Startseite › Anröchte › Antrag

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 50 "Wohnquartier östlich des Friedhofs"

Angenommen0 Ja · 3 Nein
TypAntrag
GemeindeAnröchte
Datum2026-07-07
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage Datum 23.06.2026 Amt Bauamt Sachbearbeiter/in Carina Klötzer Vorlagennummer 1930/2026 Beratungsfolge Sitzungstermin Rat der Gemeinde 07.07.2026 Tagesordnungspunkt Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 50 "Wohnquartier östlich des Friedhofs" a) Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange b) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: a) Die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 50 „Wohnquartier östlich des Friedhofs“ wurden geprüft und abgewogen. Die jeweiligen Beschlussvorschläge hierzu gem. der Abwägungstabelle in der Anlage 1 werden beschlossen. b) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 50 „Wohnquartier östlich des Friedhofs“ (Anlage 2) wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen und der Begründung (Anlage 3) wird zuge- stimmt Bürgermeister Amtsleiter Finanzielle Auswirkungen: N e i n [ x ] J a [ ] EUR Teilplan: Investition: EUR Nein [ ] Ja [ ] Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage stehen im Haushaltsplan des laufenden Jahres ausreichend Mittel zur Verfügung. als Verpflichtungsermächtigung für Folgejahre ausreichend Mittel zur Verfügung. keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Deckungsvorschlag: siehe Sachdarstellung Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Anröchte hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 50 „Wohnquartier östlich des Fried- hofs” gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) gefasst, um die planungsrechtlichen Voraussetzun- gen für die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit je 6 Wohneinheiten zu schaffen. Das ca. 3.328 m² große Plangebiet liegt im Osten der Ortslage Anröchte und umfasst die Flur- stücke 734 und 736 – 739 Flur 11 der Gemarkung Anröchte. Der Plangebiet wird begrenzt durch Wohnbebauung (Flurstück 372 Flur 11) im Norden, Wohnbebauung entlang der Friedhof- straße (Flurstücke 735, 748 und 749 Flur 11) im Osten, die Friedhofstraße (Flurstück 681 Flur 11) im Süden sowie einen öffentlichen Fußweg (Flurstück 488 Flur 11) im Westen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB haben in der Zeit vom 23.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026 stattgefunden. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde nach dem Verfahren geändert und ist somit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu veröf- fentlichen. Die erneute Auslegung hat in der Zeit vom 07.05.2026 bis einschließlich 28.05.2026 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungen sind aus der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage ersichtlich. In der Anlage 3 zu dieser Beschlussvorlage ist die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 50 „Wohnquartier östlich des Friedhofs“ (Anlage 2) aufgeführt.

Text aus PDF extrahiert