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Errichtung eines Kolumbariums auf dem Friedhof in Davensberg

Angenommen23 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeAscheberg
Datum2026-06-25
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Verwaltungsvorlage öffentlich Nr. Seite 25-0181 1 Zuständig Fachgruppe Bauverwaltung Datum 26.05.2026 Beratungsfolge Termin Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss 23.06.2026 Rat der Gemeinde Ascheberg 25.06.2026 A. Beratungspunkt Errichtung eines Kolumbariums auf dem Friedhof in Davensberg B. Rechtsgrundlagen und Zuständigkeit Gemeindeordnung NRW (GO NRW), Friedhofssatzung der Gemeinde Ascheberg, kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit (Art. 28 Abs.2 GG) C. Beschlussvorschlag Die Errichtung eines Kolumbariums auf dem Friedhof in Davensberg wird beschlossen. D. Begründung Die Gemeinde Ascheberg hat die Trägerschaft des Friedhofs in Davensberg von der katholischen Kirchengemeinde St. Lambertus zum 01.01.2026 übernommen. Derzeit können Urnen auf dem Friedhof in Davensberg in Urnenreihengrabstätten, Urnenwahlgrabstätten sowie in halbanonymen Urnenreihengrabstätten beigesetzt werden. Seit einigen Jahren ist auf Friedhöfen ein deutlicher Wandel in der Bestattungskultur zu beobachten. Insbesondere wächst der Wunsch nach alternativen Bestattungsformen, vor allem nach pflegefreien Grabstätten. Auf den Friedhöfen in Ascheberg und Herbern besteht seit 2019 bzw. 2020 die Möglichkeit, Urnen in Wandkammern eines Kolumbariums beizusetzen. Seit dem Jahr 2023 wird dort zudem die Baumbestattung angeboten. Beide Bestattungsarten sind pflegefrei und werden von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen. Vor diesem Hintergrund soll auf dem Friedhof in Davensberg ebenfalls eine zusätzliche Beisetzungsart geschaffen werden. Mangels ausreichend großer Freiflächen ist das Angebot der Baumbestattung dort gegenwärtig nicht realisierbar. 2 Die Verwaltung hat im Rahmen des „Runden Tisch Friedhof“ am 29.04.2026 über die geplante Errichtung eines Kolumbariums auf dem Friedhof in Davensberg informiert und einen möglichen Standort vorgestellt (siehe Anlagen 1 und 2 zur Vorlage). In einem ersten Bauabschnitt ist die Errichtung von vier Stelen mit insgesamt zwölf Wandkammern vorgesehen. Perspektivisch ist eine Erweiterung auf bis zu 14 Stelen mit insgesamt 42 Wandkammern möglich. Die Materialwahl richtet sich nach dem zweiten Kolumbarium auf dem Friedhof in Ascheberg. Die Beisetzung von Urnen im Kolumbarium auf dem Friedhof in Davensberg soll – vorbehaltlich der entsprechenden Anpassung der Friedhofs- und Gebührensatzung – ab dem Jahr 2027 ermöglicht werden. Gemäß § 4 Absatz 2 Buchstabe b) der Zuständigkeitsordnung ist die Einführung dieser neuen Bestattungsart im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss zu beraten. E. Kosten und finanzielle Auswirkungen Die neue Bestattungsform auf dem Friedhof Davensberg wird über die Gebühren finanziert. Die Investitionskosten in Höhe von 35.000,00 € sind im Haushalt 2026 berücksichtigt. F. Allgemeine Klimarelevanz Der Beschluss hat keine unmittelbare Klimarelevanz.

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