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Errichtung eines Kolumbariums auf dem Friedhof in Davensberg
Angenommen23 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ascheberg |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verwaltungsvorlage öffentlich Nr. Seite
25-0181 1
Zuständig Fachgruppe Bauverwaltung Datum 26.05.2026
Beratungsfolge Termin
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss 23.06.2026
Rat der Gemeinde Ascheberg 25.06.2026
A. Beratungspunkt
Errichtung eines Kolumbariums auf dem Friedhof in Davensberg
B. Rechtsgrundlagen und Zuständigkeit
Gemeindeordnung NRW (GO NRW), Friedhofssatzung der Gemeinde Ascheberg,
kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit (Art. 28 Abs.2 GG)
C. Beschlussvorschlag
Die Errichtung eines Kolumbariums auf dem Friedhof in Davensberg wird beschlossen.
D. Begründung
Die Gemeinde Ascheberg hat die Trägerschaft des Friedhofs in Davensberg von der
katholischen Kirchengemeinde St. Lambertus zum 01.01.2026 übernommen. Derzeit können
Urnen auf dem Friedhof in Davensberg in Urnenreihengrabstätten, Urnenwahlgrabstätten
sowie in halbanonymen Urnenreihengrabstätten beigesetzt werden.
Seit einigen Jahren ist auf Friedhöfen ein deutlicher Wandel in der Bestattungskultur zu
beobachten. Insbesondere wächst der Wunsch nach alternativen Bestattungsformen, vor
allem nach pflegefreien Grabstätten.
Auf den Friedhöfen in Ascheberg und Herbern besteht seit 2019 bzw. 2020 die Möglichkeit,
Urnen in Wandkammern eines Kolumbariums beizusetzen. Seit dem Jahr 2023 wird dort
zudem die Baumbestattung angeboten. Beide Bestattungsarten sind pflegefrei und werden
von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen.
Vor diesem Hintergrund soll auf dem Friedhof in Davensberg ebenfalls eine zusätzliche
Beisetzungsart geschaffen werden.
Mangels ausreichend großer Freiflächen ist das Angebot der Baumbestattung dort
gegenwärtig nicht realisierbar.
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Die Verwaltung hat im Rahmen des „Runden Tisch Friedhof“ am 29.04.2026 über die
geplante Errichtung eines Kolumbariums auf dem Friedhof in Davensberg informiert und
einen möglichen Standort vorgestellt (siehe Anlagen 1 und 2 zur Vorlage). In einem ersten
Bauabschnitt ist die Errichtung von vier Stelen mit insgesamt zwölf Wandkammern
vorgesehen. Perspektivisch ist eine Erweiterung auf bis zu 14 Stelen mit insgesamt 42
Wandkammern möglich. Die Materialwahl richtet sich nach dem zweiten Kolumbarium auf
dem Friedhof in Ascheberg.
Die Beisetzung von Urnen im Kolumbarium auf dem Friedhof in Davensberg soll –
vorbehaltlich der entsprechenden Anpassung der Friedhofs- und Gebührensatzung – ab dem
Jahr 2027 ermöglicht werden.
Gemäß § 4 Absatz 2 Buchstabe b) der Zuständigkeitsordnung ist die Einführung dieser
neuen Bestattungsart im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss zu beraten.
E. Kosten und finanzielle Auswirkungen
Die neue Bestattungsform auf dem Friedhof Davensberg wird über die Gebühren finanziert.
Die Investitionskosten in Höhe von 35.000,00 € sind im Haushalt 2026 berücksichtigt.
F. Allgemeine Klimarelevanz
Der Beschluss hat keine unmittelbare Klimarelevanz.
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