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Kurzzeitparkplätze für die Postfiliale in Geisweid - Antrag der UWG-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Siegen |
| Datum | 2026-11-10 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN Vorlage Nr.
AT 100/2026 A
Der Bürgermeister
A N T R A G
gemäß § 9 der Geschäftsordnung für den Rat der Universitätsstadt Siegen
und seine Ausschüsse
Antragsteller/in UWG- Fraktion
Eingang 07.10.2026
Federführend GB 4, Abt. 4/1
Beratungsfolge: X öffentlich nichtöffentlich
Mobilitätsausschuss 10.11.2026
Betreff:
Kurzzeitparkplätze für die Postfiliale in Geisweid
- Antrag der UWG-Fraktion
Ersteinschätzung der Verwaltung:
Rechtliche Umsetzbarkeit
Ist der Antrag rechtlich umsetzbar? ☒Ja ☐Nein
Stellungnahme zu rechtlichen Aspekten:
Finanzielle Umsetzbarkeit
Ist der Antrag finanziell umsetzbar? ☒Ja ☐Nein
Stellungnahme zu finanziellen Aspekten:
. . .
Vorlage Nr. AT 100/2026 A Seite 2 / 2
Klimaschutzaspekte
Sind Klimaschutzaspekte betroffen? ☐Ja ☒Nein
Stellungnahme zu Klimaschutzaspekten:
Allgemeine Stellungnahme zum Antrag:
Eine Umsetzung von Kurzzeitparkplätzen ist mittels Beschilderung möglich. Die Parkplätze können
allerdings nicht der Postfiliale zugeordnet werden, die Stellplätze dienen weiterhin der Allgemein
heit. Für die Anordnung von 2-3 Kurzzeitparkplätzen werden zwei Schilderpfosten mit insgesamt
sechs Verkehrszeichen erforderlich.
Zu berücksichtigen ist, dass die Stellplätze dann Anwohnern für längeres Parken nicht mehr zur
Verfügung stehen.
Beschwerden oder Hinweise zu Problemen liegen der Verwaltung bislang keine vor, ausreichend
Parkmöglichkeiten sind vorhanden. In Abwägung der Gesamtsituation rät die Verwaltung von ei
ner zusätzlichen Beschilderung ab.
gez.
Der Antrag wurde im Rahmen eines Workflows durch die beteiligten Adressaten digital veri
fiziert und weitergegeben und ist ohne Unterschrift gültig.
Text aus PDF extrahiert