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Nachtrag: 09.07.2026 Nummer 7 Änderungsantrag zu Vorlage 092/2026 der SPD-Fraktion vom 07.07.2026
Zurückgezogen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Burscheid |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kirsten Kühn Hammerweg 33 51399 Burscheid Ihr Ansprechpartner:
Kirsten Kühn
Stadt Burscheid
Hammerweg 33, 51399 Burscheid
z. Hd. Herr Dirk Runge
Höhestraße 7- 9 0177 – 31 42 55 2
[email protected]
51399 Burscheid
Burscheid, den 6. Juli 2026
Antrag
Betr.: Änderungsantrag zu Vorlage 092/2026 – ISEK Burscheid 2030
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Runge,
die SPD-Ratsfraktion Burscheid beantragt zur Vorlage Nr. 092/2026
„Beschluss Eckpunkte Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Burscheid
2030 sowie Entwurfsplanung Marktplatz, Kirchenkurve, untere Hauptstraße und
Anbindungen in der Altstadt“
die Änderung des Beschlussvorschlags der Verwaltung.
Der nachfolgende geänderte Beschlussvorschlag soll dem Rat der Stadt Burscheid in seiner
Sitzung am 09.07.2026 zur Entscheidung vorgelegt werden:
.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Burscheid beschließt:
1. Der Rat der Stadt Burscheid nimmt den dargestellten Sachstand zum „Integrierten
städtebaulichen Entwicklungskonzept Burscheid 2030 – Altstadt“ zur Kenntnis.
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2. Der Rat nimmt die vorliegende Entwurfsplanung für „Marktplatz, Kirchenkurve, untere
Hauptstraße und Anbindungen“ als derzeitigen Planungsstand zur Kenntnis. Eine
abschließende Zustimmung zur Entwurfsplanung erfolgt ausdrücklich noch nicht.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung unter Berücksichtigung einer
belastbaren Kostenentwicklung fortzuschreiben. Hierbei sind insbesondere mögliche
Kostensteigerungen, Eigenanteile der Stadt, nicht förderfähige Kosten sowie dauerhafte
Folgekosten nachvollziehbar darzustellen.
4. Der Rat beschließt die Erstellung eines belastbaren Parkraumkonzeptes für die Altstadt.
Dieses hat insbesondere den Wegfall bestehender Stellplätze, den künftigen Parkraumbedarf
für Anwohnerinnen und Anwohner, Besucherinnen und Besucher, Einzelhandel und
Gastronomie sowie geeignete dauerhafte Ersatzlösungen zu berücksichtigen.
5. Im Rahmen des Parkraumkonzeptes ist auch eine tragfähige und dauerhafte Alternative
zum sogenannten „Schotterparkplatz“ zu prüfen. Ziel ist es, Fehlplanungen, doppelte Kosten
und spätere Nachbesserungen zu vermeiden. Die bestehende Beschlusslage zur
Baulückenschließung im Bereich des Bebauungsplans 44 bleibt ausdrücklich bestehen und
darf durch eine etwaige Parkraumplanung nicht unterlaufen werden.
6. Vor einer Beschlussfassung über den zum 30.10.2026 einzureichenden Erstantrag zum
Städtebauförderungsprogramm 2027 sind dem Rat folgende Grundlagen vorzulegen:
6.1 ein belastbares Parkraumkonzept für die Altstadt,
6.2 eine nachvollziehbare Klärung mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern,
6.3 eine schriftliche und rechtlich verbindliche Vereinbarung mit der evangelischen
Kirchengemeinde zum Kirchenvorplatz,
6.4 eine aktualisierte Kostenübersicht einschließlich Eigenanteilen, nicht förderfähigen
Kosten und dauerhaften Folgekosten,
6.5 konkrete Vorschläge zur Realisierung eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens am
Marktplatz, zur Regenwassernutzung einschließlich möglicher Zisternenlösungen sowie zum
Wegfall der vorgesehenen Rutsche. Diese Punkte sind in die weitere Entwurfsplanung
aufzunehmen.
7. Erst nach Vorlage und Beratung dieser Grundlagen entscheidet der Rat über den
Erstantrag zum Städtebauförderungsprogramm 2027.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kühn
Ratsmitglied und Fraktionsvorsitzende
SPD-Fraktion Burscheid
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