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Nachtrag: 09.07.2026 Nummer 7 Änderungsantrag zu Vorlage 092/2026 der SPD-Fraktion vom 07.07.2026

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TypAntrag
GemeindeBurscheid
Datum2026-07-09
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Kirsten Kühn  Hammerweg 33  51399 Burscheid Ihr Ansprechpartner: Kirsten Kühn Stadt Burscheid Hammerweg 33, 51399 Burscheid z. Hd. Herr Dirk Runge Höhestraße 7- 9  0177 – 31 42 55 2  [email protected] 51399 Burscheid Burscheid, den 6. Juli 2026 Antrag Betr.: Änderungsantrag zu Vorlage 092/2026 – ISEK Burscheid 2030 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Runge, die SPD-Ratsfraktion Burscheid beantragt zur Vorlage Nr. 092/2026 „Beschluss Eckpunkte Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Burscheid 2030 sowie Entwurfsplanung Marktplatz, Kirchenkurve, untere Hauptstraße und Anbindungen in der Altstadt“ die Änderung des Beschlussvorschlags der Verwaltung. Der nachfolgende geänderte Beschlussvorschlag soll dem Rat der Stadt Burscheid in seiner Sitzung am 09.07.2026 zur Entscheidung vorgelegt werden: . Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Burscheid beschließt: 1. Der Rat der Stadt Burscheid nimmt den dargestellten Sachstand zum „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept Burscheid 2030 – Altstadt“ zur Kenntnis. Seite 1 2. Der Rat nimmt die vorliegende Entwurfsplanung für „Marktplatz, Kirchenkurve, untere Hauptstraße und Anbindungen“ als derzeitigen Planungsstand zur Kenntnis. Eine abschließende Zustimmung zur Entwurfsplanung erfolgt ausdrücklich noch nicht. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung unter Berücksichtigung einer belastbaren Kostenentwicklung fortzuschreiben. Hierbei sind insbesondere mögliche Kostensteigerungen, Eigenanteile der Stadt, nicht förderfähige Kosten sowie dauerhafte Folgekosten nachvollziehbar darzustellen. 4. Der Rat beschließt die Erstellung eines belastbaren Parkraumkonzeptes für die Altstadt. Dieses hat insbesondere den Wegfall bestehender Stellplätze, den künftigen Parkraumbedarf für Anwohnerinnen und Anwohner, Besucherinnen und Besucher, Einzelhandel und Gastronomie sowie geeignete dauerhafte Ersatzlösungen zu berücksichtigen. 5. Im Rahmen des Parkraumkonzeptes ist auch eine tragfähige und dauerhafte Alternative zum sogenannten „Schotterparkplatz“ zu prüfen. Ziel ist es, Fehlplanungen, doppelte Kosten und spätere Nachbesserungen zu vermeiden. Die bestehende Beschlusslage zur Baulückenschließung im Bereich des Bebauungsplans 44 bleibt ausdrücklich bestehen und darf durch eine etwaige Parkraumplanung nicht unterlaufen werden. 6. Vor einer Beschlussfassung über den zum 30.10.2026 einzureichenden Erstantrag zum Städtebauförderungsprogramm 2027 sind dem Rat folgende Grundlagen vorzulegen: 6.1 ein belastbares Parkraumkonzept für die Altstadt, 6.2 eine nachvollziehbare Klärung mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern, 6.3 eine schriftliche und rechtlich verbindliche Vereinbarung mit der evangelischen Kirchengemeinde zum Kirchenvorplatz, 6.4 eine aktualisierte Kostenübersicht einschließlich Eigenanteilen, nicht förderfähigen Kosten und dauerhaften Folgekosten, 6.5 konkrete Vorschläge zur Realisierung eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens am Marktplatz, zur Regenwassernutzung einschließlich möglicher Zisternenlösungen sowie zum Wegfall der vorgesehenen Rutsche. Diese Punkte sind in die weitere Entwurfsplanung aufzunehmen. 7. Erst nach Vorlage und Beratung dieser Grundlagen entscheidet der Rat über den Erstantrag zum Städtebauförderungsprogramm 2027. Mit freundlichen Grüßen Kirsten Kühn Ratsmitglied und Fraktionsvorsitzende SPD-Fraktion Burscheid

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