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Investitionszuschüsse an Vereine 2027

Angenommen26 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeStadt Tettnang
Datum2026-10-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Ortschaftsrat Tannau Sitzungsvorlage 115/2026/1 - öffentlich am 05.10.2026 Ortschaftsrat Langnau Bürgermeisterin Rist, Regine - öffentlich am 06.10.2026 Verwaltungsausschuss - öffentlich am 06.10.2026 Gemeinderat - öffentlich am 21.10.2026 Investitionszuschüsse an Vereine 2027 Der Ortschaftsrat Tannau hat dem Beschlussvorschlag bei 8 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt (bzgl. Zuschuss SV Tannau und Musikkapelle Tannau). Der Ortschaftsrat Langnau hat dem Beschlussvorschlag bei 9 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt (bzgl. Zuschuss SG Argental): Der Verwaltungsausschuss hat wie folgt abgestimmt: - SG Argental: einstimmig bei 11 Ja-Stimmen - SV Tannau: mehrheitlich bei 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung - Musikkapelle Tannau: mehrheitlich bei 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung Beschlussvorschlag 1. Auf der Grundlage der Vereinsförderrichtlinie erfolgt eine Bezuschussung der beantragten Vereinsinvestitionen in Höhe der Grundförderung der zuschussfähigen Kosten. Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Aufnahme der Zuschussbeträge in den Haushalt 2027. 2. Die Zuschussbeträge werden im Einzelnen wie folgt festgelegt: Verein Zuschussfähige Kosten* Grundzuschuss SG Argental e.V. 18.163, - € 5.450, - € SV Tannau e.V. 64.026, - € 19.208, - € Musikkapelle Tannau e.V. 42.433, - € 25.460, - €** *ggf. bleibt noch abzuwarten, welcher Anteil der Kosten vom WLSB bzw. vom Hochbauamt als zuschussfähig anerkannt wird. Der Grundzuschuss der Stadt passt sich dann entsprechend nach unten an. ** Sollten für diese Maßnahme andere Förderungen möglich sein, z.B. ELR, reduziert sich der städtische Zuschuss um die Höhe der Förderung. 3. Die bewilligten Beträge sind nach oben gedeckelt. Unterschreitungen werden entsprechend angepasst. 115/2026/1 Seite 1 von 4 Anlagen: Übersicht Investionszuschüsse Vereine 2027 Finanzierung Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein Ausgaben: Vorhandener Planansatz: EUR Kos tenträger, Sachkonto, Auftrag EUR Benötigte Mittel insgesamt: EUR Benötigte Mittel über dem Planansatz EUR (Über-/außerplanmäßige Ausgaben): Folgekosten: EUR - laufende Sachkosten EUR - Personalkosten Einnahmen: Vorhandener Planansatz: EUR Kos tenträger, Sachkonto, Auftrag EUR Tatsächliche Einnahmen: EUR Genehmigung der überplanmäßigen/ außerplanmäßigen Ausgaben: Mehrausgaben gegenüber Planansatz: EUR Die Voraussetzungen für über-/außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 84 GemO liegen vor: Ja Nein Diese können abgedeckt werden durch: Verbuchungsort eingeben Zuständigkeit (Wertgrenze) laut Hauptsatzung liegt beim VA/TA (15.000 EUR bis 75.000 EUR) GR (über 75.000 EUR) Ergänzende Erläuterungen: Die Zuschussbeträge sind im Haushalt 2027 einzuplanen. 115/2026/1 Seite 2 von 4 1. Sachverhalt Die Stadt Tettnang unterstützt die Vereine von Tettnang mit Zuschüssen. Geregelt ist dies in den Förderrichtlinien der Stadt Tettnang. Schwerpunktmäßig sollen die Bereiche Sport, Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege, soziales Engagement sowie vor allem die Jugendförderung bezuschusst werden. Die Vereinsförderung ist eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt Tettnang auf die kein Rechtsanspruch besteht und erfolgt nur im Rahmen der haushaltsmäßig bereitgestellten Mittel. Die Förderung von Investitionsmaßnahmen der Vereine ist in § 5 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Tettnang geregelt. Anträge müssen bis zum 30.06. des Jahres mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadt eingereicht werden. Die Verwaltung prüft die Anträge inhaltlich und auf Vollständigkeit. Dabei wird auch die Notwendigkeit der Maßnahme hinsichtlich der Größe und geplanten Ausführung sowie die Finanzierung beurteilt. Im Sportbereich bildet der bewilligte Zuschuss des WLSB die Grundlage für die städtische Förderung. In der Regel fördert der WLSB 30 % der zuschussfähigen Kosten. Die Stadt fördert die Maßnahme in gleicher Höhe wie der WLSB, also auch mit 30 %. Im kulturellen/sozialen Bereich werden die zuschussfähigen Kosten nach einer Vorprüfung durch das Hochbauamt festgelegt. Hieraus errechnet sich dann der Grundzuschuss in Höhe von 60 % (analog der Sportförderung 30 % WLSB, 30 % Stadt). 2. Fristgerecht eingegangene und geprüfte Anträge 2.1. SG Argental e.V. Die SG Argental möchte die Ballfangzäune auf dem Sportgelände Oberlangnau erneuern. Die derzeitig vorhandenen Fangnetze seien nur provisorisch und in einem stark beschädigten Zustand. Es habe erhebliche Schäden und erfülle somit nicht mehr zuverlässig seine Schutzfunktion. Eine Erneuerung sei deshalb zwingend erforderlich. Die Kosten belaufen sich laut Angebot über 18.163,00 €. Dies ergibt eine Förderhöhe von max. 5.450.- € durch den WLSB, die dann auch Grundlage für den städtischen Zuschuss in selber Höhe ist. 2.2 SV Tannau e.V. Der SV Tannau möchte aufgrund sich veränderten klimatischen Bedingungen eine automatische Beregnungsanlage auf den Sportplätzen (Haupt- und Trainingsplatz) installieren. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich laut Angebot auf 64.026 €. Max. 30 % der zuschussfähigen Kosten werden vom WLSB gefördert, dies entspricht 19.208 €. Das bildet die Grundlage für den städtischen Zuschuss in selber Höhe. 2.3 Musikkapelle Tannau e.V. Die Musikkapelle Tannau möchte ihren Proberaum im Dorfgemeinschaftshaus Tannau renovieren. In der Vergangenheit hat die Musikkapelle den Raum im EG genutzt. Um Effizienzen zu steigern und die Möglichkeit der Probe zu verbessern (insbesondere was den Schallschutz betrifft) sowie ständige Auf- und Abbauarbeiten zu reduzieren, ist der Musikverein nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher deshalb in den Raum im 1. OG 115/2026/1 Seite 3 von 4 umgezogen. Um diesen Raum zu einem vollwertigen Proberaum umzugestalten seien einige Maßnahmen erforderlich, insbesondere Schallschutz und Möblierung. Die Kosten belaufen sich auf 42.433 €. Davon können 60% durch die Stadt gefördert werden, was einer Summe von 25.460 € entspricht. Sollten für diese Maßnahme andere Förderungen möglich sein, z.B. ELR, reduziert sich der städtische Zuschuss um die Höhe der Förderung. Dies wird durch die Stadt geprüft. 115/2026/1 Seite 4 von 4

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