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Auszahlung von Sonderzuschüssen an die kulturschaffenden Vereine und an die Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege im Rechnungsjahr 2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Viersen |
| Eingereicht von | II |
| Datum | 2026-11-12 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Öffentliche Sitzungsvorlage
D e r B ü r g e r m e i s t e r
Vorlagen-Nr.: 2026/5182/FB 90/II
Aktenzeichen: FB 90I -Kultur-
Datum: 27.10.2026
Tagesordnungspunkt:
Auszahlung von Sonderzuschüssen an die kulturschaffenden Vereine und an die Vereine
der Heimat- und Brauchtumspflege im Rechnungsjahr 2026
Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Zuständigkeit:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss 12.11.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt:
1. die Auszahlung der Sonderzuschüsse an die kulturschaffenden Vereine und die Vereine der
Heimat- und Brauchtumspflege für das Rechnungsjahr 2026 in der vorgeschlagenen Höhe ge-
mäß der Vorlage.
2. die Vereinsförderung für kulturell aktive Vereine (Kulturschaffende sowie Heimat- und Brauch-
tumspflege) über das Jahr 2026 hinaus für die Folgejahre grundsätzlich fortzuführen und emp-
fiehlt -vorbehaltlich der jährlichen Haushaltsberatungen- die erforderlichen Finanzmittel im
Haushaltsplan bereitzustellen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: Ja
a) Maßnahme im aktuellen Haushaltsjahr veranschlagt: Ja
Mitzeichnung der Stadtkämmerin erforderlich: Ja
b) Maßnahme im Finanzplanungszeitraum veranschlagt: Ja
Mitzeichnung des Verwaltungsvorstandes erforderlich: Nein
Finanzielle Auswirkungen einschl. Folgekosten:
Jährliche Aufwendungen im Umfang von 37.890 € im Ergebnisplan, hier: Bereich der freiwilligen
Leistungen.
Personeller Mehrbedarf: Nein
Beschlusskontrolle:
Beschlusskontrolle erforderlich: Nein
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Sachverhalt:
Im Haushalt ist bei Produkt 04.01.02, Sachkonto 53180000 ein Gesamtbudget von 37.890,00 € für
die Unterstützung kulturell aktiver Vereine vorgesehen und in den Erläuterungen aufgeteilt. In der
beigefügten Anlage 1 sind die Zuschussempfänger im Jahr 2026 weiter aufgeschlüsselt.
Aus der Gesamtsumme dieses Budgets bedürfen die nachfolgend aufgeführten „Sonderzuschüsse“
der politischen Beschlussfassung durch den Kultur- und Partnerschaftsausschuss. Alle weiteren Zu-
schüsse werden als Geschäfte der laufenden Verwaltung abgewickelt und bedürfen keiner geson-
derten Beschlussfassung.
Sonderzuschüsse für Heimat- und Brauchtumsvereine im Rechnungsjahr 2026
Zur Unterstützung der Heimat- und Brauchtumspflege erhalten die drei Schützenbezirke auf Antrag
eine jährliche Förderung (Jahreszuschuss). Darüber hinaus können die Schützenvereinigungen, die
das jeweilige Bezirksschützenfest im laufenden Jahr ausrichten, auch einen Zuschuss beantragen
(Sonderzuschuss).
Außerdem soll der St. Martin Verein Dülken-Stadt, dessen gesamter Spendenerlös ausschließlich
gemeinnützigen Zwecken zukommt, wie gehabt einen angemessenen Sonderzuschuss aus diesem
Budget erhalten.
Es wird folgende Aufteilung für die Sonderzuschüsse vorgeschlagen:
1. Bz. Viersen-Mitte: St. Peter und Paul Bruderschaft Viersen Bockert 466,00 €
2. Bz. Süchteln: Bruderschaft Süchteln-Hagen 234,50 €
3. Bz. Dülken-Boisheim: Schützenbruderschaft Boisheimer Straße e.V. Dülken 234,50 €
4. St. Martin Verein Dülken-Stadt Martinszug 298,00 €
Gesamtbetrag 1.233,00 €
Sonderzuschüsse für kulturschaffende Vereine im Rechnungsjahr 2026
Kulturschaffende Vereinigungen (Musik- und Tanzvereine, Chöre, Theaterensembles etc.) erhalten
einen Zuschuss bei Vorlage eines Berichts über ihre Aktivitäten im Vorjahr (Jahreszuschuss). Zudem
können sie einen Zuschuss für umfangreichere Sonderveranstaltungen im kommenden Jahr bean-
tragen, der aus dem Budget des laufenden Jahres getragen wird (Sonderzuschuss).
Es wird folgende Aufteilung für die Sonderzuschüsse vorgeschlagen:
1. Bach Ensemble Niederrhein e.V. 700,00 €
2. Klassischer Indischer Tanz Und Musik Viersen e.V. 700,00 €
3. Kirchenchor "Cäcilia" St. Remigius 700,00 €
4. Sinfonieorchester Opus 125 e.V. 700,00 €
Gesamtbetrag 2.800,00 €
Kulturpolitische Bewertung und haushaltsrechtliche Einordnung
Die Vergabe der Zuschüsse aus dem Gesamtbudget für kulturell aktive Vereine (Produkt 04.01.02,
Sachkonto 53180000) stellt eine freiwillige Leistung der Stadt Viersen dar. Angesichts der anhaltend
kritischen Haushaltslage ist die Gewährung solcher Mittel stets intensiv zu prüfen. Dennoch emp-
fiehlt die Verwaltung nachdrücklich, die Auszahlung der beantragten Mittel wie vorgeschlagen vor-
zunehmen und das Förderinstrument fortzuführen.
Hierbei ist haushaltsrechtlich differenziert vorzugehen: Aus der in Anlage 1 beigefügten Gesamtauf-
stellung bedürfen ausschließlich die hier explizit aufgeführten Sonderzuschüsse (Gesamtsumme:
4.033,00 €) einer politischen Beschlussfassung durch den Kultur- und Partnerschaftsausschuss. Alle
weiteren in der Anlage aufgeführten Zuschüsse betreffen das laufende Verwaltungsgeschäft. Diese
werden zur Entlastung der politischen Gremien und zur Sicherung eines effizienten Verfahrens direkt
durch die Verwaltung geprüft und eigenständig abgewickelt.
Sitzungsvorlage 2026/5182/FB 90/II Seite 2 von 3
Trotz der angespannten Haushaltslage ist die Beibehaltung dieser Vereinsförderung eine unver-
zichtbare Investition in den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Identität unserer Stadt. Sowohl
die Heimat- und Brauchtumsvereine als auch die kulturschaffenden Ensembles tragen maßgeblich
zur Lebendigkeit des Viersener Kulturlebens und zur generationenübergreifenden Gemeinschafts-
pflege im Quartier bei. Ein Wegfall oder eine Kürzung dieser Zuschüsse würde die ehrenamtlichen
Strukturen substanziell gefährden. Der im Verhältnis geringe finanzielle Aufwand steht somit in ei-
nem ungleich höheren Verhältnis zu dem unschätzbaren ideellen und kulturellen Ertrag für die Stadt-
gesellschaft.
Darstellung der finanziellen/personellen Auswirkungen:
Die zu Beschlussfassung stehenden Sonderzuschüsse in Höhe von insgesamt 4.033,00 € sowie die
weiteren Zuschüsse gemäß Anlage 1 sind durch das im Haushaltsplan veranschlagte Gesamtbud-
get in Höhe von 37.890,00 € (Produkt 04.01.02, Sachkonto 53180000) vollumfänglich gedeckt.
Aus kulturpolitischer Sicht des Fachbereiches 90 wird die Beibehaltung dieses Ansatzes auch an-
gesichts der angespannten Haushaltslage empfohlen, da die Mittel direkt dem lokalen Ehrenamt
zugutekommen und eine weitreichende gesellschaftliche Breitenwirkung entfalten, die durch andere
Maßnahmen nicht kostengünstiger erzielt werden könnte.
Die administrative Bearbeitung, Prüfung und Auszahlung der Zuschüsse erfolgen im Rahmen der
bestehenden personellen Kapazitäten der Kulturabteilung. Da das Verfahren durch die Aufteilung in
politisch zu beschließende Sonderzuschüsse und die operative Abwicklung der regulären Jahreszu-
schüsse über das laufende Verwaltungsgeschäft bereits seit Jahren organisatorisch gestaltet ist,
entsteht durch die vorgeschlagene Fortführung der Förderung kein zusätzlicher personeller Aufwand
und kein Mehrbedarf an weiteren Stellen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Nach derzeitigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass sich die Stadt Viersen ab dem
01.01.2027 in der Haushaltssicherungspflicht befinden wird. Inwieweit ein genehmigungsfähiges
Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufgestellt werden kann, ist derzeit offen und mit erheblichen
Unsicherheiten behaftet, weshalb auch die dauerhafte vorläufige Haushaltsführung gem. § 82 GO
NRW droht (sog. „Nothaushaltsrecht“), in der nur noch Leistungen möglich sind, die rechtlich ver-
pflichtend oder zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Diese verschärfte
Finanzsituation macht deutlich intensivierte Konsolidierungsbemühungen erforderlich, auch um
überhaupt die Aufstellung eines genehmigungsfähigen HSK realistisch erscheinen zu lassen. Kon-
sequenterweise rückt dabei auch der Bereich der freiwilligen Leistungen -zu denen der Kulturbereich
gehört- in den Fokus, in welchem Konsolidierungsbemühungen unumgänglich sein werden.
Aufgrund der im Sachverhalt dargestellten erheblichen, positiven gesellschaftlichen Wirkung und der
damit verbundenen Stärkung ehrenamtlicher Strukturen kann eine Fortführung des Förderpro-
gramms auch unter den vorgenannten finanziellen Bedingungen (vorläufig) noch vertreten werden.
Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Verwaltung an anderen Stellen des Kulturbereiches
Konsolidierungspotentiale prüft bzw. zur Beschlussfassung vorlegen wird. Es ist jedoch darauf hin-
zuweisen, dass in Abhängigkeit der finanziellen Lage das Erfordernis zukünftiger Konsolidierungs-
maßnahmen auch im Bereich der Zuschüsse an die kulturschaffenden Vereine und an die Vereine
der Heimat- und Brauchtumspflege nicht ausgeschlossen werden kann.
Unabhängig davon wird die Verwaltung noch eine mögliche Ansatzanpassung durch den Wegfall
des Druckkostenzuschusses an das Filmforum prüfen und hierzu im Rahmen der Haushaltsplanbe-
ratungen berichten.
gez.
Christoph Hopp
Bürgermeister
Anlagen:
1. Anlage 1 Förderungen kultureller Vereine 2026.xlsx
Sitzungsvorlage 2026/5182/FB 90/II Seite 3 von 3
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