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Außenanlage Schwimmbad Ransberg Hier: Beschluss über die Erstellung einer Machbarkeitsstudie

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeViersen
Eingereicht vonII
Datum2026-11-09 geplant
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Öffentliche Sitzungsvorlage D e r B ü r g e r m e i s t e r Vorlagen-Nr.: 2026/5168/GB IV/II Aktenzeichen: GB IV/II/Zi Datum: 22.10.2026 Tagesordnungspunkt: Außenanlage Schwimmbad Ransberg Hier: Beschluss über die Erstellung einer Machbarkeitsstudie Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Zuständigkeit: Haupt- und Finanzausschuss 09.11.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: Die Veranlassung einer Machbarkeitsstudie zur Errichtung und Entwicklung von Außenanlagen am Bad Ransberg durch die NEW mobil & aktiv Viersen GmbH mit einem Kostenrahmen von maximal 60.000 € netto. Finanzielle und personelle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: ja, mittelbar Finanzielle Auswirkungen einschl. Folgekosten: Kosten für Maßnahmenumsetzung, Erläuterungen siehe unten. Personeller Mehrbedarf: Nein Beschlusskontrolle: Beschlusskontrolle erforderlich: Nein Umsetzungsdatum: Seite 1 von 2 Sachverhalt: In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2026 wurde beschlossen, dass die Verwaltung Gespräche mit der NEW mobil & aktiv Viersen GmbH (NEW) aufnehmen soll, um die Möglichkeit zur Errichtung und Entwicklung von Außenanlagen am Bad Ransberg in Kooperation mit der NEW zu prüfen. Als Ergebnis dieser Abstimmung würde die NEW eine Machbarkeitsstudie bei einem auf den Bau von Bädern spezialisierten Planungsbüro in Auftrag geben. Der Kostenrahmen dieser Studie wird mit maximal 60.000 € netto veranschlagt. Die Kostenübernahme erfolgt durch die NEW, vorbehalt- lich einer grundsätzlichen Zustimmung in der für den 10.12.2026 terminierten Aufsichtsratssitzung des Unternehmens. Ziel dieser Studie ist eine erste Betrachtung und Bewertung differenzierter Lösungsansätze für den Außenbereich, in unterschiedlichen Dimensionen und bei gleichzeitiger Betrachtung der vorhande- nen Anlagentechnik am Bad Ransberg. Darüber hinaus ist zu untersuchen, ob eine Erschließung des Außenbereichs über das Hallenbad unter Nutzung der vorhandenen Kapazität an Umkleiden und Duschen möglich erscheint. Die Ergebnisse werden entsprechend dokumentiert und im Rah- men einer „Grobkostenschätzung“ monetär bewertet. Dabei soll auch ein Betriebskonzept mit einer wirtschaftlich tragfähigen, zukunftsorientierten und zugleich klimagerechten Anlagentechnik berück- sichtigt werden. Darstellung der finanziellen/personellen Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Aufgrund der Beteiligung der Stadt Viersen an der NEW mobil & aktiv Viersen GmbH bzw. an der NEW Kommunalholding GmbH ist im Rahmen der Gewinnausschüttung mit negativen Auswirkun- gen auf den Haushaltsausgleich von rd. 36.900 € (bei 60.000 € Kosten) zu rechnen. Personelle Auswirkungen: Der Beschluss über die Vorgehensweise hat keine personellen Auswirkungen. Stellungnahme der Kämmerei: Es ist nach derzeitigen Erkenntnissen gesichert davon auszugehen, dass die Stadt Viersen für das Haushaltsjahr 2027 kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufstellen kann und sich somit ab dem 01.01.2027 dauerhaft in der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW befinden wird (sog. „Nothaushaltsrecht“). Im Zuge des unweigerlich durchzuführenden und deutlich zu intensivierenden Konsolidierungskurses ist auch der Konsolidierungsbeitrag städtischer Beteili- gungen in Form von Gewinnausschüttungen zu untersuchen. Insofern ist zu berücksichtigen, dass eine Ausweitung des Bäderbetriebes bei der NEW mobil & aktiv Viersen GmbH zu einer Erhöhung des Verlustes für die Bädersparte führen würde mit der Folge, dass die Erträge im städtischen Haus- halt aus der Gewinnausschüttung der NEW Kommunalholding GmbH sinken würden. Die Gewinne der NEW Kommunalholding GmbH, welche insbesondere aus der Versorgungssparte der NEW AG herrühren, werden mit den Verlusten der NEW mobil & aktiv Viersen GmbH aus dem Bäder- und Verkehrsbereich verrechnet. Da es sich im vorliegenden Fall um keine gesetzliche Pflichtaufgabe der Stadt handelt, wäre eine direkte oder auch indirekte städtische (Kosten-)Beteiligung am Vorha- ben unter den zu erwartenden, haushaltsrechtlichen Bedingungen als nicht darstellbar einzuschät- zen. In Vertretung gez. Susanne Fritzsche Technische Beigeordnete Sitzungsvorlage 2026/5168/GB IV/II Seite 2 von 2

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