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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Grüne, CDU, SPD; UWG, der Gruppe Die Linke, unterstützt vom Seniorenbeirat vom 15.06.2026 betr. Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Bonn-Brühler-Straße
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bornheim |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktionen Grüne, CDU, SPD, UWG und Die Linke sowie der Seniorenbeirat beantragen die Prüfung eines Fußgängerüberwegs auf der Bonn-Brühler-Straße in Höhe der Brucknerstraße. Begründet wird dies mit dem Querungsbedarf der Anwohner und besserer Erreichbarkeit von Apotheke sowie Arzt- und Physiotherapiepraxen. Die Verwaltung empfiehlt stattdessen die bereits geplante Querungsinsel bei Haus 89a. Der Ausschuss beschloss, die Verwaltung mit der Prüfung der Anlage eines Fußgängerüberwegs auf Höhe von Haus 89a zu beauftragen.
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Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss 14.07.2026
öffentlich Vorlage Nr. 431/2026-9
Stand 16.06.2026
Betreff Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Grüne, CDU, SPD; UWG, der Gruppe Die
Linke, unterstützt vom Seniorenbeirat vom 15.06.2026 betr. Einrichtung eines
Fußgängerüberwegs auf der Bonn-Brühler-Straße
Beschlussentwurf
Der Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung mit der Prüfung der Anlage eines
Fußgängerüberweges auf der Bonn-Brühler-Straße in Höhe des Hauses Nr. 89a zu
beauftragen.
Sachverhalt
Auf den Antrag der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD, UWG, Gruppe Die Linke mit
Unterstützung des Seniorenbeirates vom 15.06.2026 wird Bezug genommen.
Mit dem Antrag wird angeregt, im Bereich der Einmündung der Brucknerstraße die
Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) über die L 183 zu prüfen. Zur Begründung
wird auf den Querungsbedarf der Anwohnerinnen und Anwohner der Brucknerstraße sowie
auf die Erreichbarkeit der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Apotheke
und Arzt- und Physiotherapiepraxen verwiesen. Zudem wird geltend gemacht, dass die nach
der Erschließungsplanung Me 18 vorgesehene Querungsinsel aus Sicht der Antragsteller
keine hinreichend sichere Querungsmöglichkeit bietet und mit Einrichtung des FGÜ im
Bereich Brucknerstr. entfallen könne.
Die im Antrag aufgeworfene Fragestellung wurde von der Verwaltung bereits unabhängig
vom vorliegenden Antrag mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die Lage der auf Höhe Bonn-Brühler-Straße 89a geplanten Fußgängerquerung (Mittelinsel)
wurde bei der Erschließungsplanung Me 18 ganz bewusst direkt im Bereich der fußläufigen
Anbindung in das neue Baugebiet Me 18 platziert.
Die Planung bietet Fußgängern drei sichere Querungsmöglichkeiten über die Bonn-Brühler-
Straße um in das Baugebiet Me 18 bzw. vom Baugebiet aus in den Ortskern westlich der
Bonn-Brühler-Str. zu gelangen: Am neuen Kreisel Bachstr./Lannerstr., an der Ampelkreuzung
Händelstr./Kreuzstr. und an der geplanten Querungsinsel bei Haus 89a Bonn-Brühler-Straße.
Zudem kann die an der Bonn-Brühler-Straße geplante Schulbushaltestelle direkt über die
neue Querungsinsel erreicht werden.
Diese Planung wurde in Sicherheitsaudits geprüft, vom Straßenbaulastträger (Landesbetrieb
Straßen NRW) zur Ausführung freigegeben und befindet sich bereits in Umsetzung.
Die vorgeschlagene Querungsmöglichkeit auf Höhe Brucknerstraße liegt zu weit entfernt von
der fußläufigen Verbindung direkt in das Baugebiet hinein sowie zur Schulbushaltestelle und
wäre für das Baugebiet lagemäßig falsch platziert. Insbesondere Schulkinder müssten
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Umwege nehmen, so dass für diesen besonders schutzbedürftigen Personenkreis Gefahren
durch vermehrte Querung an ungesicherten Stellen bestünden.
Besucherinnen und Besucher der Apotheke sowie der Arzt- und Physiotherapiepraxen
können die von der Brucknerstr. ca. 90 m entfernte Mittelinsel in Höhe des Hauses Nr. 89a
nutzen. Das Zurücklegen dieser Entfernung ist als zumutbar zu bewerten.
Unabhängig hiervon kann die Frage geprüft werden, ob die bereits vorgesehene
Querungsinsel in Höhe des Hauses Nr. 89a als Fußgängerüberweg ausgestaltet oder durch
einen solchen ergänzt werden kann. Die Verwaltung wird den Ausschuss über das
Prüfergebnis und über ggfs. erforderliche Maßnahmen und Kosten unterrichten.
Finanzielle Auswirkungen
keine finanziellen Auswirkungen (haushaltsneutral) finanzielle Auswirkungen:
Maßnahme ergebniswirksam (konsumtiv) Maßnahme/Projekt (investiv)
Produktgruppe: _________ Projekt-Nr. 5.000._______
Aufwendungen/Auszahlungen lfd. Haushaltsjahr: ________ EUR
Budget lfd. Haushaltsjahr:
ausreichend vorhanden
nicht vorhanden (Verweis Vorlage Mehrbedarf Nr. _____ ) ________ EUR
Jährliche Folgeaufwendungen/-auszahlungen: ab/für Haushaltsjahr 20___: ________
EUR
Erträge/Einzahlungen: Haushaltsjahr 20___: ________ EUR
Maßnahme zuschuss-/förderfähig: Haushaltsjahr 20___: ____% / ________ EUR
Personalressourcen vorhanden: ja nein
Erläuterungen/Begründung: In Abhängigkeit des Prüfergebnisses können die finanziellen
Auswirkungen beziffert werden.
Auswirkungen auf das Klima
1. Grundeinschätzung
Mit dem Vorhaben ist keine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 3.
Mit dem Vorhaben ist eine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 2.
2. Klima-Test
Die mit dem Vorhaben verbundene klimarelevante Wirkung ist
positiv
negativ
→ weiter bei 3.
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3. Begründung
Es handelt sich um einen Prüfauftrag.
Anlagen zum Sachverhalt
Antrag der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD, UWG, Gruppe Die Linke mit Unterstützung des
Seniorenbeirats vom 15.06.2026
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