Startseite › Anröchte › Antrag
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 50 "Wohnquartier östlich des Friedhofs"
Angenommen0 Ja · 3 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Anröchte |
| Datum | 2026-07-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Datum 23.06.2026
Amt Bauamt
Sachbearbeiter/in Carina Klötzer
Vorlagennummer 1929/2026
Beratungsfolge Sitzungstermin
Rat der Gemeinde 07.07.2026
Tagesordnungspunkt
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 50 "Wohnquartier
östlich des Friedhofs"
Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss des Durchführungsvertrages (Anlage) wird zugestimmt.
Bürgermeister Amtsleiter
Finanzielle Auswirkungen: N e i n [ x ] J a [ ] EUR
Teilplan:
Investition:
EUR
Nein [ ] Ja [ ]
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage stehen im Haushaltsplan
des laufenden Jahres ausreichend Mittel zur Verfügung.
als Verpflichtungsermächtigung für Folgejahre ausreichend Mittel zur Verfügung.
keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Deckungsvorschlag:
siehe Sachdarstellung
Sachdarstellung:
Der Vorhabenträger beabsichtigt auf den Grundstücken an der Friedhofstraße die Errichtung
von drei zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern mit jeweils maximal 6 Wohneinheiten sowie
den dazugehörigen Stellplatzflächen.
Die geplante neue Nutzung wird durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 50
„Wohnquartier östlich des Friedhofs“ der Gemeinde Anröchte planungsrechtlich gesichert
werden. Die Entwicklung ist so weit fortgeschritten, dass in gleicher Sitzung der
Satzungsbeschluss gefasst werden soll.
Vor Erlass der Satzung muss sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens
verpflichten. Der abgestimmte Durchführungsvertrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Er
enthält Regelungen, die im Folgenden zusammengefasst sind:
Beschreibung des Vorhabens
Das Vorhaben betrifft die Errichtung von drei zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern mit
jeweils maximal 6 Wohneinheiten sowie den dazugehörigen Stellplatzflächen auf den
Flurstücken 734 und 736 – 739 Flur 11 der Gemarkung Anröchte. Die weiteren Festsetzungen
ergeben sich aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 50 „Wohnquartier östlich des
Friedhofs“.
Durchführungsverpflichtung
Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Durchführung des Vorhabens im Vertragsgebiet auf
eigene Kosten.
Der Vorhabenträger verpflichtet sich weiter, spätestens 12 Monate nach Erteilung der
Baugenehmigung mit dem Vorhaben und den begleitenden Maßnahmen zu beginnen.
Kosten
Der Gemeinde entstehen durch die Realisierung des Vorhabens keine Kosten. Alle
entstehenden Kosten trägt der Vorhabenträger.
Pläne/Anlagen zum Durchführungsvertrag
Die einzelnen Pläne, die Bestandteil des Durchführungsvertrages sind, können bei Bedarf in der
Sitzung erläutert werden.
Wirksamwerden des Durchführungsvertrages
Der Vertrag wird wirksam, wenn der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 50 „Wohnquartier
östlich des Friedhofs“ in Kraft tritt oder eine Baugenehmigung nach § 33 BauGB erteilt worden
ist.
Die Verwaltung schlägt vor, den als Anlage beigefügten Durchführungsvertrag mit dem
Vorhabenträger abzuschließen.
Text aus PDF extrahiert