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Mehr Grün statt Grau - Entsiegelung kreiseigener Flächen vorantreiben hier: Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - VOLT vom 15.09.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKreis Viersen
Datum2026-11-10 geplant
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Sitzungsvorlage - öffentlich - Organisationseinheit: Datum Vorlage Nr. Amt für Umweltschutz 02.11.2026 209/2026  Beratungsweg  voraussichtlicher Sitzungstermin Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und 10.11.2026 Landwirtschaft Tagesordnungspunkt: Mehr Grün statt Grau - Entsiegelung kreiseigener Flächen vorantreiben hier: Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - VOLT vom 15.09.2026 Anlage: 1. AUKL_10.11.2026_TOP 4__Erlaeuterung Amt 66 zu Antrag B90Grüne-Volt_PPP Berichterstattung: Dezernent und Kämmerer Heil Beschluss- bzw. Protokollvorschlag: Die im Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - VOLT vom 15.09.2026 formulierten Handlungsansätze werden bereits im Rahmen des vom Kreistag beschlossenen Klimafolgenanpassungskonzeptes für den Kreis Viersen systematisch verfolgt und durch konkrete Maßnahmen umgesetzt. Erläuterungen: Mit Beschluss vom 26. September 2024 hat der Kreistag die Kreisverwaltung mit der Umsetzung des Klimafolgenanpassungskonzeptes für den Kreis Viersen und der darin enthaltenen 17 Maßnahmenpakete beauftragt. Im Rahmen der Maßnahme 12 „Klimaangepasste Entwicklung der kreiseigenen Flächen“ werden die kreiseigenen Flächen systematisch hinsichtlich ihrer aktuellen Nutzung und ihrer Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels untersucht. Die Untersuchung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Flächenverwaltung, der Unteren Naturschutzbehörde, dem Bauhof und der Unteren Wasserbehörde. Ergänzend findet ein regelmäßiger Austausch mit dem Gebäudemanagement statt, um auch im Bereich des kreiseigenen Gebäudebestands Möglichkeiten zur Entsiegelung zu identifizieren und bei zukünftigen Planungen zu berücksichtigen. Bei Neubauten und Sanierungen wird die „Richtlinie für Baustandards im Gebäudemanagement“ des Kreises Viersen, die u. a. Maßnahmen zur Reduzierung der Flächenversiegelung, etwa durch Dachbegrünung, Versickerungsflächen und versickerungsfähige Beläge für Parkplätze und Wege angewendet. Die GIS-gestützte Analyse berücksichtigt sowohl die derzeitige Flächennutzung als auch die zukünftige Vulnerabilität gegenüber Klimafolgen wie Starkregen, Hitze und Dürre. Dabei werden auch Potenziale für die Entsiegelung von Flächen identifiziert. Auf dieser Grundlage wurde im Jahr 2025 ein rund 220 m² großer Parkplatz an der K 4 teilweise entsiegelt. Dadurch konnten die Standortbedingungen für ein Naturdenkmal sowie für verbliebene Heideflächen nachhaltig verbessert werden. Die Kosten der Maßnahme beliefen sich auf rund 14.300 €. Für die Jahre 2026 und 2027 sind weitere Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen Drucksache 209/2026 Seite - 2 - vorgesehen, z. B. die Umgestaltung des Schulhofes der Franziskusschule (Süchteln) für 600.000 € Gesamtvolumen. Es wird über das EFRE/JTF-Programm des Landes NRW zu 80 % (477.711 €) gefördert, so dass ein Eigenanteil des Kreises von 122.289 € verbleibt. Um auch über kreiseigene Flächen hinausgehende Entsiegelungspotenziale zu erschließen, wird bzw. wurde am 3. November 2026 ein Entsiegelungsworkshop mit den kreisangehörigen Kommunen durchgeführt. Ziel ist es, bestehende Hemmnisse bei Entsiegelungsvorhaben auf öffentlichen und privaten Flächen zu identifizieren und gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln. Der Kreis unterstützt diesen Prozess insbesondere durch Informationen zu geeigneten Fördermöglichkeiten, standortgerechten Begrünungsmaßnahmen und pflegearmen Folgenutzungen. Auch ist geplant die Öffentlichkeit weiter für das Thema zu sensibilisieren mit dem Ziel Bürgerinnen und Bürger für privat durchgeführte Entsiegelungsmaßnahmen zu bewegen. Präsentationen sind ohne mündliche Erläuterungen unvollständig. Finanzielle Auswirkungen Produkt(e) / Kostenstelle(n) X Keine. Ja, bereits berücksichtigt. Ja, folgende Abweichung: lfd. HHJ lfd. HHJ + 1 lfd. HHJ + 2 lfd. HHJ + 3 Aufwendungen / Auszahlungen Erträge / Einzahlungen Erläuterung zur finanziellen Abweichung (einschl. Rechtsgrundlage für die Aufgabe, Deckung etc.): G i e l e n Landrat

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