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V. Änderung der Satzung der Stadt Burscheid über die Erhebung von Elternbeiträgen und Rahmenbedingungen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich"

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBurscheid
Datum2026-07-09
DatenstufeNur Ergebnisse
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Stadt Burscheid Der Bürgermeister Beschlussvorlage Vorlage Nr. 064/2026/1 (ohne finanzielle Auswirkungen) öffentlich Betreff V. Änderung der Satzung der Stadt Burscheid über die Erhebung von Elternbeiträgen und Rahmenbedingungen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" Beratungsfolge: Hauptausschuss am 30.06.2026 zur Vorberatung Rat der Stadt Burscheid am 09.07.2026 zur Entscheidung Bearbeiter/in Bereich Himmen-Merten Amt für Schule und Sport (40) Endzeichner/in Datum gez. Dirk Runge 19.05.2026 Bürgermeister Beschlussvorschlag 1. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Burscheid nachfolgenden Beschluss zu fassen: 2. Der Rat beschließt die V. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und Rahmenbedingungen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ vom 14.07.2006 mit Wirkung zum 01.08.2026 in der vorliegenden Fassung. Sachverhalt Alle Burscheider Grundschulen werden als „Offene Ganztagsschulen“ geführt. Der gesetzlich verankerte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) tritt ab dem Schuljahr 2026/27 zum 01.08.2026 in Kraft für die Erstklässler*innen Seite 1 | 3 und wird schrittweise jährlich auf alle Grundschuljahre ausgeweitet. Bis zum Schuljahr 2029/30 hat jeder Grundschüler*in Anspruch auf ganztägige Betreuung. Vor diesem Hintergrund ist eine Überarbeitung der Satzung der Stadt Burscheid über die Erhebung von Elternbeiträgen und Rahmenbedingungen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ in einigen Teilen notwendig. Zudem hat die Erfahrung gezeigt, dass einige Punkte der Klarstellung bedürfen. Eine Änderung der Elternbeiträge ist mit dieser Satzungsänderung nicht vorgesehen. Der Schul- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2026 folgende Änderungen der im Entwurf vorgelegten V. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und Rahmenbedingungen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“, Anlage 2 Beschlussvorlage 064/2026, beschlossen: § 1 Offene Ganztagsschule im Primarbereich (2) – Möglichkeiten der Freistellung sind nach Erlasslage hinzuzufügen. § 2 Anmeldung, Abmeldung, Ausschlussgründe (4) – Beibehaltung der bisherigen Regelung. Die vom Schul- und Sozialausschuss vorgeschlagenen und beschlossenen inhaltlichen Änderungen an der V. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und Rahmenbedingungen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ sind in der „Anlage 1- mit Änderungen“ der beigefügten Synopse zu entnehmen und wurden ebenfalls in „Anlage 2- mit Änderungen“ beigefügter V. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und Rahmenbedingungen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ übernommen. Demographischer Wandel Ist die Vorlage bzw. das Konzept/Projekt relevant für den demographischen Wandel? Betreffen die demographischen Entwicklungen – abnehmende Geburtenzahl, steigende Lebenserwartung oder/und Wanderungsbewegungen der Bevölkerung (Zuzüge und Fortzüge) – diese Vorlage bzw. das Konzept/Projekt? Ja… Nein ¯ Die Vorlage bzw. das Konzept/Projekt kann folgenden Leitzielen zur aktiven Gestaltung des demographischen Wandels zugeordnet werden (Mehrfachnennungen möglich): Burscheid fördert… Chancengleichheit für alle! (Integration, Migration) familienfreundliche Lebensbedingungen! (Kinder, Jugendliche, Familien) ein gutes und l(i)ebenwertes Umfeld für alle Generationen! (Stadtentwicklung, Infrastruktur) Bildung in allen Lebenslagen und -phasen! (Bildung, Qualifikation) bürgerschaftliches Engagement und Selbstbestimmung! (Partizipation, bürgerschaftl. Engagement) wohnortnahe und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung und Pflege! (Gesundheit, Pflege) wirtschaftliche Standortfaktoren! (Wirtschaft, Arbeitsmarkt) Inwiefern? (Bitte Zuordnung und Beitrag zum entsprechenden Leitziel kurz in Stichworten erläutern.) Ein gutes Betreuungsangebot im Primarbereich ist für Eltern im Hinblick auf die Verlässlichkeit der Betreuung ihrer Kinder von zentraler Bedeutung und stellt einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. Seite 2 | 3 Anlage(n) Anlage 1-mit Änderungen: Synopse V. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und Rahmenbedingungen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ Anlage 2-mit Änderungen: V. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und Rahmenbedingungen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ Seite 3 | 3

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