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Investitionszuschüsse an Vereine 2027
Angenommen26 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Tettnang |
| Datum | 2026-10-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Ortschaftsrat Tannau
Sitzungsvorlage 115/2026/1
- öffentlich am 05.10.2026
Ortschaftsrat Langnau Bürgermeisterin
Rist, Regine
- öffentlich am 06.10.2026
Verwaltungsausschuss
- öffentlich am 06.10.2026
Gemeinderat
- öffentlich am 21.10.2026
Investitionszuschüsse an Vereine 2027
Der Ortschaftsrat Tannau hat dem Beschlussvorschlag bei 8 Ja-Stimmen einstimmig
zugestimmt (bzgl. Zuschuss SV Tannau und Musikkapelle Tannau).
Der Ortschaftsrat Langnau hat dem Beschlussvorschlag bei 9 Ja-Stimmen einstimmig
zugestimmt (bzgl. Zuschuss SG Argental):
Der Verwaltungsausschuss hat wie folgt abgestimmt:
- SG Argental: einstimmig bei 11 Ja-Stimmen
- SV Tannau: mehrheitlich bei 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung
- Musikkapelle Tannau: mehrheitlich bei 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung
Beschlussvorschlag
1. Auf der Grundlage der Vereinsförderrichtlinie erfolgt eine Bezuschussung der
beantragten Vereinsinvestitionen in Höhe der Grundförderung der zuschussfähigen
Kosten. Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Aufnahme der
Zuschussbeträge in den Haushalt 2027.
2. Die Zuschussbeträge werden im Einzelnen wie folgt festgelegt:
Verein Zuschussfähige Kosten* Grundzuschuss
SG Argental e.V. 18.163, - € 5.450, - €
SV Tannau e.V. 64.026, - € 19.208, - €
Musikkapelle Tannau e.V. 42.433, - € 25.460, - €**
*ggf. bleibt noch abzuwarten, welcher Anteil der Kosten vom WLSB bzw. vom Hochbauamt als
zuschussfähig anerkannt wird. Der Grundzuschuss der Stadt passt sich dann entsprechend nach unten an.
** Sollten für diese Maßnahme andere Förderungen möglich sein, z.B. ELR, reduziert sich der städtische
Zuschuss um die Höhe der Förderung.
3. Die bewilligten Beträge sind nach oben gedeckelt. Unterschreitungen werden
entsprechend angepasst.
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Anlagen:
Übersicht Investionszuschüsse Vereine 2027
Finanzierung
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Ausgaben:
Vorhandener Planansatz: EUR
Kos tenträger, Sachkonto, Auftrag EUR
Benötigte Mittel insgesamt: EUR
Benötigte Mittel über dem Planansatz
EUR
(Über-/außerplanmäßige Ausgaben):
Folgekosten:
EUR
- laufende Sachkosten
EUR
- Personalkosten
Einnahmen:
Vorhandener Planansatz: EUR
Kos tenträger, Sachkonto, Auftrag EUR
Tatsächliche Einnahmen: EUR
Genehmigung der überplanmäßigen/ außerplanmäßigen Ausgaben:
Mehrausgaben gegenüber Planansatz: EUR
Die Voraussetzungen für über-/außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 84 GemO liegen
vor:
Ja Nein
Diese können abgedeckt werden durch: Verbuchungsort eingeben
Zuständigkeit (Wertgrenze) laut Hauptsatzung liegt beim
VA/TA (15.000 EUR bis 75.000 EUR)
GR (über 75.000 EUR)
Ergänzende Erläuterungen:
Die Zuschussbeträge sind im Haushalt 2027 einzuplanen.
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1. Sachverhalt
Die Stadt Tettnang unterstützt die Vereine von Tettnang mit Zuschüssen. Geregelt ist
dies in den Förderrichtlinien der Stadt Tettnang.
Schwerpunktmäßig sollen die Bereiche Sport, Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege,
soziales Engagement sowie vor allem die Jugendförderung bezuschusst werden.
Die Vereinsförderung ist eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt Tettnang auf die kein
Rechtsanspruch besteht und erfolgt nur im Rahmen der haushaltsmäßig bereitgestellten
Mittel.
Die Förderung von Investitionsmaßnahmen der Vereine ist in § 5 der
Vereinsförderrichtlinie der Stadt Tettnang geregelt. Anträge müssen bis zum 30.06. des
Jahres mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadt eingereicht werden. Die
Verwaltung prüft die Anträge inhaltlich und auf Vollständigkeit. Dabei wird auch die
Notwendigkeit der Maßnahme hinsichtlich der Größe und geplanten Ausführung sowie
die Finanzierung beurteilt.
Im Sportbereich bildet der bewilligte Zuschuss des WLSB die Grundlage für die
städtische Förderung. In der Regel fördert der WLSB 30 % der zuschussfähigen Kosten.
Die Stadt fördert die Maßnahme in gleicher Höhe wie der WLSB, also auch mit 30 %.
Im kulturellen/sozialen Bereich werden die zuschussfähigen Kosten nach einer
Vorprüfung durch das Hochbauamt festgelegt. Hieraus errechnet sich dann der
Grundzuschuss in Höhe von 60 % (analog der Sportförderung 30 % WLSB, 30 % Stadt).
2. Fristgerecht eingegangene und geprüfte Anträge
2.1. SG Argental e.V.
Die SG Argental möchte die Ballfangzäune auf dem Sportgelände Oberlangnau erneuern.
Die derzeitig vorhandenen Fangnetze seien nur provisorisch und in einem stark
beschädigten Zustand. Es habe erhebliche Schäden und erfülle somit nicht mehr
zuverlässig seine Schutzfunktion. Eine Erneuerung sei deshalb zwingend erforderlich.
Die Kosten belaufen sich laut Angebot über 18.163,00 €. Dies ergibt eine Förderhöhe von
max. 5.450.- € durch den WLSB, die dann auch Grundlage für den städtischen Zuschuss
in selber Höhe ist.
2.2 SV Tannau e.V.
Der SV Tannau möchte aufgrund sich veränderten klimatischen Bedingungen eine
automatische Beregnungsanlage auf den Sportplätzen (Haupt- und Trainingsplatz)
installieren.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich laut Angebot auf 64.026 €. Max. 30 % der
zuschussfähigen Kosten werden vom WLSB gefördert, dies entspricht 19.208 €. Das
bildet die Grundlage für den städtischen Zuschuss in selber Höhe.
2.3 Musikkapelle Tannau e.V.
Die Musikkapelle Tannau möchte ihren Proberaum im Dorfgemeinschaftshaus Tannau
renovieren.
In der Vergangenheit hat die Musikkapelle den Raum im EG genutzt. Um Effizienzen zu
steigern und die Möglichkeit der Probe zu verbessern (insbesondere was den
Schallschutz betrifft) sowie ständige Auf- und Abbauarbeiten zu reduzieren, ist der
Musikverein nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher deshalb in den Raum im 1. OG
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umgezogen. Um diesen Raum zu einem vollwertigen Proberaum umzugestalten seien
einige Maßnahmen erforderlich, insbesondere Schallschutz und Möblierung.
Die Kosten belaufen sich auf 42.433 €. Davon können 60% durch die Stadt gefördert
werden, was einer Summe von 25.460 € entspricht.
Sollten für diese Maßnahme andere Förderungen möglich sein, z.B. ELR, reduziert sich
der städtische Zuschuss um die Höhe der Förderung. Dies wird durch die Stadt geprüft.
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