Startseite › Burscheid › Antrag
Beschluss Eckpunkte und Entwurfsplanung ISEK
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Burscheid |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Burscheid
Der Bürgermeister
Ergänzungs-/Änderungsvorlage Vorlage Nr. 092/2026/1
zu Drucksachen-Nr. öffentlich
Betreff
Beschluss Eckpunkte Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept "Burscheid
2030" sowie Entwurfsplanung "Marktplatz, Kirchenkurve, untere Hauptstraße und
Anbindungen" in der Altstadt
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Burscheid am 09.07.2026 zur Entscheidung
Bearbeiter/in Bereich
Papierz Amt für Stadtentwicklungsplanung, Umwelt
und Liegenschaften (61)
Endzeichner/in Datum
gez. Runge 07.07.2026
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Burscheid nimmt den dargestellten Sachstand zum „Integriertes
Städtebauliches Entwicklungskonzept Burscheid 2030 – Altstadt“ sowie zu dem zum
30.10.2026 einzureichenden Erstantrag zum Städtebauförderungsprogramm 2027 zur
Kenntnis und beschließt,
A) dass die ergänzende Maßnahme „Verbindung von der Friedrich-Goetze-
Straße zur Altstadt“ zum jetzigen Zeitpunkt nicht umgesetzt werden soll und
damit nicht Teil des Erstantrages sein wird, stattdessen soll die Fläche
provisorisch als qualifizierterer Parkplatz hergestellt werden und der
aktuelle planungsrechtliche Status erhalten bleiben.
B) den Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Wirtschaftsförderung und Tourismus vom 19.02.2026 weiterzuverfolgen, Im
ISEK ein Parkraumkonzept zu erarbeiten und nach dessen Vorliegen
(spätestens zum Fortsetzungsantrag) ggf. in Bezug auf die
Parkplatzsituation nachzusteuern. Im Zuge des Parkraumkonzepts sollen
neben dem Wegfall der bestehenden Parkplätze, der Berücksichtigung der
Seite 1 | 17
aktuellen Gesamtbedarfe und der Prüfung von Ersatzlösungen, auch die
Bewirtschaftung von Parkflächen (zeitlich wie finanziell) sowie die
Errichtung einer Parkplatzanlage auf der Grünfläche (Kreuzung
Luisenstraße/Hauptstraße) geprüft werden.
1. Der Rat der Stadt Burscheid beschließt die Entwurfsplanungen für „Marktplatz,
Kirchenkurve, untere Hauptstraße und Anbindungen“ in der Altstadt.
2. Folgende Einzelthemen sollten in der Weiterbearbeitung zusätzlich
Berücksichtigung finden:
A) Das Blattwerk wird in der Entwurfsplanung auch zeichnerisch
berücksichtigt.
B) Leerrohre zur Errichtung eines Trinkwasserbrunnens sind im Bereich des
Marktplatzes vorzusehen.
C) Die Umsetzbarkeit der Errichtung einer Zisterne unter dem Kirchenplateau
in Verbindung mit der Einleitung von Regenwasser des Kirchendachs wird
konkret geprüft und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
D) Das Ausstattungs-, Material- und Vegetationshandbuch wird hinsichtlich
der aufgeführten Materialität zur versickerungsfähigen Oberfläche, den
aufgeführten Baumarten sowie der Spielgeräte noch einmal überprüft.
3. Die abschließende Entscheidung über konkrete Ausstattungen, Materialitäten
und Vegetationsarten erfolgt spätestens mit dem Beschluss über die
Ausführungsplanung.
4. Dem Beschluss wird unter der Bedingung zugestimmt, dass die Verwaltung vor
Stellung des Förderantrages ein gesamtstädtisches Investitions- und
Finanzierungskonzept vorlegt.
Dieses muss nachvollziehbar darstellen,
A) wie der städtische Eigenanteil der Maßnahme einschließlich möglicher
Kostensteigerungen finanziert werden soll,
B) welche Auswirkungen die Maßnahme auf die mittelfristige
Haushaltsentwicklung hat und
C) nach welcher Strategie die Stadt die Sanierung und Finanzierung ihrer
sanierungsbedürftigen Immobilien und Großprojekte priorisiert.
Hierbei sind insbesondere die finanzielle Entwicklung infolge möglicherweise
steigender Kreis- und Landschaftsumlagen sowie die anstehenden
Investitionen unter anderem in Rathaus, Sportstätten und VitalBad zu
berücksichtigen.
Begründung
Im Zuge der Beratung über die Vorlage 092/2026 in der Sitzung des AfSWT am
25.06.2026 wurde deutlich, dass auch unter Bezugnahme der Stellungnahme der
Verwaltung zum gemeinsamen Antrag der SPD-, BfB-, Grünen- und FDP-Fraktion
weitere offene Fragen bestanden. Im Nachgang hat es noch einmal einen
interfraktionellen Austausch gegeben, dessen Ergebnisse nun Einzug in die nun
vorliegende geänderte Beschlussfassung gefunden haben.
Grundsätzlich sei noch einmal erwähnt. dass im Rahmen des Beschlusses der
Seite 2 | 17
Entwurfsplanung zunächst nur über die zukünftigen Gestaltungsziele entschieden
wird. Für die Anmeldung auf Zuwendungen aus der Städtebauförderung und dem
entsprechenden Erstantrag zum ISEK 2030 zum 30. Oktober 2026 muss dann auch die
Umsetzbarkeit grundsätzlich sichergestellt werden. Demnach wird bis dahin u.a. in
Bezug auf die Einigung mit der ev. Kirche eine vertragliche Regelung getroffen werden
müssen. Auch in Bezug auf den Umgang mit weiteren Flächeneigentümern wurden die
(nicht-öffentlichen) Inhalte im interfraktionellen Austausch besprochen. Die
Berücksichtigung der entsprechenden Interessen bzw. Rechte und die notwendigen
Veranlassungen erfolgen im Zuge des passenden Zeitpunkts im Verfahren.
In Bezug auf die weiteren Inhalte wird auf die ursprüngliche Beschlussvorlage (inkl.
kleinteiliger markierter Änderungen) und die mündliche Erörterung (mit
entsprechender Sicherung über die Niederschrift) im Rahmen der Ratssitzung am
09.07.2026 verwiesen:
A Ausgangssituation
Aus dem laufenden „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid 2025“
(IEHK 2025) wurden in den vergangenen Jahren insbesondere die Maßnahmen in der
südlichen Innenstadt im Bereich der oberen und mittleren Hauptstraße, des
Montanusquartiers und dem KulturForumBurscheid mit dem Luchtenberg-Richartz-Park
geplant, beantragt und bereits weitgehend realisiert. Mit der Umstellung der
Städtebauförderung auf die neuen Förderrichtlinien FRL 2023 wurde der Stadt Burscheid
durch die Bezirksregierung Köln nahegelegt, die laufende Gesamtfördermaßnahme mit den
Maßnahmen im Zentrum abzuschließen. Die Ausfinanzierung der laufenden
Fördermaßnahme erfolgte daraufhin mit dem letzten Bewilligungsbescheid zum
Montanusquartier im Jahr 2025.
Für die im IEHK Burscheid 2025 enthaltenen Maßnahmen zur Entwicklung der Innenstadt
Nord - Altstadt wurde der Stadt Burscheid von der Bezirksregierung Köln empfohlen, ein
neues - Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Burscheid 2030 „Innenstadt Nord
– Altstadt“ (ISEK 2030) - zu erarbeiten und zusammen mit einem neuen Erstantrag bei der
Bezirksregierung Köln einzureichen. Diese Maßnahme soll dann eine weitere Unterstützung
erhalten.
Das IEHK Burscheid 2025 hat Lösungen und Maßnahmen für die nachhaltige Entwicklung
aufgezeigt, die auch die nördliche Innenstadt mit der Altstadt betreffen. Die Maßnahmen für
die nördliche Innenstadt haben für das Zentrum, insbesondere für den historischen Bereich,
und für die Bevölkerung gleichermaßen, eine hohe Bedeutung. Deshalb plant die Stadt
Burscheid die Beantragung einer neuen Fördermaßnahme "Burscheid 2030 - Altstadt" mit
einem neuen Erstantrag zum 30.10.2026.
B Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept „Burscheid 2030 – Altstadt“
Die Altstadt mit dem Marktplatz und der Kirchenkurve ist städtebaulich das „Wohnzimmer“
der Innenstadt von Burscheid. Hier finden die meisten Veranstaltungen - von Märkten bis hin
zum Altstadtfest und dem Stadtlauf - statt. Es ist geplant, die nördliche Innenstadt mit der
Altstadt aufzuwerten und zu stärken, um das Quartier mit Historie und Niveau, in dem man
auch gerne wohnt, zu erhalten und langfristig zu sichern. Insgesamt soll die Aufwertung und
Entwicklung der öffentlichen Räume auch die Gastronomie und den Einzelhandel stützen.
Die Aufwertung des Quartiers mit der Schaffung von mehr Freiraum- und Aufenthaltsqualität
insbesondere am Marktplatz und der Kirchenkurve geht einher mit Lösungen zur
Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Räumliche Potenziale, wie das
Kirchenplateau, sollen dabei attraktiv in das Konzept zur Umgestaltung zu einem lebendigen
Seite 3 | 17
Stadtraum einbezogen werden.
Angestrebt wird, dass die Altstadt ein Ort für
Kommunikation und Wohnen,
Aufenthalt,
Veranstaltungen, Kunst und Kultur,
Musik, Gespräche und Geselligkeit und
Märkte
wird.
Gastronomie, Außengastronomie, Dienstleistungen, kleinteiliger Einzelhandel und
Freizeitangebote sowie umfangreiche Begrünungsmaßnahmen zum attraktiven Aufenthalt
und zum Klimaschutz sollen diese Zielsetzungen unterstützen.
Inhalte und Perspektiven
Die historisch geprägte „Altstadt“ soll als nachhaltiges Quartier weiterentwickelt werden:
nutzungsbezogen, Kfz-arm und ökologisch. Das baukulturelle Erbe soll dabei die Attraktivität
des Stadtraums erhöhen und zum Flair dieses Begegnungsortes beitragen.
Damit die durchzuführenden Maßnahmen nachhaltige Wirkungen entfalten, sind die Stärken
und Schwächen zu analysieren und zu bewerten. Darüber hinaus werden
Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung,
zum Wohnraumangebot,
zum Klimaschutz und zur Ökologie,
zum Einzelhandel, Gastronomie und den Dienstleistungen,
zur Mobilität, zum Parken und zum Verkehr
in das ISEK 2030 aufgenommen und bilden das fachliche Fundament für die Perspektiven
der Altstadt und die hieraus abzuleitenden Maßnahmen.
Die wichtigsten Maßnahmen
Die Gesamtmaßnahme soll zwei Kernmaßnahmen umfassen. Den
Umbau der Kirchenkurve, inklusive des Vorplatzes an der ev. Kirche sowie des
nördlichen Hauptstraßenabschnitts und der Anbindungen
und die
Umgestaltung des Marktplatzes zu einem multifunktionalen Veranstaltungsplatz.
In das ISEK 2030 sollen weitere Maßnahmen aufgenommen werden, die zur Aufwertung des
Erscheinungsbildes und zur Vitalisierung der Altstadt beitragen. Hierzu zählen
Einrichtung eines Fassadenprogramms und
eines Verfügungsfonds
Planung und Ausbau der Verbindung Friedrich-Goetze-Straße mit der Altstadt, inklusive
öffentlicher Parkplatzanlage („Schotterparkplatz“) unter Berücksichtigung der Ergebnisse
eines zu erstellenden
Parkraumkonzepts für die Altstadt mit Bezug zum Angebot und zur Auslastung in der
gesamten Innenstadt.
Die neue Gesamtfördermaßnahme „Burscheid 2030 – Altstadt“
Die Stadt Burscheid plant die Beantragung einer neuen Fördermaßnahme "Burscheid 2030 -
Altstadt" mit einem neuen Erstantrag zum 30.10.2026. Zur Vorbereitung des neuen ISEK
2030 und der Erarbeitung des Förderantrags fand am 24.03.2026 eine Bereisung durch die
Bezirksregierung Köln mit Besichtigung der Altstadt und Vorstellung der Überlegungen zu
den Inhalten und dem Umfang der neuen Gesamtmaßnahme statt. Die Resonanz war sehr
Seite 4 | 17
positiv. Die Teilnehmer:innen der Bezirksregierung Köln stellten insbesondere heraus, dass
die geplante ökologische Aufwertung und der multifunktionale Marktplatz besondere
Wertigkeiten in der neuen Gesamtmaßnahme besitzen und den Zielen des neuen
Förderprogramms voll entsprechen.
Dieser Abstimmungsprozess soll weiter intensiviert werden. Geplant ist daher eine Bereisung
und Abstimmung mit dem Minsiterium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
NRW und der Bezirksregierung Köln in Burscheid, für Anfang Juli 2026.
Für das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) „Burscheid 2030 – Altstadt“
und die Stellung des Erstantrags sind Beschlussfassungen in den Gremien der Stadt
Burscheid im Oktober 2026 vorgesehen. Im Einzelnen sollen folgende Beschlüsse zum
- „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Burscheid 2030 - Altstadt“ (ISEK
2030)
- Förderantrag (Erstantrag) zum STEP 2027
im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung
und Tourismus am 08.10.2026
und im Rat der Stadt Burscheid, öffentliche Sitzung am 15.10.2026
gefasst werden
Prozess
Für das „Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid 2025“ (IEHK 2025) hat
im Jahr 2016 ein umfassender Partizipationsprozess zu den stadtentwicklungsrelevanten
Themen stattgefunden. Im Ergebnis dieses Prozesses wurden auch die Ziele und
Perspektiven für die Entwicklung der „nördlichen Innenstadt“ und als städtebauliches
Konzept ein „Masterplan“ für die Burscheider Innenstadt erarbeitet. Dieser beinhaltet
wichtige Aussagen zur Altstadt, die auch eine wesentliche Grundlage für die heutigen
Konzepte bilden.
Als Start für die neue Fördermaßnahme „Burscheid 2030 – Altstadt“ (vgl. A, Ausgangs-
situation) hat am 05.09.2024 eine erste große Bürgerinformationsveranstaltung
stattgefunden, in der die Bürger von einem Moderator durch die Veranstaltung geführt
wurden und ihre Überlegungen zur Entwicklung der Innenstadt Nord/Altstadt mit den
Vertretern der Stadt und dem Büro ASS erörtern konnten.
Als erster Planungsschritt wurden von der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) „urbanegestalt/ASS“
zwei alternative Planungsstudien mit Varianten für Teilräume erarbeitet und in einem
Workshop am 17.12.2025 gemeinsam mit den Bürger:innen, der Verwaltung und den
Planern erörtert. Ziel dieser Konzeptphase war die Auseinandersetzung der Bürger:innen mit
den konzeptionellen und gestalterischen Perspektiven für den öffentlichen Raum unter
Berücksichtigung alternativer Verkehrslösungen und des ruhenden Verkehrs.
Die Ergebnisse des Bürgerworkshops bildeten die Grundlage für die Erarbeitung von zwei
alternativen Vorplanungen. Diese wurden dem zuständigen Ausschuss zur Erörterung
vorgelegt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Tourismus
hat am 19.02.2026 beschlossen, dass die auf der Grundlage des Bürgerworkshops
entwickelte Vorentwurfsplanung des Konzepts A (Perspektiven für die Altstadt mit hoher
Aufenthalts- und Freiraumqualität) weiter ausgearbeitet werden soll.
Darauf hin wurde eine „vorläufige“ Entwurfsplanung von der Arbeitgemeinschaft erarbeitet
und in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 01.06.2026 vorgestellt und mit den
Bürgern im Detail erörtert. Im Ergebnis wurde die Entwurfsplanung von den anwesenden
Bürgerinnen und Bürgern als „sehr gelungenes“ Konzept zur Aufwertung der öffentlichen
Räume in der Altstadt bestätigt. Es konnte dargestellt werden, dass die Anregungen aus
dem Bürgerworkshop weitgehend in die Planung eingeflossen sind. Eine Zusammenfassung
Seite 5 | 17
der Ergebnisse aus der Bürgerinformationsveranstaltung am 01.06.2026 ist in der Anlage 3
dargestellt. Wichtige Hinweise wurden in die Entwurfsplanung aufgenommen und fließen
auch noch in die weiteren Planungen ein.
Der Ablauf der Gesamtmaßnahme sowie der baulichen Maßnahmen ist im Einzelnen im
Kapitel E dieser Vorlage aufgeführt.
Die Entwurfsplanung wird dem zuständigen Ausschuss zur Empfehlung an den Rat der Stadt
Burscheid zum Beschluss vorgelegt. Sie wird dann auch Bestandteil des „ISEK 2030“ und
der zu beantragenden Fördermaßnahme.
C Entwurfsplanung „Marktplatz, Kirchenkurve, untere Hauptstraße und Anbindungen“
in der Altstadt
In der „Innenstadt Nord“ von Burscheid, der Altstadt, sollen Aufenthalt und Begegnung im
Alltag und bei Veranstaltungen und Festen im Mittelpunkt stehen. Ruhige Aufenthalts-
bereiche mit einer hohen Aufenthaltsqualität, Angebote für mehr Außengastronomie und
unterschiedliche Bereiche für Veranstaltungen sollen den Umbau der öffentlichen Räume
prägen. Die vielen historischen Gebäude, die zum Teil unter Denkmalschutz stehen und
besonders die im Zentrum liegende evangelische Kirche, verleihen der Altstadt ihren
besonderen Charakter.
Das ausgewählte, in besonderer Weise freiraumgeprägte Konzept (siehe auch B, insb.
Prozess), sorgt mit seinen 24 klimaresistenten Bäumen, sowie weniger versiegelten Flächen,
für ein deutlich verbessertes Mikroklima und wertet die Altstadt auch ökologisch auf.
Unterstützt wird dies durch die Erhaltung fast aller (bis auf drei) bestehenden und zum Teil
bereits als besonders erhaltenswert eingestuften Bäume. Weniger Versiegelung durch
versickerungsoffene Baumstandorte mit Baumrigolen (Schwammstadt) bieten mehr
Überflutungsschutz und erhöhen durch die Schatten spendenden Bäume auch die
Aufenthaltsqualität.
In der Kirchenkurve nimmt das Podest nördlich der Kirche einen besonderen Raum ein.
Dieses Podest wird durch eine breite Treppenanlage gerahmt und in den weiteren,
öffentlichen Raum eingebunden. Eine barrierefreie Rampe integriert das Podest und die
Treppenanlage - auch gestalterisch.
Die untere Hauptstraße soll (weiterhin) durchgängig als ein „verkehrsberuhigter Geschäfts-
bereich“ (Tempo 20) unter Beibehaltung der Einbahnstraße mit Fahrtrichtung von Süden
nach Norden ausgewiesen werden. Eine Ausfahrt über die Carl-Lauterbach-Straße zum
Parkplatz Mittelstraße ist nicht vorgesehen. Dies würde eine Zerschneidung des großzügigen
und ruhigen Aufenthaltsbereichs bedeuten. Damit die o.g. Bereiche mit hoher Aufenthalts-
qualität und zusätzlicher Begrünung geschaffen werden können, konzentriert sich der
Parkraum im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit bis zu 10 Parkständen (inklusive
einem Behindertenparkplatz) auf den nördlichen Straßenraum. Die durch ein andersfarbiges
Pflaster gekennzeichneten Parkstände sollen zumindest eine zeitliche Parkdauerbegrenzung
erhalten. Die Verkehrslösung kommt weitgehend ohne Beschilderung im Straßenraum aus.
Das Radfahren in Gegenrichtung der Einbahnstraße soll zulässig und sicher werden. Hierzu
wird die „Fahrbahn“ eine Breite von mindestens 4,0 m erhalten und Parkplätze werden am
Fahrbahnrand, bei Radfahren in Gegenrichtung der Einbahnstraße, nur auf der rechts vom
Radfahrer liegenden Fahrbahnseite angeordnet. Insbesondere in der Einmündung von der
Mittelstraße werden Markierungen notwendig, die die in Gegenrichtung fahrenden
RadfahrerInnen leiten.
Zwei Lieferzonen im südlichen Bereich der Hauptstraße bieten ausreichend Kapazität für die
Seite 6 | 17
Geschäfte und Anlieger zum Be- und Entladen. Diese liegen in der Nähe der Kirchenein-
gänge und können daher auch von Kirchenbesuchern für Hol- und Bringverkehr („pray&ride“)
genutzt werden.
Eine erste straßenverkehrsrechtliche Beurteilung erfolgte durch Ingenieurbüro IVP Runge
und die Straßenverkehrsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie der
Kreispolizeibehörde. Das gewählte Verkehrskonzept stellt die sicherste und beste Lösung
der Verkehrsführung in der Altstadt dar.
Im Bestand stehen heute im Bereich der unteren Hauptstraße und des Marktplatzes rd. 50
Parkplätze zur Verfügung. Mit dem vorgelegten Konzept können bis zu 28 Parkplätze (zum
Teil temporär auf dem Marktplatz) eingeplant werden. Die Bewertung der Parkraumsituation
in der Innenstadt Nord soll in einem Parkraumkonzept untersucht werden. Es wird
angestrebt, dass dieses Konzept Bestandteil der Fördermaßnahme wird. Durch das
Parkraumkonzept werden Ergebnisse erwartet, wie das Parken in der Altstadt unter
Berücksichtigung des Angebots in der gesamten Innenstadt künftig geregelt werden kann.
Eine Erweiterung des Parkraumangebots in der Altstadt, (zusätzlich zur bestehenden
Parkplatzanlage an der Mittelstraße mit 32 öffentlichen Parkständen), kann z.B. durch
Ausbau der Freifläche an der Friedrich-Goetze-Straße erreicht werden. Mit einer
verbesserten Verbindung für Fußgänger von der Friedriche-Goetze-Straße zur Kirchenkurve
wird dieses Parkraumangebot zur Entlastung in der Altstadt beitragen. Es wird angestrebt,
diese Maßnahme zusammen mit einer Wegeverbindung und durch gestalterische
Aufwertung der Fläche mit Begrünung, auch als Bestandteil (ohne die nicht förderfähigen
öffentlichen Parkplätze) der Fördermaßnahme durchführen zu können.
Gestalterisch soll der gesamte Bereich von der Straße „Am Markt“ bis zur „Mittelstraße“,
einschließlich des Marktplatzes, dem besonderen historischen Ort entsprechen.
Angestrebt wird ein ruhig gestalteter, öffentlicher Raum, der am Marktplatz durch
Bänderungen über die Hauptstraße hinweg zusammengeführt werden soll. Die „Fahrbahn“
soll beidseitig eine flache Rinne in einer helleren Farbgebung erhalten. Diese bilden
Leitlinien entlang des gesamten Straßenraums und erfüllen die Vorgaben aus der
Denkmalbereichssatzung der Stadt Burscheid, die u.a. gliedernde Rinnen vorgibt.
Im Folgenden werden die Inhalte der Entwurfsplanung im Detail erläutert:
Marktplatz
Der Marktplatz als zentrale Fläche für Veranstaltungen erhält eine durchgehend barrierefreie
Gestaltung über die Hauptstraße hinweg bis an die Fassade des Kramerhauses, der
Stadtbücherei und dem Gemeindezentrum der evangelischen Kirche. Die durchgängige
Gestaltung wird durch schmale zweizeilige Bänderungen im Pflaster unterstützt.
Im Nordosten zur Hauptstraße ergänzen vier Bäume die vorhandenen Bäume zu einem
schattenspendenden Baumdach. Sie ersetzten die „Glasbäume“ für die im Stadtgebiet
alternative Standorte gefunden werden sollen. Die Bäume werden in versickerungsoffenen
mit einer wassergebundenen Decke versehenen Baumscheiben ebenerdig angeordnet.
Unter den Bäumen sind Bänke, die dem Aufenthalt und der Begegnung dienen sowie
Radabstellbügel vorgesehen. Es verbleibt aber auch genügend Raum für die Aufstellung von
Buden, Pavillons oder Foodtrucks bei Veranstaltungen, sowie Flächen für Außen-
gastronomie (z.B. Pop-Up-Gastronomie des TriCafés). Zwischen den Baumbeeten verläuft
ein gepflasterter Streifen, der Fußgängern, die von der mittleren Hauptstraße kommen, in
Richtung Kirchenkurve den Weg weist.
Im Westen und Süden des Marktplatzes befinden sich durch Mauerscheiben gefasste
Pflanzbeete, die den Platz begrenzen und die Niveauunterschiede zu den angrenzenden
Freiflächen ausgleichen, aber im Wesentlichen abgängig sind. Die Beete sind zum Teil mit
wertvollen, erhaltenswerten Bäumen bepflanzt. Bei einer Neugestaltung der Beete sollen
Seite 7 | 17
diese verbreitert werden, damit die Bäume mit ihren Wurzeln künftig mehr Raum erhalten
und noch lange leben können. Die hochwertig gestalteten Beete vor dem Haus Am Markt 2
bleiben bestehen. Mit der Neugestaltung der Pflanzbeete einher geht die Erneuerung von
zwei Treppenanlagen. Diese zwei Meter breiten neuen Treppen aus hellem Betonwerkstein
erhalten Kontraststreifen und auch einen Handlauf zur sicheren Nutzung.
Der Marktplatz wird vollständig zu einem multifunktionalen Platz umgestaltet, er kann im
Alltag (wenn keine Veranstaltungen stattfinden) „temporär“ als Parkplatz genutzt werden
(hier können dann übergangsweise bis zu 18 Autos parken). Ein neuer Baum an der Zufahrt
zum Marktplatz grenzt den Platz zur Straße „Am Markt“ ab. Der Marktplatz erhält eine
Fahrgassenbreite von 7,0 m, damit dieser eine ausreichend dimensionierte Aufstellfläche für
die Feuerwehr bietet.
Der Marktplatz wird bis an den Rand der Fahrbahn der Straße „Am Markt“ ausgebaut. Die
Einmündung der Hauptstraße in Richtung Norden wird verkleinert und zum Knoten mit der
Straße „Am Markt und der „Pastor-Löh-Straße“ durch eine durchgehende zweizeilige Rinne
und ein abgesenktes Bord begrenzt. Der Knoten wird dadurch kleiner und muss als
Konsequenz aus der Umgestaltung des Marktplatzes im Übergang zur mittleren Hauptstraße
zumindest in der Oberfläche neugestaltet werden. Es wird vorgeschlagen, den heute
gepflasterten Knoten zwischen den beiden vorhandenen Schwellen zu asphaltieren diesen
somit gestalterisch eindeutig der Straße Am Markt/Pastor-Löh-Straße bzw. der mittleren und
unteren Hauptstraße zuzuschreiben. Die Umgestaltung dieses Bereichs kann analog der
Baumaßnahme in der mittleren Hauptstraße erfolgen. Der Unterbau bleibt erhalten. Es wird
lediglich von der Tragschicht eine Schicht von rd. 10 cm Stärke zur Nivellierung
ausgetauscht, auf der der neue Asphalt eingebaut werden kann.
Kirchenkurve
Die Kirchenkurve soll künftig mehr zum alltäglichen Aufenthalt, zur Begegnung, für
Außengastronomie und verstärkt für Veranstaltungen und Feste genutzt werden. Der
Verkehr wird beruhigt, indem Parken direkt in der Kirchenkurve nicht mehr stattfindet. Im
Bereich vom Marktplatz bis zur Anbindung an den Raderweg sollen durch die Umgestaltung
intensiv begrünte Flächen mit einer hohen Aufenthaltsqualität geschaffen werden.
Einbezogen in die Umgestaltung wird dabei das Podest an der evangelischen Kirche mit
einer breiten Treppenanlage, die seitlich barrierefrei erschlossen wird.
Vom Marktplatz bis zur Kirchenkurve wird im Westen vor den Gebäuden ein bis zu 11 m
breiter zusammenhängender Aufenthaltsbereich unter Bäumen mit einer versickerungs-
offenen Decke errichtet. Der Bereich wird mit vielen neuen klimaresistenten, kleinkronigen
Bäumen gestaltet, die für eine umfangreiche Begrünung sorgen und eine ökologisch
optimierte Lösung bieten. Unter den Bäumen ist ausreichender Raum für Außengastronomie
und Aufenthalt. Die neu gepflanzten Bäume erhalten Baumrigolen zur Bewässerung und
Pufferung von Regenwasser (Schwammstadt). Gepflasterte, 2,0 m breite Querungen im
gesamten Bereich sorgen für eine barrierefreie Verbindung der Räume untereinander.
Die kleine platzartige Aufweitung zum Raderweg wird weiterhin für 4 Parkstände, inklusive
eines Behindertenparkplatzes vorgesehen und erhält im Osten einen neuen Baum in einer
offenen Baumscheibe.
Kirchenpodest
Im zentralen Bereich der Kirchenkurve befindet sich an der Kirche ein um ca. einen halben
Meter höher über der Kirchenkurve liegendes Podest, das sich durch eine in Naturstein
verblendete Mauer von der Kirchenkurve abgrenzt. Das Podest befindet sich im Eigentum
der evangelischen Kirchengemeinde und wird heute insbesondere bei Hochzeiten oder bei
ausgewählten Veranstaltungen, wie dem Serenadenkonzept des Orchestervereins Hilgen
genutzt. Die Stadt Burscheid und die evangelische Kirchengemeinde befinden sich in der
Abstimmung zur Einbeziehung dieses Podests in die Umgestaltung der Kirchenkurve.
Seite 8 | 17
Das Podest ist heute mit Grauwacke-Kleinpflaster im Segmentbogen gestaltet und über zwei
Treppen am Rand erreichbar. Zur Kirchenkurve orientiert, kann an Stelle der Mauer eine
langgezogene Stufenanlage entstehen, die durch 5 integrierte Sitzstufen aufgelockert, das
Podest in die gesamte Kirchenkurve einbezieht. Die Stufenanlage aus hellem
Betonwerkstein (alternativ aus Granit) mit dunklen Kontraststreifen, nimmt die Farbgebung
der Rinne auf. Mit bündig montierten Holzlauflagen laden die Sitzstufen zum Aufenthalt auf
der breiten Treppe ein. Die im Westen an der Kirche befindliche Stützmauer soll inklusive
einer Natursteinverblendung etwas näher an die Kirche verlegt werden. Der so gewonnene
Raum kann für eine von der Hauptstraße ausgehende, zwei Meter breite, barrierefreie
Anbindung (Rampe) auf das Podest genutzt werden. Die Rampe soll durch die
geschwungene Treppe begrenzt werden. Sie soll aus gesägten Grauwackeplatten
barrierefrei benutzbar errichtet werden. Im Westen wächst aus der Treppe eine kleine
Mauer, die ein unbeabsichtigtes Befahren der Treppe verhindert und auch zum Sitzen
genutzt werden kann. Der barrierefreie Belag der Rampe soll entlang der Treppenanlage
weitergeführt und im Zentrum des Podests bis zur breiten Eingangstreppe an der Kirche
geführt werden. Die Platzfläche kann darüber hinaus mit dem vorhandenen Grauwacke-
Kleinpflaster, neugestaltet werden.
Ganz im Osten soll ein mit Gräsern, Stauden sowie einem weiteren, klimaresistenten Baum,
neu gestaltetes Grünbeet das Podest begrenzen. Zwei kleinkronige Bäume, die Schatten
spenden, werden im Westen auf dem Podest und in dem neu angelegten Grünbeet an der
Kirche gepflanzt. Entlang der beiden Stützmauern an der Kirche sind zwei lange Sitzbänke
aus Holz mit Rückenlehne vorgesehen, von denen aus man das Treiben auf dem Podest
und in der Kirchenkurve beobachten kann.
Um die künftig vermehrt angestrebten Veranstaltungen in der Kirchenkurve, die das Podest
einbeziehen, zu unterstützen, können temporär zwei bis drei Segel (Pfosten in Hülsen
gesetzt) auf dem Vorplatz aufgestellt werden. Die Segel werden so konzipiert, dass sie bei
Musikveranstaltungen die Akustik fördern, aber auch bei verschiedenen anderen
Veranstaltungen Schatten spenden oder vor leichtem Regen schützen. Weitere Hülsen
sollen auch auf dem Marktplatz eingebaut werden, sodass die Segel bei Veranstaltungen
auch dort genutzt werden können.
Material und Ausstattung
Der Marktplatz, die Kirchenkurve und der nördliche Abschnitt der Hauptstraße sollen
insgesamt mit einem Betonsteinpflaster mit Natursteinvorsatz einheitlich gestaltet werden.
Vorgesehen ist eine Farbgebung, die sich an den Farbnuancen von Grauwacke orientiert.
Ein Verlegemuster im „wilden Verband“, die unterschiedlichen Steingrößen und die
nuancierte Farbgebung bieten alle Attribute für ein hochwertiges „Altstadtpflaster“.
Die 4,0 m breite Fahrbahn der Hauptstraße soll ebenfalls mit dem gleichen Material
gepflastert werden, wie im übrigen Bereich der Kirchenkurve. Sie wird beidseitig durch ca. 40
cm breite Rinnen begrenzt. Diese Rinnen gliedern den Straßenraum und dienen gleichzeitige
zur Wasserführung bei Niederschlag. Sie sind auch aus der Sicht des Denkmalschutzes, als
gliederndes Element der Historie des Ortes geschuldet, notwendig. Diese flachen Rinnen
können aus einem hellen Naturstein (z.B. Granit) hergestellt werden. Sie sind somit
weitgehend fugenlos, funktionieren langfristig ohne Schäden und unterstützen die
Barrierefreiheit des gesamten Bereichs, da die Stichtiefe nur ca. 1,0 cm beträgt.
Sehbehinderten bieten die Rinnen eine ideale Leitlinie, die durch die hellere Farbgebung
auch für einen besseren Kontrast sorgen.
Der östliche Abschnitt der Carl-Lauterbach-Straße kann als Fußwegeverbindung in Richtung
Norden zum Parkplatz Mittelstraße in einfachem, grauem Pflaster einheitlich neugestaltet
werden. Zwei neue Bäume in einem Grünbeet im östlichen Auftakt werten die Carl-
Lauterbach-Straße auf.
Seite 9 | 17
Der Knoten Hauptstraße/Am Markt soll im Übergang zur mittleren Hauptstraße nach dem
Ausbau des Marktplatzes, wie bereits oben dargestellt, mit einer Asphaltausführung
zwischen dem Altstadtbereich und der mittleren Hauptstraße gestalterisch vermitteln.
Fahrradanlehnbügel sollen im gesamten Plangebiet an verschiedenen Stellen errichtet
werden, damit überall in der Nähe der Geschäfte, der Gastronomie und der Kirche Räder
sicher abgestellt werden können. Das Modell der Anlehnbügel wird analog zu dem in der
mittleren und oberen Hauptstraße eingesetzten Modell eines einfachen Bügels aus
Flachstahl vorgeschlagen.
Die Gestaltung der Bänke und Sitzgelegenheiten soll insbesondere benutzerfreundlich und
wartungsarm erfolgen. Vorgeschlagen werden Bänke mit dicken, langlebigen Holzauflagen,
deren einzelne Elemente in Längsrichtung montiert sind. Besonders für ältere Benutzter
werden ausreichend Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne und Armstützen vorgesehen
Für die Ausstattung der Altstadt mit Abfalleimern und Pollern werden ebenfalls die in der
mittleren und oberen Hauptstraße eingesetzten Modelle vorgeschlagen.
Die konkrete Leuchtenauswahl ist abhängig von dem aktuell zu beauftragenden Anbieter für
die Beleuchtung in Burscheid. Hierbei sollen die vorhandenen Leuchten in Burscheid
abschnittsweise gegen moderne LED-Leuchten getauscht werden. Eine endgültige Auswahl
des Leuchtenmodells, kann erst nach Beauftragung des Anbieters erfolgen.
Gepflanzt werden sollen bis zu 24 neue Bäume. Es werden kleinkronige Bäume mit einem
lichten Blattwerk, vorgeschlagen, sodass die Fassaden der zum Teil historischen Gebäude
nur wenig verdeckt werden. Die Bäume sollen zu allen Jahreszeiten attraktiv sein. Hierzu
werden Arten mit besonders schönen Blüten (z.B. Magnolia Kobus) oder einer besonderen
Blattfärbung (z.B. Gleditsia-Triacanthos) ausgewählt. Sie werden so aufgeastet, dass Buden
und Pavillons bei Veranstaltungen auch unter den Bäumen errichtet werden können. Die in
der Entwurfsplanung dargestellten Baumstandorte berücksichtigen die aus den
Leitungsplänen der Versorger entnommenen „vorhandenen“ Leitungen und Kanäle. Die
Erfahrungen zeigen, dass die genaue Lage der Leitungen erst im Rahmen der
Baumaßnahmen ermittelt werden können. Je nach Lage der Leitungen müssen einzelne
Baumstandorte auch noch angepasst werden. Bei geplanten Baumstandorten in der Nähe
von Versorgungsleitungen, werden Wurzelschutzplatten Schäden an den Leitungen
verhindern. Neu zu pflanzende Bäume werden möglichst optimal mit hochwertigem
Pflanzsubstrat in den Baumgruben gepflanzt und durch die offenen Baumscheiben auch
umfangreich mit Niederschlag versorgt. In trockenen Sommern müssen aber auch diese
Standorte insb. in der Wachstumsphase gewässert werden.
Die Pflanzbeete am Marktplatz werden zum Teil mit kleinen Hecken z.B. aus dekorativ
blühenden „Zierlichen Deutzien“ gerahmt. Die Pflanzflächen können mit Gräsern (z.B.
„Reitgras“) und/oder „Schafgarbe“ und „Blauraute“ bepflanzt werden. Diese pflegeleichten
Pflanzen gedeihen auch im schattigen Bereich unter den Bäumen gut.
An Stelle der heutigen, grauen Kunststoffkästen, die bei Veranstaltungen und Märkten für die
Versorgung mit Stom genutzt werden, sind jeweils zwei bis drei moderne hochwertig
gestaltete Versorgungspoller, sowohl am Marktplatz wie auch an der Kirchenkurve,
vorgesehen. Die Standorte wurden mit den jeweiligen Organisatoren der Veranstaltungen
abgestimmt.
Weiterhin wurde die Möglichkeit von versenkbaren Sicherheitspollern zur
Veranstaltungsabsicherung geprüft. Geprüft wurde dabei die Errichtung halbautomatischer
Sicherheitspoller. Diese sind mittels Akkuschrauber im Bedarfsfall versenk- bzw. ausfahrbar.
Für einen Poller fallen hierbei Kosten von mindestens 13.400 € (brutto) an. Hinzu kommen
Tiefbaukosten zur Einrichtung der mindestens 1,7 m tief einzubindenden Anlage sowie ggf.
weitere Kosten die durch mögliche Leitungsverlegungen, etc. erforderlich werden. Aufgrund
Seite 10 | 17
der notwendigen Maximalabstände müssten zur Komplettabsicherung des Marktplatzes und
der Kirchenkurve etwa 20 Poller eingebaut werden. Die Verwaltung schlägt vor, die
Errichtung von Sicherheitspollern aus Kostengründen nicht weiterzuverfolgen und
stattdessen auf die erprobten HTS-Sperren und Betonblöcke zurückzugreifen.
Die vorgeschlagenen Ausstattungsgegenstände, Materialien und Bepflanzungen sind im
„Ausstattungs-, Material- und Vegetationshandbuch“ zur Leistungsphase 3, Entwurfsplanung
dargestellt, das als Anlage 1G der Beschlussvorlage beigefügt ist.
Kosten der Baumaßnahmen Marktplatz, Kirchenkurve, untere Hauptstraße und
Anbindungen
Die Entwurfsplanung für die öffentlichen Räume in der Altstadt umfasst folgende Teilräume
- Marktplatz mit Anpassung des Knotens zur Straße „Am Markt“
- Kirchenkurve mit Kirchenpodest
- Untere Hauptstraße
- Anbindung Carl-Lauterbach-Straße
- Anbindung Raderweg
Diese Teilräume werden im Folgenden in zwei Kernmaßnahmen zusammengefasst.
1. Kirchenkurve mit unterer Hauptstraße und Anbindungen
2. Marktplatz mit Erweiterung bis an die Gebäude im Nordosten sowie Straßenknoten
zur Straße „Am Markt“
Die beiden Maßnahmen wurden im Zusammenhang geplant, sollen aber im Vorblick auf die
Fördermaßnahme getrennt dargelegt und kalkuliert werden. Zum Abschluss der
Entwurfsplanung wurde vom Büro urbanegestalt in Abstimmung mit dem Büro ASS eine
Kostenberechnung der Maßnahmen nach DIN 276 erstellt.
Die Kostenberechnung für die Baumaßnahmen der beiden Kernmaßnahmen kommt
einschließlich der Baunebenkosten zu folgendem Ergebnis:
Maßnahme 1
Kirchenkurve
Umgestaltung der Kirchenkurve, inklusive des Vorplatzes an der ev. Kirche
sowie des nördlichen Hauptstraßenabschnitts und der Anbindungen 946.400 €
Sonnensegel demontierbar, inkl. Bodenhülsen und Fundamente 30.000 €
Vorplatz evangelische Kirche (Podest) 237.000 €
Zwischensumme 1.213.400 €
Baunebenkosten 25 % 303.350 €
Zwischensumme 1.516.750 €
Mehrwertsteuer 19 % 288.182 €
Baukosten Maßnahme 1, brutto 1.804.900 €
Maßnahme 2
Marktplatz
Umgestaltung des Marktplatzes zu einem multifunktionalen Veranstaltungsplatz
Marktplatz, inkl. Erweiterung bis an die Gebäude im Nordosten, sowie
Anpassung Knoten „Am Markt“ 741.600 €
Extra Bodenhülsen für Sonnensegel, inkl. Fundamente 10.000 €
Zwischensumme 751.600 €
Seite 11 | 17
Baunebenkosten 25 % 187.900 €
Zwischensumme 939.500 €
Mehrwertsteuer 19 % 178.500 €
Baukosten Maßnahme 2, brutto 1.118.000 €
Baukosten einschließlich Baunebenkosten, gesamt, brutto, rd. 2.923.000 €
In die Kostenbetrachtung für die Gesamtkosten der Maßnahmen des ISEK 2030 wurden die
hier dargestellten Ergebnisse der Kostenberechnung für Maßnahmen zur Umgestaltung von
Marktplatz, Kirchenkurve, untere Hauptstraße und Anbindungen aufgenommen. Die
Detailkosten sind der Kostenberechnung gem. DIN 276 in der Anlage 2 im Anhang zu
entnehmen.
Stand 09.06.2026
D Kosten und Finanzierung
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept „Burscheid 2030 – Altstadt“ (ISEK)
- Gesamtmaßnahme
Das ISEK 2030 wird neben den beiden Kernmaßnahmen zur Umgestaltung des öffentlichen
Raums in der Altstadt weitere Maßnahmen aufnehmen, die zur Stärkung der Innenstadt Nord
beitragen. Die neue Gesamtmaßnahme für die Altstadt wird einen wichtigen Beitrag zur
nachhaltigen Entwicklung der Innenstadt leisten. Die finanzielle Dimension dieser
Maßnahme kann jedoch von der Stadt Burscheid nicht allein getragen werden.
Voraussetzung für die Realisierung der angestrebten qualitätvollen Maßnahmen sind
deshalb öffentliche Fördermittel und weitere Beiträge „Dritter“. Die Grundlagen hierfür sollen
mit dem ISEK 2030 geschaffen und hierüber der Zugang zur Städtebauförderung erreicht
werden. Der aktuelle Fördersatz für die nach dem Förderprogramm der Städtebauförderung
zuwendungsfähigen Kosten beträgt für die Stadt Burscheid 60%.
Zu beachten sind des Weiteren Maßnahmen, die eine KAG-Pflicht (Kommunales Abgaben-
Gesetz) auslösen und/oder Maßnahmen die nicht gefördert werden.
Maßnahmen des ISEK
Die Maßnahmen des ISEK für die Altstadt von Burscheid beinhalten zwei Kernmaßnahmen,
die mit dem Erstantrag zur Städtebauförderung beantragt werden sollen.
Kernmaßnahme 1 Kirchenkurve
Die Kernmaßnahme 1 beinhaltet die Umgestaltung der Kirchenkurve, inklusive des
Vorplatzes an der ev. Kirche sowie den nördlichen Hauptstraßenabschnitt und die
Anbindungen sowie ein Sonnensegel auf dem Vorplatz der ev. Kirche.
Die Bruttobaukosten einschließlich der Baunebenkosten betragen gem.
der Kostenberechnung (vgl. Seite 10 und 11) in der Summe 1.805.000 €
Kernmaßnahme 2 Marktplatz
Die Kernmaßnahme 2 beinhaltet die Umgestaltung des Marktplatzes bis
zu den Gebäuden im Nordosten zu einem multifunktionalen
Veranstaltungsplatz.
Die Bruttobaukosten einschließlich der Baunebenkosten betragen gem.
der Kostenberechnung (vgl. Seite 10 und 11) in der Summe 1.118.000 €
Grundsätzlich zuwendungsfähige Kosten der Städtebauförderung 2.923.000 €
Seite 12 | 17
abzüglich KAG (zusätzliche Beleuchtung, hiervon 80%), brutto, rd. 40.000 €
abzüglich öffentliche Parkplätze in der Hauptstraße (vorläufig), brutto, rd. 30.000 €
Zuwendungsfähige Gesamtkosten der Städtebauförderung, rd. 2.853.000 €
Erläuterungen
Gemäß der Förderrichtlinien der Städtebauförderung 2023 sind bei den Maßnahmen im
öffentlichen Raum die nach KAG zu ermittelnden Beiträge sowie die Kosten für öffentliche
Parkplätze nicht förderfähig und müssen von den grundsätzlich zuwendungsfähigen Kosten
abgezogen werden.
Prüfung der Beitragspflicht nach dem „Kommunales Abgaben Gesetz“ (KAG)
Die Umgestaltung der öffentlichen Räume in der Altstadt betrifft gewidmete Straßen und
Plätze und unterliegt somit der Pflicht zur Berücksichtigung des Kommunalabgabengesetz
NRW.
Die zu erhebenden Beiträgen sind bei Fördermaßnahmen gemäß der
Städtebauförderrichtline zu berücksichtigen und von den grundsätzlich zuwendungsfähigen
Kosten zur Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten abzuziehen.
Anlieger werden aber nicht mehr zur Beitragszahlung herangezogen. Das Gesetz zur
Abschaffung der Beitragspflicht für die Anlieger (Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für
den Ausbau kommunaler Straßen im Land NRW (KAG-ÄG NRW) vom 15.03.2024) hat die
Beitragszahlung der Anlieger abgeschafft. Eine Prüfung der Beitragspflicht ist jedoch
weiterhin notwendig. Es sind die Beiträge zu ermitteln, die der Kommune auf Grund des o.g.
Gesetzes entfallen. Diese Beiträge werden vom Land NRW auf gesonderten Antrag der
Stadt zu 100% erstattet.
Die Prüfung der Maßnahme hat ergeben, dass keine KAG-Pflicht für weite Teile der
Maßnahme besteht. Es müssen lediglich die zu ermittelnden Beiträge für die zusätzliche
Beleuchtung erhoben werden. Die Bestandsbeleuchtungsanlagen, die nur im Rahmen der
Unterhaltungsmaßnahmen ausgetauscht werden, sind hiervon nicht betroffen.
Parkplätze
Öffentlich ausgewiesene Parkplätze sind gemäß der Förderrichtlinien der
Städtebauförderung 2023 nicht förderfähig. Die Baukosten für öffentliche Parkplätze sind
daher von den grundsätzlich zuwendungsfähigen Kosten abzuziehen und von der Stadt
Burscheid zu tragen. Es ist noch zu prüfen, ob diese Parkplätze KAG-pflichtig sind und aus
dem gebildeten Fonds des Landes NRW erstattet werden können.
Die Kosten für die Umgestaltung des Marktplatzes zu einem multifunktional nutzbaren
Stadtplatz auf dem temporär auch mal geparkt werden kann, werden vollständig zur
Städtebauförderung angemeldet.
Seite 13 | 17
Weitere Maßnahmen
Das ISEK wird über die beiden Kernmaßnahmen hinaus weitere Maßnahmen beinhalten, die
zur Förderung beantragt werden sollen. Die Berechnung der Kosten für diese Maßnahmen
muss noch erfolgen. Die dargestellten Kosten stellen Größenordnungen dar:
Fassadenprogramm 200.000 €
Verfügungsfonds 50.000 €
Öffentlicher Parkplatz mit Verbindung Friedrich-Goetze-Straße - Altstadt,
hier Anteil Verbindung und Grüngestaltung (ohne öffentl. Parkplätze) 180.000 €
Weitere Maßnahmen (Größenordnung) 150.000 €
Gutachten (inkl. Parkraumkonzept) /Steuerung/Management 220.000 €
Summe weitere Maßnahmen (vorläufig), gerundet 800.000 €
Die weiteren Maßnahmen werden bis zur Beschlussfassung zur Antragstellung am
30.10.2026 noch ausgearbeitet.
Gesamtkosten, zuwendungsfähig (vorläufig), gerundet 3.650.000 €
Städtebauförderung, 60 % 2.190.000 €
Eigenanteil der Stadt Burscheid 1.460.000 €
Weitere Kosten Stadt Burscheid je nach KAG-Beurteilung und Anteile Dritter
Stand 09.06.2026
Seite 14 | 17
E Ablauf
Wann
1. Bürgerinformation 05.09.2024
2. Bürgerworkshop (Bürgerbeteiligung 2) 17.12.2025
Workshop mit interessierten Bürgern zur Erarbeitung der
Planungsziele auf Grundlage von drei Varianten, einer
bestandsorientieren Variante und zwei alternativen
Planungsstudien
3. Vorstellung der Ergebnisse des Bürgerworkshops 19.02.2026
mit der Vorplanung und Beschluss im
Stadtentwicklungsausschuss, öffentliche Sitzung
Erarbeitung der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung im Anschluss
4. Weitere Bürgerbeteiligung im Planungsprozess 01.06.2026
(Bürgerbeteiligung 3)
mit der vorläufigen Entwurfsplanung
Darstellung und Erörterung
Fertigstellung der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung im Anschluss
5. Beschluss zur Entwurfsplanung und Kostenberechnung 25.06.2026
im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung 09.07.2026
und Tourismus / Rat, öffentliche Sitzung
6. Beschlüsse zu
- Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept
„Burscheid 2030 – Altstadt“ (ISEK)
- Förderantrag (Erstantrag) zum STEP 2027
im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wirtschaftsförderung und Tourismus 08.10.2026
Rat, öffentliche Sitzung 15.10.2026
7. Förderantrag (Erstantrag) zum 30.10.2026
Städtebauinvestitionsprogramm 2027
Erstellung der Ausführungsplanung, inkl. Leistungsverzeichnis im Anschluss
und Kostenanschlag (LPH 5-6 HOAI)
8. Beschlüsse zu
- Ausführungsplanung und Kostenanschlag 05/2027
- Förderantrag (Fortsetzungsantrag) zum STEP 2028
09/2027
im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wirtschaftsförderung und Tourismus / Rat, öffentliche
Sitzung
Seite 15 | 17
9. Fortsetzungsantrag zum 30.10.2027
Städtebauinvestitionsprogramm 2028
- Investive Maßnahmen
10. Ausschreibung der Planungsleistungen zur nach Bewilligung
Umsetzung (LPH 7-8 HOAI) sowie der Bauleistungen ca. Mitte 2028
abhängig von Bewilligung der Fördermaßnahme
11. Umsetzung ab Frühjahr 2029
Finanzielle Auswirkungen
Ist die Vorlage bzw. das Konzept/Projekt relevant für den demographischen Wandel?
Betreffen die demographischen Entwicklungen – abnehmende Geburtenzahl, steigende Lebenserwartung oder/und
Wanderungsbewegungen der Bevölkerung (Zuzüge und Fortzüge) – diese Vorlage bzw. das Konzept/Projekt?
Ja… Nein
¯
Die Vorlage bzw. das Konzept/Projekt kann folgenden Leitzielen zur aktiven Gestaltung des
demographischen Wandels zugeordnet werden (Mehrfachnennungen möglich):
Burscheid fördert…
Chancengleichheit für alle! (Integration, Migration)
familienfreundliche Lebensbedingungen! (Kinder, Jugendliche, Familien)
ein gutes und l(i)ebenwertes Umfeld für alle Generationen! (Stadtentwicklung, Infrastruktur)
Bildung in allen Lebenslagen und -phasen! (Bildung, Qualifikation)
bürgerschaftliches Engagement und Selbstbestimmung! (Partizipation, bürgerschaftl.
Engagement)
wohnortnahe und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung und Pflege! (Gesundheit, Pflege)
wirtschaftliche Standortfaktoren! (Wirtschaft, Arbeitsmarkt)
Inwiefern? (Bitte Zuordnung und Beitrag zum entsprechenden Leitziel kurz in Stichworten erläutern.)
Attraktivierung der Unteren Hauptstraße (Kirchenkurve) zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität
Anlage(n)
Entwurfsplanungen mit
- Entwurfsplanung Gesamtkonzept ANLAGE 1A
- Entwurfsplanung Ausschnitt Kernmaßnahme 1, Kirchenkurve ANLAGE 1B
- Entwurfsplanung Kernmaßnahme 2, Marktplatz ANLAGE 1C
- Regelquerschnitt ANLAGE 1D
- Ansicht Kirchenkurve ANLAGE 1E
- Details ANLAGE 1F
- Ausstattungs-, Material- und Vegetationshandbuch ANLAGE 1G
Kostenberechnung gem. DIN 276 ANLAGE 2
Ergebnisse der Bürgerinformation vom 01.06.2026 ANLAGE 3
Seite 16 | 17
Seite 17 | 17
Text aus PDF extrahiert