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Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.03.26; hier: Einstellen von Mitteln i.H. von 20.000 € für die Einrichtung von drei weiteren eingezäunten Hundewiesen im Stadtgebiet

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeViersen
Eingereicht vonII
Datum2026-11-09 geplant
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Öffentliche Sitzungsvorlage D e r B ü r g e r m e i s t e r Vorlagen-Nr.: 2026/5096/FB 92/II Aktenzeichen: FB 92/II/Gro Datum: 01.09.2026 Tagesordnungspunkt: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.03.26; hier: Einstellen von Mitteln i.H. von 20.000 € für die Einrichtung von drei weiteren einge- zäunten Hundewiesen im Stadtgebiet Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Zuständigkeit: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Land- und Forstwirt- 28.09.2026 Vorberatung schaft Haupt- und Finanzausschuss 09.11.2026 Vorberatung Rat 17.11.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Land- und Forstwirtschaft empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt: 1. die Ergebnisse der durch die Verwaltung durchgeführten Standortanalyse zur Kenntnis zu nehmen, 2. die Verwaltung zu beauftragen, die erforderlichen rechtlichen, vertraglichen und genehmi- gungsrechtlichen Voraussetzungen für die Flächennutzung zu schaffen sowie die Planung und Umsetzung von Hundefreilaufflächen auf den beschlossenen Standorten vorzubereiten A.) Dülken: Arnoldstraße (2026) B.) Viersen: Parkanlage An den Herreneichen (2027) 3. für die Umsetzung der Maßnahme die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2026 bzw. 2027 zur Verausgabung freizugeben bzw. zu veranschlagen und insoweit eine Aus- nahme für diese freiwillige Leistung zu beschließen Finanzielle und personelle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Ja a) Maßnahme im aktuellen Haushaltsjahr veranschlagt: Ja Mitzeichnung der Stadtkämmerin erforderlich: Ja b) Maßnahme im Finanzplanungszeitraum veranschlagt: Nein Mitzeichnung des Verwaltungsvorstandes erforderlich: Nein Finanzielle Auswirkungen einschl. Folgekosten: (Haushaltsbelastung einschl. Folgekosten; Erläuterungen siehe unten.) Seite 1 von 8 Personeller Mehrbedarf: Nein Mitzeichnung des Verwaltungsvorstandes erforderlich: Nein Beschlusskontrolle: Beschlusskontrolle erforderlich: Nein Umsetzungsdatum: Sitzungsvorlage 2026/5096/FB 92/II Seite 2 von 8 Sachverhalt: Mit Schreiben vom 05.03.2026 (Anlage) hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag gestellt, es mögen Mitteln i.H. von 20.000 € für die Einrichtung von drei weiteren eingezäunten Hundewiesen im Stadtgebiet eingestellt werden. Nach den interfraktionellen und mit der Verwaltung vereinbarten Verfahrensregeln hat der Rat in seiner Sitzung am 17.03.2026 darüber entschieden, dass die Verwaltung sich mit den Inhalten des Antrages sachlich und fachlich beschäftigen soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, geeignete Standorte für zusätzliche Hundefreilaufflächen in möglichst allen Stadtteilen zu prüfen und dem politischen Gremium geeignete, möglichst innen- stadtnahe Standorte vorzuschlagen. Ausgangspunkt des politischen Prüfauftrages waren die mehrheitlich positiven Erfahrungen mit der bestehenden Hundefreilaufwiese am Hohen Busch in Viersen (ca. 3.000m²). Die Anlage wird von den Hundehalterinnen und Hundehaltern sehr gut angenommen und regelmäßig genutzt. Die posi- tiven Erfahrungen bestätigen den Bedarf weiterer wohnortnaher Freilaufflächen. Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses hat die Verwaltung insgesamt ca. 20 potenzielle Standorte im gesamten Stadtgebiet untersucht. Neben den im politischen Antrag genannten Flächen wurden weitere Grundstücke in die Untersu- chung einbezogen. Mit der Errichtung weiterer Hundefreilaufwiesen verfolgt die Verwaltung insbe- sondere folgende Ziele: • artgerechte Bewegungsmöglichkeiten für Hunde, • Entlastung öffentlicher Grünanlagen, • Verringerung von Nutzungskonflikten, • Schutz sensibler Naturbereiche, • gleichmäßiges Angebot in allen Stadtteilen. Zur Sicherstellung einer objektiven und nachvollziehbaren Standortbewertung wurden sämtliche untersuchten Flächen anhand einheitlicher fachlicher Kriterien geprüft. Hierbei wurden insbeson- dere die Flächengröße und Nutzbarkeit, die Erreichbarkeit, der Abstand zur Wohnbebauung, mög- liche Nutzungskonflikte, die planungsrechtlichen Voraussetzungen, naturschutzfachliche Belange sowie die Herstellungs- und Unterhaltungskosten berücksichtigt. Ergebnis der Prüfung von Standorten aus dem Antrag der Partei Bündnis 90 die Grünen vom 05.03.2026 sowie einer Bürgereingabe aus April 2026 Die im o.g. Antrag benannten Flächen (Stadtgarten Viersen, Alter Tierpark, Lunapark, Melcher- stiege, den Casino- und Friedrichsgarten und der Rasenplatz 1860) wurden im Rahmen der Stand- ortuntersuchung vollständig und umfangreich geprüft. Es hat sich gezeigt, dass die Flächen für die Einrichtung einer Hundefreilauffläche ungeeignet sind. Aufgrund ihrer Funktion als öffentliche Park- und Erholungsanlagen sind sie als Freiraum unverzichtbar für die Bevölkerung. Zudem stehen der Nutzung planungsrechtliche Restriktionen sowie zu erwartende Nutzungskonflikte entgegen. Ebenfalls wurde der Verwaltung aus der Bürgerschaft die südlich gelegenen Randflächen am Ver- bindungsweg Hüsgesweg vorgeschlagen. Diese sind aufgrund der Festsetzungen im Landschafts- plan als Trittsteinbiotop nicht als Hundefreilaufwiese heranzuziehen. Im Rahmen einer umfassenden Standortprüfung wurden im gesamten Stadtgebiet geeignete Flä- chen identifiziert: Fläche A.) Sitzungsvorlage 2026/5096/FB 92/II Seite 3 von 8 Ortsteil Dülken - Arnoldstraße (Verortung: siehe Anlage Lageplan Dülken) Arnoldstraße Im Rahmen der Standortprüfung wurde auch eine Fläche an der Arnoldstraße untersucht. Die Fläche umfasst rund 3.000 m² und befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Friedhof Dülken. Aus Sicht der Verwaltung eignet sich die Fläche aufgrund ihrer guten Erreichbarkeit, der vorhande- nen Stellplatzkapazitäten für die Errichtung einer Hundefreilaufläche. Im weiteren Planungsverfah- ren ist zu prüfen, ob die Nutzung mit den städtebaulichen Entwicklungszielen für das Friedhofsum- feld vereinbar ist. Rahmendaten • Größe: Ca. 3.000 m² • Abstand zur Wohnbebauung: 60 m • Parkmöglichkeit: 50 m entfernt vorhanden • Flächennutzungsplan: Grünfläche • Bebauungsplan: Landwirtschaft • Landschaftsplan: vorhanden. Fläche nicht besonders geschützt. • Derzeitige Nutzung: Temporäre Lagerfläche Die vorläufigen Herstellungskosten belaufen sich auf rund 18.600 €, mit einem preisgünstigem Knotengeflechtzaun. Alternativfläche 1 Ortsteil Dülken - Hochfeldweg (Verortung: siehe Anlage Lageplan Dülken) Sitzungsvorlage 2026/5096/FB 92/II Seite 4 von 8 Hochfeldweg Die Fläche am Hochfeldweg wurde im Rahmen der Standortuntersuchung ebenfalls bewertet und stellt grundsätzlich einen geeigneten Standort für die Errichtung einer Hundefreilaufwiese dar. Die derzeit unmittelbar verfügbare Fläche umfasst rund 1.800 m² und ist bereits auf drei Seiten eingefriedet. Die vorhandene Einfriedung besteht überwiegend aus einem defekten ca. 1,00 m bis 1,80m hohen Maschendrahtzaun und erfüllt die Anforderungen an eine Hundefreilaufwiese hin- sichtlich Sicherheit und Dauerhaftigkeit nicht. Aus gestalterischen sowie funktionalen Gründen wurde daher der Rückbau der bestehenden Zaunanlage und die Errichtung einer neuen Einfrie- dung in die Kostenschätzung einbezogen. Eine Erweiterung der Fläche in Richtung Westen auf insgesamt ca. 4.000 bis 5.000 m² ist grund- sätzlich möglich. Hierfür wäre die Einbeziehung einer angrenzenden, derzeit landwirtschaftlich ver- pachteten Teilfläche erforderlich. Das bestehende Pachtverhältnis müsste unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist bis spätestens zum 31. März eines Jahres gekündigt werden, sodass die Fläche zum darauffolgenden Oktober zur Verfügung stünde. Darüber hinaus sind im Bereich der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft derzeit noch vorbereitende Maßnahmen erforderlich. Hierzu zählen insbesondere der Abtransport belasteter Bodenmassen sowie der Rückbau einer Stromleitung durch die NEW. Nach Auskunft der zuständigen Fachberei- che ist davon auszugehen, dass diese Arbeiten innerhalb der nächsten Wochen bzw. Monate ab- geschlossen werden können. Nach Abschluss der vorgenannten Maßnahmen bestehen aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich keine wesentlichen Hindernisse für eine Nutzung der Fläche als Hundefreilaufwiese. Rahmendaten • Größe: Derzeit ca. 1.800 m²; Erweiterung auf ca. 4.000–5.000 m² möglich • Abstand zur Wohnbebauung: Ca. 100 m • Parkmöglichkeit: Zurzeit nicht vorhanden und müsste neu geschaffen werden • Flächennutzungsplan: Landwirtschaft • Bebauungsplan: Kein B-Plan • Landschaftsplan: Keine besonders geschützten Bestandteile • Derzeitige Nutzung: Freifläche im Bereich der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft sowie an- grenzende landwirtschaftliche Nutzfläche Die vorläufigen Herstellungskosten belaufen sich auf rund 19.500 € zzgl. Parkplatzertüchtigung, mit einem preisgünstigem Knotengeflechtzaun. Alternativfläche 2 Ortsteil Dülken - Schiricksfeld (Verortung: siehe Anlage Lageplan Dülken) Sitzungsvorlage 2026/5096/FB 92/II Seite 5 von 8 Schricksfeld Die Fläche Schiricksfeld weist aus Sicht der Verwaltung eine gute Eignung für die Einrichtung einer Hundefreilauffläche auf. Mit einer Gesamtgröße von rund 5.500 m² bietet sie ausreichend Bewe- gungsfläche sowohl für kleinere als auch größere Hunde. Die Größe der vorgesehenen Hundefrei- laufwiese kann im weiteren Planungsverfahren an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Die Fläche befindet sich derzeit in landwirtschaftlicher Nutzung mit einer kurzfristigen Kündigungs- option. Das bestehende Pachtverhältnis kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Beendigung der landwirtschaftlichen Nutzung beendet werden. Dadurch würde je nach Größe ein Verlust der Pachteinnahmen entstehen. Durch den Abstand von rund 220 m zur nächsten Wohnbebauung sind Nutzungskonflikte aufgrund möglicher Lärmemissionen nur in geringem Umfang zu erwarten. Die Fläche ist vom nächstgelege- nen Parkplatz in rund 250m fußläufig erreichbar. Dieser ist jedoch auch heute schon durch den Dülkener FC stark ausgelastet. Planungsrechtlich bestehen grundsätzlich günstige Voraussetzun- gen. Eine Eingrünung der Freilaufwiese zur räumlichen Abgrenzung zur nordwestlich gelegenen Sportanlage und östlich gelegenen freien Landschaft mit Bäumen ist vorgesehen. Rahmendaten • Größe: Ca. 5.500 m² • Abstand zur Wohnbebauung: 220 m • Parkmöglichkeit: Begrenzt, an der Lindenallee in 250 m Entfernung • Flächennutzungsplan: Grünfläche • Bebauungsplan: Öffentliche Grünfläche / Sportanlage • Landschaftsplan: Keine besonders geschützten Bestandteile • Derzeitige Nutzung: Landwirtschaftliche Nutzung mit kurzfristigem Kündigungsrecht (nach erfolgter Aberntung der Kultur) Die vorläufigen Herstellungskosten belaufen sich auf rund 20.350 €, mit einem preisgünstigem Knotengeflechtzaun. Fläche B.) Ortsteil Viersen - Parkanlage An den Herreneichen (Verortung: siehe Anlage Lageplan Vier- sen) Sitzungsvorlage 2026/5096/FB 92/II Seite 6 von 8 An den Herreneichen Im Rahmen der Standortprüfung wurde auch die Fläche An den Herreneichen untersucht. Die Fläche umfasst rund 2.000 m², ist durch Schatten spendenden Altbaumbestand gekennzeich- net und befindet sich im südwestlichen Teil der Parkanlage An den Herreneichen. Aufgrund ihrer zentralen Lage sowie der guten verkehrlichen Erreichbarkeit stellt sie grundsätzlich einen geeigne- ten Standort für die Errichtung einer Hundefreilauffläche dar. Die örtliche Lage ist vom Wohngebiet sehr gut zu erreichen. Darüber hinaus stehen im unmittelba- ren Umfeld am Limburgweg ausreichend öffentliche Stellplätze zur Verfügung, wodurch eine gute Erreichbarkeit für Nutzerinnen und Nutzer gewährleistet ist. Aus Sicht der Verwaltung eignet sich die Fläche aufgrund ihrer guten Erreichbarkeit, der vorhande- nen Stellplatzkapazitäten für die Errichtung einer Hundefreilaufwiese. Rahmendaten • Größe: Ca. 2.000 m² • Abstand zur Wohnbebauung: Ca. 80 m • Parkmöglichkeit: Vor Ort • Flächennutzungsplan: Grünanlage • Bebauungsplan: Nicht vorhanden für diesen Teilbereich • Landschaftsplan: Nicht vorhanden • Derzeitige Nutzung: Grünanlage, Rasenfläche Die vorläufigen Herstellungskosten belaufen sich auf rund 15.000 €, mit einem preisgünstigem Knotengeflechtzaun. Empfehlung der Verwaltung: Auf Grundlage der durchgeführten Standortprüfung empfiehlt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Standorte weiterzuverfolgen und die erforderlichen planerischen, vertraglichen und genehmigungs- rechtlichen Voraussetzungen für deren Umsetzung zu schaffen. Sitzungsvorlage 2026/5096/FB 92/II Seite 7 von 8 Die vorgeschlagenen Flächen erfüllen die fachlichen Anforderungen hinsichtlich Größe, Erreich- barkeit, Konfliktarmut, planungsrechtlicher Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit in besonderem Maße und ermöglichen eine bedarfsgerechte Verteilung von Hundefreilaufwiesen auf die einzelnen Stadtteile. Weitere grundsätzlich geeignete Flächen werden als Entwicklungsoptionen vorgehalten und kön- nen bei künftigem Bedarf erneut bewertet werden. Da die in 2026 vorhandenen Mittel in Höhe von 20.000 € nicht für die Umsetzung aller Standorte ausreichen, empfiehlt die Verwaltung, die Maßnahmen entsprechend der nachfolgenden Priorisie- rung und vorbehaltlich der erforderlichen planerischen und finanziellen Voraussetzungen stufen- weise umzusetzen: A.) Dülken: Arnoldstraße (2026, ca. 18.600 €) B.) Viersen: An den Herreneichen (2027, 15.000 €) Die weiteren geeigneten Standorte sind für spätere Ausbaustufen vorzuhalten. Mit den vorgeschlagenen Standorten wird das Ziel unterstützt, in den drei Stadtbezirken Alt-Vier- sen, Dülken und Süchteln ein wohnortnahes Angebot an Hundefreilaufflächen zu schaffen. Gleichzeitig werden bestehende Nutzungskonflikte reduziert und sensible Natur- und Erholungsbe- reiche entlastet. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, dem Beschlussvorschlag zu folgen. Darstellung der finanziellen/personellen Auswirkungen: Die Errichtung von Hundefreilaufwiesen stellt eine freiwillige Leistung der Stadt dar. Für die Errichtung weiterer Hundefreilaufwiesen wurden aufgrund eines Ratsbeschlusses Haus- haltsmittel i.H. von. 20.000 € bei 7.000642.700, Sachkonto 78520000, für 2026 bereitgestellt. Die- ser Betrag reicht nicht für die Herrichtung aller Standorte aus. Nach der Verfügung der Kämmerin vom 11.05.2026 bedarf es der besonderen Prüfung vor Beauf- tragung aus den Haushaltsmitteln. Eine Umsetzung der Maßnahme ist daher erst nach positiver Prüfung als freiwillige Maßnahme möglich. In Vertretung gez. Susanne Fritzsche Technische Beigeordnete Anlagen: 1. Antrag 2. Lageplan Dülken 3. Lageplan Viersen 4. Stellungnahme des Fachbereich 20 (nachträgliche Anlange) Sitzungsvorlage 2026/5096/FB 92/II Seite 8 von 8

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