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Medienentwicklungsplan und Digitalstrategie 2026-2030 der Gemeinde Ascheberg für die allgemeinbildenden Schulen
Angenommen23 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ascheberg |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verwaltungsvorlage öffentlich Nr. Seite
25-0159 1
Zuständig Fachgruppe Bildung und Mobilität Datum 09.06.2026
Beratungsfolge Termin
Bildungs- und Kulturausschuss 09.06.2026
Rat der Gemeinde Ascheberg 09.06.2026
A. Beratungspunkt
Medienentwicklungsplan und Digitalstrategie 2026-2030 der Gemeinde Ascheberg für die
allgemeinbildenden Schulen
B. Rechtsgrundlagen und Zuständigkeit
§ 79 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)
C. Beschlussvorschlag
1. Der Medienentwicklungsplan und die Digitalstrategie 2026-2030 der Gemeinde
Ascheberg für die allgemeinbildenden Schulen wird in der vorliegenden Fassung
beschlossen.
2. Der Medienentwicklungsplan ist von der Verwaltung jährlich hinsichtlich
Zielerreichung, Kostenentwicklung und technischer Fortschreibung zu evaluieren und
bei Bedarf anzupassen.
D. Begründung
Sachverhalt:
Die Digitalisierung ist ein zentraler Bestandteil moderner Schulentwicklung. Digitale
Kompetenzen gehören heute zu den Schlüsselqualifikationen für gesellschaftliche Teilhabe,
berufliche Perspektiven und lebenslanges Lernen.
Die Schulträger sind gem. § 79 SchulG NW verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen
Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel
bereitzustellen – hierzu zählt heute ausdrücklich auch eine leistungsfähige digitale
Infrastruktur.
In den vergangenen Jahren wurden durch Eigenmittel der Gemeinde sowie durch das
Förderprogramm DigitalPakt Schule erhebliche Investitionen umgesetzt. Im Rahmen der
gpaNRW-Prüfung der Jahre 2022/2023 wurde zudem festgestellt, dass die Gemeinde
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Ascheberg die Digitalisierung an den gemeindlichen Schulen bereits sehr gut vorangetrieben
hat. Die IT-Steuerung ließe sich mit einem Medienentwicklungsplan (MEP) als fundierte
Grundlage für eine strategische Planung optimieren, daher wurde die Empfehlung
ausgesprochen einen MEP zu erstellen.
Der MEP ist zugleich Voraussetzung für den Zugang zu künftigen Förderprogrammen.
Mit dem vorliegenden MEP 2026-2030 (Anlage 1) wird die digitale Schulentwicklung nun
strukturiert fortgeführt und langfristig planbar gemacht.
Der Beschluss des MEP stellt somit einen strategischen Grundsatzbeschluss für die
kommenden fünf Jahre dar.
E. Kosten und finanzielle Auswirkungen
Die Kosten werden im Haushaltsplan unter dem Produkt 03 Schulen dargestellt und jährlich
im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschlossen.
F. Allgemeine Klimarelevanz
Keine.
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