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Umsetzung des Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Beelen |
| Datum | 2026-06-11 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Beelen
Der Bürgermeister
Öffentliche Sitzungsvorlage
Beratungsfolge:
Schulausschuss am 11.06.2026
Gemeinderat am 16.07.2026
FB: FB2 Verfasser: Vorlage Nr.:
Az.: Rieping, Manuel 105/2026
Umsetzung des Anspruchs auf ganztägige Förderung für
Grundschulkinder
hier: Kooperationsvereinbarung
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Auswirkungen auf Klima und Umwelt ja nein
Produkt: 03.01.03 Offene Ganztagsschule
Erläuterungen:
Ab dem 01.08.2026 besteht für Grundschulkinder ein bundesweiter Anspruch auf eine
ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung. Dieser Anspruch besteht ab dem Schuljahr
2026/2027 zunächst „nur“ für die Kinder, die dann die erste Klassenstufe besuchen und wächst
mit den Jahren auf, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen
Rechtsanspruch haben. Dieser Rechtsanspruch ist im § 24 Abs. 4 Sozialgesetzbuch VIII (SGB
VIII) festgelegt und richtet sich an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Für die
kreisangehörigen Gemeinden im Kreis Warendorf ohne eigenes Jugendamt - und somit auch
für die Gemeinde Beelen - ist dies der Kreis Warendorf. Der Rechtsanspruch nach den
Bestimmungen des SGB VIII kann sowohl im Offenen Ganztag als auch in Tageseinrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe erfüllt werden.
In einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Warendorf und der Gemeinde Beelen
wurde festgelegt, dass die Gemeinde Beelen die Erfüllung des Rechtsanspruchs selbst
verantwortet und hierfür ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in der Offenen
Ganztagsschule bereithält. Der Schulausschuss und der Gemeinderat haben dieser
Vereinbarung in ihren Sitzungen am 29.04.2025 und 22.05.2025 zugestimmt.
In dem Runderlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und
Betreuungsangebote im Primarbereich“ legt das Land NRW u.a. Grundlagen, Ziele und Qualität
offener Ganztagsschulen fest.
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Danach sollen offene Ganztagsschulen ein attraktives, qualitativ hochwertiges und
umfassendes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot bieten. „Die individuelle
ganzheitliche Bildung von Kindern, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und
Sozialkompetenzen, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen
systematisch gestärkt werden“.
Diese vorgegebenen Ziele sollen durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten an diesem
Prozess erreicht werden. Beteiligte sind der Kreis Warendorf als Träger der Jugendhilfe, die
Gemeinde Beelen als Schulträger, die Grundschule Beelen sowie das Mütterzentrum Beckum
als Träger der OGS.
Die Grundlagen der Zusammenarbeit sowie Rechte und Pflichten der Beteiligten beruhen auf
einer Kooperationsvereinbarung.
Das Land NRW führt in seinem Runderlass folgende Regelungsinhalte der
Kooperationsvereinbarung explizit aus:
Verfahren zur Erstellung und Umsetzung des pädagogischen Konzepts,
den Zeitrahmen,
den Personaleinsatz,
das Verfahren zur Abstimmung zwischen Lehrkräften und Personal des
außerunterrichtlichen Trägers,
Vertretungs- und Aufsichtsregelungen,
Regelungen für den Umgang mit Konflikten,
Absprachen zu multifunktionellen und verzahnten Raum- und
Flächennutzungskonzepten,
erweiterte Mitwirkungsmöglichkeiten des Personals außerschulischer Träger,
Beteiligung der Eltern,
Partizipation der Kinder
Weitere Regelungsinhalte sind neben den Rechten und Pflichten der Beteiligten u.a.
Regelungen zur Finanzierung der Angebote und Formen der Zusammenarbeit.
Die derzeit noch bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Mütterzentrum Beckum,
der Grundschule und des Schulträgers vom 23.06.2006 wird diesen Anforderungen nicht mehr
gerecht.
Schule, Jugendhilfeträger, OGS-Träger und die Gemeinde Beelen haben die
Kooperationsvereinbarung gemeinsam überarbeitet, ergänzt und an die aktuellen
Regelungsinhalte angepasst.
Sowohl der Entwurf der geänderten Kooperationsvereinbarung als auch die
Kooperationsvereinbarung vom 23.06.2006 sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Auf Grund
der Vielzahl der eingefügten Änderungen, vorgenommenen Ergänzungen und Streichungen
wurde keine Synopse erstellt.
Die geänderte Kooperationsvereinbarung soll zum 01.08.2026 in Kraft treten.
Beschlussvorschlag Schulausschuss:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, der Kooperationsvereinbarung in der
vorliegenden Fassung zuzustimmen.
Beschlussvorschlag Gemeinderat:
Der Rat der Gemeinde Beelen stimmt der Kooperationsvereinbarung in der vorliegenden
Fassung zu.
Anlagen:
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Kooperationsvertrag Mütterzentrum Juni 2006
Kooperationsvertrag Mütterzentrum_Entwurf Schulausschuss 11.06.2026_endgültige Fassung
Beelen, den 1. Juni 2026
Text aus PDF extrahiert