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Standortkonzept und Ermessensrichtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer, Altglascontainer, Elektrokleingerätecontainer in der Stadt Drensteinfurt

Angenommen30 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeDrensteinfurt
Datum2026-07-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Drensteinfurt beschließt ein Standortkonzept und Ermessensrichtlinien für Sondernutzungserlaubnisse von Altkleider-, Altglas- und Elektrokleingerätecontainern. Das Konzept soll die bisherige ungeordnete Containeraufstellung durch transparente, rechtssichere Regeln ersetzen, verbesserte Bewirtschaftungsstandards (mindestens zweimal wöchentliche Entleerung) durchsetzen und das Stadtbild schützen. Bewerber müssen Mindestanforderungen erfüllen; bei Konkurrenz entscheidet die Qualität oder das Los. Der Rat beschloss einstimmig an.

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Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: I/103/2026 (öffentlich) Inhalt / Betreff: Standortkonzept und Ermessensrichtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer, Altglascontainer, Elektrokleingerätecontainer in der Stadt Drensteinfurt Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und am 30.06.2026 Umwelt Einstimmig Ja Nein Enthaltung Abstimmungsergebnis RAT am 14.07.2026 Einstimmig Ja Nein Enthaltung Abstimmungsergebnis Beschlussvorschlag: Das Standortkonzept und die Ermessensrichtlinien für die Erteilung von Sondernutzungser- laubnissen für Altkleidercontainer, Altglascontainer, Elektrokleingerätecontainer in der Stadt Drensteinfurt dieser Vorlage nebst Anlagen wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen: Keine finanziellen Auswirkungen. Inklusive / Klimarelevante Auswirkungen: Inklusive Auswirkungen: Keine inklusiven Auswirkungen. Klimarelevante Auswirkungen: Keine klimarelevanten Auswirkungen. Anlagen: Anlage 1 - Standortkonzept und Ermessensrichtlinien Anlage 2 - Auflistung der Standorte Anlage 3 - Übersichtskarten der Strandorte Anlage 4 - Antrag auf Sondernutzungserlaubnis Seite 1 von 3 Erläuterungen: Das vorliegende Standortkonzept und Ermessensrichtlinien für die Erteilung von Sondernut- zungserlaubnissen für Altkleidercontainer, Altglascontainer und Elektrokleingerätecontainer wurde erarbeitet, um dessen Aufstellung im Stadtgebiet Drensteinfurt künftig transparenter, rechtssicherer und bürgerfreundlicher zu regeln. In den vergangenen Jahren zeigte sich zu- nehmend, dass die bisherige Praxis der Containeraufstellung nicht mehr den Anforderungen eines geordneten Stadtbildes, einer funktionierenden Entsorgungsstruktur und einer rechts- sicheren Praxis entsprach. Die Aufstellung erfolgte ohne ein übergeordnetes Gesamtkon- zept, sodass sich im Stadtgebiet ein uneinheitliches Bild ergab. Betreiber der Container ka- men ihren Verpflichtungen zur regelmäßigen Entleerung und Reinigung der Container und dessen Standorten nicht immer in ausreichendem Maße nach. In der Folge musste die Stadt Drensteinfurt wiederholt selbst tätig werden, um Vermüllungen zu beseitigen, überfüllte Con- tainerstandorte zu reinigen oder ordnungswidrige Ablagerungen zu entfernen, obwohl diese Aufgaben originär den jeweiligen Betreibern obliegen. Diese Situation führte nicht nur zu zusätzlichem Arbeits- und Kostenaufwand für die Verwaltung und den Bauhof, sondern auch zu Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger sowie zu einem uneinheitlichen Erschei- nungsbild im öffentlichen Raum. Hinzu kam, dass die Qualität der Bewirtschaftung der Con- tainerstandorte stark variierte. Überfüllte Behälter, ungenügende Entleerungs- und Reini- gungsintervalle und Vermüllungen im Umfeld führten wiederholt zu Beschwerden der An- wohner rund um die betroffenen Standorte. Die Stadt Drensteinfurt musste in der Vergan- genheit vermehrt eingreifen, um Missstände zu beseitigen oder Betreiber zur Erfüllung ihrer Pflichten anzuhalten. Vor diesem Hintergrund wurde das Standortkonzept entwickelt, das mehrere Ziele verfolgt. Zunächst soll die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet werden. Container dürfen Verkehrsflächen nicht beeinträchtigen und müssen so platziert sein, dass sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Entsorgungsunternehmen sie problemlos erreichen kön- nen. Gleichzeitig soll das Stadtbild geschützt werden. Einheitliche Gestaltungsanforderun- gen, klare Vorgaben zur Beschriftung und technische Mindeststandards tragen dazu bei, ein geordnetes Erscheinungsbild im öffentlichen Raum sicherzustellen. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die bedarfsgerechte Verteilung der Containeranlagen. Durch die Festlegung von Richtwerten, etwa ein Altkleidercontainer pro 1.000 Einwohner und ein Altglascontainer pro 500 Einwohner, wird gewährleistet, dass alle Ortsteile und Außenbereichssiedlungen ange- messen versorgt werden. Die Standortlisten und Karten schaffen zudem Transparenz und ermöglichen eine nachvollziehbare Zuordnung. Darüber hinaus stärkt das Konzept die Rechtssicherheit der Stadt. Durch ein strukturiertes Antrags- und Auswahlverfahren wird der Gleichheitsgrundsatz gewahrt. Bewerber müssen künftig bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, etwa den Nachweis einer Haftpflichtversicherung, Referenzen aus den letzten zwei Jahren beibringen oder eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Bei kon- kurrierenden Bewerbungen für denselben Standort erfolgt die Auswahl nach qualitativen Kri- terien wie Zuverlässigkeit, Sauberkeit und Service. Wenn diese Kriterien keine eindeutige Entscheidung ermöglichen, entscheidet das Los. Somit kann die Stadt Drensteinfurt eine faire und transparente Vergabe gewährleisten. Auch die Qualität der Sammlung wird durch das Konzept verbessert. Betreiber werden ver- pflichtet, Container mindestens zweimal pro Woche zu entleeren und das Umfeld zu reini- gen. Die Stadt erhält die Möglichkeit, bei Bedarf zusätzliche Entleerungen anzuordnen. Kommen Betreiber diesen Pflichten nicht nach, kann die Stadt Drensteinfurt im Rahmen der Ersatzvornahmen Container entfernen lassen. Kommt es trotz einer Mahnung und einer sol- chen Maßnahme erneut zu einer Pflichtverletzung der Betreiber, kann dies zur Entfernung des betreffenden Containers und zum Widerruf der Sondernutzungserlaubnis führen. Dies schafft klare Verantwortlichkeiten und ermöglicht ein konsequentes Vorgehen bei Verstößen. Ebenso wird geregelt, wie mit Standorten umzugehen ist, die aufgrund von Baumaßnahmen oder anderen öffentlichen Interessen vorübergehend oder dauerhaft entfallen. Betreiber müssen solche Maßnahmen entschädigungslos dulden. Die Stadt Drensteinfurt bemüht sich in einem solchen Falle selbstverständlich um einen Ausweichstandort, ein Anspruch auf die- Seite 2 von 3 sen besteht jedoch nicht. Insgesamt stellt das Standortkonzept eine wichtige Grundlage dar, um die Entsorgungsinfra- struktur in Drensteinfurt zukunftsfähig, bürgerfreundlicher und rechtssicherer zu gestalten. Es schafft klare Rahmenbedingungen für alle Beteiligten, verbessert die Qualität der Sammlung und trägt zu einem gepflegten Stadtbild bei. Beteiligte Fachbereiche: Fachbereich 2 - Planen, Sachgebiet 2.3 - Tiefbau, Bauen, Umwelt Umwelt und Abwasser gez. Christoph Britten gez. Nicole Brüning Drensteinfurt, 17.06.2026 gez. Markus Wiewel Bürgermeister Seite 3 von 3

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