Startseite › Freiburg im Breisgau › Antrag

Maßnahmen des Klimamobilitätsplans zum Ausbau des Busnetzes - Interfraktioneller Antrag (OZ 10-1) zur Drucksache G-26/027 vom 24.03.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeFreiburg im Breisgau
Datum2026-11-09 geplant
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

DRUCKSACHE G-26/113 INFORMATIONSVORLAGE Dezernat / Amt Verantwortlich Tel.Nr. Datum I / Referat des Oberbürgermeisters Herr Weber 1050 28.10.2026 für Steuerung und Koordination Betreff: Maßnahmen des Klimamobilitätsplans zum Ausbau des Busnetzes - Interfraktioneller Antrag (OZ 10-1) zur Drucksache G-26/027 vom 24.03.2026 Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Empfehlung Beschluss 1. MOBI 18.11.2026 X 2. HFA 30.11.2026 X 3. GR 08.12.2026 X Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): ja, durchgeführt in - Opfingen am 09.11.2026 - Waltershofen am 01.12.2026 - Munzingen am 02.12.2026 - Tiengen am 02.12.2026 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: ja, abgestimmt mit - Stadtwerke Freiburg GmbH - Freiburger Verkehrs AG (VAG) Ergebnis: Der Gemeinderat nimmt die Maßnahmen des Klimamobilitätsplans zum Ausbau des Bus- netzes gemäß Drucksache G-26/113 zur Kenntnis. - 2 - DRUCKSACHE G-26/113 Anlagen: 1. Ergänzungsantrag (OZ 10-1) zur Drucksache G-26/027, hier: Monitoring zum Umset- zungsstand des Klimamobilitätsplan Freiburg 2030 für die Jahre 2023/2024 und weite- res Vorgehen 2. Aktueller Sachstand – Umsetzung Maßnahmen aus dem Klimamobilitätsplan (Auszug Vorlage für den Aufsichtsrat der Freiburger Verkehrs AG (VAG) vom 23.07.2026) 1. Anlass Der interfraktionelle Antrag von ESfa, FW, FL, Kult/Inkl, SPD+JF, FR4U und CDU (OZ 10- 1) zum TOP „Monitoring zum Umsetzungsstand des Klimamobilitätsplan Freiburg 2030 für die Jahre 2023/2024 und weiteres Vorgehen“ (s. Anlage 1) wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 24.03.2026 einstimmig als „Aufsetzungsantrag“ angenommen. Die unterzeichnenden Fraktionen beantragen, in Bezug auf das Monitoring zum Umset- zungsstand des Klimamobilitätsplans Freiburg 2030 für die Jahre 2023/2024 und das weitere Vorgehen darzulegen, wie die hier genannten Maßnahmen aus dem Bereich Aus- bau des Busnetzes. 2. Angebotsverbesserungen Der Klimamobilitätsplan umfasst mehrere Maßnahmen, die die Freiburger Verkehrs AG (VAG) unmittelbar betreffen und/oder für deren Umsetzung sie federführend zuständig ist. Dazu zählen neben den drei geplanten Stadtbahnprojekten wie der Stadtbahnverlän- gerung Littenweiler-Kappler Knoten, Stadtbahnverlängerung Rieselfeld-Dietenbach und Stadtbahn-Lückenschluss Hauptbahnhof-Nord (Stadtbahn Messe, 2. Bauabschnitt), un- ter anderem die Elektrifizierung der VAG-Busflotte sowie einen deutlichen Angebots- ausbau der Bus- und Stadtbahnverkehre. Die Stadtbahnprojekte sowie die Elektrifizierung der VAG-Busflotte sind bereits ange- stoßen und lagen laut Monitoringbericht für die Jahre 2023/2024 im Zeitplan. Allein die Elektrifizierung der VAG-Busflotte trägt laut Modellierungsergebnissen rd. 27 % zur Er- reichung des mit dem Klimamobilitätsplan angestrebten CO₂-Reduktionsziels von 40 % im Verkehrsbereich bis 2030 gegenüber 2010 bei. Nach Aussage der Deutschen Um- welthilfe gehört Freiburg bei der Elektrifizierung der Busflotte bei den Großstädten in Deutschland in diesem Jahr zu den TOP 5. Die Einführung von Schnellbuslinien im Bereich der Tuniberg-Ortschaften wurde im ers- ten Schritt mit Inbetriebnahme der Schnellbuslinie 37 im Dezember 2022 begonnen. Ebenso wurde das neue Linienkonzept für die Tuniberg-Ortschaften („Ortsteillinie“) im Dezember 2023 umgesetzt. (siehe Anlage 2). Für eine weitere Stärkung des Gewerbegebiets Haid und des Industriegebiets Nord wurde ein Förderantrag zur nochmaligen Verstärkung der Buslinie 24 beim städtischen Zukunftsfonds Klimaschutz 2027/2028 eingereicht. - 3 - DRUCKSACHE G-26/113 Die Gesamtübersicht aller (potenziellen) Maßnahmen zum Angebotsausbau der Bus- und Stadtbahnverkehre ist in der Tabelle in Anlage 2 dargestellt. Der Ausbau des ÖPNV-Angebots konnte hingegen in großen Teilen aufgrund der feh- lenden Finanzierung bisher noch nicht umgesetzt werden (siehe Ziffer 3). 3. Finanzierung der Angebotsverbesserungen Als ein zentrales Element für die Finanzierung der Angebotsverbesserungen im Busbe- reich war die Einführung des Mobilitätspasses geplant gewesen. Gemäß Maßnahme B2- 7 (siehe Klimamobilitätsplan Anlage C) wurde mit zusätzlichen Einnahmen von 20 Mio. € für den Doppelhaushalt 2027/2028 gerechnet. 4. Mobilitätspass Es wurde für die Stadt Freiburg ein Modellansatz entwickelt, wie eine Arbeitgeber*in- nenabgabe digital und mit schlanker Struktur sowie unter Beachtung datenschutzrecht- licher Bestimmungen organisiert werden kann. Das Land Baden-Württemberg hat die Entwicklung des Modells zum einen mit eigenem Personal und zum anderen mit externen Gutachtern gefördert. Das Modellprojekt ist abgeschlossen und kann vorerst nicht wei- terverfolgt werden, da für eine Umsetzung die gesetzliche Grundlage im Landesmobili- tätsgesetz fehlt (siehe Drucksache G-26/110), die parallel in die Gremien eingebracht wird. 5. Finanzierungsvorbehalt Gemäß Beschlussziffer 3 zur Drucksache G-23/054 hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen, „dass mit diesem Grundsatzbeschluss des Klimamobilitätsplans noch keine Vorbelastungen für die kommenden Doppelhaushalte entstehen, die Realisierung der Maßnahmen gemäß der Umsetzungsplanung jedoch die zeitgerechte Bereitstellung aus- reichender Finanzmittel und Personalressourcen voraussetzt. Die Umsetzung und Finan- zierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt demgemäß vorbehaltlich der Mittelbereitstel- lung im jeweiligen Doppelhaushalt sowie der Mittelfristigen Finanzplanung – und ent- sprechend der Beschlussfassung zum jeweiligen Doppelhaushalt durch den Gemeinde- rat“ 6. Weiteres Vorgehen Da der Mobilitätspass nicht wie geplant umgesetzt werden kann, fehlen die zusätzlichen Einnahmen, die dem KMP zugrunde liegen (siehe Ziffern 3 und 4) Damit greift der vom Gemeinderat beschlossene Finanzierungsvorbehalt (siehe Ziffer 5). - 4 - DRUCKSACHE G-26/113 Vor dem Hintergrund der sehr schwierigen Haushaltslage muss zudem dem Erhalt des bereits bestehenden guten Angebots der VAG die höchste Priorität eingeräumt werden. Eine Ausweitung des Angebots setzt zwingend zusätzliche Einnahmen bzw. Fördermittel voraus. Bei Rückfragen steht Herr Jutzler, Referat des Oberbürgermeisters für Steuerung und Koor- dination, Tel.: 0761/201-10 63, zur Verfügung. - Bürgermeisteramt -

Text aus PDF extrahiert