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V. Änderung der Satzung der Stadt Burscheid über die Erhebung von Elternbeiträgen und Rahmenbedingungen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich"
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Burscheid |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Burscheid
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage Vorlage Nr. 064/2026/1
(ohne finanzielle Auswirkungen) öffentlich
Betreff
V. Änderung der Satzung der Stadt Burscheid über die Erhebung von Elternbeiträgen
und Rahmenbedingungen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich"
Beratungsfolge:
Hauptausschuss am 30.06.2026 zur Vorberatung
Rat der Stadt Burscheid am 09.07.2026 zur Entscheidung
Bearbeiter/in Bereich
Himmen-Merten Amt für Schule und Sport (40)
Endzeichner/in Datum
gez. Dirk Runge 19.05.2026
Bürgermeister
Beschlussvorschlag
1. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Burscheid nachfolgenden
Beschluss zu fassen:
2. Der Rat beschließt die V. Änderung der Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen und Rahmenbedingungen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“
vom 14.07.2006 mit Wirkung zum 01.08.2026 in der vorliegenden Fassung.
Sachverhalt
Alle Burscheider Grundschulen werden als „Offene Ganztagsschulen“ geführt. Der gesetzlich
verankerte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder Gesetz zur
ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz -
GaFöG) tritt ab dem Schuljahr 2026/27 zum 01.08.2026 in Kraft für die Erstklässler*innen
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und wird schrittweise jährlich auf alle Grundschuljahre ausgeweitet. Bis zum Schuljahr
2029/30 hat jeder Grundschüler*in Anspruch auf ganztägige Betreuung.
Vor diesem Hintergrund ist eine Überarbeitung der Satzung der Stadt Burscheid über die
Erhebung von Elternbeiträgen und Rahmenbedingungen der „Offenen Ganztagsschule im
Primarbereich“ in einigen Teilen notwendig. Zudem hat die Erfahrung gezeigt, dass einige
Punkte der Klarstellung bedürfen. Eine Änderung der Elternbeiträge ist mit dieser
Satzungsänderung nicht vorgesehen.
Der Schul- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2026 folgende Änderungen
der im Entwurf vorgelegten V. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
und Rahmenbedingungen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“, Anlage 2
Beschlussvorlage 064/2026, beschlossen:
§ 1 Offene Ganztagsschule im Primarbereich
(2) – Möglichkeiten der Freistellung sind nach Erlasslage hinzuzufügen.
§ 2 Anmeldung, Abmeldung, Ausschlussgründe
(4) – Beibehaltung der bisherigen Regelung.
Die vom Schul- und Sozialausschuss vorgeschlagenen und beschlossenen inhaltlichen
Änderungen an der V. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und
Rahmenbedingungen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ sind in der „Anlage 1-
mit Änderungen“ der beigefügten Synopse zu entnehmen und wurden ebenfalls in „Anlage 2-
mit Änderungen“ beigefügter V. Änderung der Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen und Rahmenbedingungen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“
übernommen.
Demographischer Wandel
Ist die Vorlage bzw. das Konzept/Projekt relevant für den demographischen Wandel?
Betreffen die demographischen Entwicklungen – abnehmende Geburtenzahl, steigende Lebenserwartung oder/und
Wanderungsbewegungen der Bevölkerung (Zuzüge und Fortzüge) – diese Vorlage bzw. das Konzept/Projekt?
Ja… Nein
¯
Die Vorlage bzw. das Konzept/Projekt kann folgenden Leitzielen zur aktiven Gestaltung des
demographischen Wandels zugeordnet werden (Mehrfachnennungen möglich):
Burscheid fördert…
Chancengleichheit für alle! (Integration, Migration)
familienfreundliche Lebensbedingungen! (Kinder, Jugendliche, Familien)
ein gutes und l(i)ebenwertes Umfeld für alle Generationen! (Stadtentwicklung, Infrastruktur)
Bildung in allen Lebenslagen und -phasen! (Bildung, Qualifikation)
bürgerschaftliches Engagement und Selbstbestimmung! (Partizipation, bürgerschaftl.
Engagement)
wohnortnahe und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung und Pflege! (Gesundheit, Pflege)
wirtschaftliche Standortfaktoren! (Wirtschaft, Arbeitsmarkt)
Inwiefern? (Bitte Zuordnung und Beitrag zum entsprechenden Leitziel kurz in Stichworten erläutern.)
Ein gutes Betreuungsangebot im Primarbereich ist für Eltern im Hinblick auf die
Verlässlichkeit der Betreuung ihrer Kinder von zentraler Bedeutung und stellt einen
wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar.
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Anlage(n)
Anlage 1-mit Änderungen: Synopse V. Änderung der Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen und Rahmenbedingungen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“
Anlage 2-mit Änderungen: V. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
und Rahmenbedingungen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“
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