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Umsetzung des Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBeelen
Datum2026-06-11
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Gemeinde Beelen Der Bürgermeister Öffentliche Sitzungsvorlage Beratungsfolge: Schulausschuss am 11.06.2026 Gemeinderat am 16.07.2026 FB: FB2 Verfasser: Vorlage Nr.: Az.: Rieping, Manuel 105/2026 Umsetzung des Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder hier: Kooperationsvereinbarung Finanzielle Auswirkungen: ja nein Auswirkungen auf Klima und Umwelt ja nein Produkt: 03.01.03 Offene Ganztagsschule Erläuterungen: Ab dem 01.08.2026 besteht für Grundschulkinder ein bundesweiter Anspruch auf eine ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung. Dieser Anspruch besteht ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst „nur“ für die Kinder, die dann die erste Klassenstufe besuchen und wächst mit den Jahren auf, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch haben. Dieser Rechtsanspruch ist im § 24 Abs. 4 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) festgelegt und richtet sich an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Für die kreisangehörigen Gemeinden im Kreis Warendorf ohne eigenes Jugendamt - und somit auch für die Gemeinde Beelen - ist dies der Kreis Warendorf. Der Rechtsanspruch nach den Bestimmungen des SGB VIII kann sowohl im Offenen Ganztag als auch in Tageseinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erfüllt werden. In einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Warendorf und der Gemeinde Beelen wurde festgelegt, dass die Gemeinde Beelen die Erfüllung des Rechtsanspruchs selbst verantwortet und hierfür ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in der Offenen Ganztagsschule bereithält. Der Schulausschuss und der Gemeinderat haben dieser Vereinbarung in ihren Sitzungen am 29.04.2025 und 22.05.2025 zugestimmt. In dem Runderlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ legt das Land NRW u.a. Grundlagen, Ziele und Qualität offener Ganztagsschulen fest. 2 Danach sollen offene Ganztagsschulen ein attraktives, qualitativ hochwertiges und umfassendes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot bieten. „Die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden“. Diese vorgegebenen Ziele sollen durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten an diesem Prozess erreicht werden. Beteiligte sind der Kreis Warendorf als Träger der Jugendhilfe, die Gemeinde Beelen als Schulträger, die Grundschule Beelen sowie das Mütterzentrum Beckum als Träger der OGS. Die Grundlagen der Zusammenarbeit sowie Rechte und Pflichten der Beteiligten beruhen auf einer Kooperationsvereinbarung. Das Land NRW führt in seinem Runderlass folgende Regelungsinhalte der Kooperationsvereinbarung explizit aus:  Verfahren zur Erstellung und Umsetzung des pädagogischen Konzepts,  den Zeitrahmen,  den Personaleinsatz,  das Verfahren zur Abstimmung zwischen Lehrkräften und Personal des außerunterrichtlichen Trägers,  Vertretungs- und Aufsichtsregelungen,  Regelungen für den Umgang mit Konflikten,  Absprachen zu multifunktionellen und verzahnten Raum- und Flächennutzungskonzepten,  erweiterte Mitwirkungsmöglichkeiten des Personals außerschulischer Träger,  Beteiligung der Eltern,  Partizipation der Kinder Weitere Regelungsinhalte sind neben den Rechten und Pflichten der Beteiligten u.a. Regelungen zur Finanzierung der Angebote und Formen der Zusammenarbeit. Die derzeit noch bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Mütterzentrum Beckum, der Grundschule und des Schulträgers vom 23.06.2006 wird diesen Anforderungen nicht mehr gerecht. Schule, Jugendhilfeträger, OGS-Träger und die Gemeinde Beelen haben die Kooperationsvereinbarung gemeinsam überarbeitet, ergänzt und an die aktuellen Regelungsinhalte angepasst. Sowohl der Entwurf der geänderten Kooperationsvereinbarung als auch die Kooperationsvereinbarung vom 23.06.2006 sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Auf Grund der Vielzahl der eingefügten Änderungen, vorgenommenen Ergänzungen und Streichungen wurde keine Synopse erstellt. Die geänderte Kooperationsvereinbarung soll zum 01.08.2026 in Kraft treten. Beschlussvorschlag Schulausschuss: Der Schulausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, der Kooperationsvereinbarung in der vorliegenden Fassung zuzustimmen. Beschlussvorschlag Gemeinderat: Der Rat der Gemeinde Beelen stimmt der Kooperationsvereinbarung in der vorliegenden Fassung zu. Anlagen: 3 Kooperationsvertrag Mütterzentrum Juni 2006 Kooperationsvertrag Mütterzentrum_Entwurf Schulausschuss 11.06.2026_endgültige Fassung Beelen, den 1. Juni 2026

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