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Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Prüfung von Sofortmaßnahmen für Fuß- und Radverkehr gemäß AGFS-Leitfaden sowie Einrichtung eines Arbeitskreises Radverkehr

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeViersen
Eingereicht vonII
Datum2026-11-05 geplant
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Öffentliche Sitzungsvorlage D e r B ü r g e r m e i s t e r Vorlagen-Nr.: 2026/5123/FB 60/II Aktenzeichen: FB 60/II/NSt Datum: 29.09.2026 Tagesordnungspunkt: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Prüfung von Sofortmaßnahmen für Fuß- und Radverkehr gemäß AGFS-Leitfaden sowie Einrichtung eines Arbeitskreises Radverkehr Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Zuständigkeit: Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung 05.11.2026 Entscheidung Ordnungs- und Straßenverkehrsausschuss 16.11.2026 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 01.06.2026 auf Prüfung von Sofortmaßnah- men für Fuß- und Radverkehr gemäß AGFS-Leitfaden sowie Einrichtung eines Arbeitskreises Rad- verkehr, wie in Vorlage 2026/5123/FB 60/II dargestellt, zur Kenntnis. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung beschließt: Die Bildung eines interfraktionellen Arbeitskreises zum Fuß- und Radverkehr (AK Nahmobilität), der insbesondere die Umsetzung von Maßnahmen für eine sichere, komfortable und attraktive Nahmo- bilität fachlich und politisch begleitet. Der Ordnungs- und Straßenverkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 01.06.2026 auf Prüfung von Sofortmaßnahmen für Fuß- und Radverkehr gemäß AGFS-Leitfaden sowie Einrichtung eines Arbeitskreises Radverkehr, wie in Vorlage 2026/5123/FB 60/II dargestellt, zur Kenntnis. Finanzielle und personelle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Personeller Mehrbedarf: Nein Mitzeichnung des Verwaltungsvorstandes erforderlich: Nein Personelle Auswirkungen: (Personeller Aufwand/Stellenbedarf; Erläuterungen siehe unten.) Beschlusskontrolle: Beschlusskontrolle erforderlich: Nein Umsetzungsdatum: Seite 1 von 3 Sachverhalt: Mit Schreiben vom 01.06.2026 hat die Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, 1. zu prüfen inwieweit der von der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V. (AGFS) veröffentlichte „Leitfa- den Sofortmaßnahmen – Hinweise zu schnell umsetzbaren Maßnahmen für den Fuß- und Radverkehr“ aus dem Jahr 2024 auf die Stadt Viersen angewendet werden könne sowie 2. einen Arbeitskreis „Radverkehr“ einzurichten. Antragsbegründung i.S. AGFS-Sofortmaßnahmen Gemäß Antrag setzt der AGFS-Leitfaden zu Sofortmaßnahmen genau dort an, wo viele Kommunen vor Herausforderungen stehen: Lücken in Fuß- und Radverkehrsnetzen, fehlende Querungshilfen, unzureichende Abstellmöglichkeiten oder das abrupte Enden von Radwegen beeinträchtigen Si- cherheit und Komfort. Die AGFS weise darauf hin, dass solche Defizite Menschen davon abhalten können, zu Fuß zu gehen oder das Fahrrad im Alltag zu nutzen. Gleichzeitig seien größere Infra- strukturmaßnahmen häufig langwierig, weil personelle und finanzielle Ressourcen begrenzt sind und Flächenkonflikte bestehen. Der Leitfaden verfolge daher das Ziel, durch einfache, schnell umsetzbare Sofortmaßnahmen und Übergangslösungen kurzfristig zusammenhängende, sichere und komfortable Netze der Nahmobi- lität zu ermöglichen. Er enthalte rechtliche Grundlagen, Planungshinweise sowie beispielhafte Da- tenblätter für streckenbezogene und punktuelle Maßnahmen. Gerade vor dem Hintergrund der AGFS-Mitgliedschaft solle Viersen prüfen, welche dieser Ansätze auf das Stadtgebiet übertragbar sind. Es geht dabei nicht darum, langfristige Planungen zu ersetzen, sondern sie sinnvoll zu ergänzen und dort kurzfristig Verbesserungen zu erreichen, wo dies mit ver- tretbarem Aufwand möglich sei. Antragsbegründung i.S. Arbeitskreis Radverkehr Gemäß Antrag kann ein Arbeitskreis „Radverkehr“ dazu beitragen, Verwaltung und Politik regelmä- ßig zusammenzubringen, Prioritäten transparent zu beraten und die Umsetzung von Sanierungen, Netzlückenschlüssen und Sofortmaßnahmen kontinuierlich zu begleiten. Die vierteljährliche Einbindung aller Fraktionen und Gruppen stärke die politische Rückkopplung und sorge dafür, dass die mit der AGFS-Mitgliedschaft verbundenen Ziele dauerhaft im Blick blieben. Außerdem könnte sich ein Beirat mit regelmäßigen Fahrradexkursionen im Stadtgebiet selbst ein Bild von der Gesamtsituation der Radinfrastruktur machen, anhand konkreter Situationen bei der Verwaltung unmittelbar vor Ort auf Probleme hinweisen und mögliche Lösungen besprechen. Stellungnahme und Empfehlung der Verwaltung Stellungnahme zu AGFS-Sofortmaßnahmen Einige der Sofortmaßnahmen aus dem Leitfaden werden bereits im Viersener Stadtgebiet umge- setzt. Hierzu zählt beispielsweise der Einsatz von Piktogrammketten. Ebenso findet der Leitfaden derzeit im Rahmen von Konzeptionellen Planungen zur Schulwegsicherheit bereits Anwendung. Gegenwärtig sowie im kommenden Jahr erfolgt eine stadtweite Überprüfung der Radwegebenut- zungspflichten bzw. der Radverkehrsführungen. Im Zuge der Konzeptionellen Planungen zu ggf. erforderlichen Anpassungen an den Radverkehrsführungen (inkl. Querungssituationen) wird eine Prüfung dahingehend erfolgen, ob und ggf. wo Sofortmaßnahmen aus dem Katalog der AGFS hin- sichtlich der Förderung des Radverkehrs von Relevanz sind und umgesetzt werden können. Zielsetzung der Verwaltung ist, insbesondere im Sinne des Fuß- und Radverkehrs und der Mobilität der Schulkinder, mittels Sofortmaßnahmen kurzfristige Verbesserungen zu erreichen und somit die Verkehrssicherheit und den Komfort zu fördern. Stellungnahme zum Arbeitskreis Radverkehr Die Verwaltung unterstützt grundsätzlich den Antrag hinsichtlich eines Arbeitskreises „Radverkehr“. Aufgrund des derzeit in Aufstellung befindlichen Nahmobilitätskonzeptes und der oftmals inhaltlichen Sitzungsvorlage 2026/5123/FB 60/II Seite 2 von 3 Überschneidung von Fuß- und Radverkehrsthemen wird jedoch empfohlen, den Arbeitskreis um das Thema Fußverkehr zu erweitern (Arbeitskreis Nahmobilität). Die Zielsetzung des Arbeitskreises Nahmobilität könnte darin bestehen, sich über Vorschläge (sei- tens der Politik wie auch der Verwaltung) zur Verbesserung von Verkehrssicherheit und Attraktivität des Fuß- und Radverkehrs in der Stadt Viersen auszutauschen und die Umsetzung von in Bearbei- tung befindlichen Konzeptionen/ Planungen fachlich und politisch zu begleiten. Insbesondere könnten konzeptionelle Planungen und AGFS-Sofortmaßnahmen, die u.a. aus der stadtweiten Überprüfung der Radwegebenutzungspflichten bzw. der Radverkehrsführungen sowie der Umsetzung des Nahmobilitätskonzeptes und Schulwegekonzeptes resultieren, frühzeitig der Po- litik präsentiert werden. Der Arbeitskreis könnte unter Leitung der/ des Technischen Beigeordneten quartalsweise tagen. Zu jeder Sitzung könnten sich Vertreter des Rates (insbesondere Mitglieder des Ausschusses für Stadt- entwicklung und -planung sowie Ordnungs- und Straßenverkehrsausschuss) und der Verwaltung (i.d.R. Konzeptionelle Verkehrsplanung, Stadtstraßen, Straßenverkehrsbehörde, Ingenieurteam) einfinden. Im Rahmen der ersten konstituierenden Arbeitskreissitzung sollte eine Verständigung über das wei- tere Prozedere und sonstige Formalien erfolgen- Darstellung der finanziellen/personellen Auswirkungen: Keine. In Vertretung gez. Susanne Fritzsche Technische Beigeordnete Sitzungsvorlage 2026/5123/FB 60/II Seite 3 von 3

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