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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Grüne, CDU, SPD; UWG, der Gruppe Die Linke, unterstützt vom Seniorenbeirat vom 15.06.2026 betr. Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Bonn-Brühler-Straße

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBornheim
Datum2026-07-14
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktionen Grüne, CDU, SPD, UWG und Die Linke sowie der Seniorenbeirat beantragen die Prüfung eines Fußgängerüberwegs auf der Bonn-Brühler-Straße in Höhe der Brucknerstraße. Begründet wird dies mit dem Querungsbedarf der Anwohner und besserer Erreichbarkeit von Apotheke sowie Arzt- und Physiotherapiepraxen. Die Verwaltung empfiehlt stattdessen die bereits geplante Querungsinsel bei Haus 89a. Der Ausschuss beschloss, die Verwaltung mit der Prüfung der Anlage eines Fußgängerüberwegs auf Höhe von Haus 89a zu beauftragen.

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TOP Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss 14.07.2026 öffentlich Vorlage Nr. 431/2026-9 Stand 16.06.2026 Betreff Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Grüne, CDU, SPD; UWG, der Gruppe Die Linke, unterstützt vom Seniorenbeirat vom 15.06.2026 betr. Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Bonn-Brühler-Straße Beschlussentwurf Der Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung mit der Prüfung der Anlage eines Fußgängerüberweges auf der Bonn-Brühler-Straße in Höhe des Hauses Nr. 89a zu beauftragen. Sachverhalt Auf den Antrag der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD, UWG, Gruppe Die Linke mit Unterstützung des Seniorenbeirates vom 15.06.2026 wird Bezug genommen. Mit dem Antrag wird angeregt, im Bereich der Einmündung der Brucknerstraße die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) über die L 183 zu prüfen. Zur Begründung wird auf den Querungsbedarf der Anwohnerinnen und Anwohner der Brucknerstraße sowie auf die Erreichbarkeit der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Apotheke und Arzt- und Physiotherapiepraxen verwiesen. Zudem wird geltend gemacht, dass die nach der Erschließungsplanung Me 18 vorgesehene Querungsinsel aus Sicht der Antragsteller keine hinreichend sichere Querungsmöglichkeit bietet und mit Einrichtung des FGÜ im Bereich Brucknerstr. entfallen könne. Die im Antrag aufgeworfene Fragestellung wurde von der Verwaltung bereits unabhängig vom vorliegenden Antrag mit folgendem Ergebnis geprüft: Die Lage der auf Höhe Bonn-Brühler-Straße 89a geplanten Fußgängerquerung (Mittelinsel) wurde bei der Erschließungsplanung Me 18 ganz bewusst direkt im Bereich der fußläufigen Anbindung in das neue Baugebiet Me 18 platziert. Die Planung bietet Fußgängern drei sichere Querungsmöglichkeiten über die Bonn-Brühler- Straße um in das Baugebiet Me 18 bzw. vom Baugebiet aus in den Ortskern westlich der Bonn-Brühler-Str. zu gelangen: Am neuen Kreisel Bachstr./Lannerstr., an der Ampelkreuzung Händelstr./Kreuzstr. und an der geplanten Querungsinsel bei Haus 89a Bonn-Brühler-Straße. Zudem kann die an der Bonn-Brühler-Straße geplante Schulbushaltestelle direkt über die neue Querungsinsel erreicht werden. Diese Planung wurde in Sicherheitsaudits geprüft, vom Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßen NRW) zur Ausführung freigegeben und befindet sich bereits in Umsetzung. Die vorgeschlagene Querungsmöglichkeit auf Höhe Brucknerstraße liegt zu weit entfernt von der fußläufigen Verbindung direkt in das Baugebiet hinein sowie zur Schulbushaltestelle und wäre für das Baugebiet lagemäßig falsch platziert. Insbesondere Schulkinder müssten Seite 1 von 3 Umwege nehmen, so dass für diesen besonders schutzbedürftigen Personenkreis Gefahren durch vermehrte Querung an ungesicherten Stellen bestünden. Besucherinnen und Besucher der Apotheke sowie der Arzt- und Physiotherapiepraxen können die von der Brucknerstr. ca. 90 m entfernte Mittelinsel in Höhe des Hauses Nr. 89a nutzen. Das Zurücklegen dieser Entfernung ist als zumutbar zu bewerten. Unabhängig hiervon kann die Frage geprüft werden, ob die bereits vorgesehene Querungsinsel in Höhe des Hauses Nr. 89a als Fußgängerüberweg ausgestaltet oder durch einen solchen ergänzt werden kann. Die Verwaltung wird den Ausschuss über das Prüfergebnis und über ggfs. erforderliche Maßnahmen und Kosten unterrichten. Finanzielle Auswirkungen keine finanziellen Auswirkungen (haushaltsneutral) finanzielle Auswirkungen: Maßnahme ergebniswirksam (konsumtiv) Maßnahme/Projekt (investiv) Produktgruppe: _________ Projekt-Nr. 5.000._______ Aufwendungen/Auszahlungen lfd. Haushaltsjahr: ________ EUR Budget lfd. Haushaltsjahr: ausreichend vorhanden nicht vorhanden (Verweis Vorlage Mehrbedarf Nr. _____ ) ________ EUR Jährliche Folgeaufwendungen/-auszahlungen: ab/für Haushaltsjahr 20___: ________ EUR Erträge/Einzahlungen: Haushaltsjahr 20___: ________ EUR Maßnahme zuschuss-/förderfähig: Haushaltsjahr 20___: ____% / ________ EUR Personalressourcen vorhanden: ja nein Erläuterungen/Begründung: In Abhängigkeit des Prüfergebnisses können die finanziellen Auswirkungen beziffert werden. Auswirkungen auf das Klima 1. Grundeinschätzung Mit dem Vorhaben ist keine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 3. Mit dem Vorhaben ist eine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 2. 2. Klima-Test Die mit dem Vorhaben verbundene klimarelevante Wirkung ist positiv negativ → weiter bei 3. 431/2026-9 Seite 2 von 3 3. Begründung Es handelt sich um einen Prüfauftrag. Anlagen zum Sachverhalt Antrag der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD, UWG, Gruppe Die Linke mit Unterstützung des Seniorenbeirats vom 15.06.2026 431/2026-9 Seite 3 von 3

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