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Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Tettnang zum 31.12.2025
Angenommen27 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Tettnang |
| Datum | 2026-10-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verwaltungsausschuss
Sitzungsvorlage 117/2026/1
- öffentlich am 06.10.2026
Gemeinderat Stadtkämmerei
Schubert, Claudia
- öffentlich am 21.10.2026
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Tettnang zum 31.12.2025
Der Verwaltungsausschuss hat dem Beschlussvorschlag bei 11 Ja-Stimmen einstimmig
zugestimmt.
Beschlussvorschlag
1. Der nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung – erstellte
Jahresabschluss der Stadt Tettnang zum 31. Dezember 2025 wird gemäß Anlage nach §
95 b Abs. 1 GemO festgestellt.
1.1 Dies lt. Abschlussbilanz zum 31. Dezember 2025 mit folgenden Ergebnissen
1.1.1 einer Bilanzsumme von 213.531.958,32 €
1.1.2 einer Summe des Anlagevermögens von 186.666.013,01 €
1.1.3 einer Summe des Finanzvermögens von 16.288.050,61 €
1.1.4 den Aktiven Rechnungsabgrenzungen von 10.577.894,70 €
1.1.5 einer Summe des Eigenkapitals von 132.718.042,92 €
1.1.6 einer Summe der Sonderposten 33.467.259,82 €
1.1.7 einer Summe der Rückstellungen von 613.216,96 €
1.1.8 einer Summe der Verbindlichkeiten von 45.683.400,58 €
1.1.9 den Passiven Rechnungsabgrenzungen von 1.050.038,04 €
1.2 dies lt. Ergebnisrechnung mit
1.2.1 einem ordentlichen Ergebnis von -4.367.605,56 €
Dieser Fehlbetrag wird der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses entnommen
1.2.2 einem Sonderergebnis von 260.708,63 €
dieser Überschuss wird der Rücklage aus
Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt;
1.2.3 einem Gesamtergebnis von - 4.106.896,93 €
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1.3 dies lt. Finanzrechnung mit einem Finanzierungsmittelbedarf
von -3.931.477,86 €
2. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2025 wird gem. § 84
GemO nachträglich zugestimmt.
3. Die mit Abschluss der einzelnen Budgets 2025 gebildeten und ins Haushaltsjahr 2026
übertragenen Haushaltsermächtigungen werden gemäß § 21 GemHVO festgestellt und
genehmigt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Feststellung des
Jahresabschlusses 2025
4.1 der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben,
gleichzeitig diesen Jahresabschluss an 7 Tagen öffentlich auszulegen (§ 95 b Abs. 2
GemO);
4.2 der Gemeindeprüfungsanstalt für die überörtliche Prüfung mitzuteilen
(§ 95 b Abs. 2 i. V. mit § 113 GemO).
5. Vorbehaltlich der allgemeinen Finanzprüfung bzw. Prüfung dieses Jahresabschlusses
durch die Gemeindeprüfungsanstalt wird der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.
Anlagen:
Jahresabschluss 2025 Stadt Tettnang
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Finanzierung
Finanzielle Auswirkungen: Ja x Nein
Ausgaben:
Vorhandener Planansatz: Betrag eingeben EUR
Kos tenträger, Sachkonto, Auftrag Betrag eingeben EUR
Benötigte Mittel insgesamt: Betrag eingeben EUR
Benötigte Mittel über dem Planansatz
Betrag eingeben EUR
(Über-/außerplanmäßige Ausgaben):
Folgekosten:
Betrag eingeben EUR
- laufende Sachkosten
Betrag eingeben EUR
- Personalkosten
Einnahmen:
Vorhandener Planansatz: Betrag eingeben EUR
Kos tenträger, Sachkonto, Auftrag Betrag eingeben EUR
Tatsächliche Einnahmen: Betrag eingeben EUR
Genehmigung der überplanmäßigen/ außerplanmäßigen Ausgaben:
Mehrausgaben gegenüber Planansatz: Betrag eingeben EUR
Die Voraussetzungen für über-/außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 84 GemO liegen
vor:
Ja Nein
Diese können abgedeckt werden durch: Verbuchungsort eingeben
Zuständigkeit (Wertgrenze) laut Hauptsatzung liegt beim
VA/TA (15.000 EUR bis 75.000 EUR)
GR (über 75.000 EUR)
Ergänzende Erläuterungen:
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Sachverhalt
Nach Fertigstellung des nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung
erstellten – Jahresabschlusses 2025 ist dieser in der Anlage beigefügt.
Dieser Jahresabschluss 2025 wurde nach § 95 der Gemeindeordnung für Baden-
Württemberg i. d. Fassung des vom Landtag von Baden-Württemberg am 22. April 2009
beschlossenen Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts und nach §§ 47 - 55 der
neuen Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 11.12.2009 erstellt.
Grundlage der Finanz- und Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2025 war die vom
Gemeinderat am 19.03.2025 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushalts- bzw.
Produktplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen wurde – mit den Festsetzungen
im kaufmännischen Haushaltsplan (Doppik)
1. im Ergebnisplan mit
1.1 ordentlichen Erträgen 73.076.003 €
1.2 ordentlichen Aufwendungen 76.225.535 €
1.3 ordentlichem Ergebnis -3.149.532 €
1.4 außerordentlichen Erträgen 0 €
1.5 außerordentlichen Aufwendungen 0 €
1 6 veranschlagtem Sonderergebnis 0 €
1.7 veranschlagtem Gesamtergebnis - 3.149.532 €
2.im Finanzplan mit
2.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 69.392.116 €
2.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 70.486.116 €
2.3 Zahlungsmittelbedarf -1.094.000 €
2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 5.156.316 €
2.5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31.032.792 €
2.6 Saldo aus Investitionstätigkeit (Ziff. 2.4/2.5) -25.876.476 €
2.7 Finanzierungsmittelbedarf (Ziff. 2.3/2.6) -26.970.476 €
2.8 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und 25.500.000 €
wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen f. Investitionen
2.9 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich 1.225.500 €
vergleichbaren Vorgängen f. Investitionen
2.10 Saldo aus Finanzierungstätigkeit (Ziff. 2.8/2.9) 24.274.500 €
2.11 Finanzierungsmittelbestand (Ziff. 2.7/2.10) -2.695.976 €
3. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 16.400.000 €
4. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 17.845.486 €
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Die Haushaltssatzung 2025 wurde mit Erlass des Landratsamtes Bodenseekreis vom
03.04.2025 unter Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes 2025 genehmigt.
Ausgangsbasis für diesen Rechnungsabschluss nach dem neuen kommunalen
Rechnungswesen / Doppik war ferner der vom Gemeinderat mit Beschluss vom 20.05.2026
festgestellte Jahresabschluss der Stadt Tettnang zum 31.12.2024.
In beil. Jahresabschluss 2025 sind erläutert
die Bilanzierungs- und Bewertungsmethode (S. 3-4)
die Bilanz (S. 5-20)
die Ergebnisrechnung (S. 21-33)
die Finanzrechnung (S. 34-42)
die Anlagen des Anhangs (S. 42-45)
der Rechenschaftsbericht (S. 46-53)
zuzgl. Anlagen / Grafische Darstellungen (S. 54-64).
Der Fehlbetrag 2025 beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von
- 4.367.605,56 € ist aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu
entnehmen. Im Vorjahr lag dieser Wert bei - 3.351.766,60 €.
Der Überschuss 2025 beim Sonderergebnis in Höhe von 260.708,63 € ist der Rücklage aus
Überschüssen des Sonderergebnisses zuzuführen; zum Vergleich – das Sonderergebnis
2024 lag bei 770.010,95 €.
Somit ergibt sich als Gesamtergebnis im Haushaltsjahr 2025 ein Netto-Fehlbetrag von
-4.106.896,93 € (im Vorjahr: Netto-Fehlbetrag -2.574.755,65 € €).
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
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