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2. Erweiterung und Änderung der Außenbereichssatzung "Hoest" - Ennigerloh - Mitte
Angenommen28 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ennigerloh |
| Datum | 2026-07-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Ennigerloh Drucksachen-Nr.: Ö 0145 / XVIII
Der Bürgermeister Vermerk:
Federführung: FB 4
Verfasser/in: Frau Materi
Berichterstatter/in:
Beratung: öffentlich
Fachbereich Kämmerin
Beratungsfolge: TOP: Sitzung am:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, 15.06.2026
Bauen und Verkehr
Rat der Stadt Ennigerloh 06.07.2026
Beratungsgegenstand:
2. Erweiterung und Änderung der Außenbereichssatzung "Hoest" - Ennigerloh
- Mitte
Hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Ennigerloh hat am 07.07.2025 mit der Vorlage Ö 0742 / XVII die 2.
Erweiterung und Änderung der Außenbereichssatzung „Hoest“ beschlossen. Ziel der
Erweiterung und Änderung der Satzung ist es die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Einrichtung einer gewerblichen reittherapeutischen
Einrichtung in Hoest zu schaffen.
Mit der Außenbereichssatzung können Gemeinden für bebaute Bereiche im
Außenbereich die erforderlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen schaffen, um u. a.
kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienende bauliche Änderungen /
Erweiterungen zu ermöglichen. Das vom Vorhabenträger vorgelegte
Rechtsgutachten stellte klar, dass die vom Gesetzgeber hierfür geforderten
Voraussetzungen vorliegen, um das bestehende Satzungsgebiet zu erweitern.
Die Aufstellung der 2. Erweiterung und Änderung der Außenbereichsatzung „Hoest“
erfolgte im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB, so dass keine Umweltprüfung
erforderlich war. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB ist gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet worden.
Mit der Vorlage Ö 0107 / XVIII hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt,
Bauen und Verkehr am 20.04.2026 beschlossen, die Veröffentlichung und die
Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 04.05.2026 bis zum 02.06.2026 gemeinsam
mit der Begründung sowie dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag veröffentlicht.
Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Im Zuge der Veröffentlichung sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
eingegangen. Nach Auswertung aller im Rahmen der Beteiligung eingegangenen
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Drucksachennummer: Ö 0145 / XVIII
Stellungnahmen, die den Anlagen zu entnehmen sind, wurden keine Änderungen
oder Ergänzungen vorgenommen, die eine erneute Veröffentlichung der Bauleitpläne
gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich machen.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für den Ausschuss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat
wie folgt zu beschließen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt auf Grundlage der Vorlage-Nr. Ö 0145 / XVIII die abgegebenen
Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren zur 2. Erweiterung und Änderung der
Außenbereichssatzung „Hoest“ in Ennigerloh-Mitte zur Kenntnis. Er berät und
beschließt die hierzu vorgenommenen Bearbeitungs- und Beschlussvorschläge aus
der vorliegenden Abwägungstabelle.
Der Rat beschließt die 2. Erweiterung und Änderung der Außenbereichssatzung
„Hoest“ in Ennigerloh-Mitte gem. § 10 BauGB als Satzung.
a) finanzielle Auswirkungen:
Für die verbindliche Bauleitplanung wurden Sach- und Personalkosten fällig, die dem
laufenden Verwaltungsbetrieb zuzuordnen sind. Im Übrigen übernimmt die
Eigentümer der Reittherapie die Kosten der Planunterlagen.
b) demografische Auswirkungen:
Keine.
c) umweltrelevante Auswirkungen:
Mit der Planung werden Eingriffe in den Natur- und Landschaftshaushalt vorbereitet.
Diese Eingriffe sind zu bilanzieren und der Ausgleich bzw. die Kompensation im
Sinne eines Programmes zur Bewältigung der Eingriffsfolgen im Zuge des
Genehmigungsverfahrens nachzuweisen.
Anlagen (nur online verfügbar):
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Drucksachennummer: Ö 0145 / XVIII
Anlage 1: Geltungsbereich der 2. Erweiterung und Änderung der
Außenbereichssatzung „Hoest“
Anlage 2: Planzeichnung zur 2. Erweiterung und Änderung der
Außenbereichssatzung „Hoest“
Anlage 3: Begründung mit integrierter Artenschutzprüfung Stufe I zur 2. Erweiterung
und Änderung der Außenbereichssatzung „Hoest“
Anlage 4: Abwägungstabelle aus der formellen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 2. Erweiterung und
Änderung der Außenbereichssatzung „Hoest“
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M. Berendes
Bürgermeister
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Drucksachennummer: Ö 0145 / XVIII
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