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Durchführung eines Screenings zur Population und Verbreitung von Nutrias im Kreis Viersen sowie Entwicklung von Eindämmungsmaßnahmen hier: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 01.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kreis Viersen |
| Datum | 2026-11-10 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
Organisationseinheit: Datum Vorlage Nr.
Amt für Bauen, Landschaft und Planung 27.10.2026 204/2026
Beratungsweg voraussichtlicher Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Land- 10.11.2026
wirtschaft
Kreisausschuss 26.11.2026
Kreistag 03.12.2026
Tagesordnungspunkt:
Durchführung eines Screenings zur Population und Verbreitung von Nutrias im Kreis Vier
sen sowie Entwicklung von Eindämmungsmaßnahmen
hier: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 01.09.2026
Anlage:
1. Antrag SPD-Kreistagsfraktion - Screening und Eindämmungsmaßnahmen Nutrias
Berichterstattung: Dezernent und Kämmerer Heil
Beschluss- bzw. Protokollvorschlag:
Der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 01.09.2026 wird abgelehnt.
Erläuterungen:
Mit Datum vom 01.09.2026 beantragte die SPD-Kreistagsfraktion die Durchführung eines Scree-
nings zur Population und Verbreitung von Nutrias im Kreis Viersen sowie die Entwicklung von Ein-
dämmungsmaßnahmen. Es wird verwiesen auf die Sitzungsvorlage 172/2026.
Nutrias sind als invasive gebietsfremde Art von unionsweiter Bedeutung eingestuft. Insbesondere
im Bereich empfindlicher Gewässer- und Feuchtlebensräume können erhebliche ökologische Be-
einträchtigungen auftreten.
Landesweit fehlen laut dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) belastbare Da-
ten zur tatsächlichen Populationsgröße von Nutrias. Ein Indikator für die Populationsentwicklung
sind die jagdlichen Streckenmeldungen (getötete Tiere einschließlich Fallwild). Für 2024/2025 mel-
dete das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW 41.533 Nutrias. Für den Raum
Niederrhein beschreibt das LANUK inzwischen stabile Nutria-Vorkommen. Größere Teile des Rhein-
lands seien bereits seit mindestens 40 Jahren dauerhaft besiedelt; seit vielen Jahren seien Nutrias
dort praktisch flächendeckend anzutreffen. Verantwortlich für die stetige Populationssteigerung sind
u. a. auch die relativ milden Winter, da im Vergleich zu früheren Jahen eine Dezimierung oder sogar
das Erlöschen lokaler Populationen durch strenge Winter nicht mehr erfolgt.
Zwischen 2015/2016 und 2024/2025 ist die gemeldete Jagdstrecke in NRW von rund 8.600 auf
41.500 gestiegen, also fast auf das Fünffache. Jedoch ist festzustellen, dass trotz dieser erheblichen
Drucksache 204/2026 Seite - 2 -
Entnahme die gemeldete Strecke weiter steigt. Dies lässt den Rückschluss zu, dass die Reproduk-
tion und Ausbreitung weiterhin sehr hoch sind. In Fachkreisen wird daher vermehrt die These ver-
treten, dass Nutrias sich in Deutschland etabliert haben.
Für den Kreis Viersen sind vier Nutriabeauftragte ehrenamtlich tätig. In der Jagdsaison 2023/2024
belief sich die gemeldete Strecke auf 1.820, die Jagdsaison 2025/2026 ergab eine Strecke von
2.148. Die Wasser- und Bodenverbände zahlen darüber hinaus Prämien in Höhe von 10 Euro je
Belegstück an die Jagdausübungsberechtigten.
Unter Zugrundelegung der o. g. Ausführungen stehen ein umfassendes Screening (Punkt 1 und 2
des Antrags) und ein kreisweit zu erarbeitendes Handlungskonzept (Punkt 3 des Antrags) außer
Verhältnis zu dem erwartbaren Erfolg. Eine noch weitergehende Eindämmung der Reproduktion und
Ausbreitung kann unter den geschilderten Umständen realistisch nicht mehr erreicht werden. Dar-
über hinaus fehlt es - auch unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltsentwicklung – an perso-
nellen und finanziellen Ressourcen.
Punkt 4 des Antrags befasst sich mit dem Einsatz des Kreises Viersen auf Landesebene für die
Erstellung und Umsetzung eines einheitlichen Landeskonzepts zum Management invasiver Arten
(Nutrias). Der Landesregierung ist die Populationsentwicklung wie oben dargestellt bekannt. Die
Bekämpfung von Nutrias ist landesseitig insbesondere über den Erlass des Ministeriums für Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 27.12.2022, AZ: 111.4 63.08.03.04.000015
geregelt. Nach hiesigem Kenntnisstand wird seitens des Landes darüber hinaus kein weiterer Hand-
lungsbedarf gesehen. Eine Initiative gegenüber der Landesregierung für die Erstellung und Umset-
zung eines einheitlichen Landeskonzepts zum Management invasiver Arten dürfte demzufolge ins
Leere laufen. Stattdessen wird seitens der Verwaltung empfohlen, die beschriebenen lokalen Maß-
nahmen (Einsatz von Nutriabeauftragten, Prämien der Wasser- und Bodenverbände für Belegstü-
cke) fortzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen
Produkt(e) / Kostenstelle(n)
x Keine.
Ja, bereits berücksichtigt.
Ja, folgende Abweichung: lfd. HHJ lfd. HHJ + 1 lfd. HHJ + 2 lfd. HHJ + 3
Aufwendungen / Auszahlungen
Erträge / Einzahlungen
Erläuterung zur finanziellen Abweichung (einschl. Rechtsgrundlage für die Aufgabe, Deckung
etc.):
G i e l e n
Landrat
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