Startseite › Viersen › Antrag

Förderung Freie Szene 2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeViersen
Eingereicht vonII
Datum2026-11-12 geplant
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Öffentliche Sitzungsvorlage D e r B ü r g e r m e i s t e r Vorlagen-Nr.: 2026/5180/FB 90/II Aktenzeichen: FB 90I -Kultur- Datum: 27.10.2026 Tagesordnungspunkt: Förderung Freie Szene 2026 Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Zuständigkeit: Kultur- und Partnerschaftsausschuss 12.11.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Vergabe der Fördermittel „Freie Szene“ für das Jahr 2026 zur Kenntnis. Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt, die „Förderrichtlinie Freie Szene“ über das Jahr 2026 hinaus für die Folgejahre fortzuführen und empfiehlt -vorbehaltlich der jährlichen Haus- haltsberatungen- die entsprechenden Finanzmittel im Haushaltsplan bereitzustellen. Finanzielle und personelle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Ja a) Maßnahme im aktuellen Haushaltsjahr veranschlagt: Ja Mitzeichnung der Stadtkämmerin erforderlich: Ja b) Maßnahme im Finanzplanungszeitraum veranschlagt: Ja Mitzeichnung des Verwaltungsvorstandes erforderlich: Nein Finanzielle Auswirkungen einschl. Folgekosten: Jährliche Aufwendungen im Umfang von 5.000 € im Ergebnisplan, hier: Bereich der freiwilligen Leistungen. Personeller Mehrbedarf: Nein Beschlusskontrolle: Beschlusskontrolle erforderlich: Nein Umsetzungsdatum: Seite 1 von 3 Sachverhalt: Im April 2026 rief die Kulturabteilung Einzelkünstler*innen, Vereinigungen und Institutionen der freien Szene dazu auf, Förderanträge für ihre Projektvorschläge einzureichen. Bis zum Einsende- schluss am 30. Juni 2026 lagen fünf Projektvorschläge vor. Die Jury trat am 7. Juli 2026 zusammen und beriet über alle Vorschläge auf Basis der 2022 durch den Kultur- und Partnerschaftsausschuss angepassten „Förderrichtlinie Freie Szene“. Das Gre- mium stufte lediglich zwei der fünf eingegangenen Projektvorschläge in diesem Rahmen als förde- rungswürdig ein: 1. Psychiatrische Hilfsgemeinschaft Viersen e.V. („TamQuam“): Die Psychiatrische Hilfsgemeinschaft Viersen e.V. initiiert in der Theaterwerkstatt „TamQuam“ ein inklusives Theaterprojekt, das von Akteuren mit und ohne Einschränkungen gemeinsam gestaltet wird. Das Stück „Ottos Kiosk“ wurde in der Königsburg in Süchteln entwickelt und dort am 24. und 25. Oktober 2026 uraufgeführt. Es soll 2027 zudem als Beitrag zum geplanten 2. inklusiven Ama- teurtheatertreffen „Huckepack“ in Viersen gezeigt werden. Unter professioneller künstlerischer Lei- tung entwickelt das inklusive Ensemble eine zeitgenössische Theaterproduktion, die unterschiedli- che Perspektiven, Ausdrucksformen und Lebenserfahrungen kreativ vereint. 2. Gospel-Mitsing-Workshop (Volker Mertens / „Joy & Peace“): Der Chorleiter Volker Mertens leitet den Süchtelner Gospelchor „Joy & Peace“ und lud am 10. Ok- tober 2026 zu einem mehrstündigen Gospel-Mitsing-Workshop in Süchteln ein. Dieses Angebot richtete sich an Menschen, die sich sängerisch ausprobieren wollten. Durch die Förderung wurde den Interessierten eine kostenfreie Teilnahme ermöglicht. Das Projekt soll das Interesse an der Chor- und Gospelmusik stärken und dem Chor eventuell neue Mitglieder bescheren. Der Work- shop diente laut Antragstellung auch als Vorbereitung für fünf zeitnahe Benefizkonzerte des Chors, bei denen die Workshopteilnehmenden gemeinsam mit dem Chor auftreten können. Die weiteren drei Einreichungen in diesem Jahr deckten sich nicht mit den Voraussetzungen der „Förderrichtlinie Freie Szene“. Das zur Verfügung stehende Budget von insgesamt 5.000,00 € wurde damit nur zu knapp einem Drittel (1.600,00 €) in Anspruch genommen. Nachtrag zu früheren Förderungen: Im Jahr 2024 erhielt ein Kunstprojekt von Renate Ettl und Emil Schult eine Förderzusage aus dem Fördertopf für die freie Szene. Das über drei Meter große Mobile „Ikarus XL“ aus Plexiglas- und Edelstahlelementen wurde am 25. Juni 2026 im Lichtturm der Stadtbibliothek in Viersen durch eine Fachfirma erfolgreich installiert. Bei den Gewährungen von Zuschüssen nach der Förderrichtlinie Freie Szene handelt es sich um eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die stets unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel steht. Gerade angesichts dieses freiwilligen Charak- ters setzt die Fortführung dieser Unterstützung ein klares und unverzichtbares Signal für den Stel- lenwert der Kultur in Viersen. Die Förderung der freien Szene ist kein Luxus, sondern eine essenzielle Investition in das gesell- schaftliche Fundament und die Lebensqualität vor Ort. Während etablierte Kulturinstitutionen feste Strukturen bieten, zeichnet sich die freie Szene durch ihre Agilität, Experimentierfreudigkeit und Bürgernähe aus. Projekte wie das inklusive Theater der Psychiatrischen Hilfsgemeinschaft Viersen e.V. oder der partizipative Gospel-Workshop zeigen eindrucksvoll, dass Kultur hier als sozialer Klebstoff wirkt: Sie schafft Begegnungsräume, ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe über Barrieren hinweg und stärkt das ehrenamtliche Engagement im Quartier. Indem die Stadt diese Projekte trotz der Haushaltsrelevanz verlässlich unterstützt, sichert sie die kulturelle Vielfalt, fördert die lokale Identität und ermöglicht Innovationen, die das Zusammenleben in Viersen nachhaltig bereichern. Sitzungsvorlage 2026/5180/FB 90/II Seite 2 von 3 Die Verwaltung empfiehlt daher, die Förderung der freien Szene auch angesichts der schwierigen Haushaltslage fortzuführen, um das gewachsene Kulturangebot und die soziale Teilhabe in Vier- sen nachhaltig zu sichern. Darstellung der finanziellen/personellen Auswirkungen: Durch die Fortführung der Förderung entstehen der Stadt Viersen jährliche Haushaltsbelastungen in Höhe von 5.000,00 €, die im laufenden Budget der Kulturabteilung veranschlagt sind. Mit dieser vergleichsweisen geringen Gesamtsumme wird eine erhebliche Breitenwirkung erzielt. Die investier- ten Mittel fließen direkt in die lokale Struktur, generieren ehrenamtliches Engagement und ermögli- chen niederschwellige Angebote (wie kostenfreie Workshops und inklusive Kulturarbeit), die andern- falls nicht realisierbar wären. Die administrative Betreuung, Prüfung und Abwicklung der Anträge erfolgen im Rahmen der beste- henden personellen Kapazitäten der Kulturabteilung. Es entsteht kein zusätzlicher Stellenbedarf. Stellungnahme der Kämmerei: Nach derzeitigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass sich die Stadt Viersen ab dem 01.01.2027 in der Haushaltssicherungspflicht befinden wird. Inwieweit ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufgestellt werden kann, ist derzeit offen und mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, weshalb auch die dauerhafte vorläufige Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW droht (sog. „Nothaushaltsrecht“), in der nur noch Leistungen möglich sind, die rechtlich ver- pflichtend oder zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Diese verschärfte Finanzsituation macht deutlich intensivierte Konsolidierungsbemühungen erforderlich, auch um überhaupt die Aufstellung eines genehmigungsfähigen HSK realistisch erscheinen zu lassen. Kon- sequenterweise rückt dabei auch der Bereich der freiwilligen Leistungen -zu denen der Kulturbereich gehört- in den Fokus, in welchem Konsolidierungsbemühungen unumgänglich sein werden. Aufgrund der im Sachverhalt dargestellten erheblichen, positiven Wirkung im kulturellen Bereich so- wie dem vergleichsweise geringen Mitteleinsatz kann eine Fortführung des Förderprogramms auch unter den vorgenannten finanziellen Bedingungen (vorläufig) noch vertreten werden. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Verwaltung an anderen Stellen des Kulturbereiches Konsolidierungs- potentiale prüft bzw. zur Beschlussfassung vorlegen wird. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass in Abhängigkeit der finanziellen Lage das Erfordernis zukünftiger Konsolidierungsmaßnahmen bei dem Förderprogramm der „freien Szene“ nicht ausgeschlossen sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die tatsächlichen Bedarfe auf Grundlage eingegangener Förderanträge in ähnlicher Größen- ordnung bewegen wie im Jahr 2026 und eine bedarfsgerechte Ansatzanpassung möglich ist, ohne effektiv Leistungen zu reduzieren. In solchen Fällen würde die Verwaltung einen entsprechenden Konsolidierungsvorschlag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zur Beschlussfassung vorle- gen. gez. Christoph Hopp Bürgermeister Sitzungsvorlage 2026/5180/FB 90/II Seite 3 von 3

Text aus PDF extrahiert