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Sanierung eines Teilbereichs der Bultstraße - Beschlussfassung über die Durchführung einer Straßenausbaumaßnahme (Ausbaubeschluss)

Angenommen30 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeEnnigerloh
Datum2026-07-06
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Stadt Ennigerloh Drucksachen-Nr.: Ö 0152 / XVIII Der Bürgermeister Vermerk: Federführung: FB 5 Verfasser/in: Frau Scholz Berichterstatter/in: Beratung: öffentlich Fachbereich Kämmerin Beratungsfolge: TOP: Sitzung am: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, 15.06.2026 Bauen und Verkehr Rat der Stadt Ennigerloh 06.07.2026 Beratungsgegenstand: Sanierung eines Teilbereichs der Bultstraße - Beschlussfassung über die Durchführung einer Straßenausbaumaßnahme (Ausbaubeschluss) Sachverhalt: Die Bultstraße in Westkirchen stellt die Verbindung zwischen diversen Wohngebieten und der L 793 dar und wird von vielen Kindern der angrenzenden Wohngebiete als Schulweg genutzt. Die Straße verfügt über keinen qualifizierten Gehweg und weist starke Schäden auf. Ein Endausbau ist bis heute nicht erfolgt. Die Straße soll nunmehr auf einer Länge von ca. 140 m unter Einbeziehung der vorhandenen aber heute nicht in Gänze genutzten Flurstücksbreite neu geplant und mit einem einseitigen Gehweg ausgebaut werden. Zu diesem Zweck wurden durch das beauftragte Planungsbüro mehrere Alternativen ausgearbeitet. Diese wurden den Anliegern im Rahmen einer entsprechenden Anliegerversammlung vorgestellt. Im Rahmen des aus der Anliegerversammlung resultierenden Abwägungsprozesses stellte sich die 3. Entwurfsvariante (alternierende Einbauten) als Favorit heraus, die nachfolgende Merkmale enthält: Auf der östlichen Fahrbahnseite soll ein 1,75 m breiter Gehweg entstehen. Darüber hinaus soll ein 50 cm Schrammbord auf der Westseite und eine 5,50 m breite Fahrbahn geschaffen werden. Im Süden soll eine Fahrbahnverengung durch einen vorgezogenen Querungsbereich ausgeführt werden. In Richtung Norden sind alternierende Grünbeete zur abschnittsweisen Fahrbahnverengung angeordnet. Der westliche, aus der Münsterlandsiedlung kommende Geh- und Radweg, wird bei dieser Variante lediglich leicht verschwenkt. Unter der Voraussetzung einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Ennigerloh ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Baubeginn noch in diesem Jahr in Abhängigkeit der noch im Anschluss anstehenden Planungs- und Ausschreibungsschritte, möglich wäre. Aufgrund des dann nur noch sehr kurzen zur Verfügung stehenden Zeitraums bis zum Wintereinbruch ist nach heutigem Stand ein Seite 1 von 2 Drucksachennummer: Ö 0152 / XVIII Baustart im Frühjahr 2027 wahrscheinlicher, um eine pausierende Winterbaustelle zu vermeiden. Die entsprechende Ausbauplanung ist als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt und wird durch einen Vertreter des Planungsbüros vorgestellt, der im Anschluss für Fragen aus der Mitte des Ausschusses zur Verfügung steht. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Ennigerloh, den teilweisen Ausbau der Bultstraße entsprechend des beigefügten Ausbauplanes und den dargestellten Inhalten zu beschließen. a) finanzielle Auswirkungen: Für die Durchführung der Maßnahme sind für Planungs- und Baukosten 350.000 € im Haushaltsplan 2026 unter 120101 / 12000101 / 09217002 / Inv. 1201010413 veranschlagt. b) demografische Auswirkungen: keine c) umweltrelevante Auswirkungen: keine Anlagen (nur online verfügbar):  Ausbauplanung Teilerneuerung Bultstraße (Variante 3) _______________________ M. Berendes Bürgermeister Seite 2 von 2 Drucksachennummer: Ö 0152 / XVIII

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