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Leitlinien zum Bau-Turbo
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Augustdorf |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Augustdorf
Der Bürgermeister
Aktenzeichen: Augustdorf, 03.07.2026
Beschlussvorlage zu TOP 1.14 öffentlich
Drucksache 1011/2026
Betrifft:
Leitlinien zum Bau-Turbo
Rat 09.07.2026
Sichtvermerk federführender Sichtvermerk beteiligte Fachbereiche Der Bürgermeister
Fachbereich:
Fachbereich: Fachbereich:
Beschlussvorschlag:
Folgende Leitlinien werden zur Anwendung bei Bauvorhaben im Rahmen des „Bau-Turbo“ beschlossen:
Leitlinien:
1. Grundsatz: Würde die Gemeinde einem Bauleitplanverfahren nicht zustimmen, soll der Bau-Turbo
ebenfalls nicht angewendet werden.
2. Der Bau-Turbo wird nur auf Flächen angewendet, die im Flächennutzungsplan (FNP) als
Wohnbaufläche oder gemischte Baufläche dargestellt sind.
3. Größere Flächen und komplexe Sachverhalte, die ein eigenständiges Planungsrecht begründen
würden oder eine koordinierte Infrastrukturentwicklung erfordern, sind nicht über den Bau-Turbo zu
entwickeln.
4. Überschwemmungsgebiete, starkregengefährdete Flächen, Gewerbe- und Industriegebiete sind von
der Anwendung ausgeschlossen.
5. Erweiterungen ohne Schaffung neuer Wohneinheiten sind nur ausnahmsweise über §31 Absatz 3
BauGB möglich, wenn ein konkreter Bedarf nachweislich belegt wird.
6. Jedes Vorhaben soll vor Antragstellung mit der Gemeinde und der Genehmigungsbehörde
abgestimmt werden.
7. Die ordnungsgemäße Erschließung (insbesondere Zufahrt, Ver- und Entsorgung) muss zum
Zeitpunkt der Zustimmungsentscheidung gesichert oder ihre Sicherung vertraglich geregelt sein.
8. Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt (BPU) entscheidet bei allen Anträgen über die
Zustimmung nach §36a BauGB. Kann eine Entscheidung des BPU nicht fristgerecht erfolgen, ist die
Verwaltung ermächtigt, vor Ablauf der Dreimonatsfrist eine Versagung zu erteilen.
Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten:
Es wird auf die Ausschusssitzung vom 09.12.2025 (Drucksache 0914/2025) hingewiesen.
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Um dem Ziel der Bundesregierung zur Förderung von mehr Wohnraum zu entsprechen, sollen die neuen
Instrumente des BauGB auch in Augustdorf Verwendung finden. Allerdings gilt es, eine maßgeschneiderte
und praxisnahe Anwendung zu entwickeln, da die örtlichen Rahmenbedingungen im Vergleich zu anderen
Städten, insbesondere Großstädten, eine differenzierte Betrachtung erfordern. Der Ausschuss für Bauen,
Planen und Umwelt hat einen Arbeitskreis aus Politik und Verwaltung beauftragt, Leitlinien zu erarbeiten und
dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründungen:
Zu 1.
Die Grundsatz-Frage über die Anwendung eines regulären Bauleitplanverfahrens soll als erste
Weichenstellung dienen. Die Gemeinde hat bisher dadurch zum Ausdruck gebracht, ob ein Bauvorhaben
den Vorstellungen der Gemeinde in der städtebaulichen Entwicklung entspricht, oder nicht. Die „Hürde“
eines Bauleitplanverfahrens soll mit dem Bau-Turbo nun reduziert werden. Das Bewusstsein der
Planungshoheit und der Verantwortung in Bezug auf die Auswirkungen soll jedoch bestehen bleiben. Dabei
soll diese Grundsatz-Frage helfen.
Zu 2.
Bebauungspläne sind grundsätzlich aus den übergeordneten Leitplänen zu entwickeln. Deshalb sollen
einzelne Bauvorhaben mit Hilfe des Bau-Turbos ebenfalls im Sinne des Flächennutzungsplans erfolgen.
Zu 3.
Bei der Bebauung von größeren Flächen sieht die Gemeinde das Bauleitplanverfahren weiterhin als ein
sinnvolles Instrument an, das zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung dient und auch
verwendet werden sollte. Insbesondere sollen Anpassung und Sicherung der Infrastruktur dabei ein Indikator
sein.
Zu 4.
Um sicher zu stellen, dass eine erforderliche Sorgfalt bei vorhandenen erhöhten Anforderungen
(Überschwemmungsgebiete und Starkregenereignisse) rechtzeitig in Planungen zum Tragen kommt, soll der
„Turbo“ nicht genau dort eingesetzt werden.
In Gewerbe- und Industriegebieten wird im Planungsrecht aus gutem Grund das Wohnen stark
eingeschränkt und nur an konkrete Zwecke geknüpft (z.B. Betriebsleiterwohnungen). Um Spannungen
(insbesondere durch Immissionen) zu vermeiden, soll der Bau-Turbo dort nicht verwendet werden.
Zu 5.
Grundsätzlich bietet der Bau-Turbo auch die Möglichkeit der Vergrößerung des Wohnraums, ohne dass
neue Wohneinheiten geschaffen werden. Es wird befürchtet, dass insbesondere hier ein übermäßiges
Verwerfen des jahrzehntelangen Planungsrechts eintrifft. Bebauungspläne würden unübersichtlich werden
und ihre Bedeutung sukzessive verlieren. Festsetzungen wie Vollgeschosse, Traufhöhen, Gebäudehöhen,
Baugrenzen und GRZ/GFZ haben keine Aussagekraft mehr. Auch der Grundsatz der Gleichbehandlung wird
schwierig in der Umsetzung, da dieser nicht wirklich greifbar ist.
Es soll hier in Einzelfall geprüft werden, ob nicht etwa eine Wohnraumerweiterung in ihrer Auswirkung einer
Neuschaffung einer Wohneinheit gleicht. Familien, die nachweisbar einen Bedarf an Wohnfläche haben,
nach geltendem Planungsrecht aber nicht erweitern dürften, könnten so einen „unfreiwilligen“ Umzug
vermeiden.
zu 6.
Um einen möglichst schnellen Verfahrensablauf des Bau-Turbos zu ermöglichen, ist eine gute Abstimmung
im Vorfeld relevant. Auch mit Blick auf die Dreimonatsfrist in Verbindung mit der erforderlichen Zustimmung
des Ausschusses und dessen Sitzungsterminen, ist eine Vorprüfung unverzichtbar.
zu 7.
Eine gesicherte Erschließung ist unabdingbar. Obwohl auch im Rahmen des Antragsverfahrens eine
Prüfung der Erschließung erfolgt, soll möglichst früh erkannt werden, in wie fern erforderliche Baulasten oder
Grunddienstbarkeiten eingeholt werden müssen. Dieser Vorgang benötigt in der Regel viel Zeit und ist daher
Im Vorfeld sicher zu stellen.
Zu 8.
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Politik und Verwaltung stellen gemeinsam in den Bauleitplanverfahren die Vorstellungen der Gemeinde dar.
Um die Leitlinien angemessen und sinnvoll in Augustdorf anwenden zu können, sind Erfahrungswerte zu
berücksichtigen und in diesem Rahmen auch insbesondere im ersten Anwendungsjahr einzuholen. Der
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt kann dann im zweiten Jahr der Verwaltung konkrete
Anwendungen vollumfängliche übertragen.
Anlagen:
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