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Interkommunale Zusammenarbeit - Übernahme von Vertretungsaufgaben im Standesamt für die Gemeinde Neukirch
Angenommen27 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Tettnang |
| Datum | 2026-10-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verwaltungsausschuss
Sitzungsvorlage 130/2026/1
- öffentlich am 06.10.2026
Gemeinderat Amt für Bürgerservice, Sicherheit &
Ordnung
- öffentlich am 21.10.2026
Biegert, Judith
Interkommunale Zusammenarbeit - Übernahme von Vertretungsaufgaben im
Standesamt für die Gemeinde Neukirch
Der Verwaltungsausschuss hat dem Beschlussvorschlag bei 11 Ja-Stimmen einstimmig
zugestimmt.
Beschlussvorschlag
Die Übernahme von Vertretungsaufgaben im Bereich des Standesamtes für die Gemeinde
Neukirch im Urlaubs- und Krankheitsfall wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt,
einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Neukirch
abzuschließen.
Anlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Tettnang - Neukirch, Vertretung Standesamt
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Finanzierung
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Ausgaben:
Vorhandener Planansatz: Betrag eingeben EUR
Kos tenträger, Sachkonto, Auftrag Betrag eingeben EUR
Benötigte Mittel insgesamt: Betrag eingeben EUR
Benötigte Mittel über dem Planansatz
Betrag eingeben EUR
(Über-/außerplanmäßige Ausgaben):
Folgekosten:
Betrag eingeben EUR
- laufende Sachkosten
Betrag eingeben EUR
- Personalkosten
Einnahmen:
Vorhandener Planansatz: Betrag eingeben EUR
Kos tenträger, Sachkonto, Auftrag Betrag eingeben EUR
Tatsächliche Einnahmen: Betrag eingeben EUR
Genehmigung der überplanmäßigen/ außerplanmäßigen Ausgaben:
Mehrausgaben gegenüber Planansatz: Betrag eingeben EUR
Die Voraussetzungen für über-/außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 84 GemO liegen
vor:
Ja Nein
Diese können abgedeckt werden durch: Verbuchungsort eingeben
Zuständigkeit (Wertgrenze) laut Hauptsatzung liegt beim
VA/TA (15.000 EUR bis 75.000 EUR)
GR (über 75.000 EUR)
Ergänzende Erläuterungen:
Die Gemeinde Neukirch erstattet der Stadt Tettnang die durch die Vertretung
entstehenden Kosten nach tatsächlichem Aufwand.
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1. Sachverhalt
Das Standesamt ist für die Beurkundung und Registrierung aller wesentlichen Ereignisse
im Leben einer Person zuständig. Zu den Kernaufgaben gehören die Beurkundung von
Geburten und Sterbefällen, die Durchführung von Eheschließungen, die Führung der
Personenstandsregister, die Ausstellung von Personenstandsurkunden,
namensrechtliche Erklärungen, Kirchenaustritte und die Beratung der Bürgerinnen und
Bürger in allen Angelegenheiten des Personenstandswesens.
Da es sich um eine Pflichtaufgabe der Kommune handelt, muss die ordnungsgemäße
Aufgabenerfüllung jederzeit sichergestellt sein – auch im Vertretungsfall.
Die Anforderungen an die Bestellung und regelmäßige Fortbildung von
Standesbeamtinnen und Standesbeamten sind in den letzten Jahren gestiegen, so dass
es insbesondere für kleinere Kommunen schwieriger geworden ist, eine Vertretung
dauerhaft sicherzustellen.
Aufgrund einer personellen Veränderung ist der Bürgermeister der Gemeinde Neukirch
auf die Stadt Tettnang zugekommen, ob eine Vertretung für das Standesamt Neukirch
vonseiten Tettnang im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit denkbar wäre.
Vertreten werden sollen dabei nur unaufschiebbare Fälle im Urlaubs- und Krankheitsfall.
Planbare Angelegenheiten werden von dem Standesamt Neukirch so organisiert, dass
diese nicht in der Vertretung übernommen werden müssen.
2. Zielsetzung
Interkommunale Zusammenarbeit hat sich in der Vergangenheit bereits in vielen
Verwaltungen bewährt. Durch den Fachkräftemangel und die derzeitige finanzielle
Situation in den Kommunen erhält diese nochmals einen neuen Stellenwert.
Die Stadt Tettnang ist interkommunaler Zusammenarbeit gegenüber grundsätzlich
aufgeschlossen und prüft entsprechende Anfragen mit Interesse auf Umsetzbarkeit.
Aufgrund der Größe der Stadt arbeiten in Tettnang im Sachgebiet Bürgerservice drei
Vollstandesbeamtinnen -eine davon in Teilzeit-, die alle anfallenden Aufgaben im
Standesamtswesen erledigen können. Somit ist die erforderliche Qualifikation und
Erfahrung für die angefragten Vertretungsaufgaben vorhanden.
3. Empfehlung – Begründung
Die Anzahl der Beurkundungen im Standesamt unterliegt jährlichen Schwankungen, auf
die die Verwaltung keinen Einfluss hat.
Der wahrscheinlichste Fall für Vertretungen im Standesamt Neukirch liegt bei den
Beurkundungen von Sterbefällen. In den letzten fünf Jahren wurden dort jedes Jahr
zwischen acht und zehn Sterbefälle beurkundet, in diesem Jahr sogar erst zwei (Stand
Anfang September). Wir gehen deswegen davon aus, dass im Rahmen dieser Vertretung
jährlich ein bis zwei Sterbefälle durch die Stadt zu beurkunden sind. Bei einer
durchschnittlichen Anzahl von Sterbefallbeurkundungen in Tettnang von knapp 150 in
den letzten drei Jahren, ist das im Rahmen der jährlichen Schwankungen gut zu
bewerkstelligen. Dazu werden voraussichtlich noch Auskünfte an Bürgerinnen und
Bürger sowie andere Standesämter kommen. Auch hier wird eine Miterledigung gut
machbar sein.
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4. Nächste Schritte
Auch bei der Gemeinde Neukirch wird dieser Tagesordnungspunkt im Gremium beraten.
Bei entsprechender Beschlussfassung in beiden Gremien wird der öffentlich-rechtliche
Vertrag durch die beiden Bürgermeister der Stadt Tettnang und der Gemeinde Neukirch
unterzeichnet. Im Anschluss daran ist dieser noch der Rechtsaufsicht zur Genehmigung
vorzulegen.
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