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Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Tettnang zum 31.12.2025

Angenommen27 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeStadt Tettnang
Datum2026-10-21
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Verwaltungsausschuss Sitzungsvorlage 117/2026/1 - öffentlich am 06.10.2026 Gemeinderat Stadtkämmerei Schubert, Claudia - öffentlich am 21.10.2026 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Tettnang zum 31.12.2025 Der Verwaltungsausschuss hat dem Beschlussvorschlag bei 11 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt. Beschlussvorschlag 1. Der nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung – erstellte Jahresabschluss der Stadt Tettnang zum 31. Dezember 2025 wird gemäß Anlage nach § 95 b Abs. 1 GemO festgestellt. 1.1 Dies lt. Abschlussbilanz zum 31. Dezember 2025 mit folgenden Ergebnissen 1.1.1 einer Bilanzsumme von 213.531.958,32 € 1.1.2 einer Summe des Anlagevermögens von 186.666.013,01 € 1.1.3 einer Summe des Finanzvermögens von 16.288.050,61 € 1.1.4 den Aktiven Rechnungsabgrenzungen von 10.577.894,70 € 1.1.5 einer Summe des Eigenkapitals von 132.718.042,92 € 1.1.6 einer Summe der Sonderposten 33.467.259,82 € 1.1.7 einer Summe der Rückstellungen von 613.216,96 € 1.1.8 einer Summe der Verbindlichkeiten von 45.683.400,58 € 1.1.9 den Passiven Rechnungsabgrenzungen von 1.050.038,04 € 1.2 dies lt. Ergebnisrechnung mit 1.2.1 einem ordentlichen Ergebnis von -4.367.605,56 € Dieser Fehlbetrag wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses entnommen 1.2.2 einem Sonderergebnis von 260.708,63 € dieser Überschuss wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt; 1.2.3 einem Gesamtergebnis von - 4.106.896,93 € 117/2026/1 Seite 1 von 5 1.3 dies lt. Finanzrechnung mit einem Finanzierungsmittelbedarf von -3.931.477,86 € 2. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2025 wird gem. § 84 GemO nachträglich zugestimmt. 3. Die mit Abschluss der einzelnen Budgets 2025 gebildeten und ins Haushaltsjahr 2026 übertragenen Haushaltsermächtigungen werden gemäß § 21 GemHVO festgestellt und genehmigt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2025 4.1 der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben, gleichzeitig diesen Jahresabschluss an 7 Tagen öffentlich auszulegen (§ 95 b Abs. 2 GemO); 4.2 der Gemeindeprüfungsanstalt für die überörtliche Prüfung mitzuteilen (§ 95 b Abs. 2 i. V. mit § 113 GemO). 5. Vorbehaltlich der allgemeinen Finanzprüfung bzw. Prüfung dieses Jahresabschlusses durch die Gemeindeprüfungsanstalt wird der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt. Anlagen: Jahresabschluss 2025 Stadt Tettnang 117/2026/1 Seite 2 von 5 Finanzierung Finanzielle Auswirkungen: Ja x Nein Ausgaben: Vorhandener Planansatz: Betrag eingeben EUR Kos tenträger, Sachkonto, Auftrag Betrag eingeben EUR Benötigte Mittel insgesamt: Betrag eingeben EUR Benötigte Mittel über dem Planansatz Betrag eingeben EUR (Über-/außerplanmäßige Ausgaben): Folgekosten: Betrag eingeben EUR - laufende Sachkosten Betrag eingeben EUR - Personalkosten Einnahmen: Vorhandener Planansatz: Betrag eingeben EUR Kos tenträger, Sachkonto, Auftrag Betrag eingeben EUR Tatsächliche Einnahmen: Betrag eingeben EUR Genehmigung der überplanmäßigen/ außerplanmäßigen Ausgaben: Mehrausgaben gegenüber Planansatz: Betrag eingeben EUR Die Voraussetzungen für über-/außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 84 GemO liegen vor: Ja Nein Diese können abgedeckt werden durch: Verbuchungsort eingeben Zuständigkeit (Wertgrenze) laut Hauptsatzung liegt beim VA/TA (15.000 EUR bis 75.000 EUR) GR (über 75.000 EUR) Ergänzende Erläuterungen: 117/2026/1 Seite 3 von 5 Sachverhalt Nach Fertigstellung des nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung erstellten – Jahresabschlusses 2025 ist dieser in der Anlage beigefügt. Dieser Jahresabschluss 2025 wurde nach § 95 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg i. d. Fassung des vom Landtag von Baden-Württemberg am 22. April 2009 beschlossenen Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts und nach §§ 47 - 55 der neuen Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 11.12.2009 erstellt. Grundlage der Finanz- und Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2025 war die vom Gemeinderat am 19.03.2025 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushalts- bzw. Produktplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen wurde – mit den Festsetzungen im kaufmännischen Haushaltsplan (Doppik) 1. im Ergebnisplan mit 1.1 ordentlichen Erträgen 73.076.003 € 1.2 ordentlichen Aufwendungen 76.225.535 € 1.3 ordentlichem Ergebnis -3.149.532 € 1.4 außerordentlichen Erträgen 0 € 1.5 außerordentlichen Aufwendungen 0 € 1 6 veranschlagtem Sonderergebnis 0 € 1.7 veranschlagtem Gesamtergebnis - 3.149.532 € 2.im Finanzplan mit 2.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 69.392.116 € 2.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 70.486.116 € 2.3 Zahlungsmittelbedarf -1.094.000 € 2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 5.156.316 € 2.5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31.032.792 € 2.6 Saldo aus Investitionstätigkeit (Ziff. 2.4/2.5) -25.876.476 € 2.7 Finanzierungsmittelbedarf (Ziff. 2.3/2.6) -26.970.476 € 2.8 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und 25.500.000 € wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen f. Investitionen 2.9 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich 1.225.500 € vergleichbaren Vorgängen f. Investitionen 2.10 Saldo aus Finanzierungstätigkeit (Ziff. 2.8/2.9) 24.274.500 € 2.11 Finanzierungsmittelbestand (Ziff. 2.7/2.10) -2.695.976 € 3. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 16.400.000 € 4. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 17.845.486 € 117/2026/1 Seite 4 von 5 Die Haushaltssatzung 2025 wurde mit Erlass des Landratsamtes Bodenseekreis vom 03.04.2025 unter Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 genehmigt. Ausgangsbasis für diesen Rechnungsabschluss nach dem neuen kommunalen Rechnungswesen / Doppik war ferner der vom Gemeinderat mit Beschluss vom 20.05.2026 festgestellte Jahresabschluss der Stadt Tettnang zum 31.12.2024. In beil. Jahresabschluss 2025 sind erläutert  die Bilanzierungs- und Bewertungsmethode (S. 3-4)  die Bilanz (S. 5-20)  die Ergebnisrechnung (S. 21-33)  die Finanzrechnung (S. 34-42)  die Anlagen des Anhangs (S. 42-45)  der Rechenschaftsbericht (S. 46-53)  zuzgl. Anlagen / Grafische Darstellungen (S. 54-64). Der Fehlbetrag 2025 beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von - 4.367.605,56 € ist aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu entnehmen. Im Vorjahr lag dieser Wert bei - 3.351.766,60 €. Der Überschuss 2025 beim Sonderergebnis in Höhe von 260.708,63 € ist der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zuzuführen; zum Vergleich – das Sonderergebnis 2024 lag bei 770.010,95 €. Somit ergibt sich als Gesamtergebnis im Haushaltsjahr 2025 ein Netto-Fehlbetrag von -4.106.896,93 € (im Vorjahr: Netto-Fehlbetrag -2.574.755,65 € €). Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. 117/2026/1 Seite 5 von 5

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