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27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Beelen

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TypAntrag
GemeindeBeelen
Datum2026-06-25
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Gemeinde Beelen Der Bürgermeister Öffentliche Sitzungsvorlage Beratungsfolge: Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt am 25.06.2026 FB: FB3 Verfasser: Vorlage Nr.: Az.: Willinghöfer, Niklas 111/2026 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Beelen Finanzielle Auswirkungen: ja nein Auswirkungen auf Klima und Umwelt ja nein Produkt: 09.01.01 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation Erläuterungen: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB zur 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Beelen wurde in der Zeit vom 22.07.2025 bis einschließlich 11.08.2025 durchgeführt. Parallel erfolgte die Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß § 2 Absatz 2 BauGB. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden Stellungnahmen, insbesondere zu den vorgenommenen Anpassungen des Flächennutzungsplans an die verbindliche Bauleitplanung, zu den nachrichtlichen Übernahmen fachrechtlicher Schutzgebiete sowie zu einzelnen Flächendarstellungen abgegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in Abstimmung mit dem beauftragten Planungsbüro Tischmann Loh geprüft. Darüber hinaus wurde gemäß § 34 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) eine landesplanerische Anfrage bei der Bezirksregierung Münster gestellt, um die Vereinbarkeit der vorgesehenen Planungen mit den Zielen der Raumordnung zu prüfen. Hierzu fanden umfangreiche Abstimmungsgespräche zwischen der Bezirksregierung, dem beauftragten Stadtplanungsbüro sowie der Verwaltung statt. Die Hinweise und Anregungen der Bezirksregierung wurden in die weitere Bearbeitung der Planunterlagen eingearbeitet. Zwischenzeitlich hat der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt in seiner Sitzung am 07.05.2026 beschlossen, eine Fläche für einen Hundeplatz in die 27. Änderung des Flächennutzungsplans aufzunehmen und hierfür einen Standort festgelegt. Die entsprechende Darstellung wurde in die Planunterlagen eingearbeitet. 2 Die 27. Änderung des Flächennutzungsplans dient weiterhin im Wesentlichen der Anpassung und Aktualisierung der vorbereitenden Bauleitplanung an die tatsächlichen Bestandssituationen, an rechtskräftige Bebauungspläne sowie an zwischenzeitlich geänderte städtebauliche Zielsetzungen der Gemeinde Beelen. Neue Siedlungsflächen oder zusätzliche bauliche Entwicklungsmöglichkeiten werden hierdurch grundsätzlich nicht vorbereitet. Die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung sowie der landesplanerischen Abstimmung vorgenommenen Ergänzungen und Anpassungen sind in die Entwurfsunterlagen eingeflossen. Die Planzeichnung, sowie die Begründung zur 27. Änderung des Flächennutzungsplans sind der Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt. Als nächster Verfahrensschritt soll die Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchgeführt werden. Die zugegangenen Stellungnahmen, soweit diese Anregungen oder Hinweise zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Beelen beinhalten, sind in der Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage mit Behandlungsvorschlägen dargestellt. Beschlussvorschlag: 1. Die Zusammenstellung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen oder Hinweisen zum Planentwurf (Anlage 1) wird, wie in der Anlage aufgeführt, gewertet. Soweit Änderungen oder Ergänzungen zum Planentwurf erforderlich werden, sind diese für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu berücksichtigen. 2. Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt der Gemeinde Beelen beschließt, dass auf der Grundlage des Entwurfes zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Beelen (Anlage 6), der Begründung (Anlage 7), dem Umweltbericht (Anlage 8) und der Artenschutzuntersuchung (Anlage 9) die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und der Nachbarkommunen gemäß § 2 Absatz 2 durchgeführt werden. Anlagen: Anlage 1 Abwägung Anlage 2 Westnetz_Gas_Dokumentation Anlage 3 Westnetz_Strom Anlage 4 Westnetz_Gas Anlage 5 Open Grid Europe Anlage 6 FNP Anlage 7 Begründung FNP Anlage 8 Umweltbericht Anlage 9 Artenschutzfachbeitrag Beelen, den 11. Juni 2026

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