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Abschließender Bauabschnitt der Sportanlage Im Hagen - Durchführung im Rahmen des Förderprogramms der "Struktur- und Dorfentwicklung"
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Burscheid |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Burscheid
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage Vorlage Nr. 121/2026
(mit finanzieller Auswirkung) öffentlich
Betreff
Abschließender Bauabschnitt der Sportanlage Im Hagen - Durchführung im Rahmen
des Förderprogramms der "Struktur- und Dorfentwicklung"
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Burscheid am 09.07.2026 zur Entscheidung
Bearbeiter/in Bereich
Chopra Amt für Schule und Sport (40)
Endzeichner/in Datum
gez. Runge 25.06.2026
Bürgermeister
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Burscheid beschließt, dass der zweite und abschließende Bauabschnitt
des Projekts zur „Umgestaltung der Sportanlage Im Hagen“ im Rahmen des
Förderprogramms der „Struktur- und Dorfentwicklung“ umgesetzt werden soll. Die geplanten
Eigenmittel sind bereits im Rahmen der Haushaltsatzung für das Jahr 2026 bereitgestellt.
Sachverhalt
Im Dezember 2025 wurden für den noch ausstehenden Bauabschnitt im langjährig geplanten
Projekt zur „Umgestaltung der Sportanlage Im Hagen“ ein Förderantrag im Rahmen des
Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gestellt. Hierzu hatte der Rat der
Stadt Burscheid seine Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme bzw. zur
Mittelbereitstellung für die Maßnahme erteilt. Im Rahmen des zweiten Bauabschnitts ist das
Aufbrechen der Asphaltfläche, die Errichtung einer 70m-Kunststofflaufbahn mit
Weitsprunganlage, die Herstellung einer Spiel- und Aufenthaltsfläche mit wassergebundener
Decke. Hier sollen auch durch Bäume verschattete Sitz- und Aufenthaltsflächen sowie eine
freie Spielfläche entstehen. Außerdem soll das vordere Kleinspielfeld saniert werden.
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Um nicht ausschließlich von diesem Bundesprogramm abhängig zu sein, wurde parallel wie
bereits im Jahr 2025 ein Förderantrag im Rahmen des Programms zur „Struktur- und
Dorfentwicklung“ vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz gestellt.
Bauplanerisch entspricht der Antrag inhaltlich vollständig dem vom Rat zugestimmten
Antrag. Lediglich der Eigenanteil, den die Stadt Burscheid zu tragen hat, beträgt im Rahmen
der Struktur- und Dorfentwicklung rund 4.300 Euro mehr (315.232 Euro statt 311.000 Euro),
bei insgesamt angesetzten Kosten in Höhe von 565.232 Euro.
Inhaltlich setzt das Förderprogramm einen etwas höheren Stellenwert auf die Nachhaltigkeit
und den Aspekt der Anpassung an den Klimawandel sowie die Förderung des sozialen
Zusammenhalts bzw. eines gesellschaftlichen Mehrwerts. Diese Punkte wurden jedoch
schon bei den Bewerbungen für andere Förderprogramme seitens der Verwaltung
hervorgehoben, sodass der geplante Bauabschnitt den Charakter des Förderprogramms
vollständig trifft.
Am 23. Juni 2026 wurde die Verwaltung darüber informiert, dass die Maßnahme seitens der
Bezirksregierung Köln für die Förderung mit dem Höchstbetrag von 250.000 Euro
vorgesehen wurde. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln wurde ein
förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn am 26.06.2026 seitens der Verwaltung
beantragt, da der Förderbescheid voraussichtlich erst Mitte bis Ende Juli 2026 ausgestellt
werden kann.
Dringlichkeitsbegründung: Seitens der Bezirksregierung Köln wurde in einem Gespräch
am 25.Juni 2026 die dringende Empfehlung ausgesprochen, dass der Stadtrat noch einen
zusätzlichen Beschluss zur konkreten Durchführung des Projekts im Rahmen der „Struktur-
und Dorfentwicklung“ fassen sollte, um u.a. die Zustimmung zu den leicht abweichenden
Finanzierungsbedingungen zum Bundesprogramm noch einmal zu verdeutlichen.
Um die Maßnahme zügig beginnen zu können – im Bauzeitenplan, der dem Förderantrag
beigelegt war, wurde von einem Maßnahmenstart in der ersten Maiwoche ausgegangen – ist
der Ratsbeschluss notwendig. Würde hiermit bis zur nächsten regulären Sitzung des Rats
gewartet werden, könnten erste Maßnahmen (Beauftragung Architekturbüro, Vorbereitung
Ausschreibung, Durchführung Ausschreibung) frühestens ab Mitte Oktober 2026 erfolgen.
In der Haushaltssatzung 2026 wurde die Maßnahme unter dem Produkt IV08010117 mit
Ausgaben in Höhe von 395.000 Euro ohne gegenstehende Einnahmen etatisiert. Da der
geplante Eigenanteil in Höhe von 315.232 Euro den bereitgestellten Rahmen nicht
übersteigt, ist die Finanzierung haushaltstechnisch sichergestellt.
Die Verwaltung empfiehlt daher, dem dargestellten Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel stehen im Haushaltsplan zur
Verfügung
Produkt-Nr./Bezeichnung: Gesamtkosten Lfd.
IV08010117
Ja ® der Maßnahme Ausgab
565.232 EUR, en,
davon 315.232 jährlich
EUR Eigenanteil EUR
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Nein
(siehe Beschluss-
vorschlag)
Demographischer Wandel
Ist die Vorlage bzw. das Konzept/Projekt relevant für den demographischen Wandel?
Betreffen die demographischen Entwicklungen – abnehmende Geburtenzahl, steigende Lebenserwartung oder/und
Wanderungsbewegungen der Bevölkerung (Zuzüge und Fortzüge) – diese Vorlage bzw. das Konzept/Projekt?
Ja… Nein
¯
Die Vorlage bzw. das Konzept/Projekt kann folgenden Leitzielen zur aktiven Gestaltung des
demographischen Wandels zugeordnet werden (Mehrfachnennungen möglich):
Burscheid fördert…
Chancengleichheit für alle! (Integration, Migration)
familienfreundliche Lebensbedingungen! (Kinder, Jugendliche, Familien)
ein gutes und l(i)ebenwertes Umfeld für alle Generationen! (Stadtentwicklung, Infrastruktur)
Bildung in allen Lebenslagen und -phasen! (Bildung, Qualifikation)
bürgerschaftliches Engagement und Selbstbestimmung! (Partizipation, bürgerschaftl.
Engagement)
wohnortnahe und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung und Pflege! (Gesundheit, Pflege)
wirtschaftliche Standortfaktoren! (Wirtschaft, Arbeitsmarkt)
Inwiefern? (Bitte Zuordnung und Beitrag zum entsprechenden Leitziel kurz in Stichworten erläutern.)
Die fertig umgestaltete Sportanlage Im Hagen (Laufbahn, durch Bäume verschattete Sitz-
und Aufenthaltsflächen, Aufbrechen der Betonflächen) soll die Aufenthaltsqualität erheblich
steigern und die Anlage zu einem Angebot zur Naherholung für alle Altersgruppen werden
lassen.
Anlage(n)
Anlage 1 – Bauplan vom 04.12.2025
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