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Umbesetzung von Ausschüssen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeDüren
Datum2026-07-15
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Rat der Stadt Düren beschließt die Umbesetzung von vier Ausschüssen: Petra Biergans wird ordentliches Mitglied im Schul- und Sportausschuss als Nachfolgerin von Katharina Eckstein. Diemar Grüßer und Claudia Shanan werden vom DRK-Kreisverband benannt, um Tanja Bäumgen im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Inklusion zu ersetzen. Michaela Groß MdR übernimmt die persönliche Vertretung von Liesel Koschorreck im Jugendhilfeausschuss.

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Beschlussvorlage 2026-0186 öffentliche Sitzung Dezernat I 19.06.2026 Mitzeichnung: Bürgermeister 18.05.2026 Mitzeichnung Ullrich, Frank Peter, Dezernat I Beratungsfolge: 1 Haupt- und Finanzausschuss 2 Rat der Stadt Düren 3 Schul- und Sportausschuss nachrichtlich 3 Ausschuss für Soziales, Wohnen und Inklusion nachrichtlich Umbesetzung von Ausschüssen Beschlussentwurf: Der Rat bestellt 1) Petra Biergans zum Ordentlichen Mitglied im Schul- und Sportausschuss. 2) Diemar Grüßer zum Ordentlichen Beratenden Mitglied im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Inklusion. 3) Claudia Shanan zum Stellvertretenden Beratenden Mitglied im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Inklusion. 4) Michaela Groß MdR zur persönlichen Vertretung von Liesel Koschorreck im Jugendhilfeausschuss. Kurzdarstellung der Sach- und Rechtslage: Die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihr Verfahren regelt § 58 GO NRW. Zu 1) Die BBD benennt die Nachfolge für die durch Verzicht ausgeschiedene Katharina Eckstein. im Schul- und Sportausschuss Zu 2 + 3) Der DRK-Kreisverband benennt die Nachfolge im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Inklusion für die ausgeschiedene Tanja Bäumgen. Ihr bisheriger Vertreter, Herr Grüßer, übernimmt die Nachfolge. Daher ist auch die Position der Vertretung neu zu besetzen. Zu 4) Aufgrund der Benennung von Fee Heinrichs zum Ordentlichen Beratenden Mitglied im Jugendhilfeausschuss, ist die Position der persönlichen Vertretung von Liesel Koschorreck im Jugendhilfeausschuss neu zu besetzen. Abstimmungshinweise: Die Besetzung des Ausschusses kann gemäß § 50 Absatz 3 GO NRW entweder durch Beschluss mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder über einen einheitlichen Wahlvorschlag oder durch Verhältniswahl in einem Wahlgang nach dem Proportionalverfahren nach Hare/Niemeyer erfolgen. Der Bürgermeister hat gemäß § 40 Abs. 2 kein Stimmrecht. Auswirkungen auf Inklusion/Barrierefreiheit: ☒ NEIN Finanzielle Auswirkung: Sitzungsgelder nach Entschädigungsverordnung Seite 1 von 2 Seite 2 von 2

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