Startseite › Anröchte › Antrag
Widmung der Gemeindestraße "Hospes Kamp", Anröchte
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Anröchte |
| Datum | 2026-07-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Datum 25.06.2026
Amt Bauamt
Sachbearbeiter/in Birgit Hendriks
Vorlagennummer 1932/2026
Beratungsfolge Sitzungstermin
Rat der Gemeinde 07.07.2026
Tagesordnungspunkt
Widmung der Gemeindestraße "Hospes Kamp", Anröchte
Beschlussvorschlag:
Die Anliegerstraße „Hospes Kamp“ mit den abzweigenden Stichwegen und Wendehämmern
wird als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke
überwiegen, ohne Einschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart, einen bestimmten Benut-
zungszweck oder einen bestimmten Benutzungskreis gemäß § 6 StrWG NRW dem öffentlichen
Verkehr gewidmet.
Die Gemeindestraße ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) rot gekennzeichnet.
Die Verbindungswege zur Belecker Straße und zum Wirtschaftsweg Trift/In den Gröchten wer-
den als Fuß- und Radweg, beschränkt auf den Benutzerkreis „Fußgänger und Radfahrer“, dem
öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Verbindungswege sind im beigefügten Lageplan (Anlage 1)
gelb hinterlegt.
Bürgermeister Amtsleiter
Finanzielle Auswirkungen: N e i n [ x ] J a [ ] EUR
Teilplan:
Investition:
EUR
Nein [ ] Ja [ ]
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage stehen im Haushaltsplan
des laufenden Jahres ausreichend Mittel zur Verfügung.
als Verpflichtungsermächtigung für Folgejahre ausreichend Mittel zur Verfügung.
keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Deckungsvorschlag:
siehe Sachdarstellung
Sachdarstellung:
Die Anliegerstraße „Hospes Kamp“ dient der Erschließung des Wohngebietes „Am Bürgerwald“
und ist in der Örtlichkeit als Baustraße hergestellt worden. Der Endausbau erfolgt in späteren
Jahren.
Die Straße „Hospes Kamp“ mit den abzweigenden Stichwegen und Wendehämmern wird als
Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwie-
gen, ohne Einschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart, einen bestimmten Benutzungs-
zweck oder einen bestimmten Benutzungskreis gemäß § 6 StrWG NRW dem öffentlichen Ver-
kehr gewidmet.
Die Gemeindestraße ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) rot gekennzeichnet.
Die beiden Verbindungswege zur Belecker Straße und zum Wirtschaftsweg Trift/In den Gröch-
ten werden als Fuß- und Radweg, beschränkt auf den Benutzerkreis „Fußgänger und Radfah-
rer“, dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Fuß- und Radwege sind im beigefügten Lageplan
(Anlage 1) gelb hinterlegt.
Die Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW ist erforderlich, um einen funktionsge-
rechten Gemeingebrauch zu gewährleisten, etwaige Erlaubnisse auf eine rechtmäßige Grund-
lage zu stellen und ist eine Voraussetzung für die spätere Abrechnung von Erschließungsbei-
trägen nach dem Baugesetzbuch.
Text aus PDF extrahiert