Startseite › Drensteinfurt › Antrag
Standortkonzept und Ermessensrichtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer, Altglascontainer, Elektrokleingerätecontainer in der Stadt Drensteinfurt
Angenommen30 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Drensteinfurt |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Drensteinfurt beschließt ein Standortkonzept und Ermessensrichtlinien für Sondernutzungserlaubnisse von Altkleider-, Altglas- und Elektrokleingerätecontainern. Das Konzept soll die bisherige ungeordnete Containeraufstellung durch transparente, rechtssichere Regeln ersetzen, verbesserte Bewirtschaftungsstandards (mindestens zweimal wöchentliche Entleerung) durchsetzen und das Stadtbild schützen. Bewerber müssen Mindestanforderungen erfüllen; bei Konkurrenz entscheidet die Qualität oder das Los. Der Rat beschloss einstimmig an.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr.: I/103/2026 (öffentlich)
Inhalt / Betreff:
Standortkonzept und Ermessensrichtlinien für die Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer,
Altglascontainer, Elektrokleingerätecontainer in der Stadt
Drensteinfurt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und
am 30.06.2026
Umwelt
Einstimmig Ja Nein Enthaltung
Abstimmungsergebnis
RAT am 14.07.2026
Einstimmig Ja Nein Enthaltung
Abstimmungsergebnis
Beschlussvorschlag:
Das Standortkonzept und die Ermessensrichtlinien für die Erteilung von Sondernutzungser-
laubnissen für Altkleidercontainer, Altglascontainer, Elektrokleingerätecontainer in der Stadt
Drensteinfurt dieser Vorlage nebst Anlagen wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine finanziellen Auswirkungen.
Inklusive / Klimarelevante Auswirkungen:
Inklusive Auswirkungen:
Keine inklusiven Auswirkungen.
Klimarelevante Auswirkungen:
Keine klimarelevanten Auswirkungen.
Anlagen:
Anlage 1 - Standortkonzept und Ermessensrichtlinien
Anlage 2 - Auflistung der Standorte
Anlage 3 - Übersichtskarten der Strandorte
Anlage 4 - Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
Seite 1 von 3
Erläuterungen:
Das vorliegende Standortkonzept und Ermessensrichtlinien für die Erteilung von Sondernut-
zungserlaubnissen für Altkleidercontainer, Altglascontainer und Elektrokleingerätecontainer
wurde erarbeitet, um dessen Aufstellung im Stadtgebiet Drensteinfurt künftig transparenter,
rechtssicherer und bürgerfreundlicher zu regeln. In den vergangenen Jahren zeigte sich zu-
nehmend, dass die bisherige Praxis der Containeraufstellung nicht mehr den Anforderungen
eines geordneten Stadtbildes, einer funktionierenden Entsorgungsstruktur und einer rechts-
sicheren Praxis entsprach. Die Aufstellung erfolgte ohne ein übergeordnetes Gesamtkon-
zept, sodass sich im Stadtgebiet ein uneinheitliches Bild ergab. Betreiber der Container ka-
men ihren Verpflichtungen zur regelmäßigen Entleerung und Reinigung der Container und
dessen Standorten nicht immer in ausreichendem Maße nach. In der Folge musste die Stadt
Drensteinfurt wiederholt selbst tätig werden, um Vermüllungen zu beseitigen, überfüllte Con-
tainerstandorte zu reinigen oder ordnungswidrige Ablagerungen zu entfernen, obwohl diese
Aufgaben originär den jeweiligen Betreibern obliegen. Diese Situation führte nicht nur zu
zusätzlichem Arbeits- und Kostenaufwand für die Verwaltung und den Bauhof, sondern auch
zu Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger sowie zu einem uneinheitlichen Erschei-
nungsbild im öffentlichen Raum. Hinzu kam, dass die Qualität der Bewirtschaftung der Con-
tainerstandorte stark variierte. Überfüllte Behälter, ungenügende Entleerungs- und Reini-
gungsintervalle und Vermüllungen im Umfeld führten wiederholt zu Beschwerden der An-
wohner rund um die betroffenen Standorte. Die Stadt Drensteinfurt musste in der Vergan-
genheit vermehrt eingreifen, um Missstände zu beseitigen oder Betreiber zur Erfüllung ihrer
Pflichten anzuhalten.
Vor diesem Hintergrund wurde das Standortkonzept entwickelt, das mehrere Ziele verfolgt.
Zunächst soll die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet werden. Container
dürfen Verkehrsflächen nicht beeinträchtigen und müssen so platziert sein, dass sowohl
Bürgerinnen und Bürger als auch Entsorgungsunternehmen sie problemlos erreichen kön-
nen. Gleichzeitig soll das Stadtbild geschützt werden. Einheitliche Gestaltungsanforderun-
gen, klare Vorgaben zur Beschriftung und technische Mindeststandards tragen dazu bei, ein
geordnetes Erscheinungsbild im öffentlichen Raum sicherzustellen. Ein weiterer zentraler
Aspekt ist die bedarfsgerechte Verteilung der Containeranlagen. Durch die Festlegung von
Richtwerten, etwa ein Altkleidercontainer pro 1.000 Einwohner und ein Altglascontainer pro
500 Einwohner, wird gewährleistet, dass alle Ortsteile und Außenbereichssiedlungen ange-
messen versorgt werden. Die Standortlisten und Karten schaffen zudem Transparenz und
ermöglichen eine nachvollziehbare Zuordnung. Darüber hinaus stärkt das Konzept die
Rechtssicherheit der Stadt. Durch ein strukturiertes Antrags- und Auswahlverfahren wird der
Gleichheitsgrundsatz gewahrt. Bewerber müssen künftig bestimmte Mindestanforderungen
erfüllen, etwa den Nachweis einer Haftpflichtversicherung, Referenzen aus den letzten zwei
Jahren beibringen oder eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Bei kon-
kurrierenden Bewerbungen für denselben Standort erfolgt die Auswahl nach qualitativen Kri-
terien wie Zuverlässigkeit, Sauberkeit und Service. Wenn diese Kriterien keine eindeutige
Entscheidung ermöglichen, entscheidet das Los. Somit kann die Stadt Drensteinfurt eine
faire und transparente Vergabe gewährleisten.
Auch die Qualität der Sammlung wird durch das Konzept verbessert. Betreiber werden ver-
pflichtet, Container mindestens zweimal pro Woche zu entleeren und das Umfeld zu reini-
gen. Die Stadt erhält die Möglichkeit, bei Bedarf zusätzliche Entleerungen anzuordnen.
Kommen Betreiber diesen Pflichten nicht nach, kann die Stadt Drensteinfurt im Rahmen der
Ersatzvornahmen Container entfernen lassen. Kommt es trotz einer Mahnung und einer sol-
chen Maßnahme erneut zu einer Pflichtverletzung der Betreiber, kann dies zur Entfernung
des betreffenden Containers und zum Widerruf der Sondernutzungserlaubnis führen. Dies
schafft klare Verantwortlichkeiten und ermöglicht ein konsequentes Vorgehen bei Verstößen.
Ebenso wird geregelt, wie mit Standorten umzugehen ist, die aufgrund von Baumaßnahmen
oder anderen öffentlichen Interessen vorübergehend oder dauerhaft entfallen. Betreiber
müssen solche Maßnahmen entschädigungslos dulden. Die Stadt Drensteinfurt bemüht sich
in einem solchen Falle selbstverständlich um einen Ausweichstandort, ein Anspruch auf die-
Seite 2 von 3
sen besteht jedoch nicht.
Insgesamt stellt das Standortkonzept eine wichtige Grundlage dar, um die Entsorgungsinfra-
struktur in Drensteinfurt zukunftsfähig, bürgerfreundlicher und rechtssicherer zu gestalten. Es
schafft klare Rahmenbedingungen für alle Beteiligten, verbessert die Qualität der Sammlung
und trägt zu einem gepflegten Stadtbild bei.
Beteiligte Fachbereiche:
Fachbereich 2 - Planen, Sachgebiet 2.3 - Tiefbau,
Bauen, Umwelt Umwelt und Abwasser
gez. Christoph Britten gez. Nicole Brüning
Drensteinfurt, 17.06.2026
gez.
Markus Wiewel
Bürgermeister
Seite 3 von 3
Text aus PDF extrahiert