Startseite › Beelen › Antrag

Bebauungsplan Nr. 39 „Gewerbegebiet Hofstelle Hartmann“ und 24. Änderung des Flächennutzungsplan der Gemeinde Beelen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBeelen
Datum2026-06-25
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Gemeinde Beelen Der Bürgermeister Öffentliche Sitzungsvorlage Beratungsfolge: Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt am 25.06.2026 FB: FB3 Verfasser: Vorlage Nr.: Az.: Willinghöfer, Niklas 108/2026 Bebauungsplan Nr. 39 „Gewerbegebiet Hofstelle Hartmann„ und 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Beelen hier: Beschluss zur Durchführung der frühzeitgen Beteiligung Finanzielle Auswirkungen: ja nein Auswirkungen auf Klima und Umwelt ja nein Produkt: 09.01.01 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation Erläuterungen: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbegebiet Hofstelle Hartmann“ sowie der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt die Gemeinde das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete gewerbliche Entwicklung zu schaffen und bestehende Planungen an die aktuellen tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten anzupassen. Der bestehende Bebauungsplan wird in diesem Zuge planungsrechtlich modernisiert und das Gewerbegebiet am Hörster erweitert. Gleichzeitig werden bislang als gewerbliche Bauflächen überplante Bereiche, die tatsächlich von landwirtschaftlichen Hofstellen genutzt werden, aus der gewerblichen Nutzung zurückgenommen. Hintergrund ist, dass diese Betriebe rechtlich nicht als Gewerbebetriebe einzustufen sind und durch die bisherige Überplanung in ihrer Entwicklung eingeschränkt wurden. Künftig sollen Bauvorhaben in diesen Bereichen daher nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) beurteilt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, das Plangebiet um eine Erweiterungsfläche südlich des Hörsters zu ergänzen, um einem bestehenden Betrieb zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Die verkehrliche Erschließung des Gewerbegebietes erfolgt weiterhin über die Straße „Hörster“. Die bestehenden Betriebe bleiben wie bisher über die vorhandenen Straßen angebunden. Die neu geplante Erweiterungsfläche im Westen wird über eine Stichstraße erschlossen, die in einer Wendehammeranlage endet und somit eine ausreichende Erschließung und Befahrbarkeit gewährleistet. 2 Für die Niederschlagsentwässerung ist im südwestlichen Bereich des Plangebietes die Herstellung einer Regenrückhaltung vorgesehen. Das anfallende Niederschlagswasser wird zunächst einer Regenklärung zugeführt und anschließend über das Gewässer 97a in den Baarbach eingeleitet. Zudem wird der Betrieb einer Pumpstation erforderlich sein. Derzeit wird ergänzend geprüft, inwieweit zukünftige Bauvorhaben verpflichtet werden können, eigene Maßnahmen zur Niederschlagswasserversickerung, beispielsweise in Form von Versickerungsflächen, umzusetzen. Hierfür wurde bereits ein Büro beauftragt ein Bodengutachten zu erstellen. Die Straßen- und Entwässerungsplanung wurde im Einvernehmen mit dem Abwasserbetrieb Teo AöR beauftragt und werden im Rahmen der weiteren Planung konkretisiert. Im Hinblick auf artenschutzrechtliche Belange ist nach aktuellem Kenntnisstand vor der Erschließung der Erweiterungsfläche mindestens eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) erforderlich. Auf der betroffenen Fläche befindet sich derzeit ein Brutrevier des Kiebitzes, für das ein geeigneter Ausweichstandort geschaffen werden muss. Zunächst soll die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit), § 4 Abs. 1 BauGB (Träger öffentliche Belange) und § 2 Abs. 2 BauGB (Nachbarkommunen) durchgeführt werden. Währenddessen wird die Straßen- und Entwässerungsplanung weiter erarbeitet und weitere Punkte geklärt unter anderem: • Gemeinsamer Umweltbericht • Ausgleichsfläche für den Kiebitz (CEF Maßnahme) • Anfrage gem. § 34 LPlG NRW (gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung). Die Begründung und der Bebauungsplan werden nach der Sitzung entsprechend des Schallgutachtens berechneten Ergebnissen zur Kontingentierung aktualisiert. Der aktuelle Stand wird ausführlich in der Sitzung vom Stadtplaner Herrn Huesmann vorgestellt. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt der Gemeinde Beelen beschließt, dass auf der Grundlage der vorgestellten Ergebnisse zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbegebiet Hofstelle Hartmann“ (Anlage 1) und zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Beelen (Anlage 2), den Begründungen (Anlage 3-4), der Artenschutzuntersuchung (Anlage 5), der Geruchsuntersuchung (Anlage 6) und der Verkehrsuntersuchung (Anlage 7-8) die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB und der Nachbarkommunen gemäß § 2 Absatz 2 BauGB durchgeführt werden. Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Beelen, den 11. Juni 2026

Text aus PDF extrahiert