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Medienentwicklungsplan und Digitalstrategie 2026-2030 der Gemeinde Ascheberg für die allgemeinbildenden Schulen

Angenommen23 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeAscheberg
Datum2026-06-25
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Verwaltungsvorlage öffentlich Nr. Seite 25-0159 1 Zuständig Fachgruppe Bildung und Mobilität Datum 09.06.2026 Beratungsfolge Termin Bildungs- und Kulturausschuss 09.06.2026 Rat der Gemeinde Ascheberg 09.06.2026 A. Beratungspunkt Medienentwicklungsplan und Digitalstrategie 2026-2030 der Gemeinde Ascheberg für die allgemeinbildenden Schulen B. Rechtsgrundlagen und Zuständigkeit § 79 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) C. Beschlussvorschlag 1. Der Medienentwicklungsplan und die Digitalstrategie 2026-2030 der Gemeinde Ascheberg für die allgemeinbildenden Schulen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. 2. Der Medienentwicklungsplan ist von der Verwaltung jährlich hinsichtlich Zielerreichung, Kostenentwicklung und technischer Fortschreibung zu evaluieren und bei Bedarf anzupassen. D. Begründung Sachverhalt: Die Digitalisierung ist ein zentraler Bestandteil moderner Schulentwicklung. Digitale Kompetenzen gehören heute zu den Schlüsselqualifikationen für gesellschaftliche Teilhabe, berufliche Perspektiven und lebenslanges Lernen. Die Schulträger sind gem. § 79 SchulG NW verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen – hierzu zählt heute ausdrücklich auch eine leistungsfähige digitale Infrastruktur. In den vergangenen Jahren wurden durch Eigenmittel der Gemeinde sowie durch das Förderprogramm DigitalPakt Schule erhebliche Investitionen umgesetzt. Im Rahmen der gpaNRW-Prüfung der Jahre 2022/2023 wurde zudem festgestellt, dass die Gemeinde 2 Ascheberg die Digitalisierung an den gemeindlichen Schulen bereits sehr gut vorangetrieben hat. Die IT-Steuerung ließe sich mit einem Medienentwicklungsplan (MEP) als fundierte Grundlage für eine strategische Planung optimieren, daher wurde die Empfehlung ausgesprochen einen MEP zu erstellen. Der MEP ist zugleich Voraussetzung für den Zugang zu künftigen Förderprogrammen. Mit dem vorliegenden MEP 2026-2030 (Anlage 1) wird die digitale Schulentwicklung nun strukturiert fortgeführt und langfristig planbar gemacht. Der Beschluss des MEP stellt somit einen strategischen Grundsatzbeschluss für die kommenden fünf Jahre dar. E. Kosten und finanzielle Auswirkungen Die Kosten werden im Haushaltsplan unter dem Produkt 03 Schulen dargestellt und jährlich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschlossen. F. Allgemeine Klimarelevanz Keine.

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