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Bebauungsplan Nr. 39 „Gewerbegebiet Hofstelle Hartmann“ und 24. Änderung des Flächennutzungsplan der Gemeinde Beelen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Beelen |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Beelen
Der Bürgermeister
Öffentliche Sitzungsvorlage
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt am 25.06.2026
FB: FB3 Verfasser: Vorlage Nr.:
Az.: Willinghöfer, Niklas 108/2026
Bebauungsplan Nr. 39 „Gewerbegebiet Hofstelle Hartmann„ und 24.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Beelen
hier: Beschluss zur Durchführung der frühzeitgen Beteiligung
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Auswirkungen auf Klima und Umwelt ja nein
Produkt: 09.01.01 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation
Erläuterungen:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbegebiet Hofstelle Hartmann“ sowie
der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt die Gemeinde das Ziel, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete gewerbliche Entwicklung zu schaffen
und bestehende Planungen an die aktuellen tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten
anzupassen. Der bestehende Bebauungsplan wird in diesem Zuge planungsrechtlich
modernisiert und das Gewerbegebiet am Hörster erweitert. Gleichzeitig werden bislang als
gewerbliche Bauflächen überplante Bereiche, die tatsächlich von landwirtschaftlichen Hofstellen
genutzt werden, aus der gewerblichen Nutzung zurückgenommen. Hintergrund ist, dass diese
Betriebe rechtlich nicht als Gewerbebetriebe einzustufen sind und durch die bisherige
Überplanung in ihrer Entwicklung eingeschränkt wurden. Künftig sollen Bauvorhaben in diesen
Bereichen daher nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) beurteilt werden. Darüber
hinaus ist vorgesehen, das Plangebiet um eine Erweiterungsfläche südlich des Hörsters zu
ergänzen, um einem bestehenden Betrieb zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen.
Die verkehrliche Erschließung des Gewerbegebietes erfolgt weiterhin über die Straße „Hörster“.
Die bestehenden Betriebe bleiben wie bisher über die vorhandenen Straßen angebunden. Die
neu geplante Erweiterungsfläche im Westen wird über eine Stichstraße erschlossen, die in einer
Wendehammeranlage endet und somit eine ausreichende Erschließung und Befahrbarkeit
gewährleistet.
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Für die Niederschlagsentwässerung ist im südwestlichen Bereich des Plangebietes die
Herstellung einer Regenrückhaltung vorgesehen. Das anfallende Niederschlagswasser wird
zunächst einer Regenklärung zugeführt und anschließend über das Gewässer 97a in den
Baarbach eingeleitet. Zudem wird der Betrieb einer Pumpstation erforderlich sein. Derzeit wird
ergänzend geprüft, inwieweit zukünftige Bauvorhaben verpflichtet werden können, eigene
Maßnahmen zur Niederschlagswasserversickerung, beispielsweise in Form von
Versickerungsflächen, umzusetzen. Hierfür wurde bereits ein Büro beauftragt ein
Bodengutachten zu erstellen. Die Straßen- und Entwässerungsplanung wurde im
Einvernehmen mit dem Abwasserbetrieb Teo AöR beauftragt und werden im Rahmen der
weiteren Planung konkretisiert.
Im Hinblick auf artenschutzrechtliche Belange ist nach aktuellem Kenntnisstand vor der
Erschließung der Erweiterungsfläche mindestens eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme
(CEF-Maßnahme) erforderlich. Auf der betroffenen Fläche befindet sich derzeit ein Brutrevier
des Kiebitzes, für das ein geeigneter Ausweichstandort geschaffen werden muss.
Zunächst soll die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit), § 4 Abs. 1
BauGB (Träger öffentliche Belange) und § 2 Abs. 2 BauGB (Nachbarkommunen) durchgeführt
werden. Währenddessen wird die Straßen- und Entwässerungsplanung weiter erarbeitet und
weitere Punkte geklärt unter anderem:
• Gemeinsamer Umweltbericht
• Ausgleichsfläche für den Kiebitz (CEF Maßnahme)
• Anfrage gem. § 34 LPlG NRW (gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung).
Die Begründung und der Bebauungsplan werden nach der Sitzung entsprechend des
Schallgutachtens berechneten Ergebnissen zur Kontingentierung aktualisiert.
Der aktuelle Stand wird ausführlich in der Sitzung vom Stadtplaner Herrn Huesmann vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt der Gemeinde Beelen beschließt, dass auf der
Grundlage der vorgestellten Ergebnisse zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39
„Gewerbegebiet Hofstelle Hartmann“ (Anlage 1) und zur 24. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Beelen (Anlage 2), den Begründungen (Anlage 3-4), der
Artenschutzuntersuchung (Anlage 5), der Geruchsuntersuchung (Anlage 6) und der
Verkehrsuntersuchung (Anlage 7-8) die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 1 BauGB und der Nachbarkommunen gemäß § 2 Absatz 2 BauGB
durchgeführt werden.
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Beelen, den 11. Juni 2026
Text aus PDF extrahiert