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Sanierung eines Teilbereichs der Bultstraße - Beschlussfassung über die Durchführung einer Straßenausbaumaßnahme (Ausbaubeschluss)
Angenommen30 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ennigerloh |
| Datum | 2026-07-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Ennigerloh Drucksachen-Nr.: Ö 0152 / XVIII
Der Bürgermeister Vermerk:
Federführung: FB 5
Verfasser/in: Frau Scholz
Berichterstatter/in:
Beratung: öffentlich
Fachbereich Kämmerin
Beratungsfolge: TOP: Sitzung am:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, 15.06.2026
Bauen und Verkehr
Rat der Stadt Ennigerloh 06.07.2026
Beratungsgegenstand:
Sanierung eines Teilbereichs der Bultstraße - Beschlussfassung über die
Durchführung einer Straßenausbaumaßnahme (Ausbaubeschluss)
Sachverhalt:
Die Bultstraße in Westkirchen stellt die Verbindung zwischen diversen Wohngebieten
und der L 793 dar und wird von vielen Kindern der angrenzenden Wohngebiete als
Schulweg genutzt. Die Straße verfügt über keinen qualifizierten Gehweg und weist
starke Schäden auf. Ein Endausbau ist bis heute nicht erfolgt.
Die Straße soll nunmehr auf einer Länge von ca. 140 m unter Einbeziehung der
vorhandenen aber heute nicht in Gänze genutzten Flurstücksbreite neu geplant und
mit einem einseitigen Gehweg ausgebaut werden. Zu diesem Zweck wurden durch
das beauftragte Planungsbüro mehrere Alternativen ausgearbeitet. Diese wurden
den Anliegern im Rahmen einer entsprechenden Anliegerversammlung vorgestellt.
Im Rahmen des aus der Anliegerversammlung resultierenden Abwägungsprozesses
stellte sich die 3. Entwurfsvariante (alternierende Einbauten) als Favorit heraus, die
nachfolgende Merkmale enthält:
Auf der östlichen Fahrbahnseite soll ein 1,75 m breiter Gehweg entstehen. Darüber
hinaus soll ein 50 cm Schrammbord auf der Westseite und eine 5,50 m breite
Fahrbahn geschaffen werden.
Im Süden soll eine Fahrbahnverengung durch einen vorgezogenen Querungsbereich
ausgeführt werden. In Richtung Norden sind alternierende Grünbeete zur
abschnittsweisen Fahrbahnverengung angeordnet. Der westliche, aus der
Münsterlandsiedlung kommende Geh- und Radweg, wird bei dieser Variante lediglich
leicht verschwenkt.
Unter der Voraussetzung einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Rat der
Stadt Ennigerloh ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Baubeginn noch in
diesem Jahr in Abhängigkeit der noch im Anschluss anstehenden Planungs- und
Ausschreibungsschritte, möglich wäre. Aufgrund des dann nur noch sehr kurzen zur
Verfügung stehenden Zeitraums bis zum Wintereinbruch ist nach heutigem Stand ein
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Drucksachennummer: Ö 0152 / XVIII
Baustart im Frühjahr 2027 wahrscheinlicher, um eine pausierende Winterbaustelle zu
vermeiden.
Die entsprechende Ausbauplanung ist als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt
und wird durch einen Vertreter des Planungsbüros vorgestellt, der im Anschluss für
Fragen aus der Mitte des Ausschusses zur Verfügung steht.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt die
Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Ennigerloh, den
teilweisen Ausbau der Bultstraße entsprechend des beigefügten Ausbauplanes und
den dargestellten Inhalten zu beschließen.
a) finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung der Maßnahme sind für Planungs- und Baukosten 350.000 €
im Haushaltsplan 2026 unter 120101 / 12000101 / 09217002 / Inv. 1201010413
veranschlagt.
b) demografische Auswirkungen:
keine
c) umweltrelevante Auswirkungen:
keine
Anlagen (nur online verfügbar):
Ausbauplanung Teilerneuerung Bultstraße (Variante 3)
_______________________
M. Berendes
Bürgermeister
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Drucksachennummer: Ö 0152 / XVIII
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