphäre veröffentlicht: „ZUM GLÜCK. STADT ENNIGERLOH.“ nebst künstlerisch-modern anmutendem Kleeblatt-Emblem rechtsseitig des Schriftzuges (Eine exakte Beschreibung und Abbild kann der als Anlage zu dieser Verwaltungsvorlage beigefügten Satzung entnommen werden). Damit wird das bisherige Stadtlogo, das sog. „grüne e“, fortan abgelöst. Mit der neuen Corporate-Design-Struktur sowie unter Berücksichtigung der im Rahmen des Ortsrechts geltenden Regelungen war mithin die vorbenannte Satzung entsprechend anzupassen. Die neue Satzung stellt sicher, dass das neue Stadtlogo rechtlich geschützt, die korrekte Verwendung verbindlich festgelegt und die Abgrenzung zum weiterhin gültigen Stadtwappen und dem Wappen der Gemeinde Enniger eindeutig geregelt wird. Mit der neuen Satzung wird ein einheitliches, modernes und rechtssicheres Erscheinungsbild der Stadt gewährleistet. Sie schützt die kommunale Identität, verhindert Missbrauch und schafft klare Regeln zur Nutzung durch Verwaltung, Vereine und die Öffentlichkeit. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Ennigerloh beschließt gemäß Drucksachennummer Ö 0148 / XVII N1 die Neufassung der Satzung über die Verwendung des Stadtlogos der Stadt Seite 1 von 2 Drucksachennummer: Ö 0148 / XVII N1 Ennigerloh sowie des Stadt- und Gemeindewappens in der anliegenden Form. Anlagen (nur online verfügbar): - Neue Satzung - Style-Guide _______________________ M. Berendes Bürgermeister Seite 2 von 2 Drucksachennummer: Ö 0148 / XVII N1

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