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Widmung der Gemeindestraße "Hospes Kamp", Anröchte

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAnröchte
Datum2026-07-07
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Beschlussvorlage Datum 25.06.2026 Amt Bauamt Sachbearbeiter/in Birgit Hendriks Vorlagennummer 1932/2026 Beratungsfolge Sitzungstermin Rat der Gemeinde 07.07.2026 Tagesordnungspunkt Widmung der Gemeindestraße "Hospes Kamp", Anröchte Beschlussvorschlag: Die Anliegerstraße „Hospes Kamp“ mit den abzweigenden Stichwegen und Wendehämmern wird als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen, ohne Einschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart, einen bestimmten Benut- zungszweck oder einen bestimmten Benutzungskreis gemäß § 6 StrWG NRW dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Gemeindestraße ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) rot gekennzeichnet. Die Verbindungswege zur Belecker Straße und zum Wirtschaftsweg Trift/In den Gröchten wer- den als Fuß- und Radweg, beschränkt auf den Benutzerkreis „Fußgänger und Radfahrer“, dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Verbindungswege sind im beigefügten Lageplan (Anlage 1) gelb hinterlegt. Bürgermeister Amtsleiter Finanzielle Auswirkungen: N e i n [ x ] J a [ ] EUR Teilplan: Investition: EUR Nein [ ] Ja [ ] Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage stehen im Haushaltsplan des laufenden Jahres ausreichend Mittel zur Verfügung. als Verpflichtungsermächtigung für Folgejahre ausreichend Mittel zur Verfügung. keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Deckungsvorschlag: siehe Sachdarstellung Sachdarstellung: Die Anliegerstraße „Hospes Kamp“ dient der Erschließung des Wohngebietes „Am Bürgerwald“ und ist in der Örtlichkeit als Baustraße hergestellt worden. Der Endausbau erfolgt in späteren Jahren. Die Straße „Hospes Kamp“ mit den abzweigenden Stichwegen und Wendehämmern wird als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwie- gen, ohne Einschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart, einen bestimmten Benutzungs- zweck oder einen bestimmten Benutzungskreis gemäß § 6 StrWG NRW dem öffentlichen Ver- kehr gewidmet. Die Gemeindestraße ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) rot gekennzeichnet. Die beiden Verbindungswege zur Belecker Straße und zum Wirtschaftsweg Trift/In den Gröch- ten werden als Fuß- und Radweg, beschränkt auf den Benutzerkreis „Fußgänger und Radfah- rer“, dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Fuß- und Radwege sind im beigefügten Lageplan (Anlage 1) gelb hinterlegt. Die Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW ist erforderlich, um einen funktionsge- rechten Gemeingebrauch zu gewährleisten, etwaige Erlaubnisse auf eine rechtmäßige Grund- lage zu stellen und ist eine Voraussetzung für die spätere Abrechnung von Erschließungsbei- trägen nach dem Baugesetzbuch.

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