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Löschwasserbedarfsplan der Stadt Drensteinfurt

Angenommen30 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeDrensteinfurt
Datum2026-07-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Verwaltung der Stadt Drensteinfurt beantragte die Verabschiedung des Löschwasserbedarfsplans, der im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den Städten Ahlen und Sendhorst erarbeitet wurde. Die Analyse zeigt gute Löschwasserversorgung in der Innenstadt und den Ortsteilen Rinkerode und Walstedde, während in den Außenbereichssiedlungen Mersch und Ameke Maßnahmen erforderlich sind. Der Plan wurde einstimmig von Ausschuss und Rat angenommen; die Verwaltung soll die empfohlenen Maßnahmen umsetzen, wobei finanzielle Mehrbelastungen nur in Ameke anfallen werden.

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Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: I/108/2026 (öffentlich) Inhalt / Betreff: Löschwasserbedarfsplan der Stadt Drensteinfurt Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und am 30.06.2026 Umwelt Einstimmig Ja Nein Enthaltung Abstimmungsergebnis RAT am 14.07.2026 Einstimmig Ja Nein Enthaltung Abstimmungsergebnis Beschlussvorschlag: Der Löschwasserbedarfsplan für die Stadt Drensteinfurt wird zustimmend zur Kenntnis ge- nommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die darin aufgeführten Maßnahmen entsprechend der Gutachterempfehlung umzusetzen. Maßnahmen, die einen erheblichen finanziellen Auf- wand verursachen, bedürfen vor ihrer Umsetzung einer gesonderten Beschlussfassung. Finanzielle Auswirkungen: Keine Inklusive / Klimarelevante Auswirkungen: Keine Anlagen: Anlage 1 - Löschwasserbedarfsplan Stadt Drensteinfurt Erläuterungen: Gem. § 3 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastro- phenschutz (BHKG NRW) treffen die Gemeinden Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Sie stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher (Grundschutz). Im aktuellen Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 2022, welcher alle fünf Jahre fortge- schrieben werden muss, wird im Kapitel Löschwasser als Maßnahme auf eine notwendige Löschwasserbedarfsplanung hingewiesen. Dieses wurde nun im Rahmen einer geförderten interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Städten Drensteinfurt, Ahlen und Senden- horst (DAS) mit der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH umgesetzt. Seite 1 von 3 Im Rahmen der Bedarfsplanung gab es seit Dezember 2023 zahlreiche Termine, Workshops und Absprachen unter den beteiligten Kommunen, Feuerwehren sowie dem Gutachterbüro. Durch Faktoren wie unterschiedliche Wasserversorger vor Ort, verschiedenen Datenbestän- de sowie einigen internen und externen Abstimmungsbedarfen wurde die eigentliche Lösch- wasserbedarfsplanung bei identischem Vorwort und gemeinsamem Maßnahmenkatalog in drei eigenständige Kapitel, jeweils eines pro Kommune, gegliedert. Für die konkrete örtliche Planung sowie für die zunächst angedachte gemeinsame Nutzung von Löschwasserteichen an Gemeindegrenzen zeichnete sich frühzeitig ab, dass hierdurch keine positiven Synergieeffekte erzielt werden können. Darüber hinaus ist die Sicherstellung einer angemessenen Löschwasserversorgung eine kommunale Pflichtaufgabe, die in der Regel nur sehr geringe Synergiepotenziale bietet. Die Analyse wurde so durchgeführt, dass der Löschwasserbedarf in bebauten Bereichen (§ 34 BauGB) in mehreren Schritten ermittelt wurde: Zunächst wurden Planungsklassen fest- gelegt, anschließend der Bedarf rasterbasiert (200 m × 200 m) unter Berücksichtigung von Nutzung und Bebauung dargestellt und schließlich anhand örtlicher Kenntnisse überprüft und angepasst. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Löschwasserversorgung im Innenbereich von Dren- steinfurt sowie der Ortsteile Rinkerode und Walstedde als gut zu bewerten ist und den An- forderungen entspricht. In Rinkerode werden unterversorgte Bereiche mit dem Wasserver- sorger Gelsenwasser betrachtet. In den Außenbereichssiedlungen Mersch und Ameke sind Maßnahmen erforderlich. Durch die Errichtung der neuen Wasserversorgungsleitungen in Mersch werden zukünftig die An- forderungen erfüllt. In Ameke sind weitergehende Betrachtungen notwendig, um die notwen- dige Löschwassermenge sicherzustellen. Dieses kann z.B. durch Maßnahmen in Zusam- menarbeit mit dem Wasserversorger Gelsenwasser oder durch die Ertüchtigung des vorhan- denen Löschwasserteiches erfolgen. Die Löschwasserversorgung im weiteren Außenbereich nach §35 BauGB wurde nur rudi- mentär betrachtet, gleichwohl aber bewertet. Eine Rasteranalyse fand nicht statt. Festzustel- len ist, dass aktuell keine Maßnahmen ergriffen werden, die eine sichere Löschwasserver- sorgung im Außenbereich durch die Stadt Drensteinfurt gewährleisten, die baurechtlich durch den Antragsteller angesetzt werden können. Es findet keine Gefährdungsbeurteilung für Betriebe oder Ansammlungen von Betrieben im Außenbereich statt. Die Heranziehung des beschriebenen Löschwasserförderzuges für eine baurechtliche Betrachtung wird ausge- schlossen. Ebenso wird durch den Bedarfsplaner die Leistungsfähigkeit der noch vorhande- nen Löschwasserteiche und vorhandenen unerschöpflichen Wasserstellen in Frage gestellt. Dies bedeutet, dass bei zukünftigen Bauvorhaben allein der Bauherr eine ausreichende Löschwasserversorgung ohne Rückgriff auf eine gemeindliche Löschwasserversorgung nachweisen muss. Dies ist grundsätzlich mit den Vorgaben der Bauordnung NRW 2018 und den Beschlüssen der Dienstbesprechung der Leitungen der Feuerwehr des Kreises Waren- dorf möglich und entspricht der bisherigen Handhabung in der Stadt Drensteinfurt. Eine Ver- änderung dieser Herangehensweise halte ich aus wirtschaftlichen Gründen und zur Siche- rung einer freiwilligen Feuerwehr ohne hauptamtliche Kräfte für nicht sinnvoll. Das Konzept wurde dem Kreisbrandmeister des Kreises Warendorf Herrn Patrik Hillebrand sowie der Brandschutzdienststelle Beckum zur Erteilung des Einvernehmens vorgelegt. Bei- de Stellen haben dieses schriftlich erteilt und Hinweise sowie fachliche Einschätzungen sind in das Konzept eingeflossen. Alle weiteren Maßnahmen beziehen sich auf alle drei Kommunen und sollen nach Verab- Seite 2 von 3 schiedung durch die Verwaltung geprüft und umgesetzt werden. Ein Großteil der Maßnah- men befinden sich aufgrund der interkommunalen Zusammenarbeit der DAS-Kommunen schon in Umsetzung oder werden durch die beteiligten DAS-Feuerwehren umgesetzt. Fahr- zeugbeschaffungen betreffen die Stadt Drensteinfurt nicht und diese werden von den be- nannten Kommunen eigenständig ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Drensteinfurt be- schafft. Aus finanzieller Sicht sind die vorgesehenen Maßnahmen bereits weitgehend umgesetzt und durch die bestehende Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit finanziert. Lediglich die Maßnahmen im Ortsteil Ameke werden künftig haushaltswirksame Auswirkungen entfal- ten. Der Umfang der erforderlichen Maßnahmen sowie eine Kostenschätzung werden im Zuge der weiteren Bewertung ermittelt und dargestellt. Die gemeinsamen Einsatzeinheiten für Einsätze der Löschwasserversorgung, Starkregen und Sturm unterhalb der Kreis- und Landeskonzepte NRW sind bereits seit April 2026 in Dienst gestellt und alarmierbar. Ein Großteil der notwendigen Beschaffungen sind über die Förderung schon umgesetzt oder eingeleitet. Herr Böddeker von der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH wird im Rahmen der Sitzung die gesetzlichen Grundlagen, Methodik sowie die Ergebnisse der Löschwasserbedarfsplanung vorstellen und steht für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung. Beteiligte Fachbereiche: Fachbereich 3 - Fachbereich 3 - Sachgebiet 3.1 Bürger- und Bürgerdienste Ordnungsangelegenheiten gez. Frank Kronshage gez. Laura Scholz Fachbereichsleiter Sachgebietsleiterin Drensteinfurt, 17.06.2026 gez. Markus Wiewel Bürgermeister Seite 3 von 3

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